Ueber die Tiroler Landesvertheidigung des Jahres 1848 im Allgemeinen und über den Antheil der Innsbrucker Universität an derselben
; wodurch der ganze Krieg ganz ge wiß in eine für Oesterreich sehr ungünstige Phase getreten wäre. Bei der Schnelligkeit mit welcher, ^ wie bereits gesagt, der große Feld- herr die Zusammenziehung seiner Truppen organisirte, war es den Südi'talie- nern nicht möglich zeitig genug, einzufallen, und unser Heer gewann somit Gelegenheit Truppen nach Wälschtkrol unter Oberst Zobel zu entsenden, die ersten Einfälle der Insurgenten zurüchuweksen und ihr Bestreben über Riva kn den Rücken der Armee vorzudringm
, zu vereiteln. Später, wo das ganze Ve- netkamsch- Lombardische von den mittlerweile eingetroffenen Insurgenten aller ital. Staaten überflutet war, wo sich die Piemvntesen im Besitze der Dampf schiffe befanden und so beinahe den ganzen Gardasee im Besitze hatten, wo Peschiera hart bedroht war, wäre eine solche Truppenentsendung nicht leicht möglich gewesen. Von den Schwierigkeiten, welche sich der Bildung eines dritten Armee korps zur Okkupation des Venetianischen, so wie der Zusendung von Verstär-, kungen
überhaupt in den Weg stellen werden, konnte selbst Radetzky anfänglich kaum die volle Anschauung haben, da die Verlegenheiten die man der Re gierung in Oesterreich, in Böhmen, in Ungarn k . bereitete, erst einige Zeit später in ihrem vollen Lichte hervortraten. Aber wenn dieß auch der Fall nicht gewesen wäre, so geht es stets lange her ehe Truppen und Kriegsma terial von weiter Ferne bezogen werden können. Die Armee mußte daher dar auf gefaßt sehn in ihrer Position durch längere Zeit
, wie in einer offenen Nestung, durch einen weit überlegenen Feind belagert zu werden. Eine Lage, bie nur in der Voraussetzung erträglich war, daß die Pulsader der Armee, die Straße durch Tirol, auf der allein Lebensmittel zugeführt werden konnten, bls zum Eintreffen von bedeutenden Verstärkungen oder dem Eintritte günsti gerer Umstäntze offen bleibe. Pie Hoffnung auf das Eine so wie auf das An dere war sehr (§§ ist begreif daß bei einer, mit Rücksicht auf die von ihr zu bese tzenden Städte und Festungen