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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 09.11.1868
Umfang: 8
vom 25. Mai 1863, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule zur Kirche erlassen werden. Im Staatögrnndgesetz lautet der 17. Artikel wie folgt: „Dem Staate steht rücksichtlich deS gesammten Unter richts- und ErziehungSwesens das Recht der obersten Lei tung und Aufsicht, zu.' Im Gesetze vom 22. Mai 1863 lautet der 8. 1: „Die oberste Leitung und Aufsicht über daS gesammte Unterrichts- und ErziehungSwescn steht dem Staate zu und wird durch die hiezu gesetzlich berufenen Organe

aus geübt.' Weil aber daö Verhältniß der Schule zur Kirche be zeichnet werden soll, so wird in diesen Gesetzen auch die Stellung angegeben, welche die Kirche einzunehmen hat. Die Kirche wird in diesen Gesetzen verwiesen auf die Ertheilung deS Religionsunterrichtes. DaS StaatSgrund- gesetz sagt in demselben Artikel 17: „für den Religions unterricht in den Schulen ist von der betreffenden Kirche oder.ReligionSgcsellfchaft Sorge zu tragen;' und das Ge setz vom 25. Mai 8- 2 lautet: „Die Besorgung, Leitung

nnd unmittelbare Beaufsich tigung deS Religionsunterrichtes und der Rcligionsübun- gen für die verschiedenen Glaubensgenossen in den VolkS- und Mittelschulen bleibt der betreffenden Kirche oder Re ligionSgesellschaft überlassen.' Sonst aber wird die Kirche von jedem Einflüsse auf die Schule als UnterrichtSanstalt ausgeschlossen. Die betreffende Stelle deS Gesetzes vom 25. Mai lautet: „Der Unterricht in den übrigen Lchrgegcnständen in diesen Schulen — d. i. in den Volks- und Mittelschulen

— ist unabhängig von dem Einflüsse jeder Kirche oder Neligionsgenossenschaft.' Das sind die obersten Prinzipien, von denen die Re gierung sich leiten ließ bei der Abfassung ihrer Gesetze bezüglich der Schule. Konsequent mit diesen obersten Prinzipien, stellt der Staat im Schulgesetze das ErziehungSwescn, die VolkS- und Mittelschulen und die Lehrerbildungsanstalten nicht unter die Leitung und Aufsicht kirchlicher Organe, sondern unter die Leitung und Aufsicht weltlicher Organe. Er räumt diese Aufsicht

und Leitung dreien Schulräthen ein» die hervorgehen sollen 1. aus der politischen Ortsgemeinde, 2. anö der politischen BezirkSgemeinde, und ö. aus der obersten politischen Landeöstelle und 'aus der LandeSvertre- tung, aus dem Lehrerstande nnd hier auch aus Geistlichen. Die Tendenz dieser Prinzipien und Gesetze geht in der Wesenheit dahin, die Schule von der Kirche abzulösen, sie als eine rein staatliche und bürgerliche Anstalt dem Staate und den politischen Gemeinden zu unterstellen, mit andern Worten

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 12
Datum: 14.11.1868
Umfang: 12
, welcher zahlt, ein Wort zu reden habe. In unseren Schulen zahlen die Gemeinden, und die Gemeinden wünschen eS einstimmig, daß Kirche und Schule ungetrennt'beisammen bleibe. Also, wenn die Gemeinden nicht mehr zu reden haben, so gilt auch daS Sprüchwort nicht: „Wer zahlt, der schafft.' In einem konstitutionellen Staat sollte man doch glau ben, hätte daS Volk auch ein Wort zu reden, spricht man aber gegen den Sinn der Herren Liberalen, so ist man ein getäuschtes dummes Volk! Ist das die Achtung vor dem Volk

? Meine Herren! Ich kenne die Schule aus mehr als dreißigjähriger Erfahrung. Ich weiß, was der Schule noth thut, ich kann Ihnen gegenüber versichern, daß alles, waS Sie von Volksschulen gesprochen haben, reiner Dunst ist, daß Sie alle ohne Erfahrung sprechen. Soviel ver stehen Sie von der Volksschule. Wir brauchen, meine Herren, den Einfluß der Eltern, daß die Kinder fleißig in die Schule gehen, dazu wird sich ein Polizeistock nicht finden, da nützt nur der gute Zuspruch der Eltern. WaS für Bürgschaften

, möchte ich sagen, hat man vom' Libera lismus, als daß er dem Volke seine Anschauungen bel angt „die Welt ist ein Heustock und wer mehr rauft, der hat mehr;' und diese Anschauungen wollen wir nicht, obwohl wir sie nicht fürchten. Wir wollen treue und loyale Unterthanen des Kaisers und des Staates sein, aber zu solchen Anschauungen drängen lassen wir unS nicht und werden wir mit Gewalt hingedrängt, meine Herren, wir verlieren nichts. — Auch Abgeordneter Diet l spricht gegen die Trennung der Schule

von der Kirche. Or. Harum: Ich will die Geduld des hohen Hauses nicht lange in Anspruch nehmen. Soll ich den Gesammt- eindruck, den die Vorlage des geehrten Comites auf mich gemacht hat, mit wenigen Worten auSsprechen, so kann ich nur sagen: 7>>likl>cilo es», sstirom non »licero.« Diese Vorlage soll also jenes Gesetz bilden, welches zur Aus führung unserer StaatSgrundgesetze und deö NeichSgesetzeS für daö Verhältniß zwischen Kirche und Schule erlassen und erwirkt werden soll. Daß dadurch die Unterwerfung

der Schule unter die Kirche nicht erleichtert, sondern ge radezu bestärkt werden, daß die Knechtschaft der Schule in eine förmliche Sklaverei übergehen soll, daS glaube ich ist aus den Ausführungen, welche die Herren Vorredner von dieser Seite in Betreff der Bestimmungen dieser Vor lage, dieses Entwurfes gemacht haben, ohnehin schon von selbst klar. ES erscheint mir diese Vorlage gerade wie jene Ant wort, welche nach der Erzählung der Bibel der König Rehabeam den Stämmen Israels ertheilte

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
vertrete (Krain) auf 1890 Einwohner eine Volks schule. Die Ziffer des Schulbesuches sei durchschnittlich kl auf 100 schulpflichtige Kinder, doch sei sie in ein zelnen Kronländern 10 bis 15 aus 100. Die Folge davon sei, daß in einem Kronlande unter den Assen- tirten nur 5 pCt. lesen und schreiben konnten. Diese Ziffern sind sprechend genug, sie sind, wie der Altvater der Naturwissenschaften sagte, die letzten unerbittlichen Richter. Redner untersucht die Gründe dieser Erscheinung und sagt

: In den Jahren von 1620 bis 1860 sind wohl 3000 neue Schulen gegründet, neue Schulhäuser g?- baut, neue Schulbücher geschaffen worden, aber da mit sei eS nicht besser geworden. Ein neuer Geist müsse einziehen (Bravo!) der Geist der Neuzeit. (Bravo!) Und da sei man bei der Eardinalsrage angekommen. Redner verwahrt sich dagegen, als wollte man die Religion aus der Schule entfernen, keiner von unS werde wollen, daß sein Kind ohne Religionsunterricht bleibe, nur um Regelung des Ein flusses der Geistlichkeit

auf die Leitung der Schule handle eS sich. Die Gegner verwechseln den Begriff der Geist lichkeit mit Kirche; wäre die Geistlichkeit die Kirche, dann wäre die Lehrerschaft die Schule, die Beamten der Slaat. Die Geistlichkeit ist nichts anderes als die administrative Behörde der Kirche und gegen den Einfluß dieser Behörde sei der Gesetzentwurf ge richtet. Zur Hebung der Schule sei die Hebung des Leh- rerstandeS erforderlich und da verlangt Redner nicht bloß eine Besserung der materiellen Stellung, son dern

auch die Hebung der gesellschaftlichen Stellung. Der vorliegende Gesetzentwurf sei, wenn er auch vcrbefferungSfahig ist, doch eine vollkommen geeignete Basis zur Vervollkommnung des Schulwesens. Wir gehen daran, große finanzielle Lasten auf unö zu nehmen, diese zu tragen werde nur möglich, wenn wir gebildete Arbeiter haben und unsere Industrie heben, und dazu sei eine gründliche Reform der Volks schule nöthig. Vom Standpunkte der Schule und vom Standpunkte der Volkswirthschaft empfehle er die Annahme

dieses Entwurfes und schließe mit dem Worte des DichterS: „Auf, gewaltiges Oesterreich, vorwärts, du mußt den Andern gleichen.' Abg. Degara beruft sich in italienischer Rede darauf, daß daö Haus nicht berechtigt sei, das Kon kordat aufzuheben. UeberdieS sei eS eine falsche Vor aussetzung, daß daö Konkordat der Kirche einen größeren Einfluß aus die Schule gegeben habe, als sie früher gehabt hat, vielmehr hat daS Konkordat in den Artikeln 5 bis » mir das schriftlich festgestellt, waS schon seit langer Zeit

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 09.11.1868
Umfang: 8
hältniß ist: die Schule ist wegen der Kinder und wegen der Eltern da. (Lebhafter Beifall rechts.) Die Schule hat kein Dominum über die Kinder: daS Dominum» das Recht über die Kinder haben die Eltern. Sie haben zu bestimmen, wie ihre Kinder erzogen werden sollen in jenen HilfSanstalten, die außer dein elterlichen Hause sich befin den. Jemand hat gelstreich gesagt, die Schule hat dke Kinder in Kommission; sie hat Rücksicht zu nehmen, auf daS. waö die Eltern wollen; und Jemand

ist noch weiter gegangen und hat gesagt: selbst der Staat ist in Bezug auf die Schule nur Kommissionär der Eltern, und hat gar nicht daS Necht, dieSchuleso ganz nach seinem Belieben zu behandeln, daß die Eltern mit ihren Wünschen und be rechtigten Forderungen nicht etwas mitzusprechen hätten. In dieser Auffassung deS Berufes und der Aufgabe der Volksschule findet sich der Ausschuß in llebereinstnn- mung mit den größten Autoritäten. Erlauben Sie, da» ich auf einige hinweise. Ich könnte mich beziehen

auf die Gesetzgebung vieler deutscher und außerdeutscher Staaten und zwar auf die Gesetzgebung sehr liberaler Regierungen. Ich erwähne hier nur in» Vorbeigehen der Schulgesetzge- bung Preußens, Württembergs, BaiernS; ich könnte mich sogar auf Baden selbst berufen — mit Ausnahme der letzten Zeit, wo es eben für nnö in Oesterreich zum Muster genommen wurde, — daß selbst Baden vor weni gen Jahren noch klar ausgesprochen hat, „die Schule soll nicht getrennt werden von der Kirche

'. Ich könnte mich auf'wissenschaftliche Autoritäten berufen, welche die Tren nung der Schule von der Kirche als etwas Widersinniges, Unnatürliches und Verwerfliches hingestellt haben; ich könnte mich auf einen Vorgang berufen, meine Herren, der vor unseren Augen eben statthat, auf den Schulstreit» wie er im ungarischen Landtage geführt wird. ES ist Ihnen aus den Blättern bekannt, daß dort die Frage, ob die Schule von der Kirche abgelöst werden soll, gerade von den Protestanten insbesondere verneint wird. Sie wollen die Verbindung der Schule

Standpunkt ist; ich muß die That sache konstatiren, daß fast in allen liberalsten Gesetzge bungen und zwar nicht bloß katholischer, sondern auch protestantischer Länder daS Prinzip der Konsessionalität der Volksschule aufrecht erhalten ist, und daß es sogar in den meisten weit über die Volksschule hinaus auch auf Mittelschulen übertragen wird.' Nun geht Ritter v. HaSner über auf die Besprechung, ob die Zulassung von Männern anderer Konfession, z.V. an einer katholischen Schule, einen Nachtheil erzeuge

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 02.11.1867
Umfang: 4
? (Die Majorität, mit ihr Abgeordneter Greuter ^Hei terkeit), erhebt sich.) Die Petition, deren Inhalt wir bereits mitgetheilt haben, wird unter Beifall des Haufes verlesen. Es wird hierauf zur Tagesordnung , Bericht deS konfessionellen Ausschusses über die Emanzipation der Schule von der Kirche, übergegangen. Äbg. Figuly erstattet den bereits bekannten Bericht. Für die Generaldebatte haben sich eintragen lassen : Gegen: Dr. Säger, Degara; für: die Abg. Klun, Herrman, Dinstl, S chneider. Abgeordneter Prof

. Jäger. Vermag man sich auch mit dem zweiten Theil deS Gesetzes einverstanden zu erklären , mit dem ersten Theile, welcher die Unab hängigkeit der Schule ausspricht, werde Redner sich niemals befreunden; viele von den Bestimmungen seien unpraktisch. Dem Staate kann daS Aufsichts recht über die Schule nicht zuerkannt werden , weil der Staat weder wissenschaftlicher Produzent, noch Lehrer sei, er ist auch keine Autorität auf dem Felde der Wissenschaft. Daraus ergibt sich, daß der Staat das Recht

habe, vorzuschreiben, wieviel Jeder wissen müsse, der Staatsdiener werden will, aber damit ist die Grenze sür den Staat gegeben; mehr gebühre ihm nicht, denn dann gebe eS keine freie Wissenschaft und noch weniger eine Lern- und Lehrfreiheit; die Bevormundung der Schule sei ganz unnütz. Es gibt noch andere Interessenten an den Volksschulen und Mittelschulen, und das sind die Eltern und die Kirche. Die Eltern und die Kirche haben gleiche» Recht auf die Kinder; allein da die wenigsten Eltern Gelegen heit

haben, sich mit dem Unterrichte zu beschäftigen, so bestehe die Schule ; diese hat nun die Aufgabe, das zu thun, was die Eltern wollen; die Kirche hat auch daS Recht, in Schulen mitzusprechen , und deshalb dürse die Schule keine konfessionslose sein. Ich zähle 46 Jahre als Lehrer und darf versichern, daß die Erziehung schwieriger als der Unterricht ist ; eine Schule, die anders wirkt, ist eine Abrichlungs- anstalt. Woher schöpft aber der Lehrer die Grund sätze der Moral? Aus der Religion. Und darum müssen Schulen religiös

, sittlich eingerichtet sein; dies verlange die katholische Kirche und mit ihr die katholischen Bewohner Oesterreichs. Sie werden aus die Petitionen hinweisen, ich aber antworte Ihnen, daß eS in Cisleithanien 160 Städte, 1900 Märkte und 4407 Dörser gibt, und auch im katholischen Sinne werden Petition«.« eintreffen; die katholische Bevölkerung verlangt die Aufsicht über die Schule kraft ihrer göttlichen Mission; die Kirche wird auf dies Recht der Aussicht niemals verzichten. > Redner weist auf Preußen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 23.02.1867
Umfang: 8
Schulausseher erhalten, um die drohende Verwälschung zu hindern. Man erzählt, daß sechs Jahre hindurch die Freiexemplare deutscher Schulbücher für jene Gemeinden unterschlagen wurden. Diese Reste deutscher Gemeinden sind arm; sie können sür die Schule nicht viel thun — möchte man sich nicht „drau- m Deutschland' ihrer erbarmen? Es gilt hier der «ache Deutschlands so gut wie einst SchleSwig-Hol- velleicht findet sich in den Kassen der ehemaligen schleSwlg.holsteinifchcn Vereine noch ein Rest unvcr- drauchtcn

zu wollen: / In Nr. 12 Ihres Blattes brachten <sie eine Korre spondenz aus Wälschtirol unter dem /Zeichen XX, welche unter Anderm die deutsche Schule von Pnltt bespricht. Und nachdem der Herr Korrespon dent von dem Schicksale des UntcrlchrjrS aus Enne- berg, der voriges Jahr der deutschen Schule von Paln vorstand, gehandelt, setzt er wörtliq hinzu: „Daß später es zwar gelang, einen als im kehrfach sehr be wandert geschilderten Priester, der früzer in Branzoll Kooperator war, für die Kurazie in HÄlu vom hiesigen Konsistorium

zu erhalten, von welchen später aber die Bauern über Befragen erklärten, kaß er nur mit Unlust dcn Unterricht in deutscher Sprache ertheile, die er. da cr selbst einen iialicniscjcn Namen trage, vermuthlich auch nicht vollkommen ,in seiner Gewalt habe.' ! An diese Korrespondenz knüpft m Nr. 24 Ihres Blattes ein zweiter Korrespondent an, ! von der Etfch, der ebenfalls von der deutschen Schule von Palu spricht und folgenden Passus enthält: „Und nun steht der deutschen Schule ein Priester italienischer

sich dieses nicht gegen die Logik; und wenn dieser Herr sich die Mühe geben wollte, nach Palu zu kom men, so würde ihm dcr Unterfertigte schriftlich und mündlich beweisen können, daß er die deutsche Sprache wenigstens in dcm Grade in seiner Macht habe, daß cr der deutschen Schule von Palu vorschriftsmäßig gewachsen ist. Wenn der Herr Korrespondent „von dcr Etsch' in Nr. 7 des erwähnten Blattes die Frage stellt, warum über das Gedeihen der deutschen Schule in Palu nicht ähnliche befriedigende Nachrichten verlauten

, wie dies hinsichtlich der deutschen Schule in Lusana der Fall war, so möchte der Unterzeichnete diesen Herrn fragen, ob vielleicht irgend ein Paragraph eines Gesetzes exi- stire, der verpflichtete, über das Gcdcihcn einer Schule in einer Zeitung Bericht zu erstatten? UcbrigcnS sollte nur der Wunsch, dcn der Hr. Korresvondent an die h. Schulbehörde stellt, in Erfüllung gehen, sollte Jemand sich die Mühe geben, nach Palu zu kommen, uni an Ort und Stelle die Schule zu besichtigen, so würde cr finden, daß das Gedeihen

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Tiroler Stimmen
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Seite 3 von 4
Datum: 02.11.1867
Umfang: 4
nun in diesem Artikel: „Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen." Nun wurde wieder ein Eommentar dazu geschrieben, dem Sinne nach ganz in demselben Geiste gehalten wie die eben früher von mir vorgelesenen Stellen ihn charakterisirt haben, es wird wieder oer religiöse Einfluß der Kirche und der Consessionen auf die Schule, namentlich auf ihren er ziehenden Theil, so betont und hervorgehoben, daß die Schule eigentlich

nicht denkbar sei ohne diesen Einfluß, weil es nicht Aufgabe der Schule ist, eine bloße Unterrichtöanstait, son dern zugleich eine Erziehungsanpalt zu sein. Glauben Sie aber nicht, meine Herren, daß der preu ßische Staat nicht auch auf die Mittelschulen dieses Princip angewendet hat. Auch oie Mittelschulen will er unter Liefen Einfluß gestellt wissen. Ich erlaube mir aus der Dienst- verrichtnng des Oirectors in Bezug auf Zucht und Sitte an den sogenannten gelehrten Schulen, worunter man in Preußen

die Mittelschulen versteht, Folgendes hervorzu heben : „Die Schule hat es als ihre wesentlichste Aufgabe zu betrachten, mit der wissenschaftlichen Ausbildung der Zög linge auch eine christliche Gesinnung in ihnen zu wecken und sie zu einem derselben entsprechenden Wandel anzuleiten ; der Director wird deßhalb die Pflege eines christ lichen Geistes und Wandels als seine h eilig >ie Pflicht be trachten, die Religionslehrer mit allen der Schule zu Ge bote stehenden Mitteln unterstützen und dahin wirken

genommen hat: auf den badischen Staat. Bekannt ist der lange Schulstreit, der in Baden geführt wurde und theilweise noch sein Ende nicht erreicht hat. Run ist'aber gerade der badische Staat derjenige, der die Kirche nicht ausgeschlossen wissen wollte von der Schule. Ich erlaube mir in dieser Beziehung Folgendes zu er wähnen : Das Gesetz vom 9. October 1860 will nichts wissen von oer Trennuiig der Kirche von der Schule; eö hat diese Trennung nicht ausgesprochen; in den Motiven dieses Ge setzes, nämlich

in Commissionsberichten unb Kammerver- handlungeu wurde zu öeu ßz. 6-und 112 ausgesprochen, daß die Schule von der Kirche nicht getrennt werden solle. Der Conunissivnsbericht sprach sogar den Satz aus: "„Der Unterricht und die Erziehung soll eine religiös-sittliche Grundlage erhalten, der Religionsunterricht ist als der Kern des Unterrichtes zu pflegen." Zum Schlüsse erlaube ich mir noch auf eine Autorität .auf wissenschaftlichem Gebiete hinzuweisen: Der Staatsrechtslehrer Blunlschli in seinem Staals- rechte

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 4
Datum: 18.08.1869
Umfang: 4
» Die Schule und die religiöse Erziehung. Eine Correspondenz dieses Blattes aus dem Oberinnthale be richtete vor einigen Tagen, daß der provisorische Bezirksschul-Jn- spektor, Lehrer Nigg, zur Beruhigung der Gemüther unter An derem die Behauptung aufgestellt habe, „die Ertheilung des ReligioSunterrichtes in der Schule durch einen Prie ster sei ja eben die religiöse Erziehung." Wir würden uns an dem Satze nicht stoßen, wenn ihn ein Late im Uaterrichts- wesen ausgesprochen hätte; allein im Munde

zu sein; sie scheint sogar dem Widersprüche zu Grunds zn liegen, der darin besteht, daß bis Schule als solche conftssionSloS und von dem Einflüsse jeder Kirche unabhängig sein, und andererseits wieder der Religionsunterricht in Verbindung mit der Schule, als ein zu ihrem Organismus gehöriger Lehrgegenstano, ertheilt werden soll. Darum soll die Behauptung des Lehrers Nigg etwas näher untersucht werden und ihre Unwahrheit, die leider nur von zu Vielen für Wahrheit gehalten wird, nachgewiesen werden. Es kommt

-Vermögens, so bedarf die Schule, als bloße Dressur- und Abrichtungs-Anstalt zur Erreichung dieser Zwecke gar keines Religions-Unterrich tes, weil dieser die technischen Fertigkeiten weder fördert noch hin dert, und es sind nur diejenigen konsequent, welche in diesem Falle die Religionrlehre ganz aus der Schule hinausweisen. Hat aber die Schule die Aufgabe auch Erziehungs-Anstalt zu sein, und in der Bejahung dieser Frage stimmen alle Pädagogen und Schul gesetzgebungen selbst die liberalsten überein

*), so ist Religion und Religionsunterricht für die Schule so unentbehrlich, wie das Fun dament für ein Gebäude. Religion ist das Fundament und der Hauptfaktor der Erziehung. Man darf nicht weit ausholen und erst beweisen, daß der Mensch nebst seiner Bestimmung für die bürger liche Gesellschaft auch eine höhere, eine Bestimmung für die Ewig keit hat, und die Wege zur Erreichung dieser Bestimmung ihm nur durch die geoffenbarte Religion gezeigt und geöffnet werden; man ') Beweis dafür, daß die Schulfrage in unseren

Tagen gerade zu einer enropäischcn geworden ist, weil, wie Friedr. Knecht tnff.nd bemerkt, bei der heu tigen Parteizerriffenheit jede Partei, um ihre Herrschaft in der Zukunft sich zu sichern, sich der Volksschule zu bemächtigen sucht, um das heranwachsende Geschlecht in dem vieljährig n Schullebcn und in dm für äußere Eindrücke günstigsten Jahrm für ihre Zwecke und nach ihren Theorieenzu erziehen und zn bilden. Aber gerade au« diesem Grunde kann und darf die kalholische Kirche die Schule

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 17.11.1868
Umfang: 8
17 des StaatSgrnnd- gesetzeö vom Dezember 1367 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger in feinen letzten zwei Alinea'S und im weiteren Verfolge dem Gesetze vom 25. Mai 1863. wo durch die grundsätzlichen Bestimmungen über daö Verhält nis! der Schule zur Kirche erlassen worden sind, durch die Landeögeschgebung die Vollziehung zu verschaffen. In mentaler Beziehung ist eS die Aufgabe desselben, die Auf sicht, d. h. die Leitung und Ueberwachung der Schule so zu regeln, daß alle berechtigten Faktoren dabei

Gesellschaft zu werden. Daö ist zugleich die Antwort auf die Frage, die einer der Herren Vorredner gestellt hat, indem er sagte: „Wir wissen gar nicht, was der moderne Staat mit unsern Kindern in der Schule machen will!' Wenn man von der Voraussetzung ausgeht, daß irgend ein Staat es einmal darauf absehen könnte, die heranwachsende Jugend zur Irreligiosität, zur Unsittlichkeit, zum Verbrechen zu er ziehen und zu bilden, dann kann man nicht mehr von einem Staate reden, dann hat man cö mit einem Phan tom

auch mitwirken solle bei der Leitung der Schule. WaS war der bisherige Einfluß des Lehrer- standeö im Schulwesen? Der Lehrer in der Volksschule hatte bisher in der Schule nur zu dienen; Schulmänner alS solche halten im Schulwesen überhaupt erst mitzureden, wenn es dem einen oder anderen Fachmanne gelungen war, zum Landesschulrath ernannt zu werden. Die Regie rungsvorlage will nnn, daß dem Lehrerstande der Zutritt in die einzelnen Kategorien der Schulräthe geöffnet werde. Dafür wird der Lehrerstand doch gewiß

nur dankbar sein können! Die Gemeinde erscheint als zweiter Faktor. Ich an erkenne auch vom Negierungs-Standpunkte Alles, was darüber gesagt worden ist, daß eigentlich die Familien und die in der Gemeinde versammelten Familien für Er ziehung und Unterricht sorgen, und daß durch die Ge meinde die Eltern das entscheidende Wort über die Schule bekommen sollen; aber eben weil das Alles richtig ist, muß man auch den Gemeinden den berechtigten Einfluß geben, und sie nicht durch irgend einen anderen Einfluß

immer zurückorängen lassen. — WaS hat bisher die Ge meinde bei der Schule zu thun gehabt? Die Kinder in die Schule zu schicken und die Schulbedürfnisse zn bezahlen; aber von einem andern Einflüsse weiß die Gesetzgebung und die Praxis in der That Nichts. In den Volksschulen gab es allerdings den sogenannten Ortöschulaufscher auS der Mitte der Gemeinde. Vielleicht sitzt ein solcher OrtS- schulauffeher in diesem hohen Hause; dieser möge Ihnen sagen, welches Minimum von Rechten mit dieser Charge

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 14.11.1868
Umfang: 12
sein, wenn er die Ausgabe einer katholischen Volksschule fordern und er reichen will. Er soll sich deßwegen auch am Religions unterrichte betheiligen und zwar etwa nicht blosi der Nach hilfe willen, die er beim Religionsunterrichte zu leisten hat, sondern auch wegen seines Einflusses auf die Schule und wegen feines Ansehens. Meine Herren, ich will mich in dieser Beziehung anf kin Zeugniß berufen, das Sie gewiß nicht als ein par teiisches betrachten werden. Der OrganisationScntwnrs der Stadt Zürich vom Jahre 1361

schreibt Folgendes vor: „Der Unterricht in der christlichen Religion darf dem Klassenlehrer nicht vorenthalten werden (da dieser Unter richt, der nicht als besonderes Fach, sondern alS Weihe jedes Tages in der Schule erscheinen soll, die Weihe deS Gesammtuntcrrichtcö sein muß).' Daraus dürfte doch ersichtlich sein, das, daö Ziel der Volksschule nur auf Grundlage deS positiven Christenthums erreicht werden kann, und daß der Lehrer, wenn nicht auch er diesem Zwecke dieut, aufhört, ein wahrer Nolksbildner

werden, muß man sich auch die Kon sequenz gefallen lassen, daß der Kirche das Recht der Aufsicht in Bezug auf Religion und Sittlichkeit uud daö Recht der Pflege des sittlich religiösen Lebens in der Schule zusteht. Wird der Kirche dieses Recht vorenthalten, so wird dadurch offenbar ein großes Unrecht begangen, und zwar ein Unrecht gegen die Schule, weil die Schule ihre höchste Aufgabe nicht mehr lösen kann, weil Mißtrauen gegen eine so eingerichtete Schule im Volke entsteht und in Folge dieses Mißtrauens

das Ansehen der Schule sinkt, ferner ein Unrecht gegen die Eltern, denn in einem solchen Falle artet der Schulzwang der Kinder in einen Gewissens zwang gegen christliche Eltern aus; — ein Unrecht gegen den Staat. Wie denn so? Mag der moderne Staat es noch so sehr für feine Pflicht halten, die Gewissensfreiheit zu schützen, so muß ihm doch au der Gewissenhaftigkeit der Staatsangehörigen noch mehr gelegen sein. Der mo derne Staat mag eö sich zur Ausgabe machen, die Frei heit des religiösen Bekenntnisses

. Wenn dieses Unrecht in Tirol noch mehr gefühlt wird als anderöwo, so ist das wohl wesentlich dem Umstände zuzuschreiben, daß unleugbar gerade der KliruS von Tirol für die Volksschule sich große Anstrengungen hat kosten lassen. Der SeelsorgSkleruS von Tirol ist der reformirenden Gesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia vorausgeeilt; denn bekanntlich erschien die allgemeine Schulordnung der Kaiserin Maria Theresia am 6. Dezember 1774. Der Weltpriestcr Karl Agsthoser, ganz begeistert für die Volks schule und einzig

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 05.11.1867
Umfang: 10
über das Verhältniß der Schule zur Kirche nach dem Grund satze der Emancipation der ersteren von der letzteren festgestellt werden. Berichterstatter vr. Figuly verliest den Bericht, welchem der Gesetzentwurf beigeschlossen ist. Präsident eröffnet die Generaldebatte. Eingeschrie ben sind: gegen den AuSschußantrag: Jäger, Degara, für denselben: Klun, Herrmann, Dienstl, Schneider. Abg. vr. Jäger kann dem ersten Theile des Ge setzes, welcher daS Princip der Emancipation der Schule von der Kirche enthält

, seine Zustimmung nicht aeben. Aber auch aus dem Grunde nicht, well diese Bestimmungen nach den Forderungen unseres concre- ten Lebens nicht durchführbar sind. Er könne dem Staate nicht die ausschließliche Leitung der Schule vindiciren, weil der Staat kein Erzieher sei, er sei aber auch auf dem Gebiete der Wissenschaft kein Pro ducent, aber auch keine Autorität. Redner sucht dieS an einzelnen Beispielen zu zeigen. Der Staat könne kein neues philosophisches System schaffen, er könne aber auch nicht entscheiden

. Wollte man dieses Princip nicht anerkennen, so könnte man dem Staate auch daS Recht vindiciren, dem CommiS vorzuschreiben, welche Kenntnisse er haben müsse, um bei einem Principale ein Unterkom men zu finden. In dem verflossenen Jahrzehent seien Mehr als 6000 Hofdecrete über Schulwesen erlassen worden, oder 620 jährlich, oder 2 täglich. Und diese Thätigkeit habe keinen anderen Zweck gehabt, als einen leeren Formalismus zu schassen, von dem man -jetzt sagt, er sei unbrauchbar. Auf die Schule hätten

vor allem auch jene ein Recht, welche ein Condominium besitzen, daS sind die Eltern, die Kirche und in letzter Linie die Gemeinde. Das Kind gehöre vor allem den Eltern, aber auch der Kirche (Widerspruch linkS), und diese haben in erster Reihe das Verfügungsrecht. Eltern und Kirche müßten daher ein Recht haben mitzusprechen bei der Gestaltung der Schule und daraus gehe klar hervor, daß die Schule keine confessionSlose sein könne. Man werde auf den 8 2 verweisen, welcher normirt, daß Religionsunterricht ertheilt werden müsse

. Darauf er wiedere er, man begehe dadurch, daß man den Re ligionsunterricht zum Fache macht, den Fehler die Schule zur bloßen UnterrichtSanstalt zu stempeln und vergesse, daß die Volksschule in erster Linie Erziehungs anstalt sein müsse, daß Moment der Erziehung sei aber in der Volksschule das wichtigere. Redner zieht daraus den Schluß, daß die Schule religiös sittlich unter Leitung der Kirche eingerichtet werden müsse und daher die Trennung der Schule von der Kirche nicht durchgeführt werden dürfe

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Tiroler Stimmen
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Seite 1 von 4
Datum: 09.11.1868
Umfang: 4
, daß ich einer völlig objektiven Haltung mich befleißen werde; denn die Schule ist für mich ein so heiliger Boden, daß ich ihn unmöglich zum Tummelplatz der Leidenschaften machen könnte. Es schwebt mir in diesem Augenblicke ein herrliches Wort eines der größten Kirchenlehrer vor, des Inhaltes: „quid msjns, quam mo- derari animis, et puerorum fingere morcs“, kurz gesagt: „was kann es herrlicheres geben, alS E-ziehung und Jugendbildung". Ich kann um so ruhiger auf das Gehörte antworten, da viele Vorwürfe gefallen

sind, die an immer Brust völlig abprallten, und zwar darum, weil sie gedeckt ist vom Schilde des besten Bewußtseins und der innigsten Ueberzeugung, daß die Kommission stch einzig und allein von der Rücksicht auf daS wahre Wehl der christlichen Schule habe leiten lasten. Indem ich mich nun nach diesen Vorbemerkungen zur Sache selbst wende, muß ich einem der sehr verehrten Herren Vorredner, nämlich dem Dr. Rauten kranz, der da gesagt hat, über das Ver hältniß der Kirche zur Schule seien die Akten schon geschlossen

ja insbesondere die R gierungsvorlage, von welcher schon wiederholt bemerkt worden ist, daß sie über Dasjenige hinausgehe, was die Reiche-gesetzgebung über das Verhältniß der Kirche zur Schule beschlossen hat. Ich hü te mich deßhalb noch immer für berechtiget, diese Frage über das Verhältniß der Schule zur Kirche hier zur Sprache zu bringen. Ich wende mich nun zur ersten Frage: „Zu welchem Einfluß auf die Volksschule ist die Kircde berechtiget? Um diese Frage lösen zu köimen, muß man einen Maßstab

haben und daher mit der Aufgabe der Volksschule beginnen. Ich werde darüber gewiß nicht weitläufig werden. Man nennt das Leben eine Schule, weil das Leben eine Vorbereitung für das Jen seits ist. Die Schule im eigentlichen Sinne d.s Wortes ist auch eine solche Vorbereitung, und zwar eine Vorbereitung für das thä tige L-.ben. Die Schule steht zwischen dem Familienkreis und dem öffentlichen Leben in der Mitte, um beide mit einander zu vermit teln. Die Schule empfängt die Kinder aus dem Schooße der Fa milie

und hat die Aufgabe, alles Gute, was Gott, eine liebe Akut ter und ein braver Vater in da« Herz deS Kindes gelegt hat, zu erhaltin, zu pflege» und zu fördern. Sie hat aber auch die Auf gabe, j ne Mängel, welche in der Regel aus dem Familienkreise den Kindern ankleben, jenes Sichgehenlofsin, aus dem Eigensinn, T>äg- heit und andere Fehler sich entwickeln, zu verb.ffem. — Die Schule hat aber auch anoererseits die Aufgabe, das Kmd für das öffent liche Leben vorzubereiten und zwar dadurch, daß sie ihm die nöihi- gen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 24.07.1869
Umfang: 8
Nachricht des „Tiroler VolkS- blatt -S', der Herr Bezirksschulinspektor Prof. Durig habe Hei -seiner r»eulich:U Inspektionsreise.die Mädchen- schule in Silz ..beinahe leer' gefunden, erfahren wir von dem betretenden Herrn Inspektor selbst, daß er in der genannten Schule 15 Mädchen vorfand, und daß er sich diese geringe Frequenz dadurch erklärte, daß die Inspektion an einem Ferialtag gehalten werden mußt- und die» nicht mehr rechtzeitig allgemein bekannt gegeben werden konnte. * Junsbruök» 23. Juli

und aus gedehnter»! Bezirken wegen dcS schlechten Wetterö zwei bis drei Monate, also beinahe den vierten Theil des Schul jahres dauern kann, bleiben die betreffenden Klassen ent weder ohne Unterricht, oder sie müssen sich mit Supplen- ten begnügen. waS gewiß nicht zum Nutzen der Schule gereicht. Aus diese Weise leiden die Hauptschulen, ohne dav den Landschulen dadurch Heil widerfährt.' (Warum spricht der Herr Korrespondent immer nur von den Hauptschulen? Leidet die Universität oder die Mittelschule

ich mich an einer Lehranstalt, habe aber außer der PcüfungSzeit noch nie einen geistlich:» Inspektor in der Schule gesehen. Auch andern Lehrern an andern Orten ist ähnliches passirt. Es ist meiner Ansicht nach besser einmal im Jahre die Schulen zu besuchen, als in 3 Jahren keinmal.) „Wie kann cr zur Hebung der Schule auf den so noth wendigen Einfluß der Gemeinde rechnen, da dieselbe schon im Vorhinein gegen ihn eingenommen ist, weil er eben als NegierungSorgan das bei der ganzen Landbevölkerung höchst mißliebige

Inspektor? DaS wa/, wahr sein.) „Hätte man nur die Aussicht, welche weder dem Staate noch den G-me »den einen Heller kostete. der Kirche be lassen. und die nicht unbcdciitciidkN Summen, welche die Laiide.'schulrätbe und Bezirltiiispektorrn dem?lcrar kosten, unter die armen Landlehrer, welche LV—LO sl. Besoldung haben, vertheilt, s? wäre der Schule wenigstens in (ZtwaS geholten worden.' (Haben vielleicht die frühern Inspektoren die 3 fl. welche sie fiir den Besuch einer jeden Schule bekamen, den armen

UnterrichtZminister bei der? Auf stellung der neuen Schulinspcktoren in Tirol getroffen hat. — DaS Papier ist halt wie überall, so auch auf der» grünen Tische geduldig. Wer aber dort sitzt, sollte doch die verschiedenen Verhältnisse der Länder kennen und die Folgen berechnen. Wahrlich! wollte die Kirche auf dem. Standpunkte. auf welchen sie vom Staate veriviesen wurde, stehen und von der Schule ferne bleiben, so könnte man der Schule in Tirol schon die Sterbeglocke läuten. Aber dies wild nicht geschehen

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 27.08.1861
Umfang: 8
ein tüchtiger Schulmann eine Lanze gebrochen für das gegenwärtige Unterrichtssystem an Gymnasien und anderen Mittelschulen und dasselbe gegen die Angriffe des Herrn Reichsraths-Abgeordneten Cupr wacker vertheidigt. Es wird vielleicht eine andere wichtige, die Schule betreffende Frage im Neichsrathe besprochen werden, nämlich die Trennnng der Schule von der Kirche, wozu die bekannte Petition des Wiener Gemeinderathes an den Reichsrath, welche dieselbe bevorwortet, Veranlassung geben könnte. Soll nnn

die Schule unter der Aufsicht der Kirche belassen wer den, oder nicht ? Es sei hier vorzugsweise von der Volks schule die Nede. Es ist klar, daß der Zweck der Volks schule nicht blos Unterricht, sondern auch Erziehung, christliche Erziehung der Jugend sein soll. Denn wenn christlicher Sinn und christliche Sitte in der Mensch heit sich verbreiten sollen, so müssen sie in der Jugend, in der Schule uuverwüstbar angepflanzt werden; von spätern Bemühungen darf man wenig mehr erwarten. Nun muß aber gewiß

der Kirche am meisten an der Verbreitung christlichen Sinnes und christlicher Sitte gelegen sein; daher sie die natürlichste Wächterin über die Schule, die Lehrer und Schüler ist. Das wahre Verhältniß zwischen Kirche und Schule ist das treuer Eheleute; sie denken nicht an Trennung, von einander. So wie bei einer getrennten Ehe die Kinder unschuldig leide» müssen, indem sie entweder des Vaters oder der Mutter, oder Beider entbehren müssen, so würde es bei den Schulkindern der Fall sein, wenn die Schule

, zumal die Volksschule, von der Kirche getrennt würde. Wie bei einer getrennten Ehe die Kinder dem Vater oder der Mutter fremd werdeu, so würde bei einer Trennnng der Schule v.ön der Kirche die so heran gebildete Menschheit entweder der Kirche, oder der Schule entfremdet. Deswegen waren auch dieSchnien von /eher kirchliche Anstalten und standen unter kirch licher Aufsicht. Nachdem die Schulen des römischen Reiches den Stürmen der Völkerwanderung erlegen waren, verdankt die ganze neue Knltnr, folglich

anch das Schulwesen seinen Ursprung und seine erste Pflege der Kirche; die Geistlichen waren Jahrhunderte lang die fast ausschließlichen Träger aller höher?, Bildung, die einzigen Lehrer in den Elementarkenntnissen sowohl als in den Wissenschaften. So war es bis zur Er findung der Buchdruckerkunst, welche begreiflich im Schulwesen Epoche machte ; dazu kam noch die ge waltige Bewegung der Geister durch die Reformation, welche in der Schule eine ihrer Hauptstützen suchte. Den protestantischen Schulen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 10
Datum: 26.06.1868
Umfang: 10
wieder Ordnung und geistiges Streben unter den Völkern ein, und der Staat nahm auch gleich seine Aufgabe, welche er au der Jugend zu lösen Halle, thätig in die Hand und die Schulen erhielten dadurch umfang reichere nad sichere Erfolge. Kirche und Staat wett eiferten miteinander zur Ausbildung der Jugend in den Künsten und Wissenschaften, und schön damals gab es kein Feld der Wissenschaft und keinen Zweig der Kunst, der nicht große Männer aufzuweisen hatte. Wie viel Gewicht man auf die Schule legte, erhellt

aus dem allgemeine« Grundsatze: Wem die Schule gehört, gehört die Jugend. Dieser Grundsatz kann allerdings nur dann seine Geltung haben, wenn die Schule» auch das wirklich sind, was sie sein sollen, denn wir konnten diesem Grundsätze bisher nicht all gemeine Beistimmung geben, weil die Erfahrung ganz andere Dinge zeigt, und besonders widerspricht ihm heutzutage die Ansicht der Clericalen selbst. Indem aber Kirche und Staat verschiedene Zwecke verfolgen, so ergab sich die Nothwendigkeit, daß die Jugend

auch beiden entsprechend herangebildet werden sollte. Mau konnte deshalb weder dem Staate absolut die Schule überlassen, noch hatte die Kirche das alleinige Recht in der Erziehung und Bildung der Jugend, wenn man nicht den Zweck des Staates auch mit dem Zwecke der Kirche vermischen wollte. Diese Doppelseite der Schule hat aber nicht selten Anlaß zu Reibungen zwischen Staat und Kirche her vorgerufen, und wir finden besonders i» unsem Tagen in Oesterreich eine entschieden entgegengesetzte Ansicht Platz

greifen. Indem Oesterreich die hohe Bedeutung der Schule vielleicht tiefer aufgefaßt, als kaum j,e der Fall sei« mochte, sieht die clerirale Partei in diesem Vorgehe« eine Beeinträchtigung der Interessen der Kirche. Durch das neue Schulgesetz hat der Staat auch die Schule dea gegenwärtige» Anforderungen des Staats- zweckeS angepaßt, und dafür gesorgt, daß die Jugend unserer Zeit gemäß herangebildet werde. Weil eS bisher vielfach an einem tüchtigen Lehrkörper fehlte, so hat mau auch ein Hauptaugenmerk

auf Heran bildung der Lehrer geworfen. Soll die Schule sich heben, so muß auch der Lehrer angemessen gebildet sein, und vor allen andern dafür gesorgt werden, daß der- oft kümmerliche Lebensunterhalt nicht ein Haupt- Hinderniß feiner Wirksamkeit sei. Hat einmal der Lehrer eine freiere und sorgenlosere Existenz, so wird er sich auch als Lehrer fühlen, und seines Berufes getreu die Schule zu besorgen im Stande sein. So sehr man bisher von cleriraler Seite die Uebel stände, welche bisher in der Erziehung

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 21.09.1867
Umfang: 8
nicht lohnte, daß Er seine Braut freigemacht hat. Daß Gott Ihren lieben Kaiser so heimgesucht hat. das thut mir leid und bin doch froh dafür. Ja das ist der beste Stahl, der tüchtig im Feuer geglüht und gehämmert wird, und das gibt die größten Männer, die Gott führt in der Schule der Leiden. Ihr Kaiser wird, das hoffe ich zu Gott, noch ein glück licher Monarch werden, wenn er festhält in seiner Treue zur Kirche und wenn er fortfährt, so muthig als stark das Kreuz zu tragen, das ihm auferlegt worden

der Neliaion, deS Rechtes uud deS Friedens gegen jeden Versuch kon fessionsloser Schule«.' (Bravo! Bravo!) — Der Ausschuß ging von der Ansicht auö, daß die Schule nichts anderes sei, als eine HW' anstatt für die Familie zur Heranbildung der Kinder der Familie für den Staat Zu der Heranbildnng guter Staatsbürger, für die Kirche Zur Heranbildung guter Christen. ES besteht deswegen bezüglich der Schule ein Condominium zwischen Familie, Staat und Kirche. Nicht der Staat allein ist Herr

verpflichtet, wenn es Eltern geben sollte, die den Wunsch hätten, ihren Kindern gar keine Bildung zu geben, obervormnnd- schaftlich einzutreten, daß sie ihre Pflicht an den Kindern thun. Denn so weit dehnen wir die xatria xotestas nicht aus, daß der Vater sagen könnte: ich lasse mein Kind geistig verhungern, sowie er eS körperlich nicht verhungern lassen darf. Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. Und sobald man daher über die Trennung der Schule von der Kirche, der Familie von der Schule

spricht, behauptet man ein Unrecht, und wenn es oft geschieht, etwaS Verderbliches und Unglückliches. Wie die Ehe nicht getrennt werden darf, aber es doch Zustände gibt, wo eine Lösung nach einer Seite hin gestattet ist, so kann das Verhältniß ein innigeres oder ein loseres sein, aber nie darf das Verhältniß so weit gehen, daß die Kirche zuletzt sagen darf: wenn ihr mir nicht volles Recht gewährt, so über lasse ich die Schule ihrem Verderben. Das dürfen wir nicht sagen, die Schule ist nicht der Lehrer

, und haben dort ihre Erziehungspflicht geübt. Wir müssen in der Schule bleiben, und wenn man es uns sehr schwer macht, müssen wir doch darin bleiben. Es ist nicht recht vom Staate, wenn er den Priester zu seinem Diener und Knechte macht, aber vergessen wir nicht, der Sohn Gottes hat Knechtesgestalt angenommen und hat 33 Jahre in der Knechtschaft gelebt, um uns zu lehren und unS zu erlösen. Und, meine Herrn, wenn es möglich wäre, daß in Oesterreich, ein ganz schlechtes Schulgesetz zu Stande käme, .33 Jahre lang hälts

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 10
Datum: 14.09.1867
Umfang: 10
konfessionsloser Schulen (Bravo I Bravo!) Der Ausschuß ging von der Ansicht aus, daß die Schule nichts anderes sei als eine HilfSanstalt für die Familie zurHeranbildung der Kinder der Familie, für den Staat zu der Heranbildung guter Staats . hükger, für die Kirche zurHeranbildung guter Christen. .ES besteht deswegen bezüglich der Schule ein Eon- .dominium zwischen Familie, Staat und Kirche. Nicht der Staat allein ist Herr, sondern auch die Familie und dic Kirche. Nicht die Kirche allein ist Herr

, ihren Kindern gar keine Bildung zu geben, obervormund- fchaftiich einzutreten, daß sie ihre Pflicht an den Kindern thun. Denn so weit dehnen wir die patria, xotvstas nicht auS, daß der Bater sagen könnte: ich lasse mein Kind geistig verhungern, sowie er eS körperlich nicht verhungern lassen darf. WaS Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. Und sobald man daher über die Trennung der Schule von der Kirche, der Familie von der Schule spricht, be hauptet man jedesmal ein Unrecht, und wenn eö oft

geschieht, etwas Verderbliches und Unglückliches. Wie die Ehe nicht getrennt werden darf, aber eS doch Zustände gibt, wo eine Lösung nach einer Seite hin gestattet ist, so kann daS Verhältniß ein innige res oder ein losereS sein, aber nie darf daS Verhältniß so weit gehe», daß die Kirche zuletzt sagen darf: .wenn ihr mir nicht volles Recht gewährt, so über lasse ich die Schule ihrem Verderben. Das dürfen wir nie sagen, die Schule ist nicht der Lehrer, ist glicht daS Gebäude, ist uicht der Schulfond

. Wir müssen in der Schule bleiben, und wenn man eS .unS sehr schwer macht, müssen wir dock da rin bleibend ES ist nicht recht vom Staate, wenn er den Priester zu feinem Diener und Knechte »nacht, aber vergessen wir nicht, der Sohn GotteS hat Knech» teSaestalt angenommen und hat 33 Jahre in der Knechtschaft gelebt, um unS zu lehren und uns zu erlösen. Und, meine Herrn, wenn eS möglich wäre, daß in Oesterreich ein ganz schlechtes Schulgesetz zu Stande käme, 33 Jahre lang Hält'S nicht. (Bravo

und 'Händeklatschen.) Die Androhung, man würde dic Schule sich selbst überlassen, man würde auS dem Verderbniß sehen, wie schlimm eS sei, die Kirche hin auszustoßen, ist unpraktisch und unrecht, weil man diese Androhung nicht vollziehen darf. Man darf nicht drohen WaS zu thun gegen daS Gewissen geht. (Bravo.) Wir werden also immer in der Schule bleiben, so lange bis man uns hinauswirft und daS wird in Oesterreich Nicht geschehen. (Beifall.) Auf dem Lande hat eS gar keine Noth. Die Landgemeinden erkennen

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 30.11.1867
Umfang: 8
wendigen Mittel gewähren. Ein vorzügliches Mittel die Jugend zu lehren und im Geiste des Christenthums zu erziehen, ist die Schule. Der Kirche ihren Einfluß auf die Schule entziehen, heißt so viel, alS ihr in ihrem Berufe hinderlich sein. Sie in ihrem Berufe hindern heißt aber so viel, als sie verfolgen. Aber die Kirche hindert ja die Wissenschaft und schlägt den menschlichen Ge'st in Fesseln? Das ist nun eine Lüge, welche zuerst die Protestanten aufgebracht

? soll man ihr deshalb den Krieg erklären und sie ans der Schule hinauswerfen? Mit Unrecht verschreit man die Kirche als Feindin der Wissenschaft, mit Unrecht will man sie aus der Schule hinauswerfen. Man kann der Geistlichkeit nicht den Vorwurf machen, daß sie ihres Amtes in Bezug auf die Schule schlecht gewaltet habe. Die Geistlichen können es in dieser Hinsicht mit gutem Gewissen auf eine unparteische Untersuchung ankommmen lassen. Was die Seel sorger betrifft, welche als Ortsschulausseher den unmittelbarsten

und größten Einfluß auf die Schule haben, werden ihm die Gemeinden das Zeugniß geben müssen, daß sk' auf fleißigen Schulbesuch drangen, mehr vielleicht, als es manchen Eltern lieb sein mochte, und daß sie um das Wohl der Schule sich eifrig annahmen. Wenn an die Stelle des Seelsorgers ein Comitv von Gemeindemännern treten soll, läßt sich soviel voraussagen, daß in den Land- und Berggemeinden der Schulbesuch schlechter werde, als er es bisher war. Manche Bauern haben für die Schulen noch nicht das gehörige

Interesse, und wenn sie dieses auch haben, so lassen sie sich von allerlei kleinlichen Rücksichten leiten. Der Eine will es bei seinem Nachbar nicht um werfen, der Andere will seinen Gläubiger uicht reizen, u. s. w., und deshalb unterbleibt die Ermahnung wegen des fleißigeren Schnl- schickens, obgleich sie sehr nothwendig wäre. Wenn die bäuerlichen Ortslchulansseher in die Schule gehen, um Inspektion zu halten, werden die Lehrer sich um ihre Bemerkungen nicht viel kehren, weil sie sich für gebildeter

es sind, welche das Ansehen des LehrerS in der Schule und in den Gemeinden zu wabren suchen. In der Wiener Erzdiözese haben viele Lehrer Adressen an Kardinal Rauscher gerichtet unv darin ausgesprochen, daß sie eS bedauern würden, wenn die Schule von der Kirche getrennt würde und die Gemeinden größern Einfluß auf die Schulen bekämen. Die Lehrer deS Schulbezirks Gaubitsch z. B. erklärten, daß ihnen die Pfarrer niemals hinderlich waren; im Gegentheile, daß sie gerade an den Geistlichen ihre kräftigsten und nachhaltigsten

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Tiroler Stimmen
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Seite 2 von 4
Datum: 17.10.1868
Umfang: 4
in der vorliegenden Frage einnahm. Der Standpunkt der Regierung beruht auf zwei Gesetzen: auf dem Staatsgrundgesetze vom 21. Dez. 1867 und auf dem Gesetze vom 25. Mai 1868 über das Verhältniß der Schule zur Kirche. Der Artikel 17 des StaatsgrundgesetzeS lautet: „Dem Staate steht rücksichtlich des gesammten Unterrichts- und Erziehungswesens dar Recht der obersten Leitung und Aufsicht zu." — Der §. 1 des Ge setzes vom 25. Mai spricht aus: „Die oberste Leitung und Auf sicht über das gesammte Unterrichts

§. 2); sonst wird die Kirche von jedem Einflüsse auf die Schule als Unterrichts an st alt ausgeschlossen." Der Unterricht in den übrigen Lehrgegen ständen in diesen (d. i. in den Volks- und Mittel-) Schulen ist un abhängig von dem Einfluffe jeder Kirche. (Ges. v. 25. Mai §. 2.) Folgerichtig mit diesen Gesetzen und den in ihnen enthaltenen Prinzipien stellt der Staat das gesammte Erziehungswesen, die Volks- und Mittelschulen und die Lehrerbildungsanstalten nicht unter die Leitung und Aufsicht kirchlicher

, sondern weltlicher Organe. Er räumt diese Aufsicht und Leitung Schul räthen ein, welche hervorgehen sollen aus der politischen Ortsgemeinde, aus der politischen Bezirksgemeinde und aus der obersten politi schen Landesstelle, aus der Landesvertretung, aus dem Lehrerstande und hier in dem letzten und dritten Schulrathe auch aus Geistlichen. Die Tendenz dieser Prinzipien und Gesetze geht daher in der Wesenheit dahin: l. die Schule von der Kirche zu trennen, sie als eine rein staatliche und bürgerliche Anstalt

dem Staate und den politischen Gemeinden zu unterstellen, mit andern Worten, die Schule zu säkularisiren; 2. die Kirche auf den Religionsunterricht einzuschränken, dem Religionsunterrichte aber nur die Stelle eines Lehrfaches, wie etwa das der Geschichte, Mathematik rc. anzuweisen, der Kirche jede Einflußnahme auf den übrigen Unterricht zu ver weigern, daher überhaupt die Erziehung vom Unterrichte zu tren nen und das pädagogische Moment hinter das didaktische zurückzu drängen und zu verweltlichen

. Das ist der Standpunkt der Regie rung, soweit er sich aus den angeführten Gesetzen und den daraus abgeleiteten Prinzipien ergibt. Mit diesen Gesetzen befindet sich aber die Regierungsvor lage in einer nicht uninteressanten Disharmonie. Die Regierungs, vorläge wollte, wie es scheint, bis zu den äußersten Konsequenzen der angeführten Prinzipien nicht vorgehen, oder sich nicht hindrän gen lassen, sie scheint die Trennung der Schule, im Sinne des ge gen die Verbindung anstürmenden Zeitgeistes nicht durchführen

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Volksblatt
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Seite 3 von 10
Datum: 18.12.1869
Umfang: 10
war ungefähr folgender: Die Kirche sei unläugbar die Mutter der Schule und habe uuu selbe große Verdienste; aber gegenwärtig sei sie derselben nicht mehr gewachsen, (ob wegen ihrer mütterlichen Liebe — Schwäche oder gar' Unvermögenheit?) denn das Schulwesen liege gewaltig darnieder, woraus großer Nachtheil entstehe. Zum Beweise brachte er leider auch den' Unsinn: der Mangel an Schulbildung habe die Niederlage bei König- grätz verursacht, (ohne jedoch diese Behauptung durch das neueste Unglück in Dalmatien

gehen die gebildeten (?) Bochesen zu bestätigen! oder Tirol in Betreff des siegreichen Kampfes im 1.1809 gegen Baiern, wo doch schon damals die neue Aera Licht verbreitete, zu erwähnen). Der armen Mutter kommen deßhalb der Vater, der Staat, zu Hilfe und nehme die Schule in seine kräftige Hand. Leider mußte er bedauern, daß in Tirol noch kein Schulgesetz geschaffen sei und schien den Mangel desselben dem Ländtage in die Schuhe zu schieben. Obgleich jetzt der Vater Staat die Sorge für die Schule

auf sich nehme, so handle eS sich keineswegs vom Ausschließen der Mutter Kirche oder gar Hinaus werfen derselben; von einer Trennung der Schule von der Kirche sei gar keine Rede: der dieses Wort erfunden, habe viel Unheil gestiftet. Man sieht, Herr Inspektor traut den Herrn Lehrern eine ziem liche Portion Unverstand und Unwissenheit zu, wenn er glaubte, daß sie die Widersprüche und Unrichtigkeiten nicht bemerken sollten. Der Staat, Vater der Schule! was ist das für ein Vater? Der- natürliche als Begründer

der Schule? Nein, Herr In spektor hat ja selbst die alleinige Mutterschaft der Schule der Kirche zugesprochen. Ist er Adoptivvater? Dazu gehört, daß die Schule eine verlassene Waise sei, oder daß die Kirche einwillige. Aber die Kirche verläßt die Schule nicht, protestirt vielmehr gegen die Trennung der Schule von der Kirche. Ist er Nährvater? O du lieber Himmel! er erwehrt sich ja kaum der eigenen Schulden. Er verlangt ja, daß die Kirche noch fortwährend beitrage durch Verleihung deS Organisten-Dienstes

an den Lehrer. Die bisherigen Beiträge von Seite des Staates sind im Ganzen nur Brosamen von den der Kirche auf josefinische Weise entrissenen Gütern. ES bleibt daher noch übrig der Name eines Stiefvaters, und der hat keinen guten Klang. Von der Trennung der Schule von der Kirche keine Rede! Ist das wahr? Thatsachen strafen diese Behauptung Lüge. Warum ist man so thätig für die konfessionslose Schule? Warum setzt man den Geistlichen unter Anerkennung ihrer Verdienste um die Schule als Direktoren

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 04.11.1867
Umfang: 4
Dr. Figuly: Mit Rücksicht auf die umfassende Debatte von gestern kaun ich mich auf wenige Bemerkungen beschränken Wir habe» ver, nommen, der Staat habe bloß das Brodstudium zu regeln, zu bestimmen, was für den Staatsdienst nö thig sei. Wir fassen die Schule von einem höheren Standpunkte auf, wir glauben, daß sie die Geistes und Herzensbildung des Kindes vollenden soll, was -insbesondere für Jene gilt, die außer der Volksschule keine Schule besuchen. Man hat uns Preußen genannt. Nun in Rhein- preußen

wenigstens ist die Schule derart getrennt von der Kirche, daß selbst der Religionsunterricht nicht in der Schule, sondern in dem Hause des be treffenden Geistlichen ertheilt wird. Das ist die Wirklichkeit. Am allerwenigsten gebührt den Geistlichen die re ligiöse und sittliche Erziehung ^schließlich, weil sie j vyn der Gattenliche,. der ^desliebe, dem wesentlichen Elemente, der Erziehung, keinen Begriff haben kön nen, noch dürfen. - Ich glaube, daß kinderlose Männer nicht das Prt» , vilegium haben sollen

und gönnt oft nicht einmal den Tod ten friedliche, Ruhe.. .. , ' Was hat der. LleruS aus. der Schule gemacht? in welchen Zustand hat er sie versetzt?! Die Antwort kommt uns von den Eltern, von den Gemeinden, von -den Landtagen und.den Hunderten von Petitionen, die uns vorliegen. (Bravo!) Wenn es an guten Gründen fehlt, dann greift man zur Verleumdung. Man sagt, wir wollen einen Staat ohne Kirche, eine Erziehung ohne/Religion; .daS ist nicht wahr, und.die uns diese» Vorwurf ent- .gegenschleudern, wissen

, seine Kinder erziehen, denn wer seinem Hanse nicht vorstehen kann, wie wird der für die Gemeinde Hyttes sorgen? Sie werden mir verzeihen, meine Herren! wenn ich dem Apostel PauluZ mehr glaube, als anderen Doktrinären. (Heiterkeit.) Umkehr ist nöthig, vollständige., aufrichtige Umkehr. Der Staat muß dafür sorgen, daß das Wissen >im Volke Verbreitung finde, denn durch das Wissen wird Macht und Wohlstand befördert werden. Machen Sie die Schule frei von den Fesseln, in die das Con> cordat sie geschlagen

: Ich möchte den Herrn Redner doch bit ten» die Quelle zu nennen, ans der er die eben ver lesenen Citate entnommen. Professor Jäger (mit Pathos): Es ist das „Vater land.' (Gelächter im ganzen Hause.) Professor Jäger verliest weiter den ganzen Artikel, welcher in seiner Tendenz gegen die Trennung der Schule von der Kirche gekehrt ist und wissen Sie, meine Herren, wer diesen . . . Präsident (unterbrechend): Ich habe keine Ein- spräche dagegen erhoben, daß hier ein langer Artikel verlesen worden

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