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Bücher
Kategorie:
Medizin
Jahr:
1848
Systematisch geordnete Sammlung der in der Provinz Tirol und Vorarlberg bis Ende Juni 1845 erflossenen und noch in Wirksamkeit bestehenden Gesetze und Verordnungen im Sanitätswesen, nebst einem chronologisch geordneten Nachtrage der von Ende Juni 1845 bis Ende Juni 1847 für dieselbe Provinz kundgemachten Sanitäts-Verordnungen : zum Gebrauche dür ämmtliche angestellte und nicht angestellte Aerzte und Wundärzte, Apotheker, reisämter und Landgerichte
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Seite 109 von 573
Autor: Laschan, G. I. [Hrsg.] / hrsg. von G. Ignaz Laschan
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 559 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II A-9.581
Intern-ID: 192413
nothwendig sein sollte, von Fall zu Fall ein angemesse nes Taggeld bestimmt werden muß. Hofkzl.-Dek. v. 20. 2än. 1820, Z. 1460, Gnb.-Kundm. v. 10. Febr. 1820, Z. 2266. ^enen Individuen, welche statt der Thierärzte amtlich in Sanitats- Ä verwendet werden, ist »nt Br,»» auf die h. Hvfkj,.. Berord^ v. 2°. Jä,i. ISA, Z. I4S0, »°n M zu Fall k>" °"sem-ff°nes Tanqeld ui bemessen. Hofkss.-Dek. v.^28. Uug. 1828, Z. 2V152, Gttb., Knndm. v. 12. Sept. 1828, Z. 18873. Da die b. Gtud.-Hof-Kommis.-Verord. v. 23. Juni

bei Verwendung solcher ordentlicher Kurschmiede im öffentlichen Dienste dem ausdrücklichen Inhalte des h. Hvskzl.-Dek. v. 28. Aug. 1828, Z. 20162, gemäß, von Fall zu Fall, ein den jedesmaligen besonder« Um ständen angemessener Vorschlag über das zu verabfolgende Taggeld zu machen und dabei sich stets vor Augen zu halten, daß selbes den Be trag der den Thierärzte» oder den Wundärzten gemäß der XU. Diäten klasse gebührenden 1 fl. 36 kr. W. W. C. M. niemals erreichen dürfe. Daß übrigens von keiner abgesonderten

Reisevergütung aus dem Staatsschätze außerdem noch die Rede sein könne, versteht sich von selbst. Gub.-Dek. v. 13. Aug. 1836, Z. 16960. 3» de» thkerSvit-ichen Reksepartikukarien soll genau »ott de,, f, f. f 06 bcr »»gebliche Thicmrjt ein wirklich ,,,-prufter Tdier^r;! sei »»d wrlchrr kchranstalt u»d in welchem Jahre er dieses Stavium Vollender habe. Giib.-Dek. ». 3«. Aiig. 183«, Z. lieber einen speziellen Fall, in welchem ein Thierarzt wegen Gefahr auf Verzug sich laut amtlicher Bestätigung der Vorspann

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Kategorie:
Medizin , Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1846
Praktische Anweisung wie der Landmann die hier beschriebenen, beim Rindvieh am häufigsten vorkommenden Krankheiten selbst erkennen und heilen kann : mit besondern Bedacht das Aufblehen und Vollwerden beim Rindvieh jedesmal ganz sicher zu heilen ; nach vieljähriger eigener praktischer Erfahrung
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Seite 29 von 59
Autor: Lecher, Joseph / von Joseph Lecher
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 52 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: I A-841
Intern-ID: 159009
Blutige Milch oder Blutmelkeu. @5^ ereignet sich öfters, daß dir Kühe schliche Milch gebm , oder daß die Milch eine« rothen Bodensatz hat. Wenn die Thtere auf die Weide gehen, welche in Wälder, Auen und schattigen Gegenden sind, erscheint dieß Leiden öfters und zwar aus dem Grunde, weil dort Pflanzen wach sen, welche eine reizende Wirkung haben, beson ders ist das der Fall im Frübiahre, wo noch we nig gutes Gras ist und die Thiere Hunger haben, folglich leicht solche Pflanzen fressen

, welche, sie sonst unberührt ließen. Auch sah ich dieses Leiden schon von viel ge nossenen Tannen- und Forchensproffen u. dgl. entstehen. Dann gibt es noch mehrere andere Umstände, die diese Krankheit erregen, auch kann Euterent zündung hie und da der Fall ftyn. Dann aber die Behandlung wie bei der Euterentzündung. Heilung. Zur Heilung dessen ist nothwendig die Ursache, welche das Leiden erregt hat, abzuhalten. Wenn es scharfe Futtcrvflanzen waren, welche sie aus Weiden und Wäldern bekamen, und welches auch meistens

der Fall ist, so halte man die Thiere einige

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1864
Geschichte der Vereinigung Tirols mit Oesterreich und der vorbereitenden Ereignisse
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Seite 66 von 294
Autor: Huber, Alfons / von Alfons Huber
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XI, 276 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte 1300-1369
Signatur: II 104.577
Intern-ID: 118989
sterben würde. Man scheint für den Fall, dass ein solches Unglück eintrete, ernstlich die Vereinigung Tirols mit Baiern, dieUebertragung auch jenes Landes an Ludwigs Brüder beabsichtigt zu haben, * 1 2 3 ) ein Gedanke, der um so näher lag, weil Ludwig auch die Regierung Tirols fast durchaus in eigenem Namen, unabhängig von seiner Gemahlin führte, obwohl diese die Erbin und eigentliche Herrin des Landes war. Allein einen genügenden rechtlichen Ausdruck hat diese Absicht nie gefunden, namentlich

diese Absicht aus der Urk. Ludwigs 1353 Dec. 19 (Reg. n. 158), wornach die der Margaretha Maultasch als Witthum verschrie benen Städte und Burgen in Tirol auch für den Fall, dass Ludwig bei ihrem Tode ohne leibliche Erben wäre, nicht an ihre, sondern an seine Erben fallen sollten, die natürlich nur die Herzoge von Baiern waren. Dagegen ist in den spätem Vergabungsurkunden Ludwigs für seine Gemahlin, welche tirolische Güter betreffen (Reg. n. 202, 235), obiger Fall gar nie mehr ins Auge gefasst

. 3) Es ist zwar von Fessmaier, Stephan d. ä. S. 26 ff. und in neuester Zeit von Bercfatold, Landeshoheit Oesterreichs 8. 111 behauptet worden. Margaretha habe schon bei ihrer Vermählung mit Ludwig dem Brandenburger durch einen förmlichen Vertrag für den Fall. dass sie von ihm keine Kinder erhielte, die Vereinigung Tirols mit Baiern, deh Anfall des Landes an Ludwigs

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1876
Handbuch der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für die gefürstete Grafschaft Tirol
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Seite 108 von 284
Autor: Hoflacher, Anton [Hrsg.] / erläutert, mit Entscheidungen, Verordnungen und Formularien versehen, dann durch einen Anhang einschlägiger Gesetze ergänzt von Anton Hoflacher
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 277 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gemeindeordnung ; f.Quelle
Signatur: 668
Intern-ID: 166213
— 106 — § 90 . Ist ritte Angelegenheit privatrechtlicher Natur zwischen der Gemeinde und einer ganzen Klasse von Gememdemit- gliedem oder einzelnen derselben streitig, so kann bei Befan genheit des Gemeindeausschusses der Bezirksausschuß, falls eine gütliche Ausgleichung nicht zu Stande kömmt, einen Vertreter für die Gemeinde zur Austragung der Sache auf dem Rechtswege von Amtswegen bestellen. Der Fall, daß eine Angelegenheit privatrcchtlicher Natur zwi schen der Gemeinde und einer ganzen

; daher ist dann der Bezirks- rücksichtlich bei uns bisher der Landesausschuß zum weiteren Vorgehen nach dieser Gesetzesbestimmung berufen. Die Staatsverwaltung übt Las Aufsichtsrecht über die Gemeinden dahin, daß dieselben ihren Wirkungskreis nicht überschreiten und nicht gegen die bestehenden Gesetze Vor gehen. (Art. XVI des Gesetzes vom 5 . März 1862.) Dieses Aufsichtsrecht wird zunächst von der politischen Bezirksbe hörde geübt. Dieselbe kann zu diesem Ende Fall für Fall die Mit- Heilung

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Sport, Spiel
Jahr:
1843
¬Der¬ Groß-Venediger in der norischen Central-Alpenkette : seine erste Ersteigung am 3. September 1841 und seine Gletscher in seiner gegenwärtigen und späteren Ausdehnung
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Seite 104 von 326
Autor: Kürsinger, Ignaz ¬von¬ ; Spitaler, Franz / von Ignaz von Kürsinger und Franz Spitaler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 303 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Grossvenediger
Signatur: II 104.121
Intern-ID: 262280
92 finden wir auch bei verschiedenen andern festen Körpern, bei deren Bildung Wasser zugegen war. So ist hieß bei mehreren krystallimsch gebildeten der Fall, beim Salpeter, Kochsalz n. a. Aus wässeriger Auflösung eben gebildete Krystalle enthalten sowohl zwischen ihrer Anhäufung, als zwischen ihren eigenen Blättern Feuchtigkeit in nicht unbeträchtlichem Verhältnisse, auch wenn sie noch so regelmäßig gebildet sind, und keine sichtbaren Zwischen räume in sich selbst enthalten

. Man kann sich hievon mit den Augen überzeugen, wenn man . die Krystalle aus einander löst und sie selbst zerbricht. Bei Glaubersalzkrystallen zeigt sich an ihren Bruchstellen bei genauer Besichtigung noch Feuchtigkeit, selbst wenn sie durch Verlust ihres Krystallisationswaffers äußerlich bereits zu verwittern beginnen. Beim Bittersalz ist dieß eben so der Fall, selbst in den Zwischenräumen von nicht mehr als einem halben Zoll im Durchmesser betragenden Krystallgruppen, die schon durch mehrere Wochen an sehr warmen

Orten gelegen sind. Wenn in unsichtbaren Zwischenräumen der genannten und anderer Körper Flüssigkeit enthalten ist, so muß solches eben so auch beim Gletschereise der Fall seyn, bei dessen Bildungsweise das Wasser einen so wesentlichen Antheil hat. Es ist bekannt, wie fest die genannten Körper dieses in ihnen eingeschlossene Wasser selbst bei den verschiedensten Temperaturen in sich halten, ohne es in Eis übergehen oder sich verflüchtigen zu lassen. Eben so fest und eben so unveränderlich

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
(1867)
Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Tirols ; 4. 1867
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Seite 330 von 401
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 396 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Bestand: 1864 - 1869<br />Erscheinungsverlauf: 1.1864 - 5.1868/69 (1869)<br/>Index: Register zu den Zeitschriften Sammler für Geschichte und Statistik von Tirol, Archiv für Geschichte und Alterthumskunde Tirols, Zeitschrift des Ferdinandeums<br />Forts.: Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs
Schlagwort: g.Tirol;s.Geschichte;f.Zeitschrift
Signatur: II Z 229/4(1867)
Intern-ID: 475130
werde. Und dieweil ein Hauptmann daselbst im Fall der Not tu rft 24 Knecht halten soll und aber jetzund nur 12 Knecht und deren der mehrer Th eil welsch und nicht Kriegsleute da selbst sind, sollen 24 Knecht Deutsche dahin verordnet und gehalten werden. Aber im Fall der Noth würde vonnöthen sein , auf’s wenigste ein Fähnlein Knecht dahin zu. verordnen. Gegen den Stein über die Etsch bei Nnrni (Norni) hat es einen Kofel, der soll mit Bollwerken von Holz verbaut werden, wie in vorigen Kriegen

auch geschehen, welches etwa mit 400 Gulden oder Cronen ungefähr beschehen möchte. Dazu müsste man zu Vorsehung solcher Clausen sechs Zusatzknecht verordnen, die dieselben verwachten. Es mögen auch von vorgemelten Fähnlein im Fall der Noth mehr Knecht daher genommen werden, bis dass ein meh rerer Zuzug geschieht. Das Schloss Fisein soll auch, aufs wenigste über die Anzahl, so jetzo vorhanden ist, mit 10 Knechten besetzt und mit dem Unkosten dem alten Gebrauch nach gehalten werden. Item ist der dritt gewaltig

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1898
Kanzler Bienner und sein Prozess.- (Quellen und Forschungen zur Geschichte, Litteratur und Sprache Österreichs und seiner Kronländer ; 5)
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Seite 416 von 556
Autor: Hirn, Josef / von Josef Hirn
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XX, 533 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Biener, Wilhelm
Signatur: II 58.009
Intern-ID: 530106
— 397 sein!), Pflegt man ja auch dann, wenn während der Gerichts ferien im Rate referirt wird, hei der Ausfertigung entweder vor- oder nachzudatiren. Was Sekretär Heinrich über mich aussagt, ist eine Lüge. Mich wundert nur, dass dieser Mann, der sonst so schlechten Gedächtnisses ist, in diesem Fall solch genaue Angaben macht. Der Graf behauptet, dass im Augen blick, da der geheime Rat Über das Revisionsurteil verhandelte, die Vorakten in seinen, des Grafen, Händen gewesen seien

vor gegen den Grafen Gerhard, der mich verleumdete * 2 ). Bei zwei Fällen, wo Bienner als Hofkanzler die Ausferti- *) Bienner flieht hier ein, bis auf sein Kanzellariat sei die Dati- rung der Stücke von den Sekretären ganz vernachlässigt worden. Oft hätten erst die Abschreiber die Konzepte datirt. (Tatsächlich finden sich viele frühere Konzepte mit einer Datirung von anderer-JEand). Er habe darauf bestanden, dass Datum des Protokolls und der Expedition mög lichst übereinstimmen. 2 ) Dieser Fall Arco ist hiebt

dieses Verhörsprotokoll an Schmauss einschicken, bemerken sie dazu: Wir haben nun über diesen neuen Punkt Bienner verhört, aber wir haben nichts Anderes von diesem höchst verschlagenen Menschen herausbringen können. — Auf diesen Fall war wol Schmauss erst iu jüngster Zeit aufmerksam gemacht worden. Die Richter hatten aber offenbar das Gefühl, dem Kanzler sei damit nicht beizukommen. Geber Bertelli’s Tätigkeit gegen Arco s. ob. p. 382,

10
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1898
Festgaben zu Ehren Max Büdinger's
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Seite 332 von 450
Autor: Büdinger, Max [Gefeierte Pers.] / von seinen Freunden und Schülern
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 469 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Signatur: II 58.484
Intern-ID: 190414
der Frau erworben worden sind. In den Ehegedingen wird neben Anweisung und Sicherstellung der Dos und des Contrafaetums besonders der Fall geregelt, dass eine kinderlose Ehe durch den Tod eines der Ehegatten gelöst wird; denn sind der Ehe Kinder entsprossen, die überleben, so können die Ehe gatten nicht mehr vertragsmäßig über das eheliche Vermögen (die dos und donatio) verfügen; Kinderzeugung bricht auch hier .Ehestif tung 7 ). Aber auch bei unbekindeten Ehen beruft man sich regel mässig

auf die consuetudo Tridenti, die in den Statuten gesetzlich aner kannt ist. Für solchen Fall wird nämlich ausnahmslos das pactum medietatis ausgemacht, das uns bereits indem Ehevertrage von 1181 ent- *) Zustimmung dreier nächster Verwandter und des Richters. Cles’sche Stat. I c. 85, Rovereto (1610) I c. 65, Riva II c. 87. 2 ) Sie kann aber auch specielle und genügende Sicherstellung verlangen Acta Tirol. 2, n. 327. ■*) Heue Stat. von Trient (des 14. Jahrh.) Tomaschek c. 38 und 39 gleich Rovereto Heue Stat

. I c. 78 und 79; Rovereto (1610) I c. 40 und 41. Ein Fall in Acta Tirol. 2, n. 249 u, 263. 4 ) Aber auch Specialpfänder werden bestellt wie Acta Tirol. 2, n. 327. s ) Urt 1234 Sept, 26, 1249 Jän. 22, Mai 30 Wien Staats-Archiv u. s. w. Acta Tirol. 2, 152, 458, 487, 506, 509, 538, 543, 575 u. s. w., wo häufig betont die Freiwilligkeit des Gonsenses : sponte. ®) Heue Statuten von Trient c. 37 gleich Rovereto Heue Statuten c. 33. Gesuche Statuten I c. 77, Rovereto (1610) I c. 62; Riva neu II c. 84. 7 ) Freilich

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