bandes, direkt an die „Fis" angeschlofsen zu sein. Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Allg. Oe. Sch. V. (Beilage 2, Seite 26) und teilt mit, daß das Präsidium nach sorgfältiger Prüfung des Gesuches heute den Antrag stellt, daß die Satzun gen diesmal durch die Hinzusügung einer Bestim mung ergänzt werden, die bereits Oberst Weber gelegentlich der Tagung in Chamonix 1924 vor- geschlagen hat. (Seite 12 des Chamonix-Protokol- les.) Dieselbe lautet: „Cette federation ne doit prononcer l'exclusion
zu einer anderen Rasse, Religion oder politischen Ansicht mehr existiert. M a t o u s e k stimmt dem auch zu. Schmidkunz widerlegt die Ausführungen von Wertheimer und stellt anheim, daß man über diese Angelegenheit nicht weiter diskutiere und den Oe. Sch. V. ohne Beschränkung als Vertreter Oesterreichs in der „Fis" belassen soll. Der Vor sitzende verliest hierauf noch ein Schreiben von Oberst Weber, worin derselbe mitteilt, daß er nicht für den Antrag des Allg. Oe. Sch. V. sei. Kapt. Iu'ngraw teilt der Versammlung
Angelegenheit nach der Schilderung, die ihm geworden ist, in Chamonix geklärt worden sei, und daß es daher unnötig sei, die Statuten deshalb jetzt zu ändern. Der Oe. Sch. V. sei der älteste und weitaus be deutendste Verband dieses Landes. Eine An- nähme des Vorschlages des Allg. Oe. Sch. würde die Verhältnisse des österr. Schisportes voll ständig unhaltbar machen. Wertheimer bemerkt, daß die fragliche Angele- genheit nicht mit einem Hinweis auf ihre Erledi gung in Chamonix geregelt werden könne
, denn dann würde der jetzige Zustand bestehen bleiben. Hierzu bemerkt Norden son, daß die Ansprüche des Allg. Oe. Sch. V. seinerzeit nur darauf hin zielten, daß der Arierparagraph gestrichen würde, was diskutierbar wäre. Aber was der Verband dieses Mal beantrage, sei viel weitgehender wie damals und laufe auf eine Machtfrage hinaus. Dies würde aber doch zu weit gehen. Schmidkunz widerspricht nochmals den Ausführungen von Wertheimer und ist bestimmt gegen eine Aende- rung der Satzungen nach dem Vorschlag des Vor- sitzenden
die Folgerungen zu ziehen." Der Vorsitzende rekapituliert nochmals die Dis kussion über diesen Fall und stellt fest, daß seiner Meinung nach die Diskussion sich um 2 Punkte gedreht habe. Der erste handle von der Verlei hung des Stimmrechtes an den Allg. Oe. Sch. V. und der zweite befasse sich mit dem Antrag Rava, daß dem Oe. Sch. V. ein Kongreßbeschluß zu un- terbreiten wäre, daß der Oe. Sch. V. innerhalb einer beschränkten Frist die Erklärung abzugeben habe, ob er den Arierparagraphen aus seinen Sta tuten