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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1930
¬Die¬ Archive Deutschsüdtirols : (eine Übersicht mit einem Urkunden-Anhang)
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Seite 234 von 246
Autor: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Archiv
Intern-ID: 349899
Front in einer Zeit der Schwäche, eben in dem Augenblicke, da die deutsche Glaubens und Kirchenspaltung die Zuwanderung deutschen Blutes in das gefährdete Grenzgebiet versiegen ließ. Während nämlich auf dem alten Bischofsstuhle zu Trient italienische Bischöfe einzogen und Hof und Adel zusehends von dem neuen welschnationalen Geist erfaßt, ja sogar italienische Geistliche aus Italien in das Land geholt wurden und das Italienische in Kirche, Schule und Amt von den trientnerischen Behörden gefördert

wurde, schloß man sich tirolisdierseits gegen das „ketzerische' Süddeuts Aland ab und beraubte sich so des nötigen Volksnachschubes, insbesondere des Nachschubes deutscher Geistlichkeit. Andererseits bot gerade der Vorwand der Ketzerei der Kurie von Trient willkommenen Anlaß, um gegen alles vorzugehen, was deutsch hieß. Dies um so mehr, als nunmehr der italienische Klerus auch in den deutschen Gemeinden unterhalb Bozens einzudringen begann. Bildet doch der Mangel an deutschen Priestern sogar

in den deutschen Ge meinden südlich Bozen, ja in diesem selbst im späteren 16. Jahrhundert die große Klage, und in *Tramin kämpfte man hartnäckig um den deutschen Kirchengesan^. Auf der anderen Seite hat die Sorge des tirolischen Landesfürsten um das Deutschtum im Gebiete von Trient stark nachgelassen. Unter Ferdinand II. von Tirol und Maximilian dem Deutschmeister finden sich wenigstens noch Regungen des Widerstandes und des Protestes, aber im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts gewann dann der italienische

Einfluß gerade am Innsbrucker Hofe selbst große Bedeutung. Hat man dodi italienische Kapuziner und Franziskaner sogar in nordtirolische Klöster gezogen. Vom Glänze des neuen italienischen Wesens angezogen, vom Abscheu vor der deutschen Ketzerei abgestoßen, audi durch Druck und Gewalt gezwungen, mußten die Bewohner der vor geschobenen deutschen Streusiedelungen und der Grenzzone, in denen oft deutsch und welsch nebeneinander wohnte und durch das Blut verschwägert war, allmählich zum Italienertum

hin überneigen. So ging wertvoller deutsdier Volks- und Kulturboden verloren, auf den die deutsche Arbeit unverjährbaren Anspruch begründet hatte. Dabei standen die deutschen Siedelungen nordöstlich und südöstlich von Trient nicht so im Brennpunkt des nationalen Kampfes wie der Raum Lavis—Bozen. Die sieben und dreizehn Gemeinden haben ihr Deutschtum erst im 19. Jahr hundert völlig verloren. Die Inselsiedelungen um Trient konnten sich — wie auch italienische Landesbeschreibungen bezeugen — zum Teil ebenfalls

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1948]
¬Das¬ Optantendekret : italienischer Originaltext und deutsche Übersetzung ; [Gesetzesdekret vom 2. Februar 1948, Nr. 23]
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Seite 55 von 92
Autor: Deflorian, Josef [Hrsg.] / erläutert von Josef Deflorian
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: 99 S.
Schlagwort: g.Südtirol / Option <1939> ; f.Quelle
Signatur: D II 106.526 ; II 106.526
Intern-ID: 149465
, der seit zwei Jahren im Königreich (jetzt: Republik) sei nen Wohnsitz hat und Italien erhebliche Dienste geleistet oder eine italie nische Staatsbürgerin geheiratet hat; 4. nach sechs Monaten^ Wohnsitz, wenn der Betreffende von Gesetzes wegen ltahemscher Staatsbürger geworden wäre, soferne er es nicht unterlassen hatte, die hiezu erforderliche Erklärung abzugeben. _ D ì c Regierung ist ermächtigt, in Ausnahmefällen bei Zutreffen besonderer Umstande die italienische Staatsbürgerschaft auch an Personen

Erläuterungen: Eine ähnliche Bestimmung ist bereits im Artikel 4 des Gesetzes vom 21. August 1939 Nr. 1241 enthalten. Der Text des Artikels 9 des italienischen Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 13. Juni 1912 Nr. 555 ist unter Ziff. II des „Anhanges“ wieder- gegeben. Wer im Sinne des Optantendekretes die italienische Staatsbürgerschaft verliert oder von ihrem Wiedererwerb ausgeschlossen ist (hiezu zählen auch alle eingebürgerten Optanten, die es unterlassen, innerhalb der vor geschriebenen Frist

die im Artikel 2 vorgesehene Erklärung bzw. das im Artikel 11 vorgesehene Gesuch einzubringen), kann die italienische Staats bürgerschaft nicht auf eine der im Artikel 9 vorgesehenen einfachen Arten zurückerwerben. Dies schließt aber nicht aus, daß er im normalen Ein bürgerungswege wie ein sonstiger Ausländer nach Artikel 4 des gleichen Gesetzes naturalisiert werden kann 17 . Wer vom Wiedererwerb der italie nischen Staatsbürgerschaft wegen Fristversäumnis ausgeschlossen worden ist, kann nach Ziff

. 4 des Arikeis 4 dieses Gesetzes bereits nach 6 Monaten Wohnsitz in Italien (gerechnet vom Tage des Ablaufes der im Optanten dekret für die Einreichung der Erklärungen bzw. Gesuche vorgesehenen Frist) um Naturalisierung ansuchen, soferne es* außer Zweifel steht, daß er die italienische Staatsbürgerschaft wiedererworben hätte, wenn er die im Optantendekret vorgesehene Frist nicht versäumt hätte. Auf Naturalisierung besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Sie kann, muß aber nicht gewahrt werden. 17 Der Artikel

4 des Gesetzes vom 13. Juni 1912, Nr. 555,' hat folgenden Wortlaut (Übersetzung): „Die italienische Staatsbürgerschaft mit Einschluß der politischen Rechte kann nam. Anhörung des Staatsrates mit königlichem Dekret (jetzt: Dekret des Staats präsidenten) verliehen werden: / 1. dem Ausländer, der dem italienischen Staate drei Jahre lang Dienst gelei stet hat; was auch für Dienste im Ausland gilt; 2. dem Ausländer, der seit wenigstens fünf Jahren seinen Wohnsitz im Kö nigreich (jetzt: Republik) hat; Ausländer

14
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1948]
¬Das¬ Optantendekret : italienischer Originaltext und deutsche Übersetzung ; [Gesetzesdekret vom 2. Februar 1948, Nr. 23]
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Seite 6 von 92
Autor: Deflorian, Josef [Hrsg.] / erläutert von Josef Deflorian
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: 99 S.
Schlagwort: g.Südtirol / Option <1939> ; f.Quelle
Signatur: D II 106.526 ; II 106.526
Intern-ID: 149465
vom 23. Juni 1939 auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichtet und für die deutsche Staatsbürgerschaft op tiert haben (Südtiroler, Kanaltaler und sonstige optionsberechtigte Per sonen italienischer Staatsbürgerschaft). Es fallen demnach nicht unter seine Bestimmungen: 0a) ehemalige italienische Staatsbürger, die schon vor dem 23. Juni 1939 die österreichische oder die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, b) ehemalige italienische Staatsbürger, welche die deutsche Staatsbürger schaft

aktion im Optionswege die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. , \ Die Möglichkeiten, die für diese Personen hinsichtlich des Rüekerwcr- - bes der italienischen Staatsbürgerschaft, bzw. der Rückverlegung des Wohnsitzes nach Italien bestehen, werden im „Anhang“ besprochen werden. Das Gesetz unterscheidet drei Kategorien von Optanten: a ) Italienische Staatsbürger, die wohl für die deutsche Staatsbürgerschaft optiert, diese jedoch nicht erworben haben. Sie behalten die italienische

Staatsbürgerschaft bei (und haben sie mithin auch nie verloren), wenn sie erklären, die Option zu widerrufen. der Optanten, welche die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, je- . doch in Italien verblieben sind. Sie gelten als ausgebürgert, können jedoch die italienische Staatsbürgerschaft zurückerwerben. Bei Vorlie gen bestimmter Ablehnungsgründe sind sie hievon allerdings ausge- zwisdien Österreich und Italien; Annex IV zum italiinifdten 1 Abgeschlossen ‘Fnedensvertrag. ■ - '

15
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1930
¬Die¬ Archive Deutschsüdtirols : (eine Übersicht mit einem Urkunden-Anhang)
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Seite 235 von 246
Autor: Santifaller, Leo / von Leo Santifaller
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Archiv
Intern-ID: 349899
Geburtenüberschuß immer wieder gute Verdienstmöglichkeiten antrifft, hat zweifellos viel zur Verwelschung dieses Talabschnittes beigetragen. Nördlich Salum lagen glücklicherweise die Dinge etwas anders. Die italienische Welle bran dete nicht mehr so stark und erhielt auch weniger Kraftzuschuß von der Seite her, obwohl die Mendel und der Sattel von Kalditsch ja auch hier dem italienischen Zustrom vom Nonsberg und Fleimstal herüber den Weg öffneten. Der Raum lag aber auch viel näher an Bozen

und seinen Mittelgebirgen, die doch noch immer deutschen Bevölkerungszuschuß zu bieten hatten. Erschwe rend hingegen war die Etschtalversumpfung, da sie sehr ungesunde klimatische Bedingungen für die anrainenden Gemeinden zur Folge hatte. Jene bedingten im Gegensatze zu den Berggemein den, wo die Kontinuität des Familienbesitzes die Regel ist, ein rasches Wechseln von Besitz und Pacht. Diesen fließenden Zustand machten sich italienische Großgrundbesitzer zunutze, indem sie viele Güter in diesen Gemeinden

um ein Spottgeld aufkauften und an italienische Bauern (Colonen) verpachteten. In Welsduirol, wo der Bevölkerungsüberschuß größer, die Lage der ab hängigen Klasse viel gedrückter und die Bevölkerung darum audi genügsamer ist als im deut schen Landesteile, fanden sich immer Familien, die das harte Los, das ihnen die Grundherren im mittleren Etschtale boten, auf sich zu nehmen bereit waren. Der Aufkauf solcher Bauern güter erfolgte seit Ende des 18. Jahrhunderts in großem Stile besonders in Margreid, Pfatten

in Kirche und Schule sehr erleichtert. Damit soll aber ihr Verdienst um die deutsche Sache nicht gesdimälert werden. Schon der gesunde Instinkt trieb sie auf die Seite ihres Volkes, und gerade ihrer Tätigkeit ist es neben dem Wirken der deutschen Schutzvereine seit 1880, an deren Wiege übrigens gerade der tirolische Priester Mitterer stand, zu danken, daß in den letzten Jahrzehnten vor dem Kriege die italienische Welle im Bozner Unterlande nicht nur zum Stillstand kam, sondern sogar zurückgedrängt wurde

ist auch heute nodi die italienische Grenze am Brenner, die zwar schon im 15. Jahrhundert als geographische Grenze Italiens bezeichnet, aber erst im 19. Jahrhundert als politische Grenze gefordert wurde, nur ein mit Gewalt ver wirklichtes und mit ihr fallendes Phantom, das — umsonst — jene Großtat deutscher Arbeit zu vernichten versucht, als die wir die Gewinnung des deutschen Landes an Etsdi und Eisack be zeichnen müssen. Eine Großtat, an der zumindest alle süddeutschen Stämme Anteil

16
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1948]
¬Das¬ Optantendekret : italienischer Originaltext und deutsche Übersetzung ; [Gesetzesdekret vom 2. Februar 1948, Nr. 23]
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Seite 79 von 92
Autor: Deflorian, Josef [Hrsg.] / erläutert von Josef Deflorian
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: 99 S.
Schlagwort: g.Südtirol / Option <1939> ; f.Quelle
Signatur: D II 106.526 ; II 106.526
Intern-ID: 149465
denkbar (vgl. die Erläuterungen zum Ar tikel 20 des Optantendekretes), IV. Österreicher, deutsche Staatsbürger, Sudetendeutsche Die italienische Regierung hat im Zuge der Besprechungen über das Optantendekret in Aussicht gestellt, daß sie die Rückkehr jener Per sonen gestatten wird, die anläßlich der Umsiedlungsaktion auf Grund des Hitler-Mussolini- Abkommens vom 23. Juni 1939 aus dem sogenann ten Vertragsgebiet ab wandern mußten, ohne daß ihnen ein Options-

, ln diesem Falle bedarf es aber der „vorherigen Genehmigung des Wiedererwerbes durch die Regierung.“ Abgesehen von dem im letzten Absatz des vorstehenden Artikels vor gesehenen Fall, erfolgt der Wiedererwerb der italienischen Staatsbürger schaft automatisch, so daß sich ein Gesuch um Wiederverleihung erübrigt, Die Einreise nach Italien zwecks Rückverlegung des Wohnsitzes kann der in Frage kommenden Person nicht verweigert werden, da das gesetz lich festgelegte Recht auf Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft

das Recht auf Rückverlegung des Wohnsitzes in sich schließt. 111. Südtiroler, welche die österreichische Staatsbürgerschaft erworben haben Südtiroler, die nach dem ersten Weltkrieg die italienische Staatsbür gerschaft erworben und diese in einem späteren Zeitpunkt durch Aus wanderung und Erwerb der österreichischen verloren haben, können die italienische Staatsbürgerschaft gleichfalls auf die im Artikel 9 des Gesetzes vom 13, Juni 1912 Nr. 555 vorgesehene Weise zurückerwerben (vgl. Ziff. II). Handelt

17
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1948]
¬Das¬ Optantendekret : italienischer Originaltext und deutsche Übersetzung ; [Gesetzesdekret vom 2. Februar 1948, Nr. 23]
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Seite 23 von 92
Autor: Deflorian, Josef [Hrsg.] / erläutert von Josef Deflorian
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: 99 S.
Schlagwort: g.Südtirol / Option <1939> ; f.Quelle
Signatur: D II 106.526 ; II 106.526
Intern-ID: 149465
erklärung, durch Aufhebung der Entmündigung), müssen sie die Erklä rung auf Widerruf der Option selbst abgeben. Die Frist für die Abgabe der Erklärung ergibt sich aus dem Artikel 3- Wer dieselbe versäumt, verliert die italienische Staatsbürgerschaft und wird staatenlos, bleibt aber, soferne er männlichen Geschlechtes ist, mili tärdienstpflichtig (Artikel 14 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 Nr. 555). Personen, die anläßlich der Umsiedlungsaktion für die deutsche Staats bürgerschaft optiert

haben, ohne optionsberechtigt gewesen zu sein (z. B. Trentiner), fallen nicht unter das Optantendekret und brauchten deshalb keine Erklärung abzugeben. Sie sollten dies aber trotzdem in jedem Falle tun, um jede Möglichkeit späterer Bestreitungen von vorneherein auszu schließen. Es gibt auf diesem Gebiete eine Unzahl von Zweifels- und Grenzfällen. Bei Personen, die seinerzeit zuerst für die deutsche und dann für die italienische Staatsbürgerschaft optiert haben, oder umgekehrt, sowie bei. Personen, die ihre Option

wiederholt gewechselt haben, dürfte es vielfach schwer zu entscheiden sein, ob sie als Optanten für die deutsche oder für die italienische Staatsbürgerschaft anzusehen sind und ob demnach das Optantendekret auf sie Anwendung findet oder nicht. Sie sollten deshalb ^ die Erklärung nach Artikel 1 vorsichtshalber auf jeden Fall abgeben. In der Erklärung muß neben dem Widerruf der Option für die deutsche Staatsbürgerschaft der Wille zur Beibehaltung' der italienischen Staatsbürgerschaft zum Ausdruck kommen

oder auf andere Weise erworben hat und^ seinen Wohnsitz nicht ins Ausland verlegt hat, kann erklären, die Option zu widerrufen, auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu verzichten und die italienische Staatsbürgerschaft zurückerwerben zu wollen. In die sem Falle ist die Bestimmung des Art. 12 zu beachten. Unbeschadet der Bestimmung des Art. 5 werden die im vorhergehen den Absatz erwähnten Personen nach Abgabe der darin vorgesehenen Er klärung so angesehen, als ob sie die italienische Staatsbürgerschaft stets

18
Bücher
Jahr:
1922
¬Die¬ Entstehung der Tiroler Landesverfassung : (1790 - 1861)
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Seite 56 von 123
Autor: Granichstaedten-Czerva, Rudolf ¬von¬ / historisch entwickelt von Rudolf Granichstädten-Czerva
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: XII, 105 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur. - Literaturverz. S. [XI] - XII
Signatur: II 102.219 ; II 93.300
Intern-ID: 159114
derholung des kaiserlichen Patentes vom 24. März 1816. Die Verfassung Tirols sollte also nach diesem Entwürfe um 40 Jahre zurückgeworfen werden! Der Wert des von der Beratungskommission 1855 verfaßten Entwurfes für die Weiterentwicklung der tiro lischen Landesverfassung ist ganz unbedeutend. Die Mit glieder der Kommission waren nicht vom Volke erwählt, sondern von der Regierung ernannt. Es waren willfäh rige Männer, deren Zustimmung sich die Regierung schon im Vorhinein sicherte

. Das absolutistische Regime Freiherr v. K ü b e ck's duldete keine Opposition und so wurden die Beschlüsse der Kommission fast durchwegs einstimmig ge faßt. Die ganze Organisation und Durchführung der Kom missionsberatungen war ein unwürdiges Schauspiel. Die Regierung wollte ihren Entwurf von Männern aus dem Volke sanktionieren lassen, um dann dem Volke verkün den zu können, daß der Wille des Volkes gesprochen habe. Der Entwurf selbst hatte ebenso absolutistische Ten denzen wie die Kommission. Er schuf drei

Körperschaften, Scheinparlamente, die keine gesetzgeberische Befugnis hatten und der Regierung bezw. dem Statthalter nur beratend zur Seite stehen sollten. Das ganze Manöver der Regierung zielte dahin, die aufgeregten Gemüter in Tirol für eine Zeit zu beruhigen und der Regierung wenigstens den Schein demokratischer Toleranz Zu geben. Die Vertrauensmänner waren ja nicht Männer des Ver trauens des Volkes, sondern Männer des Vertrauens der Regierung. Neues bot der Entwurf nichts, höchstens

20
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
[1948]
¬Das¬ Optantendekret : italienischer Originaltext und deutsche Übersetzung ; [Gesetzesdekret vom 2. Februar 1948, Nr. 23]
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Seite 57 von 92
Autor: Deflorian, Josef [Hrsg.] / erläutert von Josef Deflorian
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Verl.-Anst. Tyrolia
Umfang: 99 S.
Schlagwort: g.Südtirol / Option <1939> ; f.Quelle
Signatur: D II 106.526 ; II 106.526
Intern-ID: 149465
word. Artikel 21 Vortäuschung der italienischen Staatsbürgerschaft Mit Kerkerstrafe bis zu drei Jahren werden — wenn die Tat keine schwerere strafbare Handlung darstellt — die in diesem Dekret genann ten Personen bestraft, die nach dem Verlust der italienischen Staatsbür gerschaft einer Amtsperson erklären, italienische Staatsangehörige zu sein oder irgendwie Gebrauch von Dokumenten machen, nadi denen es schei nen könnte, daß sie im Besitze der italienischen Staatsbürgerschaft seien. Erläuterungen

: Wenn nicht abgewanderte eingebürgerte Optanten die Erklärung gemäß Artikel 2 abgeben, so können sie, seferne sie im Be sitze italienischer Personalpapiere sind (vgl. Erläuterungen zum Art. 15), von diesen ohne Bedenken so lange weiter Gebrauch machen, als sie nicht mit rechtskräftigem Entscheid vom Wiedererwerb der italienischen Staats bürgerschaft ausgeschlossen werden, da sie im Augenblicke der Einreichung der Erklärung die italienische Staatsbürgerschaft vorläufig wiedererwerben (s. Erläuterungen zu den Artikeln

2 und 19) und die Dokumente mithin von diesem Augenblicke an ihrem Staatsbürgerschaftsverhältnis voll ent sprechen. Anders verhält es sich diesbezüglich mit den zurückgewander ten eingebürgerten Optanten. Diese erwerben die italienische Staatsbürgerschaft nicht mit der Einreichung des Gesuches, sondern erst mit dem Entscheid des Innenministers, bzw. des Staatsrates zurück. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten sie als Ausländer, dürfen sich also nicht als italienische Staatsbürger ausgeben und schon gar nicht italienischer

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