Post-Nummer G S g K rr st S n d gelegte, wenn auch nur be gonnene halbe Wegstunde eine Vergütung von .... b) einem Advocatur-Candidaten die II. Masse aus Eisenbahnen die I. Masse auf Dampf- 1 schissen,, die Wagengebühr in einer vom Gerichte nach den obwaltenden Verkehrsverhält nissen zu bestimm enden Höhe, und für jede ohne Benützung einer Fahrgelegenheit zurück gelegte, wenn auch nur be gonnene halbe Wegstunde eine Vergütung von . , i Sfnmetfuttß zu a und b: Wenn und in- ! soweit Post-, Tra
mway-und ! Stellwageiiverbindungen be nützt werden können, ist sich derselben nach Maßgabe des Ortsgebrauches zu bedienen, v) einem anderen Bediensteten, die III. Masse aus Eisen- j bahnen, die "II, Masse ouf j Dampfschiffen, die Benützung der bestehenden Post-, Tram way- und Stellwagenverbin dungen und in Ermanglung solcher eine Magengebühr in einer vom Gerichte nach den obwaltenden VeLkehrsverhält- nisftn zu bestimmenden Hohe, und für jede ohne Benützung . einer Fahrgelegenheit zurück- gelegte