und Handelsmann in Meran, Wasserlauben, und als fleißiger und reeller Geschäftsmann bekannt. Die Beerdigung ist am Sonntag nachmittags halb 2 Uhr in Mailing. Der Ehrenbeleidigungsprozeß Dr. Mar Putz kontra Bezirkshauptmann Viktor Nagl, Bau rat R. v. Chabert und Advokat Dr. Tinzl endete erst am Mittwoch abends gegen 8 Uhr mit einem Freispruche der Angeklagten R. v. Chabert und Dr. Tinzl und der Verurteilung des Angeklagten Viktor Nagl zu 48 Stunden Arrest, umgewandelt in eine Geldstrafe
ungünstig für den Privatkläger aussagten, da runter Reichsratsabgeordneter Pfarrer Schrott, Landtagsabgeordneter Dekan Schönafinger und Gastwirtsgattin Frau Estirner von Staben. Abg. Dekan Schönafinger fand die von Dr. Putz ge machten Schätzungen zu hoch. Bei einer Umfrage unter den Bauern wurden die erzielten Ablösungs beträge für genügend erklärt. Weg- und Wasseran gelegenheiten seien von Baurat von Chabert und Dr. Tinzl gütlich geordnet worden. Estirner von Staben sei befriedigt abgekommen, daher
zu ziehen, weiters die Wiederholung und ersucht um Verfügung einer Arreststrafe. — Dr. Tinzl bemerkt, der Kostenaufwand bei diesem Prozesse erinnere an jenen des Eattenmörders Tourville. Redner habe die Eingabe Chaberts versaht, aber nicht veranlaßt. Herr v. Chabert hatte die Pflicht, gegen die Putz'sche Tätigkeit Remedur zu schaffen, er (Dr. Tinzl) muhte den Weisungen seines Vorgesetzten folgen. Dr. Puh machte zuerst große und viele Eingaben und war dann nicht imstande, die Rekurse zu führen
, er (Dr. Tinzl) würde auf keinen Fall die Anklagebank mit der Bank des Privatklägers vertauschen. — Verteidiger Dr. Stainer besaht sich hauptsächlich mit Bezirkshauptmann Nagl und R. v. Chabert. Anzeigen zu erstatten^ sei für einen Staatsbeamten eine schwere Pflicht, es muh ihm daher gestattet sein, die ihm richtig scheinenden Worte zu gebrauchen, wie dies ja jedem Gendarm und Polizisten erlaubt sei. Redner besprach den Fall Maier und anderes eingehender, sagte, Dr. Puh sei durch die Zeugen aussagen
, das von dem zahlreich anwesenden Publikum mit großer Ausmerk- samkeit angehört wurde. Die Angeklagten Dr. Tinzl und N. v. Chabert wurden sreigesprochen, Be zirkshauptmann Nagl jedoch für schuldig erkannt und zu 48 Stunden Arrest, umgewandelt in 50 K Geldstrafe, verurteilt. Das Urteil wurde eingehend begründet. Bezüglich der Angeklagten Dr. Tinzl und R. von Chabert konnte sich der Richter nicht die Ueberzeugung verschaffen, dah sie dem Kläger den Vorwurf des Verbrechens machten, wohl aber be züglich des Angeklagten