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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 12
Datum: 20.07.1820
Umfang: 12
ist; so här man'nöthig befunden, dasjenige in Kürze hier anzu zeigen' und anzuorbnen, was jedermann zu thun hat, der von einem wüthigen Hunde, oder andern wülhigen Thiere gebilien, oder sonst von seinem Geifer beUidell worden ist, indessen die OnSobrigkeit alsogleich den näch sten Arzt und Wundarzt herbei holen niuß, die auch un verzüglich sich einzufinden haben. 22. Jede Wunde, sie mag klein, groß, lief, seicht, oder nur geritzt se»n, muß alsogleich mit Salzwas- scr, welches auf der Stelle verfertiget

es il» die Wunde, und verbindtt sie so. DaS Nämliche thut auch Houig mit scharfer Seife vermischt. die sem Stande kann man ruhig und getrost den Wund arzt, und Arzr abwärten, welche unter. schwerster Ver antwortung verpflichtet sind, aus die erste gcmachte An« zeige, baß jemand vo» einem wüthigen Huude, oderai?» beri, wüthige» Thiere beschädiget worden sey, »inverweilt alles liegen zn lassen, und herbei zu eilen» Innerliche Arzneien sind »udesien nicht nöthigl, es ist genug, wenn sich der Kerwundete ruhig hält

»,, als da sind: Schwindel, reißende Glieder schmerzen, belonderS in dem gebissene» Theile, Zuschnüs re» des HaljeS, Unruhe und Beängstigung, dann muß die Ortsobrigkeit dafür sorgen, daß sogleich de. Arzt. undWuNd- arzt gerufen werden, die unverzüglich diesen» Unglückli chen zu Hülfe eile», müssen. Die Obrigkeit hat dafü,/ zu sorgen, daß dem Kranken zwei Wäter beigegrben werden, daß all dasjenige pünktlich geschehe, was det Arzt, und der Wundarzt verordnen, dciß alles ,»m deit Kranken still uud ruhig sey

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 14
Datum: 13.07.1820
Umfang: 14
der verwundete Theil durch das Schneiden, cder Brennen sammt dem Gifte' weggenommen wird. Z. 21. Es wäre zu wünschen, daß in allen derglei chen Fällen, wo so eilfertige Hülfe nothwendig ist. all zeit ein thätiger und erfahrner Arzt, oder Wundarzt in der Nähe wäre, welcher nach seiner Einsicht und Erfahrung dasjenige gleich selbst anwendete, was er in Ansehnng derUm- ständeund Zufälle als das zuverläßigste findet; da dieß aber, besonders auf dem Lande, nicht immer möglich ist; so hat män nöthig befunden

, dasjenige in Kürze hier anzu zeigen und anjuordnen. was jedermann zu thun hat, der von einem wüthigen - Hunde , oder andern wüthigen Thiere gebissen, ober sonst von seinem Geifer besudelt worden ist, indessen die OrtSobrigkeit alsogleich den näch sten Arzt und Wundarzt herbei holen muß, die auch un verzüglich sich einzufinden haben. L- 22. Jede Wnnde, sie mag klein, groß, tief, seicht, oder nnr geritzt seyn, muß alsogleich mit Salzwas ser, welches ans der Stelle verfertiget wird, wenn man eine H.ind

es in die Wunde, und verbindet sie so. DaS nämliche thut auch Honig mit scharfer Seife vermischt. In die» sem Stande kann man rnhig und getrost den Wund arzt, und Arzt abwarten, welche unter schwerster Ver antwortung verpflichtet sind, auf die erste gemachte An zeige, daß jemand von einem wüthigen Hunde, oder an» dern wüthigen Thiere beschädiget worden sey, unverweilt alles liegen zn lassen, nnd herbei zu eilend Innerliche Arzneien stnd indessen nicht nöthig, eS ist genug, wenn sich der Verwundete ruhig hält

, reißende Glieder schmerzen, besonders in dem gebissenen Theile, Zuschnü ren des Halses, Unruhe und Beängstigung, dann muß die Ortsolirigkeit dafür sorgen, daß sogleich der Arzr, undWund» arzr gerufen werden, die unverzüglich diesem Unglückli chen zu ^ülfe eilen Müssen. Die Obrigkeit hat dafür zu >orgen, daß dein Kranken zwei Wä ier beigegeben werden, daß all dasjenige pünktlich geschehe, was der Arzt, und der Wundarzs verordnen, daß alles um den Kranken still und ruhig sey, daß er in einem dunkeln

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 12
Datum: 27.11.1823
Umfang: 12
. Die Pariser Blatter von allen Farben sind seit mehreren Tagen mit der Auseinandersetzung der verwi ckelten Anklage gegen den jungen Arzt, Dr. Castaing , angefüllt, der des doppelten Mordes', der Erbschleiche rn und der Verfälschung bezichtigt, nächstens vor dem Assisengericht von Paris erscheinen wird. — Castaing, -7 Jahre alt, gebürtig aus Alencon, wohnhaft zu Pa ris, ist nämlich angeklagt, ») in den ersten Tagen des Oktobers >822 durch giftige Substanzen Hyppoli'te Bal let ums Leben gebracht

, einen Mor- genspaziergang zu machen, ließ sich Castaing an diesem Tage in aller Frühe das Haus öffnen, eilte aber statt dessen nach Paris, um neues Gift zu kaufen. Nach sei ner Zurückkuuft blieb er allein bei dem Kranken, der nach seiner Vorschrift verpflegt und mit dein es immer schlimmer wurde. Auf Ballet's Verlangen ließ er einen Arzt ans dem Orte (St. Cloud) kommen, dessen Vor schriften aber nicht befolgt und denen widersprochen wur de. Eben so ließ er einen von Ballet's Bedienten aus Paris kommen

, dem er Wallet's Kassenschlüssel (dieser hatte 70,000 Franken in seiner Kasse) mit dem Befehle übergab, sie aus Auftrag seines Herrn zu einem Notar zutragen. Es war dieses derselbe, bei dem Castaing schon vorher das Testament hinterlegt hatte. Der Arzt aus St. Cloud wünschte, daß man aus Paris einen andern Arjt kommen lasse. Castaing glaubt, es sei noch zu früh , läfir jedoch auf Aurathen des Arztes dem Kranken die letzte OehlUng geben, wobei er, Castaing, sich als UN- gcmciu fromm zeigt. Inzwischen kommt

der zweite Arzt aus Paris, aber zu spät, Ballet stirbt unter Castaings lautem Wehklagen. Dieser unterrichtet unverzüglich den Notar von dem Vorgefallenen, und gibt demselben die Rolle an, die er jetzt zu spiele» habe. Die Aerzte halten unter diesen Umständen sur nöthig, den Kranken öu öff nen. Dieses geschieht in Castaings Beiseyn. Die Aerzte finden alle Spuren, welche bei einer Vergiftung eintre ten. Castaing wird der Aufsicht der GènSdarmen über geben, gegen die er sich aus daS Artigste bezeigt

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Der Bote für Tirol
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Seite 19 von 26
Datum: 08.11.1827
Umfang: 26
wird jedoch bemerkt, daß zu dieser Kompetenz die Kenntniß der italienischen Sprache nicht absolut erfor derlich sey, sondern eS werden zu solcher auch Jndividnett zugelassen, die sich bloß über den Besitz der deutschett Sprache auszuweisen vermögen. Die mit dieser Aeztènst.eUe verbundenen EmölumentS sind: ». Der jährliche Gehalt von 5oo fl. R. W.> welche» der aufgenommene Arzt in 4 gleichen Raten nach Verlauf ^eineö jeden Quartals auS der Gemeindskasse bezieht. 2. Die Vergütung

allen jenen Patienten unentgeltlich zu machen, welche durch ein von der Armenkommission aus gestelltes und vom nnterzeichneten Landgerichte bestätigtes ÄrniiitbSieugniß darzuthun vermögen, daß sie zahlungs unfähig seyen 3 Sind diese unentgeltlichen Visiten auch anf alle zens armen Reisenden auszudehnen, die auf ihrer Durchreise in daS hiesige Hospital clcrlla IVlaclonna gebracht werden müssen; eben so ist der aufgenommene Arzt verpflichtet, auf den Fall, daß ein Gemeinde.-Spital errichtrt.werdei, sollte, den dahin

abgegebenen Individuen seine ärztliche A>sistenz gratis zu leistein - 4- Ist derselbe verbunden, eine Apotheke zu führen, . auS der zu jeder Stunde die nöthigen Medikamente ver abreicht werden können. 5. Darf sich der aufgenommene Arzt ohne Erlaubniß der Gemeindevorstehung nud deö gefertigten AmreS von dem Landgerichtödistrikte Ampezzo nicht entfernen. 6. Wenn derselbe auf diesen.seinen Dienst verzichten will, so kann^dieß nur nach vorläufiger dreimonatlicher Aufkiindung geschehen, und die Gemeinde

ist nicht befugt, den aufgenommenen Arzt von seinem Dienste zu entfernen, außer im Falle eineö wichtigen GrundeS, und nach vor läufiger Genehmigung des vorgesetzten wohllöbl. k .k. KreiS» anileS. Cortina, den 2/,. Okt. »lZs-?. Ä. Ä. Landgericht Ampezzo. Unterkircher, Landrichter. 2 Vorladung.. Bei der am 2y. d. M. vorgenommenen Losung zur Komplettirnng deö Kaiferjäger-RegimentS wurde für den im Jahre »LoS gebornen militärpflichtigen, derzeit abwe senden Johann Jakob Hämmerle, ehelichen Sohn des ver storbenen

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 14
Datum: 14.08.1828
Umfang: 14
D « k a n n t «n q ch n n g. (Ili. l) Gei dem unterzeichneten k. k. Land» und Kriminai, UntersuchungS-Gerichte ist die Kriminal-Arzt-Bediènstnng in Erledigung gekommen, und zu Folge hohen Gubernial- DekretS vom 18. v. M., Nr. 1432z, wieder neuerlich auS» zuschreiben. Für diese Kriminal-Arztstelle ist eine jährliche Remu, neration aus dem Kriminalfonde von 50 fi. W. W. bemes sen. Diejenigen» die sich um diese ärztliche Bedienstung bewerben wollen, haben ihre belegte Gesuche bis zo. Sep tember

den Konkurs auf den 8- November d. I. abhal ten zu la»eu angeordnet. Diejenigen, welche sich um diese Stelle, womit für den Dienst als Professor, Geburtshelfer und Arzt in ei ner Person ein jährlicher Gehalt von 800 fi. C M. W. W., freie Wohnung, Z Klafter Holz, und 24 Pfund Un- fchlilt-Kerzen verbunden sind, zu bewerben gedenken, ha ben am Tage vor der Kvn?urS-Prüs»iig ihre mit den Stu dien- und Sittenzeugnissen, dein Diplom als Geburtshel fer, und als Doktor der Medizin, dann der fernern Be legen

. 4. Für Reisen anßer dem Bezirke des Bergwesens von Agordo bezieht der Arzt uud Wundarzt die Dtstt nach der XI. Klasse des Diäten-NormalS. Die Bewerber um diese Arzt- und Wundarztstelle ha ben sich auszuweisen: s. über ihre Geburt durch Beibringung des Taufschei ne«. Doktoren der Medizin und der Chirurgie zu seyn. Zur freien Praxis der Chirurgie ermächtiget zu seyn. Endlich <1. nie wegen Verbrechen oder schweren Polizey-Ueber- tretungen in Untersnchung gezogen worden zu seyn. Die nach diesen Andeutungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 19 von 26
Datum: 12.11.1827
Umfang: 26
. Die mit dieser Arztenstelle verbundenen Emvlumente sind: ». Der jährliche Gehalt von Zoo st. R. W., welchen der aufgenommene Arzt in 4 gleichen Raten »ach Verlauf eines jeden Quartals aus der Gemeiud6kaj>e bezieht. 2. Die Vergütung von kr. R. W. für jede Visite eines Kranken, der nicht zur Klasse der wirklich Armen gehört, jedoch ohne Rücksicht der Entferiinng dieses Letz ter» vom Hauptorre Cortina; wobei sich von selbst versteht, daß dem Coninttiiial-Arzte das Recht unbeuvmmen bleibe, sich die verabreichten Medikamente

Reisenden auszudehnen, die auf ihrer Durchreise in das hiesige Hospital clella Qla«Ionna gebracht werden müssen; eben so ist der aufgenommene Ärzt verpflichtet, auf den Fall, daß ei», Gemeinde-Spital errichtet werden sollte, den dahin abgegebenen Individuen seine ärztliche Alsistenz gratis zu leisten. 4. Ist derselbe verbunden, eine Apotheke zn führen, aus der zu jeder Stunde die nöthigen Medikamente ver abreicht werden können. 6. Darf sich der aufgenommen? Arzt ohne Erlaubniß der Gemeindevorstehung

und des gefertigten AmieS von dem Landgerichtödisirikte Ampezzo nicht entfernen. b. Wenn derselbe auf diesen seinen Dienst verzichten will, fo kann dieß nur nach vorläufiger dreimonatlicher Aufkündung geschehen, und die Gemeinde ist nicht befugt, den anfgrnonimeueii Arzt von seinem Dienste zu entfernen, außer im Falle eines wichtigen Grundes, und nach vor- lausiger Genehmiguug deS vorgesetzte» wohllöbl. k.k. KreiS» aintcs. Cortina, de» 24. Okt. »»27. K. K. Landgericht Zlmpezzo. ^ Unterkircher, Landrichter

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Seite 7 von 16
Datum: 05.11.1827
Umfang: 16
wird jedoch bemerkt, daß zu dieser Kompetenz die Kenntniß der italienischen Sprache nicht absolut erfor derlich sey, sondern eö werden zn solcher auch Individuen z»gela»en, die sich bloß über den Besitz der deutschen Sprache ansznweisen vermögen. Die mit dieser Arztenstelle verbundenen Emolumente sind: 1. Der jährliche Gehalt von QED st. N. W., welchen der anfgenoiumcne Arzt in '4, gleichen Raten nach Verlauf eineö jeden Quartals aus der Genieinoskasse bezieht.^ 2. Die Vergütuuq von 12 kr. L>. W. flir

werden sollte, den dahin abgegebenen Individuen seine ärztliche Assistenz gratis zu leisten. Ist derselbe verbunden, eine Apotheke zu führen, aus der zn jeder Stnnde die nöthigen Medikamente ver abreicht werden können. Darf sich dt'r aufgeuomnicne Arzt ohne Erlaubniß der Gemeindevorstehiilig und deö gefertigten Amtes von dem Landgerichtödistrikte> Ampezzo nicht entfernen. l>. Wenn derselbe ans diesen semen Dienst verzichten will, so kann dieß nnr nach verlansiger dreimonatlicher Aufknndung geschehen, nnd die Gemeinde

ist nicht befngt, den alifgenoiiiilitnen Arzt von seinem Dienste zu entfernen, außer im Falle ciueS wichtigen Grundes, und »ach vor» läufiger Genehnngung deö vorgesetzten ivohllöbl, t. k. ^ireiö« «mleö. Cortina, den 2/,. Okt. >»2-7. K. K. Landgericht Ampezzo. Uuterkircher, Landrichter. » . Vorladung.. Bei der ani sy. d. M. vorgenommenen Losung zur Komplettiruiig deö ^aiserjägee-NeginientS wurde für den ini Jahre >Lo5 gebornen Militärpstichtigni, derzeit abwe senden Johann Jakob Hämmerle, ehelichen Sohn deö ver

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