: a, daß künftig sowohl für den Armenfond, als für jede dieser Fondsverwaltung zur Administration zugewiesene Familienstis- tuag eine abgesonderte Rechnung zu stelle« sei. d. Nach diesem als Norm ausgestellten Grundsätze sei auch die Verwaltung des Armensondes von jener des Armenversor- gungshauses abgesondert zu führen, welch letztere dem Herrn Stadtkämmerer Zofef Fritz übertragen wurde, c. In den Verwaltuugsrechiiungen, für welche der Gemeinde- Ausschuß eine abgeänderte Form genehmigte, ward die Aufnahme
, 3 AnttN-wegm Beeinträchtigung deS KornmessergeMS, 4. Anträge wegen Einführung von Taxen für den städtischen Armenfond, S Antrag aus Erbannng de» ZollhäuSchmS auf dem Eiseo- bahnverbindnngswege, ö. ÄZtrag weam der Deposttobolletten, 7 Lrvd.folisbetheiligMig der Polizeiwache, 8. RemuueraSon für die Trivialschullehrer. Etadlmagiftrat Bozen, am 23. Mai 1864. Der Äüryerweistkr: De. S treiter. Hiezii siae Beilage. ^druck uu<l Verlox cier ^der1«'«keo ^uckiti««ckerei. t»ötUi»yt r^«rr. KeayitN tmler.oessev