gegen die Raubmörder von Algund: 1. Engelbert Roßkogler,-geboren 1868 zu Vordernberg in Steiermark, ledig, Schneider gehilfe, 2. Johannes Bormuth, geboren 1876 zu Fürth in Hessen, ledig, Maurer, vorbestraft, ver mögenslos, wegen Raubmordes, Falschmeldung, Landstreicherei, Bettelns und vollbrachten und ver suchten Diebstahls, und 3. Karl Brand, vulgo schwarzer Schneider, geboren 1874 zu Sezaros in Siebenbürgen, ledig, Schneidergehilse, wegen Diebstahls. Der Gerichtshof besteht aus den Herren Kreis
gerichtspräsidenten Hofrat Frhr. v. Biegeleben und LGR. Sternbach und Ferrari. Die An klage vertritt Herr Staatsanwalt Weber, die Ver teidigung führt für Roßkogler und Brand Herr Doktor v. Mayrhauser, für Bormuth Herr Doktor v. Zallinger. Der Anklageschrift entnehmen wir: Mitten im Dorfe Algund. wenige Schritte von anderen Gebäuden entfernt, liegt an einer Straßen kreuzung das Gasthaus „zur Traube'. Die Wirt schaft wird in einem Gastzimmer im ersten Stocke betrieben und außer von Einheimischen insbeson dere
Alois Koch und Heinrich Denoth, die auf dem Heimwege vom Hirschenwirtshause an der Forsterstraße nach Algund begriffen waren, zwei Männer, welche im Laufschritte an ihnen vorbei- eilten, miteinander deutsch, jedoch scheinbar einen sremden Dialekt sprachen, aber wegen der damals schon herrschenden Dunkelheit nicht genau beschrieben werden konnten. Wenige Minuten nach dieser auffälligen Be- gegnung erreichten die beiden Lehrlinge das Trau benwirtshaus in Algund, vor welchem sie dann die Kunde
in Algund nach Meran gedrungen; ein Wachmann begab sich zum „Burggräfler', einer bekannten Einkehrstätte für Handwerksburschen, und ersuchte den Wirt auf ver dächtige Individuen, die etwa dort sich einfinden würden, ein wachsames Auge zu richten. Als nun letzterer am Wirtstische von der Mord tat erzählte, fiel ihm auf, daß Bündsär betroffen wurde und nicht mehr so gut spielte wie vorher. Auinger verständigte daher, nachdem sich die beiden zurückgezogen hatten, den Wachmann und am nächsten Morgen