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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1899
¬Die¬ Leopold-Franzens-Universität zu Innsbruck in den Jahren 1848 - 1898 : [Festschrift aus Anlaß des 50jährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph I.]
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Seite 237 von 255
Autor: Franz Joseph <Österreich, Kaiser, I.> [Gefeierte Pers.] ; Universität Innsbruck / [Hrsg. vom Akademischen Senat]
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 264 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Nebent.: Festschrift der Universität Innsbruck
Schlagwort: c.Innsbruck / Universität ; z.Geschichte 1848-1898
Signatur: III 33.423
Intern-ID: 258927
Post- Nr. Jahr der Habilitation Vor- und Zuname Geburtsort Disciplin IO 1874 Dr. Wieser Franz Ritter v. Kufstein in Tirol Geographie II Dr. Jung Julius Imst in Tirol Allg. Geschichte 12 1875 Dr. Biehl Wilhelm Weidenhahn, Nassau Philosophie 1 3 1875 Dr. Kobald Engelbert Windisch-Matrei in Tirol Mathematische Physik 14 187& Dr. Semper Hans Dresden Kunstgeschichte der mitt leren und neueren Zeit 15 1878 Dr. Mühlbacher Engelbert Gamming in Nieder österreich Historische Hilfswissen schaften

16 CO 00 Dr. Knauer Vincenz Wien Philosophie 17 1879 Dr. Stolz Friedrich Hall in Tirol Classische Philologie x 8 1879 Dr. Tollinger Johann Wüten in Tirol Experimental-Physik 19 1880 Dr. Ottenthal Emil von Sand in Täufers, Tirol Allg. Geschichte 20 I8S0 Dr. Pastor Ludwig Aachen in der Rhein provinz Neuere Geschichte 21 1881 Dr. Dalia-Torre Carl Wil helm von Kitzbühel in Tirol Entomologie 22 1881 Dr. Hammerl Hermann Innsbruck Physikalische Chemie 23 1881 Dr. Brunner Carl Linz in Oberöster reich Analytische Chemie

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1876
Handbuch der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für die gefürstete Grafschaft Tirol
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Seite 67 von 284
Autor: Hoflacher, Anton [Hrsg.] / erläutert, mit Entscheidungen, Verordnungen und Formularien versehen, dann durch einen Anhang einschlägiger Gesetze ergänzt von Anton Hoflacher
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 277 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gemeindeordnung ; f.Quelle
Signatur: 668
Intern-ID: 166213
von der Wiese wegzuführen, und es hört durch daß Abmahen- das Gras auf, ein unbewegliches Gut zu sein. Ueberhaupt ist in diesem Falle nicht die Begriffbestimmung des allg. B.-G.-B. über bewegliche und un bewegliche Sachen, sondern der allgemeine Sprachgebrauch in An wendung zu bringen, wie dies z. B. im allgemeinen Strafgesetz buche in den 88 171, 174 und 175 der Fall ist. Es ist somit die Versteigerung stehenden Grases die Feil bietung einer beweglichen Sache, und es steht Zu derartigen frei willigen

nach 8 269 Absatz 2 des kaiserlichen Patentes vom 9. August 1854 (Nr. 208 R.-G.-Bl.) die zu diesem Fideicommisse und zu dem Vermögen eines Minderjährigen gehörigen beweglichen Sachen von dem Gerichte versteigert werden müssen, ist unbegründet, da die Bestimmung des citirten $ 269 betreffs der ausnahmsweisen Com- petenz der Gerichte zu Versteigerungen beweglicher Sachen im Zu sammenhänge mit den Bestimmungen der 88 223, 233, 627 und 631 allg. B.-G.-B. ausgesaßt, bei einem Fideicommisse und dem Vermögen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Seite 149 von 476
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Signatur: I 3.501
Intern-ID: 316127
in dem allg. Str. G. als in anderen Gesetzen. (Ito Mil. Mtr. G. nach ß. 12» desselben) verhängten Geld- und übrigen Bermö-geNsstrafen,. daher insbesondere auch dke mit der Unerlaubten Oeschenkannahme in Amtssachen und der Berlertnng zum Mißbrauche der Amtsgewalt verbundene Verpflichtung Zum Erläge des unerlaubten Geschenkes, ferner * die in Folge der Desertions begÜnstigung ^ zu lei- ^ stenden. Zahlungen an die Ärregscasse, dann die Strafen oes .Berfalles von Tautionen, Waaren, Feilschaften

anferlegte Verpflichtung zur Leistung eines Ersatzes oder einer Entschädigung (§, 527 des allg. und 129 des' Mil. Str. G.), oder zum Ersatz>e der Kosten des Strafverfahreni (§. 341 Str. P. Odg.) Über. ^ §. 549. Zu den aus einer Erbschaft haftende« Lasten gehören auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Bermögen des Verstorbenen angemessene Begräbmß. Wegen gegenseitiger Tragung der Veerdiguna-kosten für Mittellose Etaatsangehörige bestehlen Berträge mit Vaiern, Baden

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 13.04.1921
Umfang: 8
abends im „Deutschen Cafe" Sitzung der bei den Kammerwahlen mitarbeitenden Kollegen. Handels- und Transportarbeiter. Donnerstag den 14 Aprll um 8 Uhr abends im Arbeiterheim Ausschußsitzung Metallarbeiter Innsbrucks. Donnerstag den 14. ds. 8 Uhr abends, wichtige Sitzung der Betriebsräte und Ver trauensmänner im Arbeiterheim (Eisenbahnerzimrner). Zugsbegleiter der Süd- und Staatsbahn. Freitag den 15. ds. um 3 Uhr nachm. Versammlung im Arbeiterheirn. Allg. Rechtsschutz- und Gewerkschaftsverein

, Innsbruck, Ortsgr. 1. 2lm Sainstag den 16. ds. um 8 Uhr abends im Arbeiterheim Mitgliederversammlung. Tagesordnung: Be richt der Delegierten über die Wiener Reichskonferenz. Allg. Rechtsschutz- und Gewcrkschaftsvere'm, Ortsgr. 1. Am 19. April 1921 findet im Arbeiterheim in Innsbruck um 9 Uhr vormittags eine Landeskonferenz des Derschub- personals der SW- und Staatsbahn statt, zu welcher alle Dsrschubstation-sn wenigstens einen Delegierten entsenden mögen. Die Genossen Deker und Freund aus Wien wer

- den über die Reorganisation berichten. Angeslelllenversammlmtg in Schwaz. Am Donnerstag den 14. ds. findet im Gasthaus „Zur Brücke" eine frei zugängliche Angcstelltenversammlung statt, in der ein Re ferent aus Innsbruck über die soziale Bsdeutung der An gestellten- und Arbeiterkammern sprechen wird. Allg. Rechtsschutz- und Gewerkfchaflsverein, Ortsgruppe Lufsiem. Am Freitag den 15. ds. um 8 Uhr abends fin det im Gasthaus „Zur Gräfin" die MonatsoerfammKring mit folgender Tagesordnung statt: 1. Dereinsberichte,- 2. Bericht

über die Reichskonferenz in Wien; 3. Anträge und Anfragen. Es ist Pflicht, zahlreich zu erscheinen. imteT. Allg. Rechtsschutz- und Gewerkschastsverein Landeck. Am Samstag den 16. Äs, um 8 Uhr abends im Gasthof; „Nußbaum" Versammlung. Tagesordnung: Berichterstat--! tung von der Reichskonferenz in Wien durch Een. Egg,Hi Vereine. Graph. Gesellschaft. Donnerstag den 14. April, Punkt 8 Uhr abends, im Gewerbeförderungs-Änstrtut, Meinhard«; straße, Vortrag des Koll. Hubert Schneider über „Typo graphisches Allerlei

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Warte
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Seite 7 von 8
Datum: 26.02.1922
Umfang: 8
der Lehrerschaft an allg. offenil. Volks- und Bürgerschulen werden entsprechend dein 4. Hauptstück, Abschnitt B, des Besoldungsgesetzes für Bundesangestellte vorn 13. Juli 1921, B.-G.-Bl. 376, festgelegt, und zwar sind die Volks- und Bürgerschul lehrer in die Besoldungsgruppe 3 der Bundeslehrer (§ 61, Abs. 3) einzureihen. 2. Der Jahresgrundgehalt eines widerruflichen Lehrers (Ln.) beträgt 90 v. H. des Anfangsgehaltes eines wirklichen Lehrers. Dieser Grundgehalt kann durch Vorrückungsbeträge nicht erhöht

werden. 7. Den Lehrkräften am Lande ist nach Tunlichkeit von der Schul gemeinde ein Garten zur unentgeltlichen Benützung beizustellen. 8 9. 1. Die dauernd angestellten Religionslehrer an den allg. ösfelitl. Volks- und Bürgerschulen werden in ihren Bezügen den Fachlehrern gleichgestellt. Stellvertretende Religionslchrer an systemisierten Lehr stellen erhalten als Remuneration für die Toner ihrer Verwendung 90 v. H. des Anfangsgehaltes eines dauernd angestellten Religions lehrers, einschließlich Ortszuschlag

: Sprache, Stenographie, Handfertig- keitsuntervicht nsw. für jede wöchentliche Unterrichtsstunde jährlich gewährt. 8 11. Bei Versetzung aus Dienstesrücksichten sind die Uebersiedlnugskosterk nach dem für die Bundesangestellten geltenden UebersiMungsnvriuale aus dem Landesschulfonde zu vergüten. L. AMvitätsbezÜge der Handarbeitslehrerinnen. 8 12 . 1. Im Sinne des 8 5, Punkt 1, dieses Gesetzes werden die dauernd angestellten Handarbeitslehrerinnen an den allg. öffentl. Volks- und Bürgerschulen

in die Besoldungsgruppe 1 der Bundeslehrpersonen (Z 61, Punkt 3, Bes.-Ges.) eingereiht. : 2. Die dauernd angestellten Handarbeitslehrerinnen an allg. öffent lichen Volks- und Bürgerschulen erhalten mit dem Monatsersten der Rechtswirksamkeit ihrer ersten Anstellung einen AnfangSgehalt von 14.400 K, der sich nach je zwei Jahren um nachstehende 17 Vor rückungsbeträge erhöht: 1. Vorrückungsbetrag 1400 IC 2. Vorrückungsbetrag 2000 IC 3. Vorrückungsbetrag 4000 IC 4—11, Vorrückungsbetrag 2100 IC 12.—17. Vorrückungsbetrag

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