¬Die¬ staatsrechtliche Stellung Tirols : (historisch entwickelt)
toriums Tirol vergegenwärtigt. König Heinrich wurde nicht durch eine ständische Verfassung beschränkt, sondern durch die Macht einzelner Adeliger, die seine Freigebigkeit großgemacht; der größere Teil des Adels, die Bürger und Dauern hatten gar keinen Ginfluß auf seine Regierung. Doch kommt Zu seinen Lebzeiten der erste Fall vor, daß ein Fürst nicht bloß einzelnen Geschlechtern oder Korporationen, sondern allgemein den sämtlichen Bewohnern des «Tandes „Gdlen und Unedlen, Bürgern, Armen
und Neichen, die erworbenen Rechte und Handvesten' bestätigt. Das tat nämlich König ?o Hann von Böhmen, der Schwiegervater von Heinrichs Tochter Mar garethe, für den Fall, daß er Vormund seines Sohnes und seiner Schwiegertochter würde. Nnter diesen Rechten und „Handvesten' sind aber nicht gemein same Rechte und Freiheitsbriefe aller Stande oder auch nur eines Standes zu verstehen, sondern nur die Rechte und Freiheiten, welche einzelne Adels geschlechter oder Gdle, einzelne Städte und Märkte usw