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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1914]
Innsbrucker Adreßbuch; 1915
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Seite 369 von 463
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1915
Intern-ID: 483096
Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse gegründete Alter; sparlasse. 49 Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck aearündete Alterssparkasse. Die Alterssparkasse, deren Statuten das k. k. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck, unbemittelten Einlegern der Sparkasse der Stadt Innsbruck besondereBegün st ig ungen zuzuwenden . Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen

, von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen, welche nach oe- stintmten Grundsätzen unter die Mitglieder der Alterssparkasse zur Verteilung gelangen. , Auf diese Art kommen dieselben in die Lage, für jene Zeit, in welcher Arbeitskraft und Erwerbsfä higkeit naturgemäß abnehmen, ein Kapital an zusammeln, welches sie im Alter vor Entbehrung schützt. Zn die Alterssparkasse können grundsätzlrch nur' dürftige Kleingewerbetreibende, Handlungs- und G ewerbes ehilfen niede rer Kategorie

, Fabriksarbeiter, Dienst boten, Tagschreiber und Personen ähn lichen Standes aufgenommen werden, welche das 18 . Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Eerichtsbezirken Inns bruck, Hall. Mieders, Steinach und Telfs ihren bleibenden Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, iuuß während der Amtsstundeu persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck fEr- lerstraße Nr. 8, I. Stock

des Bewerbers mitbrmgen. Das.Ansuchen der Parteien um Aufnahme in die Merssyarkasse wird bei der Direktion proto- lolla risch a us g e nlo m m en. Die Vorlage eines schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vör- ànd der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob ex m die Alters-Sparkasse ausgenommen wurde oder Mt- Zeder Teilnehmer an derselben muh sich ver- I Wchten, von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens 5* 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil schreiben

-und als Einlage in die Alt ers- lp a r k a s s e g u t s ch r e i b e n zu lassen. Diese Ueber- tragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszin- te von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über steigen. _ Zur Mehrung dieses Guthabens in der Alters- iharkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck pWick) die nötigen . Mittel, welche als Zu schuß zu dem erwähnten Zinsen-Drittel unter die Teil- mehmer der Alterssparkasss verteilt und auf dem für jeden derselben bestehenden

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1914]
Innsbrucker Adreßbuch; 1915
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Seite 368 von 463
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1915
Intern-ID: 483096
und Vorarlberg vom 10. Mai 1893 Z. 11.482 wurde die von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Dienstbotenprämien, beste hend in Sparkassabücheln à 100 Kronen genehmigt. Auf diese Preise haben jene, nicht schon in früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten Anspruch, welche 18 Jahre und darüber ununter brochen treu und redlich in Tirol oder in Vorarlberg im Haushalte einer und derselben Familie — die aber jetzt ihren ständigen 'Aufenthalt

sein. Doch ist ein Dienstbote nicht als in ein und derselben Familie dienend anzusehen, wenn derselbe vom Bruder zur Schwester oder umgekehrt in den Dienst kommt, ohne zugleich auch bei den Eltern früher gedient zu haben. Eine Unterbrechung im Dienste darf aber auch bei -diesem Dienstwechsel nicht eingetreten sein. Die Gesuche um einen Preis sind von Fall zu Fall bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten, mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeug nissen

der Dienstgeber belegt sein, in welchem die - Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichen Erklärung enthalten sein mutz, datz der Dienstbote während der ganzen Zeit, und zwar ohne jede Unterbrechung, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Wohnung im Hause bei ihnen, be ziehungsweise ihren Eltern und Schwiegereltern diente und noch im Dienste steht. Nach E'mlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben und Nachwersungen die ihr notwendig

auf einen Dienstbotenpreis verwirkt fein. Sparkasse cker Stadt Innsbruck. Die General - Versammlung der Sparkasse der Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1802 beschlossen, solchen Dienstboten, welche 18 Jahre in der Hauswirtschaft einer Familie in den Gemein den Innsbruck. Milten, Hötting und Pradl bedienstet waren und eine Dienstbotenprämie erhalten haben, eine solche Dienstbotenprämie von 100 Kronen ein zweitesmal zu verleihen, wenn sie noch weitere 12 - Jahre bei d e r s e l b en Familie bedienstet

waren und es noch sind, wenn sie um Verleihung der zweiten Prämie ansuchen. Sparkasse der Stadt Innsbruck. Stempelfreie Gesuche an „Sparkasse der Stadt Innsbruck (Erlerstratze 8/1)', unter Anschluß des Dienstbotenbuches und der Bestätigung des Eemeinde- I amtes über die Dauer des Dienstverhältnisses.

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