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Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Seite 367 von 442
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 441 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1910
Intern-ID: 587521
eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh nung. oder Wertstätte zu treffen sind. Durch _ diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Allarmiernng in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. vie wichtigsten Posttarife. i. BmfpoTt 1. Briefe a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland

bis 20 gr 10 h übet 20 bi§ 250 gr 20 h l>) Montenegro und Serbien ......... für je 20 gr 10 b c) Uebriges Ausland bis 20 gr 25 h , : . für je weitere 18 gr 15 h 8. Korrespimdenzlarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 h 10 d b) Sonstiges Ausland ........ 10 h 20 h 3. Drucksachen a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis über 50 „ 50 gr 100 „ 100 „ 250 „ 250 ,, 500 „ 500 „ 1000

oder für , die Herab Minderung (vezw. Auftastung) der Nachnahme ist entweder die Taxe für einen einfachen rekommandierten Brief nach dem betreffenden Bestimmungslande oder aber die Gebühr für ein Telegramm zu entrichten, je nach dem die lleber- mittlung brieflich oder telegraphisch er folgt. B> } 25 st b) Ausland ............. 4, Warenprobe« ; a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h über 250 bis 350 gr 20 h b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 10 h) 8. Geschäftspapiere

a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro: - unzulässig b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 25 h) 6. Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitungs- Frankomarkèn im Verkehre mit Oesterreich Ungarn und Vosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt: a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gewichtes . . 2 h b) pro Exemplar einer seltener

,, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung | ^ oo** c) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden Zeitung . . . . für je 100 gr 2 i. Tarif für Extrabeilagen: a) Für Cisleithänien, Bosnien und die Hercegovina . . . . . . . . . 1 l i h. pro Stück bis 10 gr, 7a h „ „ „ 20 gr' - • 1 h. „ „ „ 30 gr, b) Im Verkehre nach Ungarn für fe 100 Stück bis . 25, 50, 7 5, 100, 125, 150, 178, 200, 225, 250 Gramm 7, 8, s, 10 Kronen 1, ' 2, 3, 4, 5, 2. Postanweisungen. a) Oesterreich

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Seite 414 von 473
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 472 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1916
Intern-ID: 587525
i $3 - Die wichtigsten Posttarife. É'! Die wichtigsten Posttarife. 1. Briefpost. t. Briese a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h b) Bulgarien. Montenegro und Serbien für je 20 gr 10 h c) Uebriges Ausland . . . . bis 20 gr 25 b für je weitere 20 gr 15 h L. Korrespondenzkarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Bulgarien, Montenegro u. Serbien 5 b 10 h b) Sonstiges Ausland

10 h. 20 h L Drucksache» a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 80 gr 3 b über 50 „ 100 „ 5 h „ 100 „ 250 „ 10 h „ 250 „ 500 „ 20 h „ 500 „ 1000 „ 30 h h) Bulgarien für je 100 gr 5 h c) Ausland für je 50 gr 5 h 4. Warenproben a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h über 250 bis 350 gr 20 h h) Bulgarien _ • für je 100 gr 5 h, mindestens 10 h c) Ausland . . . . . . . für je 50 gr 8 h (mindestens aber 10 h 5. Geschiiftspaplere a) Oesterr.-Ungarn, Bosnien

-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitungs- Frankomarken im Verkehre mit Oesterreich-Ungarn und Bosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt' a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gewichtes . .2h da pro Exemplar einer seltener, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung 1250gflJh^ihf'elOO^r c) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden Zeitung .... für je 100 gr 2 h Tarif

für Extrabeilagen: . . . . V» b pro Stück bis 10 gr. sür jede Beilage */» b ,, „ „ 20 gr. » » h ^ „ ,, b0 gr. H a . 25, 50, 75, 100, 125, 150, 176, 200, 225, 250 Gramm 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Kronen .1 Heller 2. Postanweisungen. a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Herzegowina und k. u. k. Kriegsschiffe in fremden Gewässern bis 20 K 10 h „ 100 K 20 h „ 300 K 40 h >, 600 K 60 h .. ™ ^ „ 1000 K 100 h b) Montenegro, Serbien 50 K 20 h ' 100 K 40 h „ 300 K 80 b „ 600 K 120

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Seite 396 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1913
Intern-ID: 587524
Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Allarmierung in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. Die wichtigsten Posttarife. 1. Briefpost. 1 Briefe a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h b) Montenegro und Serbien für je 20 gr 10 h c) klebriges Ausland 20 gr 25 b für je weitere 20grl5b 2. Korrespondenzkarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien

... 5 b . > V b b) Sonstiges Ausland ........ 10 h 20 h 3 Drucksachen a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 50 gr 3 b über 50 „ 100 „ 5 b „ 100 „ 250 „ 10 h „ 250 „ 500 „ 20 h „ 500 „ 1000 „ 30 h b) Ausland . . für je 50 gr 5 b 4. Warenprobe« a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 b über 250 bis 350 gr 20 h b) Ausland für je 50 gr 5 b (mindestens aber 10 h 5. Gefchöftspapiere a) Oesterreich-Ungarn. Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro): unzulässig b) Ausland

einer Post, sendung, deren Adreßänderung oder für die Herabminderung lbezw. Auflassung) der Nachnahme ist entweder die Taxe sür einen einfachen rekommandierten Brief nach dem betreffenden Bestimrmmgslaude oder aber die Gebühr für ein Telegramm zu entrichten, je nach dem die Ueber- mittlung brieflich oder telegraphisch er folgt. 6, Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingtlngen zur Verwendung von Zeitunas- Frankomarken nn Verkehre.mit Oesterreich-Ungarn

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Seite 382 von 465
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 464 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1912
Intern-ID: 587523
oder Werkstätte zu treffen sind. Durch diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, dis allgemeine Allarmierung in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. Die wichtigsten Posttarife. 1. Briefpost. 1 Briefe a) Oesterreich -Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h ,b) Montenegro und Serbien für je 20 gr 10 h c) Uebriges Ausland . . . . . . . . . . . . bi§ 20 gr 25 li für je weitere 20 gr 15 h % Korrespondenzkarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien

und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 h 1Ö li b) Sonstiges Ausland . 10 h 20 h 3 Drucksache« a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 50 gr 3 h über 50 „ 100 „ 5 h „ 100 „ 250 „ 10 b 250 „ 500 „ 20 h 500 „ 1000 „ 30 h b) Ausland . . ' . für je 50 gr 5h 4. Warenprobe» a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h V über 250 bis 350 gr 20 h b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 10 h H. Geschäftspapiere ' a) Oesterreich

-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro): unzulässig b) Ausland für je 50 gr 5 h (mindestens aber 25 h) 6. Zeitungen und Zeitschriften. ^ Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zenungs- Frankomarken im Verkehre mit Oesterreich Ungarn und Vosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt; a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gemichi es . . 2 i b) pro Exemplar einer seltener, mindestens

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Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 398 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
6. Zeitungen und Zeitschriften. Zeitungs-Unternehmungen können unter Erfüllung gewisser Bedingungen zur Verwendung von Zeitunqs- Frankomarken im Verkehre mit Oesterreich-Ungarn und Vosnien-Hercegovina ermächtigt werden; die Gebühr beträgt' a) pro Exemplar einer wöchentlich mehrmals erscheinenden Zeitung, gleichviel welchen Gemichi es . ,2h b) pro Exemplar einer seltener, mindestens aber zweimal im Monate erscheinenden Zeitung o) pro Exemplar einer seltener als monatlich zweimal erscheinenden

Zeitung . Tarif für Extrabeilagen: n) Für Cisleithanien, Bosnien und die Hercegovina und die nicht unter b) und da aufgezählten Länder V, ü pro Stück bis 10 gr. für jede Beilaae V. * 20 gr. 1 h ,, ,, „ 30 gr. b) Im Verkehre nach Ungarn für je 100 Stück oder ' einen Teil hievon bei einem Einzelgewicht bis . 25, 80, 75, 100, 125, 150, 175 , 200, 225, 250 Gramm ~X T ch V, ^ ch 7, ZI 9~ 10 Kronen c) Für Deutschland für jede Beilage 1 Hà / bis 250 gr 2 h über l 250 gr 2 h für je 100 gr 2. Fahrpost

. Gewichtsporto für Oesterreich-Ung arn, Bosnien u. Herzego- vina via Dalmatien n. Deutschland für Briefe mit Weriangabe bis 250 gr: a) in der I. Zone (bis 10 geogr. Meilen) . 24 h de aus weitere Entfernungen ... . . . 48 h Gewichtsporto für Pakete bis 50 Kilogramm: Wcrl-porto Oesterreich- Ungarn und Deutschland ohne Unterschied der Sperrgut-Sendungen kosten um die Hälfte mehr. Für unfrankierte Geldbriefe und für Pakete bis 5 Lg wird. ein Portozuschlag von 12 li angerechnet. Im Falle der Nachsendung

oder Retoursendung wird das entfallende Gewichts- und.Wertporto (ohne Zu schlag) angesetzt. mehr. »NurfürOester- retch-Ungarn. Offen lgezühly ausgegedene Gelddrtefe im Inlands um 5v°/o mehr. Nachnahme-Provision Oesterreich- Ungarn, Bosnien und Hercegovina Montenegro und Serbien Deutschland, Schweiz und' k. k. Post anstalteninder Türkei mach den übrigen Län dern, wohin Nachnahme sendungen zu- . lässig sind. (Mit Aus nahme von Rußland. bis ein- bis em- schließlich h schließlich

h 24 L 12 12 L 12 • 28 „ 14 14 „ 14 32 „ 16 16 „ 16 36 „ 18 18 „ 18 40 „ 20 20 „ ^ 20 und so fort für bis ein schließlich 20 L 40 60 .80 100 l« 4L j 2 » 2 K | 2 i| 20 K h 20 4o 60 80 100 20 Nach Rußland (ohne Finnland), jedoch 5hfür2L des Nachnahmebetrages, mindestens jedoch 20 h. Eine U n b e st e l I b a r ke i t s - M el d un g kostet 25 h; ebensoviel beträgt die Rückschein gebühr. Hinsichtlich der Zurückforderung, Adreß- änderuitg oder Herabminderung (Auflassung) der Nachnahme siehe die bezügliche Schluß- Anmerkung bei „Briefpost'.. ■ 3. Postanweisungen. a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 397 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh nung oder Werkstätte zu treffen sind. Durch diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Marinierung in nicht wirklich dringenden Fällen heute zu vermeiden. Die wichtigsten Posttarife. 1. Briefpostr 1. Briefe a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, Deutschland bis 20 Ar 10 h über 20 bis 250 gr 20 h b) Montenegro und Serbien für je 20 gr 10 h c) klebriges Ausland bis 20 gr 25 b für je weitere

20 gr 15 h 2. Korrespondenzkarten a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 1 b) Sonstiges Ausland . 10 h Drucksachen a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis Doppelkarte 10 b 20 h S über 50 100 250 500 5 0 gr 100 „ 250 „ 500 „ 1000 b) Ausland für je 50 gr 4. Warenprobe» a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 b ,. , über 250 bis 350 gr 20 b b) Ausland . , . . . . . für je 50 gr 5 h (mindestens

aber 10 h H. Geschäftspapiere a) Oesterr.-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro:unzulässig b) Ausland . . . . . . . für je 50 gr 5 b (mindestens aber 25 b) Keine Portoermätztgung im Orts verkehr ! Nur Bahnatiisi kosten 8 d: das Porto für Gerichtsbriefe beträgt in Loko 10 h ohne Unterschied des Gewichtes ; im Fernverkehr beträgt das Porto für- Ge- rtchtsbrtefe: bis 50 gr io ii über 50 gr 20 d Drucksachen, Muster nnd Geschäfts papiers müssen wenigstens zum Teil franktert werden, um zur Absendung zu gelangen

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Seite 391 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1911
Intern-ID: 587522
in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden, von den man infolge ihres Berufes annehmen kann, daß sie in ihrer Woh nung oder Werkstätte zu treffen sind. Durch diese Einrichtung soll besonders bezweckt werden, die allgemeine Allarmierung in nicht wirklich l dringenden Fällen heute zu vermeiden. Oie wichtigsten posttarike. 1 . I. Briefe a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, b) Montenegro und Serbien c) klebriges Ausland . . BrwfpoTt

* Deutschland bis 20 gr 10 h über 20 bis 250 gr 20 h . . . für je 20 gr 10 h . bis 20 gr 25 h für je weitere 15 gr 15 h 2. Korrespondenzkarten a ) Oesterreich-Ungarn, Bosnien und Hercegovina, einfach Doppelkarte Deutschland, Montenegro und Serbien... 5 b 10 h b) Sonstiges Ausland . . 10 b 20 h 3. Drucksachen a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 50 gr 3 b über 50 „ loo „ 5 b „ 100 „ 250 „ 10 b „ 250 „ 500 „ 20 b ,, , „ 500 „ 1000 „ 30 b o) Ausland fiir je 50 gr 5 b 4. Warenproben

a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland bis 250 gr 10 h ö ^ über 250 bis 350 gr 20 b, -b) Ausland . für je 50 gr 5 h (mindestens aber 10 h 5, Geschäftspapiere a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Hercegovina, Deutschland Montenegro): unzulässig .... * b) Ausland . . . ' für je 50 gr 5 b (mindestens aber 25 b) Seine Portoermäßigung im Orts verkehr ! Rur Bahnavifi kosten 0 b: das Porto für Gerichtsvrtefe velrägt in Lok» ro h. ohne rnterschied des Gewichtes ; im Fern»erkeh beträgt das Porto

8
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Seite 392 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1911
Intern-ID: 587522
für Extrabeilagen: a) Für Ctsleithanien, Bosnien und die Hercegovina . . . . d) Im Verkehre nach Ungarn für je 100 Stück bis für je 100 gi 2 h. - - - . V, h pro Stück bis 10 gr, s /s d „ „ ,. 20 gr, 25, 50, 75, 100 , 125, 150, 175, 200, 225,' 250 Gramm 1. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Kronen 2 , fahrpoTt. Gewichtsporto für Oesterreich-Ung arn, Bosnien u. Herzego- orna ria Dalmatien u. Deutschland für Briefe mit Wertangabe bis 250 gr: a.) in der I. Zone (bis 10 geogr. Meilen) . 24 h b) auf weitere Entfernungen

48 d Gewichtsporto für Patete bis 5V Kilogramm: für jedes weitere Kilogramm ! e 1 12 I 24 I 36 I 48 60 h Sperrgut-Sendungen kosten um die Hälfte mehr. Für unfrankierte Geldbriefe und für Pakete bis 5 kg wird ein Portozuschlag von 12 h angerechnet. Im Falle der Nachsendung oder Retoursendung wird das entfallende Gewichts- und Wertporto (ohne Zu schlag) augesetzt. Arrt-porio Oesterreich- Ungarn und Deutschland ohne Unterschied der Entfernung »Nur für Oester reich-Ungarn. Offen (gezählt) aufgegebene Geldbriefe

im Inlands um so»/, mehr. Nachnahme-Provision Oesterreich- Ungarn, ' Bosnien und Hercegovina Montenegro und ' Serbien Deutschland, Schweiz und k. t. Post anstalten in der Türkei Nach den übrigen Ländern bis ern- schließlich 24 L 28 32 , 36 „ 40 „ 4 K h 12 14 16 18 20 2 bis ein schließlich 2 K 4 .. 6 8 „ 10 „ rud so fort I 2 K h 12 14 16 18 20 für 1 2 bis ein- > schließlich h 20 E 20 40 „ 40 60 60 80 „ 80 100 „ 100 je j| 20 K 120 Eine Unbest el lbarkeits-Mel duna gebühr h] ebensoviel beträgt

die Rückschein- . Hinsichtlich der Zurückforderung, Adreß- anderung oder Herabminderung (Auflaffuna) der Nachnahme siehe die bezügliche Schluß- Anmerkung bei „Briefpost'. 2. Postanweisungen. a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Herzegowina und k. u. k. Kriegsschiffe in fremden Gewässern bis b) Montenegro, Serbien und österreichische Postämter in der Türkei. ' » >> auf der Insel Kreta 20 K 10 h 100 K 20 h „ 300 K 40 h „ 600 L 60 h .. 1000 K 100 h bis l>0 L 20 h „ 1Ò0 L 40 h 300 K 80 h „ 600 K 120 h c) Deutschland

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Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Seite 370 von 512
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 511 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1917
Intern-ID: 587526
hat. Der Fahrausweis ist auch beim Austritte über die Zollgrenze dem k. ?. Erenzzollamte vorzuweisen, das den Tag des Austrittes auf jenem Blatte zu be scheinigen hat, auf dem der Eintritt über die einheit liche Zollgrenze der österreichisch-ungarischen Mo. narchie bescheinigt ist. 8 40. Die Bestimmungen des § 38 finden auch auf die aus Ungarn, aus Bosnien und der Herzegovina ! kommenden Kraftfahrzeuge Anwendung. Die aus Bosnien oder der Herzegovina kommenden Kraft fahrzeuge müssen

als Unterscheidungszeichen den Buch staben A oder den Buchstaben H tragen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herzego vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herze govina ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzt. Andernfalls sind solche Kraftfahrzeuge nach 8 43, Alinea 1, zu behandeln. 8 43. Wenn Kraftfahrzeuge

Kraftfahr zeuge im Verkehr mit Ungarn, mit Bosnien und mit der Herzegovina keine Anwendung. 8 45. Die Fahrgeschwindigkeit ist unter allen Umständen so zu wählen, dah der Führer Herr seiner Geschwin digkeit ist und die Sicherheit der Personen und des Eigentums nicht gefährdet wird. Der Führer des Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit entsprechend zu mäßigen, nötigenfalls auch stehen zu. bleiben und den Motor abzustellen, wenn durch sein Fahrzeug Unfälle oder Verkehrsstörungen hervorgerusen wer

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
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Seite 381 von 515
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1918
Intern-ID: 483095
internationalen Fahraus weise, in dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Inlande ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herzego- vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herze- govina

Mo- narchre bescheinigt ist. 8 40. Die Bestimmungen des 8 38 finden auch auf die aus Ungarn, aus Bosnien und der Herzegovina kommenden Kraftfahrzeuge Anwendung. Die aus Bosnien oder der Herzegovina kommenden Kraft fahrzeuge müssen als Unterscheidungszeichen den Buch staben- A oder den Buchstaben H tragen. 8 41. Ein durch 'einen internationalen.Fahrausweis ge decktes Kraftfahrzeug kann von der politischen Be zirks-, beziehungsweise landesfüstlichen Polizeibe- hörbe des jeweiligen Aufenthaltsortes

zum vorübergehenden Aufent halt un Inland einzuholen. Abschnitt. AicberKeiisvovkcbriften kür «len Verkekr. 8 44. Die Vorschriften dieses Abschnittes finden aus die der Heeresverwaltung gehörigen und die zur mili tärischen Dienstleistung herangezogenen Kraftfahr zeuge im Verkehr mit Ungarn, mit Bosnien und mit der Herzegovina keine Anwendung. 8 45. . Die Fahrgeschwindigkeit ist unter allen Umständen so zu wählen, datz der Führer Herr seiner Geschwin digkeit ist und die Sicherheit der Personen

11
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Seite 335 von 473
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 472 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1916
Intern-ID: 587525
hat. Der Fahrausweis ist auch beim Austritte über die Zollgrenze dem I. k. Grenzzollamte vorzuweisen,' das den Tag des Austrittes auf jenem Blatte zu be scheinigen hat, auf dem der Eintritt über die einheit liche Zollgrenze der österreichisch-ungarischen Mo- narchie bescheinigt ist. 8 40. Die Bestimmungen des § 38 finden auch auf die aus Ungarn, aus Bosnien und der Herzegovina kommenden Kraftfahrzeuge Anwendung. Die aus Bosnien oder der Herzegovina kommenden Kraft fahrzeuge müssen

des § 40 nicht entsprechen, haben binnen drei Tagen nach ihrem Eintritt in Oesterreich bei jener politischen Bezirksbehörde oder landesfürstlichen Polizeibehörde, deren Amtsgebiet das Fahrzeug in der Richtung seiner Fahrt zunächst berührt, die für ein Jahr gültige Erlaubnis zum vorübergehenden Aufent halt im Inland einzuholen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herzego vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr

zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester reich. in Ungarn, in Bosnim oder in der Herze govina ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzt. Andernfalls find solche Kraftfahrzeuge nach 8 43, Alinea 1, zu behandeln. 8 43. Wenn Kraftfahrzeuge aus einem Staate, der der Pariser Konvention (§ 36) nicht beigetreten ist. nach Oesterreich kommen, so hat der Benützer eines im Sinne der Bestimmungen dieser Verordnung noch nicht genehmigten Kraftfahrzeuges binnen längstens acht Tagen die, Prüfung

, welche über Verlangen be hördlicher Organe jederzeit vorzuweisen ist. 7 , Abschnitt. Sicberbcitsvorfchriftcn für den Verkehr. § 44. Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auf die der Heeresverwaltung gehörigen und die zur mili tärischen Dienstleistung herangezogenen Kraftfahr zeuge im Verkehr mit Ungarn, mit Bosnien und mit der Herzegovina keine Anwendung. .8 45. Die Fahrgeschwindigkeit ist unter allen Umständen so zu wählen, datz der Führer Herr seiner Geschwin digkeit ist und die Sicherheit der Personen

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1911)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1911
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Seite 324 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1911
Intern-ID: 587522
hat, auf dem der Eintritt über die einheit liche Zollgrenze der österreichisch-ungarischen Mo narchie bescheinigt ist. 8 40. Die Bestimmungen des 8 38 finden auch auf die aus Ungarn aus Bosnien und der Herzegovina kommenden Kraftfahrzeuge Anwendung. Die aus Bosnien oder der Herzegovina kommenden Kraft fahrzeuge müssen als Unterscheidungszeichen den Buch staben A oder den Buchstaben H tragen. 8 41. Ein durch einen internationalen Fahrausweis ge decktes Kraftfahrzeug kann von der politischen Be zirks-, beziehungsweise

in der Richtung seiner Fahrt zunächst berührt, die für ein Jahr gültige Erlaubnis zum vorübergehenden Aufent halt im Inland einzuholen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, Tn Bosnien oder in der Herzego vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester reich in Ungarn, in Bosnien oder in der Herze govina ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzt. Andernfalls

herangezogenen Kraftfahr zeuge im Verkehr mit Ungarn, mit Bosnien und mit der Herzegovina keine Anwendung. 7- HMcbnitt. SieberhcitsvorTdirift«n für den Verkehr. § 45. Die Fahrgeschwindigkeit ist unter allen Umständen so zu wählen, daß der Führer Herr seiner Geschwin digkeit ist und die Sicherheit der Personen und des Eigentums nicht gefährdet wird. Der Führer des Fahrzeuges Hai die Fahrgeschwindigkeit entsprechend zu mäßigen, nötigenfalls auch stehen zu blewen und den Motor abzustellen

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Seite 368 von 442
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 441 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1910
Intern-ID: 587521
-Bestätigungen* (à, 25 h) verlangt werden. . Hinsichtlich Zurückforderung oder Adreß-Aenderung siehe die bezügliche Schluß-Anmerkung bei „Bnespofl . Für eine telegraphische Postanweisung ist zu entrichten: . a) die Postanweisungs-Gebühr, b) die Telegramm-Gebühr, c) die Expreß-Gebühr (30 b) (in Oesterreich- Ungarn, Bosnien und Hercegovina). ») Zulässig nach allen dem Postanweisungsverkehre detgetretonen Ländern, ausgenommen: Australien mit Neu-Seeland, Canada Finnland, sranz. Kolonien in Westafrika, britische

„ 48 96 132 168 204 240 „ 54 108 156 204 252 300 „ 60 120 180 240 300 360 „ bis einschließlich 5 Kilogr. 6 ., 7 .. 8 „ 9 ., 10 „ für jedes weitere Kilogramtn I 6 | 12 | 24 | 36 | 48 | 60 h Sperrgut-Sendungen kosten um die Hälfte mehr. ' Für unfrankierte Geldbriefe und für Pakete bis 5 Lx wird ein Portozuschlag von 12 b angerechnet. Im Falle der Nachsendung oder Retoursendung wird das entfallende Gewichts- und Wertporto (ohne Zu schlag) angesetzt. Wert-Porta Oesterreich- Ungarn und Deutschland

ohne Unterschied der Entfernung b 6 * 12 12 18 24 30 36 bis ein* schließt. 100 K 300 „ 600 „ 900 „ 1200 „ 1500 „ 1800 „ u. s. f. für je 300 K um 6 h mehr. »Nur sür Oester reich-Ungarn. Offen tgezählt) ausgegevene Geldvriefe im Inlands um 50°/a mehr. Nachnahme-Provision Oesterreich- Ungarn Deutschland, . Bosnien und Schweiz und Nach den Hercegovina k. k. Post- übrigen Montenegro anstallen in der Ländern und Türkei Serbien bis ein- bis ein- * bis ein- schließlich b schließlich h schließlich

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Seite 397 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1913
Intern-ID: 587524
Tarif für Extrabeilagen: g) Für Cisleithanien, Bosnien und die Hercegovina und die nicht unter da und o) aufgezählten Länder . - - - . Vs h pro Stück bis 10 gr. für jede Beilage Va d „ „ „ 20 gr. ,. „ 1 b „ „ „ 30 gr. „ „ - „ b) Im Verkehre nach Ungarn für je 100 Stück oder einen Teil hievon bei einem Einzelgewicht bis . 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200, 22 5, 250 Gramm 1, 2, 3, i, b, &, T, 8, 9, 10 Kronen c) Für Deutschland für jede Beilage - 1 Heller 2. Fahrpost. Gewichtsporto

wird das entfallende Gewichts- und Wertporto (ohne Zu schlag) angesetzt. 60 b Sendungen kosten um die Hälfte Wcrt-porto Oesterreich- Ungarn und Deutschland ohne Unterschied der Entfernung bis ein- schließl. 100 K 300 „ 600 „ 900 „ 1200 „ 1500 „ 1800 „ h 6 * 12 12 18 24 30 36 u. s. f. für je 300 Kum6h mehr. »Nur für Oester reich-Ungarn. Offen (gezählt) aufgegebene Geldvriefe im Inlands um 50 »/g mehr. Nachnahme-Provision NachRußland (ohneFinnland),jedoch 5hfnr2L des Nachnahmebetrages, mindestens jedoch

20 h Eine Unbestel lbarkeits-Meldung kostet 25 d; ebensoviel beträgt die Rückschein gebühr. Hinsichtlich der Zurückforderung, Adreß- änderung oder Herabminderung (Auflassung) der Nachnahme siehe die bezügliche Schluß- Anmerkung bei „Briefpost'. , 3. Postanweisungen. a) Oesterreich-Ungarn, Bosnien, Herzegowina und k. U. k.' Kriegsschiffe in fremden Gewässern bis b) Montenegro, Serbien und österreichische Postämter in der Türkei....... „ 20 K 10 h 100 K 20 h 300 I 40 h 600 K 60 h 1000 K 100 h 50 X 20 h 100

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Seite 329 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1913
Intern-ID: 587524
Farbe den lateini schen Druckbuchstaben A trägt. Der Buchstabe muß wenigstens 10 Zentimeter hoch sein und eine Strich breite von 15 Milimeter haben. Beim -Motorrade, das in diesem Falle auch rück wärts mit dem Kennzeichen (8 32) versehen sein muß, hat das Unterscheidungszeichen 18 Zentimeter in der Breite und 12 Zentimeter in der Höhe zu messen; der Buchstabe muß 8 Zentimeter hoch sein und eine Strichbreite von 10 Millimeter haben. *) Es sind dies dermalen: Deulfchland, Ungarn, Bulgarien' Spanten

Mo narchie bescheinigt ist. 8 40. Die Bestimmungen des ß 38 finden auch auf die aus Ungarn, aus Bosnien und der Herzegovina kommenden Kraftfahrzeuge Anwendung. Die aus Bosnien oder der Herzegovina kommenden Kraft fahrzeuge müssen als Unterscheidungszeichen den Buch staben A oder den Buchstaben H tragen. 8 41. Ein durch einen internationalen Fahrausweis ge decktes Kraftfahrzeug kann von der politischen Be zirks-, beziehungsweise landesfüstlichen Polizeibe hörde des jeweiligen Aufenthaltsortes

zum vorübergeheuden Aufent halt im Inland einzuholen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herzego vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester-

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 331 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
den heimatlichen Kennzeichen daL aus dem beiliegenden Verzeichnisse ersichtliche Unter scheidungszeichen tragen und mit einem ordnungs mäßig ausgefertigten internationalen Fahraus weise, in dem auch das für Oesterreich gültige Ein lageblatt enthalten ist, gedeckt sind. Der Aufenthalt im Inlands ist auf die Dauer der Gültigkeit des Fahrausweises beschränkt. Jahr gültige Erlaubnis zum vorübergehenden Aufent halt im Inland einzuholen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn

, in Bosnien oder in der Herzego- vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in^ Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herze- govina ausgestellte Fahrerlaubnis (Führerschein) besitzt. Andernfalls sind solche Kraftfahrzeuge nach 8 43, Alinea 1, zu behandeln. 8 43. Wenn Kraftfahrzeuge aus einem Staate, der der Pariser Konvention (§ 36) nicht beigetreten ist, nach Oesterreich kommen, so hat der Benützer

als Unterscheidungszeichen den Buch- itaben A oder den Buchstaben H tragen. Sicberbeirsvortcknikten kür àen Verkebr. 8 44. Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auf die der Heeresverwaltung gehörigen und die zur mili tärischen Dienstleistung herangezogenen Kraftfahr zeuge im Verkehr mit Ungarn, mit Bosnien und mit der Herzegovina keine Anwendung. § 45. Die Fahrgeschwindigkeit ist unter allen Umständen so zu wählen, datz der Führer Herr seiner Geschwin digkeit ist und die Sicherheit der Personen und des Eigentums

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Seite 314 von 465
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 464 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1912
Intern-ID: 587523
Farbe den lateini schen Druckbuchstaben A trägt. Ddr Buchstabe muß wenigstens 10 Zentimeter hoch sein und eine Strich breite von 15 Milimeter haben. Beim Motorrade, das in diesem Falle auch rück wärts mit dem Kennzeichen (§ 32) versehen sein muß, hat das Unterscheidungszeichen 18 Zentimeter in der Breite und 12 Zentimeter in der Höhe zu messen; der Buchstabe muß 8 Zentimeter hoch sein und eine Strichbreite von 10 Millimeter haben. *) Es sind dies dermalen: Deutschland, Ungarn, Bulgarien, Spanien

Mo- narchie bescheinigt ist. 8 40. Die Bestimmungen des 8 38 finden auch auf die aus Ungarn, aus Bosnien und der Herzegovma kommenden Kraftfahrzeuge Anwendung. Die aus Bosnien oder der Herzegovma kommenden Kraft fahrzeuge müssen als Unterscheidungszeichen den Buch staben A oder den Buchstaben H tragen. 8 41. , Ein durch einen internationalen Fahrausweis ge decktes Kraftfahrzeug kann von der politischen Be zirks-, beziehungsweise landesfüstlichen Pollzerbe hörde des jeweiligen Aufenthaltsortes

zum vorübergehenden Aufent halt im Inland einzuholen. Diese Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die in Oester reich, in Ungarn, in Bosnien oder in der Herzego- vina nach den bestehenden Vorschriften erfolgte Prü fung und Genehmigung der Type oder des Fahr zeuges angewiesen ist und der Führer die in Oester-

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1916)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1916
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Seite 415 von 473
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 472 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1916
Intern-ID: 587525
3 Fahrpost. Gewtchtsporto fürOesterreich-Ungarn, Bosnien u. Herzego- vina via Dalmatien u. Deutschland für Briefe mit Wertangabe bis 250 gr: a) in der I. Zone (bis 10 geogr. Meilen) . 24 h b) auf weitere Entfernungen . ... . 48 h Gewichtsporto für Pakete bis 50 Kilogramm: bis einschließlich 5 Kilogr. 6 « 7 8 „ 9 „ 10 „ fi 1 S perrg r mehr. Für unfra 8 Lg wird ei Im Falle der das entfallen schlag) auge I. U. Ul. | IY. Y. YI.Zone 10 20 50 100 150 über 150 Meilen 30 36 42 48 54 60 ir jet

6 rt-S nkier n Pc Nack de G etzt. 60 72 84 96 108 120 »es we 12 j endu e Gel »rtozus >sendu -wicht- 60 84 108 132 156 180 itere 5 24 ngen Vbriese chlag ng ooei U und 60 96 132 168 204 240 lilogra 36 1 kosten und ,on 12 c Reto» Werts 60 108 156 204 252 300 mm 48 um d für P b auf arsend orto ( 60 h 120 „ 180 „ 240 „ 300 „ 360 „ 60 h ie Hälfte liete bis gerechnet, mg wird ohne Zu- Wirt-Port» Oesterreich- Ungarn Und Deutschland ohne Unterschied der Entfernung u. f. f. für je 300 L um 6 h mehr. »Nur für Oefter

- reich-Ungarn. Offen (gezählt) aufgegebene Geld vriese im Inlands um 50% mehr. Nach Rußland (ohne Finnland), jedoch 5bfür2L des Nachnahmebetrages, mindestens jedoch 20 h. Eine Unbe st ellbarkeits-Meldung kostet 2b h ; ebensoviel beträgt die Rückschein gebühr. Hinsichtlich der Zurückforderung, Adreß- änderung oder Herabminderung (Auflassung) der Nachnahme siehe die bezügliche Schluß- Anmerkung bei „Briefpost'. Telephonnetz Innsbruck—Hall m Tirol. 5preckllunà äer Usuptrentrale, Marimilisnftrahc

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Seite 383 von 465
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 464 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1912
Intern-ID: 587523
Tarif für Extrabeilagen: a) Für Cisleithanien, Bosnien und die Hercegovina und die nicht unter b) und c) aufgezählten Länder l /j d pro Stück bis 10 gr. für jede Beilage */» h „ „ „ 20 gr. „ „ . ^ ü. ,, tr ,, BO gr. „ „ t f V) Im Verkehre nach Ungarn für ye 100 Stuck oder einen Teil hievon bei einem Einzelgewicht bis . 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200, 225, 250 Gramm 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Kronen c) Für Deutschland für jede Beilage . . 1 Heller 2. Fahrpost. Gewichtsporto

für Oesterreich-Ung arn, Bosnien u. Herzego- vina via Dalmatien u. Deutschland für Briefe mit Wertangabe bis 250 gr: a) in der I. Zone (bis 10 geogr. Meilen) . 24 b b) auf weitere Entfernungen 48 h Gewichtsporto für Pakete bis 30 Kilogramm: mehr. „ Für unfrankierte Geldbriefe und für Pakete bis 5 Lg wird ein Portozuschlag von 12 h angerechnet. Im Falle der Nachfendung oder Retoursendung wird Las entfallende Gewichts- und Wertporto (ohne Zu schlag) angesetzt. Wcrt-porto Oesterreich- Ungarn und Deutschland

ohne Unterschied der mehr. »NurfürOefter- reich-Ungaru. Offen (gezählt) aufgegevene Geldbriefe im Inlands um 50% mehr. Nächnahme-Provision Nach Rußland (ohneFinnland), jedoch 5 b für 2 X des Nachnahmebetrages, mindestens jedoch 20 h. Eine Unbestellbarkeits-Meldüng kostet 25 h; ebensoviel beträgt die Rückschein- gebühr. Hinsichtlich der Zurückforderung, Adreß- änderung oder Herabminderung (Auslassung) der Nachnahme siehe die bezügliche Schluß- Anmerkung bei „Briefpost'. 3. Postanweisungen. a) Oesterreich-Ungarn

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