und sechs Wochen allda anjubrtngen, da sonst mit den anwesenden, und sich gehörig ausweisenden Erben das Verlassen- schasts - Geschäft gepflogen, und ihnen das Ver mögen nach den Gesetzen eingcantwortet werden würbe. Vom k. k. Stadt- und Landgerichte Nattenberg den io. Oktober 1803. Andreas Endl, k. k. Landgerichtlicher Nalhsmann. Vorladungs - Edikt. Andreas Schneider, volgo Mühler 1 oder bethender Andcrl, in der Wildschänau, dies Ge richts, starb den 19. August dies Jahrs im unver« ehelichten Stande
, und ohne letztwillige Anord nung , mit Rücklaffung eines Vermögen- von fl. 47 kr. Dieser Andreas Schneider ist gemäß dem bey ihm erfundenen Taufschein, den 29. Iuly 173* )u Kirchbichl, der k. f. Herrschaft Kufstein getauft worden, dessen Aeltern hießen Mathäus Schneider, und Lucia Astnerinn, und waren auf der Mühle zu Romsau, der Pfarr Kirchbichl. Der Vater des Erblassers war laut einem von der Oberkeit Heimsels unterm 24. Iuly 1746. ausgefertigten Lehrbriefe seiner Profeßion ein Mühlner und rin Sohn des Mathias
den iz. Octobe N803. Andreas Endl, k. k. landgerichtlicher Rathsmann. Bekanntmachung. Auf Ansuchen der königl. Statthalterschaft tu Ofen vom r3. August abhin wird hiemit Johann Michaletz von Iglo, welcher schon ,4 Jahr ab wesend ist, und unwissend wo, sich aufhatt, öf fentlich vorgerufen, zur Erhebung einer ihm zu- gesallenen Erbschaft von 157 fl- 55 kr. auf den »len September 1804 oder selbst, oder seine rechtmäßigen Erben um so sicherer zu erscheinen, und beym Magistrate besagten Marktes Jgl» sich hierum