Schlanders und seine Geschichte [2] : Dorfbuch der Marktgemeinde Schlanders : von 1815 bis zur Gegenwart
einer möglichen Feuers brunst, die zu dieser Zeit noch nicht an eine professionell agierende Feuerwehr delegiert werden konnte. Darüber hinaus erlauben die Akten aber auch einen einmaligen Blick in Lebens- und Wohnver hältnisse. Die 39-jährige Maria Spöttl bewohnte bei ihrem Bruder, dem Hutmacher Johann Spöttl, eine kleine holzgetäfelte Kammer unter dem Dach. An einem kalten Dezembertag des Jahres 1850 legte sich die gehbehinderte Frau (sie hatte einen Holzfuß) einen in Lappen gewickelten erhitzten Stein
in ihr Strohbett, um nicht so zu frieren. Es wäre »dadurch wirklich Feuer ausgebrochen [...], wenn nicht noch zur rechten Zeit menschliche Hilfe dazugekom men wäre.« Maria Spöttl gab zu Protokoll: »Ich muß gestehen, daß ich am i4ten v. Mts. Abends in der gemeinschaftlichen Küche des Anton Tappeiner und meines Bruders beim Herde einen Stein warm gemacht, diesen sohin mit einem rupfenen Hader fest um wunden, in meiner Kammer in das Bett gelegt und sohin wieder ver lassen habe. Etwa nach einer Stunde kam
die Inwohnerin Anna Wielander zu meiner Schwägerin in die Stube und meldete, daß es in meiner Kammer rieche, als wann etwas brennen würde. Auf die Frage der Schwägerin, ob ich etwa einen Stein ins Bett gelegt hätte, bejahte ich dieses und gab der Schwägerin den Kammer schlüssel, weil ich wegen des hölzernen Fußes nicht so schnell hätte dahin kommen können. Die Schwägerin eilte in die Stube zurück und sagte, daß mein Bett ganz warm sei, daß ein Feuer auszubre chen drohe, und man sogleich ein Wasser holen
soll, um weiteres Unglück zu verhüten. Der Weber Joseph Gluderer, meine Schwä gerin, die Anna Wielander und Anton Tappeiner eilten dann in meine Kammer und haben durch Begießung mit Wasser den Aus bruch des Feuers glücklicherweise zur rechten Zeit noch verhü tet.« 325 Das Haus, in welchem beinahe Feuer ausgebrochen wäre, befand sich in gemeinschaftlichem Besitz des Johann Spöttl und des Anton Tappeiner. Die beiden Hausparteien benützten die Küche gemein sam. Im Haus wohnten außerdem die Inwohnerinnen Maria
Spöttl und Anna Wielander sowie, angrenzend an Maria Spöttls Kammer, Ursula Hört. Anna Wielander und Ursula Hört hatten an besagtem Abend gemeinsam die Klosterkirche aufgesucht und bei ihrer Rückkehr einen brenzligen Geruch wahrgenommen. Beide Frauen sowie Anton Tappeiner wurden als Zeugen einvernommen. Das Gericht legte daraufhin der Angeschuldigten Stein und Hadern als Beweisstücke vor, woraufhin Maria Spöttl wiederholt bestä tigte, dass sie »nemlichen Stein in erhitztem Zustande