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Bücher
Jahr:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Seite 15 von 161
Ort: Bozen
Verlag: Vogelweider
Umfang: 158 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Signatur: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern-ID: 252374
Marktbesucher '), endlich durch Erteilung von Privilegien an die Marktorte 18 ). Bolzano hat an diesen Begünstigungen vollen Anteil genommen. Sein Hauptvorzug aber, besonders im Wettstreite mit den Nachbarstädten des Landes, war und blieb seine sich gegen die Bevor zugung von Trento, Bressanone und Merano durch die dortigen Fürsten höfe je später desto mehr durchsetzende einzigartige Verkehrslage. Andererseits ist auch die Lage inmitten eines altbekannten Weinbau gebietes in ihrer Bedeutung

gerade für die Anfänge städtischen Lebens nicht gerade zu unterschätzen, wie der in den Quellen bereits für die Karolingerzeit durchscheinende Weinhandel 16 ), der doch auch gewisse Gewerbe anzog (Binder), erkennen läßt. Wir dürfen also diese Anfänge noch über das Ende des 11. Jahrhunderts, für welche Zeit der Stadt charakter von Bolzano ausdrücklich bezeugt ist 17 ), hinaufrücken. Auch daß uns für die Stadt weder ein Markt- noch ein Stadtprivileg über liefert

ist und ein solches selbst in den älteren beglaubigten Quellen nicht erwähnt wird, spricht eher für als gegen ein hohes Alter städtischen Lebens in Bolzano, welches — auch das zeugt für die Bedeutung des Platzes — bereits zu Ende des 7. Jahrhunderts Sitz eines bayerischen Grafen war und wiederum zu Beginn des 11. Jahrhunderts einer Graf schaft den Namen gab'). Bezüglich der Märkte selbst setzen die Quellen wesentlich später ein. Die Nachricht, daß Kaiser Heinrich II. (1002 —1024) die vorher in Trento abgehaltenen Märkte Mitfasten

und Egidi (St. Genesius) nach Bolzano verlegt habe, stützt sich nicht auf beglaubigte Überlieferung '). und dein Markgrafen von Baden (Brandis, Tirol unter Friedrich von Österreich S. 200) u. a. 14) Uber Drohungen italienischer Kaufleute, die Bozner Märkte wegen Unsicher heit der Straßen zu meiden s. Hirn, Erzherzog Ferdinand I. Bd, S. 507 f., doch warb die Regierung zur Zeit der Bozner Märkte Kriegsknechte zum Absuchen verrufener Gegenden (besonders des Hochstiftes Trento) (Hirn, Erzh. Maximilian

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Bücher
Jahr:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
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Seite 34 von 161
Ort: Bozen
Verlag: Vogelweider
Umfang: 158 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Signatur: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
Intern-ID: 252374
Fragen zu intervenieren, räumen auch die Bozner Artikel ein, die sonst in schroffster Weise die Freiheiten der Stadt betonen 30 ). Nach all dem scheint es von vornherein festzustehen, daß wir in Bolzano nicht ähnlich günstige Bedingungen für eine fachgemäße und beschleunigte Rechtssprechung in Handels- und Marktsachen erwarten dürfen wie in den vorerwähnten anderen deutschen Städten (vor allem in Nürnberg). Die Gerichtsbarkeit in Handels- und Marktsachen war also — die Marktpolizei ausgenommen

— ganz dem ordentlichen Ge richte überlassen. Hier allerdings haben jene Erleichterungen Platz gegriffen, die dem deutschen Gerichtsverfahren eigentümlich sind. Auch Bolzano kennt die Institution der Gastgerichte. In den Bozner Artikeln 31 ) findet sich die auch sonst in deutschen Stadtrechten häufig anzutreffende Bestimmung 32 ), daß die Markttage neben den Malefizsachen ausschließlich den Gastrechten vorbehalten sein sollen. Aber auch außerhalb der Marktzeiten waren außerordent liche Tagsatzungen

, in Tirol sonst „gefrumbt recht' genannt 33 ), in Bolzano schon im 13. Jahrhundert üblich und bereits in dieser frühen Zeit läßt sich die Einräumung kürzerer Ladungsfristen für Fremde 34 ) und die besonders wichtige Bestimmung erkennen, daß bewegliche Pfänder (vor allem wohl Waren), soweit Fremde als Gläubiger oder Schuldner daran beteiligt waren, binnen 24 Stunden ausgelöst oder andernfalls nach Ablauf dieser Frist versteigert werden mußten 35 ), während sonst noch die L. O. des 16. Jahrhunderts

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