Recht ist, durch die Abstim mung herumbalge. So lange man diese ersten Elemente einer christlichen Schule nicht einsieht und nicht einsehen will, ist für eine Besserung keine Aussicht. „Nach langen Studien dieser Frage', sagt der bereits erwähnte Auktor, „habe ich verstanden, wie ein Staatsmann zur Aeußerung gebracht werden konnte: ,Alle Schicksale unserer Zukunft liegen in den Händen der L a n d p f a r r e r und der Schul- lehrer/' Man sage nicht, daß es nicht die Aufgabe des konfessionslosen
Staates sei, diese seelsorgliche Wirksamkeit in der Schule zu normiren, daß so etwas am allerwenigsten in den Rahmen der bestehen den allgemeinen Schulgesetze hineinpaffe, diese Art der Wirksamkeit solle sich die Kirche selbst suchen und zutheilen. Ein verstanden, aber dann muß man der Kirche für diese Thätigkeit wenigstens einen Platz in der Schule einräumen, Zeit und Raum, wo sie diese Wirksamkeit entfalten, ihren religiösen Bau aufführen kann. Das ist aber in den Vorlagen nicht der Fall
. Der Seelsorger hat bezüglich Unterricht und der ganzen inneren Leitung der Schule mit Ausnahme der Religionsstunden und der gesetzlich zulässigen Religionsübungen nichts, gar nichts zu thun, die Thür zur Schule ist ihm gesetzlich geschlossen, das Gesetz gib: ihm kein Recht, sie zu öffnen und der Geist der Schule wird durch den Staat, durch seine Gesetze, durch die von ihm ernannten Jnspettoren, die im Namen des Staates bis zum einzelnen Kinde Herabsteigen und die von ihm gebildeten Lehrer
in dieselbe hineingetragen. Das ist nicht eine christ liche, das ist eine staatliche, konfeffionslose Schule. Das Gleiche, was wir vom Ortsschul- rathe sagten, gilt vom Bezirksschulrathe; dem der Bezirkshauptmann, und vom Land- schulrathe, dem der Statthalter präsidirt. Es sei nur erwähnt, daß die Bischöfe ebenso wie der Ortsseelsorger vor der Thür stehen, und daß das Wort, welches der Er- öser durch die Apostel zu den Bischöfen gesprochen: „Gehet hin, lehret alle Völker, uufet sie im Namen des Vaters, des Sohnes
Sitzungen. Bei uns hier herrscht die Ansicht, daß der Landtag diesen Vorlagen gegenüber schwerlich etwas anderes thun kann, als sie rundweg ablehnen, oder den rothen Stift ansetzen, welcher sicher wieder mit den allgemeinen Gesetzen in Widerspruch kömmt. Lieber noch frei mit aller Kraft des Landes und der Wahrheit für eine katholische Schule, die den Anschauungen und dem Gewissen des Volkes entspricht, weiter kämpfen, als durch ein solches Gesetz sich für immer binden und die bedauer lichstell Prämissen