, wird er nicht „dominus' 4 genannt. Dagegen wird andererseits dem Adelper von Thun, einem von jenen Herren, die 1199 bei der BeLehnung mit Visione „de sup.rascripto loco Tonni' 1 heißen,' schon 1170 der Titel „dominus' beigelegt und damit ja wohl jeder Zweifel ausgeschlossen ist, wird er noch überdies ausdrück lich als „bonus homo', also als dem Adel'amgehörig (oder frei) bezeichnet. (Vgl. Zanolini, ,,Spigolature d'archivio'). Aber auch Manfredin tritt schon früher (1187) auf und zwar in Ge sellschaft des Friedrich
und Ulrich von Arco, Ottawa von Telve, Bosso von Stenico und Jacobin von Ivano — sie alle werden nicht mit dem Titel „dominus' belegt; zweifelt Herr Alberti an ihrem'Adel? Oder glaubt er, daß ein Unfreier, ein Höriger, in dieser Gesellschaft möglich gewesen wäre ? . Und als derselbe Bischof, der in der oben angezogenen Urkunde (von 1187 bezüglich Bosco) noch als Dekan und Vizedom von, Trieat er scheint, der dann die Herren von Turin 1199 mit Visione belehnte, seine Benontiation wieder zurückziehen