Schule nicht eine cvnfessionSlose sein darf, wie sie in unse rem Gesetzentwürfe gefordert wird. Ich brauche die Beweise dafür nicht neuerdings anzuführen. Man wird mir vielleicht auf diese Behauptung entge genhalten wollen, man weise ja die Religion nicht aus der Schule hinaus; es werde ja eben im §. 2 gesagt, daß die Religionslehre von den Mitgliedern der einzelnen Confes- sionen ertheilt zu werden habe. Allein, meine Herren, er lauben Sie mir hier als Schulmann ein Wort mitzuspre chen
. Sie machen dadurch die Religionslehre zu einem ^Fache und bestimmen im §.2, Alinea 2, daß die Religion, ""ine Confession, die Kirche sonst gar keinen Einfluß auf die Schule haben dürfe. Da übersieht man nun einen wichtigen Umstand, näm lich, daß die Schule nicht bloß eine Unterrichtsanstalt, son dern auch eine Erziehungsanstalt sein muß. Und da berufe ich mich auf das Bewußtsein aller derjenigen, die eine Kenntniß von dem Lehrfache, von dem Unterrichtswesen in der Volksschule und in den Mittelschulen
etwas hinein; aber die Thätigkeit des Lehrers hat einen weiten Spielraum in Bezug auf die Erziehung; da muß gewirkt werden; das ist die Hauptaufgabe der un teren Schulen, das Andere läßt sich fort und fort noch nach holen, aber die versäumte Erziehung läßt sich nicht mehr nachholen. Es ist also Aufgabe des erziehenden Einflusses der Schule, die moralische Bildung des Knaben oder Mädchens, des Kindes überhaupt zu fördern, dann die Pflege der Sitt lichkeit handzuhaben und die Weckung eines religiösen Sinnes
zu veranlassen. Die schule muß eben auf das Herz und den Willen des Kindes ganz besonders einwirken, sie muß die Auswüchse, die an diesem jugendlichen Gewächse zum Vorschein kommen, beschneiden, sie muß das Bäumchen in eine Richtung bringen, nach welcher es blühend empor wachse in moralischer Beziehung, sie muß aber nicht bloß Fehler zu beseitigen streben, sondern sie muß wirkliche Tu gend in den Sinn und das Herz der Kinder pflanzen, so lange sie nämlich in jenem Zustande sind, in welchem sie der Erziehung
bedürfen. Ich erlaube mir nur Folgendes , anzuführen: es muß in der Schule der Sinn für Gehorsam, 3 der Sinn für treue Pflichterfüllung, der Sinn für Pietät, der Sinn für Religiosität u. s. w. geweckt werden, sonst ist es keine Schule, sondern eine Abrichtungsanstalt, ähnlich wie man sie auch — verzeihen Sie mir den Ausdruck — ..für Pferde oder Pudeln zu Stande bringen könnte. (Fortsetzung folgt.) , Politisches. Wie», 29. Okt. Alle politischen Nachrichten treten angesichts der Verwicklungen