Volks- und Wirthschafts-Kalender für das Burggrafenamt und Vintschgau ; 76. 1896
AUgemeirre Postvestimmnttsen. i, Brtespsst. Diese befördert gewöhnliche, recommanditte (auch mit Nachnahme), Expreß- und Postaustragsbriefe, Postanweisungen und Korrespondenz karten zwischen Oesterreich-Ungarn mit Liechtenstein (Inland), Bosnien, Herzegowina, Sandschal-Novibazar*) u Deutschland je bis zum Gewichte don 250 Gramm, Warenmuster bis 350 Gramm (Deutschland 250 Gramm) und Drucksachen (unter Kreuzband) bis zu I Kilogramm. Nach allen anderen Ländern ist das Gewicht für Briefe
unbeschränkt, für Druck sachen und GeschäftSpapierc (als: Frachtbriefe, Partituren, Prozeßakten u, dgl.) bis 2 Kilogramm, für Muster bis 250 Gramm, jedoch nach Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien, der Schweiz und den k. k. Post ämtern in der Türkei bis 350 Gramm, zulässig. DaS Porto für f r a n I i r t c Briefe im Jnlande, nach Bosnien, Herzegowina beträgt bis.zu 20 Gramm (nach Deutschland nur bis 15 Gramm) 5 kr., bis zu 250 Gramm
Behandlung sichtbar ist. Rvkotnmandirt« Brüse, worüber die Partei einen Ausgabs- schein erhält, welcher im Berlustfalle des recom. Briefes zur Vergütung von 20 fl. berechtigt, müssen frankirt werden (ausgen. Deutschland). Die Recommandationsgebühr für Locobriefe beträgt 5 kr., sonst 10 kr. Re- commandirm kann man alle Briefpostsendungen. Initialen oder Chiffern, statt einer Adresse, nur bei gewöhnlichen post rastauto-Sendungen zulässig. Briefpost-Sendungen mit Nachnahmv.W e r t H-- angabe nicht zulässig
, bis 500 fl., im Inland-, bis 200 fl. gleich 400 Mark oder 500 Francs nach Belgien, Dänemark, Deutschland, Italien, Luxemburg, Norwegen. Rumänien, Schweden und der Schweiz zulässig, muffen auf der Adretzseite aber die Bezeichnung „Nachnahme' tragen. — <Der Rachnahmcbetrag mutz in der betreffenden Landeswäh rung angegeben sein und unmittelbar darunter Name und Udreste des Absenders, von der eigentlichen Udreste des Briefes deutlich getrennt, so batz keine Irrungen entstehen können. Bon dem eingezahlten
von IS kr. im Orte des Adressaten, oder 50 Ir. Botenlohn für jede Entfernung von je 7'5 Kilometer außerhalb des OrteS in Marken auf die Sendung zu kleben, nach Deutschland (auch unsrankirt), Argentinien, Belgien, Chili, Dänemark, Japan, Italien, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Paraguay, Rumänien, Salvador, Schweden, Siam, Schweiz (auch un- frankirt). Serbien aber nur eine Gebühr von 15 kr., Botenlohn ist vom Adressaten zu bezahlen. PoftauftrSg», zur Einziehung von Forderungen durch die Post