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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
1868
Preßprozeß und Verurteilung des ""Südtiroler Volksblattes"" wegen Veröffentlichung von Zustimmungsadressen zur Demonstration im Theater zu Bozen am 10. Dezember 1867 gegen die Beschimpfung der Bischöfe
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Seite 47 von 87
Ort: Bozen
Verlag: Wohlgemuth
Umfang: 83 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Bozen "; s.Theater ; s.Demonstration ; z.Geschichte 1868<br />t.Südtiroler Volksblatt ; z.Geschichte 1868
Signatur: III 9.120
Intern-ID: 238590
muß, und nicht Ausschreitungen Vorkommen dürfen, welche gegen das Strafgesetz in Preßsachen verstoßen. Die Strafe ist auszumessen, wie schon erwähnt, nach 8. 305 nach Maßgabe der Gefährlichkeit und Verbreitung mit Einern bis sechs Monaten Arrest, nach Umständen sogar bis zu Einem Jahre strengen Arrest. Die Strafe ist ferner nach den Vorschriften des Preßgesetzes zu beurtheilen, welches aus ein Vergehen die Strafe des Cautions- verlustes von 60 bis 300 ft. vorschreibt. Ich bemerke

in dieser Be ziehung, daß dieser ganze leidige Vorgang und die ganze Polemik, welche seit dem 10. Dezember vorigen Jahres über den Theatervorfall geführt wurde, den die Ausschreitung des Komikers Ed. Schmidt mit dem bewußten Couplet veranlaßt hatte, als Milderungsgrund gelten kann. Als Milderungsgrund gilt ferner, daß der Herr Re dakteur noch nie wegen eines Vergehens in Untersuchung gestanden oder bestraft worden ist. Andererseits ist aber seine Fedina nicht rein; -ferner dürste als erschwerend zu berücksichtigen

des §. 305 St.-G.-B. zu strengem Arrest von zwei Monaten und zum Cautionsverlust von 100 fl. zum Besten des hiesigen Armenfondes und zur Tragung der Prozeßkosten im Sinne des ß. 341 St.-P.-O. verurtheilen, der hohe Gerichtshof wolle ferner als Preßgericht nach 8. 36 des Preßgesetzes das Verbot der Weiter verbreitung der oben bezeichneten Druckschriften Nr. 103 und 104 des „Südtir. Bolksbl.', wo die betreffenden inkriminirten Artikel gegen die 88. 300 und 305 des Strafgesetzes enthalten sind, aussprechen

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
1868
Preßprozeß und Verurteilung des ""Südtiroler Volksblattes"" wegen Veröffentlichung von Zustimmungsadressen zur Demonstration im Theater zu Bozen am 10. Dezember 1867 gegen die Beschimpfung der Bischöfe
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/238590/238590_53_object_5238896.png
Seite 53 von 87
Ort: Bozen
Verlag: Wohlgemuth
Umfang: 83 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Bozen "; s.Theater ; s.Demonstration ; z.Geschichte 1868<br />t.Südtiroler Volksblatt ; z.Geschichte 1868
Signatur: III 9.120
Intern-ID: 238590
vorausgehende Artikel den Thatbestand des §. 305 nicht begründen. Die f. k. Staatsanwaltschaft bemerkt ferner, daß der Schauspieler Eduard Schmied bereits bestraft worden war; das ist aber nicht der Fall. Er wurde zwar bestraft, aber post, festum, und erst von der be legirten, nicht von der ursprünglich dazu berufenen Behörde wurde das betreffende Erkenntniß gefällt. — Nachdem ich nun aus vielen Gründen dargethan, daß in dem, was dem Herrn Redakteur zur Last .. gelegt werden will, weder

konnten. Das ist aber vom Herrn Redakteur nicht zu sagen, welcher den Artikel geschrieben: „Es verlautet mit Bestimmt heit,' u. s. w, und daher im angegebenen Sinn und ini angegebenen Glauben an dasselbe dagegen schrieb. Und daher ist er wie schon erwähnt als verantwortlicher Redakteur, auch wenn er sich schriftlich da- . gegen verwahrt hätte, für seine eigene Handlung, die Drucklegung solcher Adressen, verantwortlich. Ferner muß ich bemerken, daß der Vertheidiger insbesondere Gewicht auf die freie

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