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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 02.01.1817
Umfang: 8
zur allgemeinen Wissen schaft bekannt gemacht wird. . Innsbruck am 27. Dezember K. K. Landes-Guberniuni in Tirol und Vorarlberg. Ferdinand Graf von Bissingen-Nippenburg, ^6 Urum. ^ Gouverneur. C i r < u l a r e des k. k. LandeSgnberniums von Tirol und Vorarlberg. (Die Wiederholungsschule für die der Schule entwachsene Jugend betreffend). Seine k. k. Majestät haben zu entschließen geruhet, daß überall, wo ein ordentlicher Schulunterricht gegeben wird, auch ein WiederholungS - Unterricht für die der Schule

! ge, sondern zur Pflicht gemacht werde, und als die Zeit in welcher die der Schule entwachsene Jngend ihn einzu holen verpflichter ist, uvlrd das Alter von 12 Jahren bi< zur Vollendung des iZten Jahl'eS festgesetzt. Ein Zeit» räum von z Jahren in diesem reifenden Alter ist zurei chend, um die Fertigkeit im Lesen, Schreiben und Recha nen so zu befestigen, daß die Gefahr deS gänzlichen Ber geisens nicht mehr zu besorgen ist. Doch soll die Verpflicht tung, dem Wiederholungs-Unrerrichte beyzuwohnen

, sondern an abwechselnden Tagen unierrichret werden. An den Orici,, wo mehrere Leyrer und LehrjiMinei sind, ist eine Aussicht „örhig, dàmir die Geschlechter von einander gehörig getrennt in die Schule kommen, und auch au« derselben weggehen. , Ztens. Die Kontrolle über den Besuch deS Wieder holungS-Untervì^rs dnnchdie dazu Verpstichleren muß, wie bey der ordentlichen schule, durch das B^schreibungS- buch, und durch die Führung des Flcisikataloges hergestellt Werde», und uni das Nachdrückliche dieser Verpflichtung jil

und der Wi«- derholungssiundcn uuier dieser Strafe zu fordern. Ader diese Verfügung hat fich nicht auch auf diejenigen Lehrjun» gen zu erstrecken , welche zu den Galtunaen von Knaben gehören, die in dem Z. Z. von dem Besuche des Wieder« holuilgs -Unterrichtes losgezählt sind. Auch sollen für die Vernachläßigung des Besuches dieser Schule, wen» sie während eines ganzen Semesters bemerkt wird, von den Aeltern und Vormündern auS der gemeinen Voltolasse 2 si., und von den Aelrerii und Vormündern, welche Bür ger in einer Stadt

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 10
Datum: 09.01.1817
Umfang: 10
. C i r e u l a r e des k. k. LandeSguberuiumS von Tirol nnd Vorarlberg.. (Die WjcderholungSschnle für die der Schule entwachsene, , - Jugend betreffend). . Seine k. k. Masestäl haben zu entschließen geruhet, d«ß überall, wo ein ordentlicher Schulunterricht gegeben wird, auch ein WiederholungS - Unterricht .für die der Schuse entwachsene Jugend, sowohl für Knabe», als Mäd chen, ertheilet werden solle. Um diese Absicht, welche mit dieser Anstalt verbunden wird, ganz zu erreichen, haben Allerhöchst Dieselben folgendes vorgeschrieben: istens

Zeit ertheilt werden soll? wird den Ortsseel. sorgern über unrer der Aufsicht der S chuldistriktS-Ausseker und im Einverständnisse mit den Lokal-Obrigkeiien überlassen' Zlcn«. Die Wichtigkeit dieses Unterrichts fordert' daß die Einholung desselben nicht von der Wtllkühr abhà ge, sondern zur Pflicht gemacht werde, und als die Zeit in weicher die der Schule ent,vachseue Jugend ihn eiià holen verpflichtet ist, wird das Alter von 12 Jahren bit zur Vollendung des -5len Jahres festgesetzt. Ein Zei

haben, und über die vierte Klasse eia Zeugniß der er,ien Forrgangskiasse beybringen. 0. Die Söhne und Tüchter der Honorzzioren, wel che fortlaufenden hauslichen Unterricht erhalten. 4tens. Wo nur ein Lehrer und ein Lehrzimmer vci» handen ist, sollen die Knaben und Mädchen nicht zugleich, sondern an abwechsetnden Tagen unterrichtet werden. Ay. den Orten, wo mehrere Lehrer und Lehrzimmer sind, ist «ine Aussicht nöthig, damit die Geschlechter poi, einande»' gehörig getrennt in die. Schule kommen

, und auch aus- ' derselben weggehen. Zlens. Die Kontrolle über den Besuch des Wieder?' hvlungS - Unterrichts durch die' dazu Verpflichteten muß, wie bey der ordentliche« Schule, durch das Beschreibung^» buch, und durch die Führung des Fleißkataloges hergeslà werden, uud uin das Nachdrückliche dieser Verpflichmng ^ starken, sind für die Nichtbcobachtung derselben Strcfe» zu be>umnien. Es soll bey den Zünften unter einerCttast- von Zc> RcichSthalern kein Junge frei gesprochen werden, der sich nicht mit einem Zeugniß

des Wieder- hoiuugS - Unterrichtes lrsgezählt sind. Auch sollen für die Vernachlüßigung des Vesucyes dieser Schule, wenn sie während eines ganzen Semesters bemerkt wird, von den Aeltern und Vormündern aus der gemeinen Volk -klasse 2fl., und von den Aeltern und Vormündern, welche Tür ger in einer Stadc oder eines Marktes sind, werden. Aeltern und Vormünder, welche sich ^d»l'ch.ihre, Nachlaßigkeit diese Strafe zuziehen, aber ganz'inilttllcè,. folglich sie zu entrichten unfähig sind, sind mir einem ein tägigen

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 8 von 8
Datum: 28.04.1813
Umfang: 8
erhält, wen» nur die besuchte Anstalt des Königl. Schutzes genießt, vorschristmäßiq eingerichtet ist, und unter kompetenter Aufsicht steht. Es kann übrigen- den Eitera nie gestattet werden, die Kin der nur au- Laune au- einer Schule in eine andere zu schicken. Die scheinbaren und die wirklichen Beweggründe sind daher wohl von einander zu unterscheiden. III. Da jede Loks!. Schul. Jvspek. tion für den wirklichen und fleißigen Schulbesuch aller schulpflichtigen Kinder der Pfarrcy vier Kn. ratie

verantwortlich ist, so hat der Lokal > Schul-Inspektor desjenigen Schulortes, wohin fremde Schüler zur Schule ordnungsmäßig (I. II.) kommen, ans solche, wie aus die andere« Kinder gleich, müßige Aufsicht zu halten, und der Lokal-Schul «Inspektion ihres Wohnortes über deren Schul« besuch, Betragen, Fleiß und Fortgang halbjährige Zeugnisse zuzustellen. und erforderlichen Falles über den Schulbesuch wohl auch öfter und zu rechter Zeit ämtliche Nach icht zu geben. IV. Das Schulgeld so!! da, wo keine Frei« Schule

ist, ausschließlich au diejenige Schule, zu welcher das Kind angewiesen worden ist, entrichtet werden. V. Die erwachsene, zum Besuch der Feiertags, Schulen pflichtige Jugend, die die Weite oder Beschwerlichkeit der Wege weniger ln Anschlag brin« gen kann, soll künftig, wo es immer möglich ist, Vorzugsweise in die Schule ihrer Pfarrei, oder Kuralie eivgewirsen werden. Hienach ist sich genau zu achten. Innsbruck den 2z.April iziz. Königl. Baier. General,Commissariat des Jnnkreises. Freiherr v. Lerchenfe! d.Stich

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 12
Datum: 23.09.1819
Umfang: 12
am 26. August i8ty> K. K Gubernium von Tyrol und Vorarlberg. Ferd. Ernest Graf v. Biflmgl/u?Nippenbnrg, Gouverneur. . Karl Graf von Cho4et)'Vice-Piäsident. - ' Zohi'Graf v. SaVnthain, k. IV. Gubernial - Sekretär. K 0 n k u r S - V 6 r I à u t b a r u n g Einiger .Schuldienste an'der Knaben - und Mckdchen- Hauptschule zu Avvigno. Seine Majestät der Kaiser und König haben mit ». h. Entschliesning von Perugia am 2. v. Alk. die Erri6,t»iig einer Haurtschule für Knaben und einer eigenen Haupt- schule für Mäd6

der e r st e n nnd derzweiten Classe. dan>» dèe Schul- dienels , Stelle an der Knabeiischule, und der Stelle der -dritten Lehrerinn an der Màdcheii-Schuìe. Der Unterricht an derKnaben-Hauptschule wird zwar Deutsch ertheilt werden > jedoch must das Leh, personal« nebst der deutsche», auch der italienischen Sprache kündig seyn; Der Unterricht hingegen an der Mädchen -Schule wird in der italienischen Sprache vorgetragen werden, dessen ungeachtet müßen die Lehrerinnen nebst der italie nischen auch der deutschen

nnd italienilchen Sprache auszuweiseil. — Für den Sciiul- dlenerS- Dienst ivicd jedoch das LehrfähigkcitS - Zeugniß, und die Kentniß der deutschen Sprache nicht gefordert. Jene weiblichen Zudivlduen endlich, welche um die Lehr- >relle der 1. Kla>>e ai» der Mädchen-Schule sich bewer ben wollen, haben nebst oberwähmen Erfordeinißen anch ein Zeugniß über ihre Fertigkeit in weiblichen Handar beiten beizubringen. Vom k. k» Guberniunl deS Küstenlandes zu Triest an» 26. Aligust 4L «9»

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 26.10.1818
Umfang: 8
. Graf von Choieck, Vize-Präfisenr. Bernhard Galura, Gubernlalrath. Zahl 25,35/4134. Schule. 2 Kundmachung. Bei 'der provisorischen Sladtsqürer - Jnfpektion zu Innsbruck ist die Stelle eines Waldmeisters, und Forst- Adjuneten mir 1202 fl. Gehalt und zoo st. Pferd -Nn, terhaltS - Pauschale zu besehen. Jene, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, und über die erforderlichen Eigenschaften, so wie über die Kenntnis; der deutschen und italienischen Sprache gehörig auszuweisen vermögen

die Schule in Schwatz als «ine Hauptfchule gnädigst auszusprechen gerubeien, so wird mir Anfang dieses Schuljahrs die erste Abtheilung der 41er» Klasse (der Lehrer für das Zeichnen, und die matheniari- - ^ ^^genstände ist noch nicht ernannt) eröffnet, und in dieser über die Sprachlehre, schriftliche Aufsätze, Schön schreiben, und Lesen, Geographie, Naturgeschichte und Naluilehre Unterricht ertheilt werden. Mit dieser Anstalt ist zugleich die Bildung der Schul» präparanden verbunden, welch- sowohl im iten

als atei» Lemestcr ben vorgeschriebenen Nnurrichl erhallen -wevcen. Welche? zur allgemeinen Wissenschaft hiemit èjfent» lich Lekannt gemacht wird. K. K. KreiSanit vom Unrerinn - und Wippthale. Schwatz den 9. Oktober i8>8- Daniel Mensr, k. k. wirk«. Gubernialraty Nro. Zyri. Schule. und KreiShauplmann. Es wäre» einige Violine und andere Saiten-In» strumente von berühmten Meistern zu vtrkaufen; das Nähere kann man in der Behausung Nro. 27Y in der unteren Sillgasse in Erfahrung bringen. ' Eine ganz neu

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