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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1901
Jedem das Seine! : eine Wiedergabe des allgemeinen Lehrertages in Brixen am 4. September 1900
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Seite 19 von 48
Autor: Katholischer Tiroler Lehrerverein / hrsg. vom katholischen Tiroler Lehrervereine
Ort: Innsbruck
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 48 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Lehrer ; z.Geschichte 1900
Signatur: II 105.171
Intern-ID: 139388
Staatsdienern erhalten als Pension den dritten Theil des Gehaltes des Gatten, j mindestens aber 200 fl. Diese Minimalpensionen der Beamten- und Dieners- jj witwen erhöhen sich auf das Doppelte, wenn sie der Himmel ebenso reich mit 1 Kindern gesegnet hat, wie zumeist die Lehrerfrauen. I Und was geschieht für die Lehrer des Volkes, für ihre Witwen und Waisen? Man hat dann und wann kleine Versuche gemacht, ihnen aufzuhelsen, j aber es will nicht gelingen; denn das Land ist arm, die Gemeinden

sind über lastet, die Bauern sind ruiniert; für den Lehrer bleibt also nichts mehr übrig. Nach langem Bedenken und Sträuben hat der Tiroler Landtag im Jahre 1889 ein provisorisches Pensionsstatut einstimmig beschlossen. Laut § 7 des selben hatte jene Lehrperson, welche das 40. Dienstjahr vollendet, ohne Rück sicht auf die Art ihrer Qualification das Recht auf eine Pension im Betrage ihres reinen fassionsmäßigen Einkommens aus dem Schul-, Messner- und Organistendienste Die Witwen sollten dieses Einkommens

desselben als Pension; jenes hingegen räuwte ihnen '/3, bezw. -j eines Gehaltes ein, der vielerorts höher stand als der systemmäßige. * Das Pensionsstatut vom Jahre 1889 pensioniert die Lehrpersonen aus Grund ihres fassionsmäßigen Einkommens ohne Rücksicht auf ihre Qualisicativn. Das Landesschulgesetz macht aber hierin eine .Reihe von Abstufungen, hilft zwar jenen armen Leibern, die ein halbes Jahrhundert lang um jährlich 60 fl. Schule gehalten haben, schafft aber eine Reihe von Härten und Ungerechtigkeiten

für andere alte, vielfach bewährte Lehrkräfte, Ungerechtigkeiten, die in unseren Petitionen zur Genüge beleuchtet morden sind. Im Jahre 1896 hat sich darum der hohe Landtag entschlossen, den Siebzigprocent-Lehrern den vollen Grund-, geholt als Pension im Gnadenwege auszubezahlen. Ich wollte etwa nicht das Pensionsstatut von 1889 als annehmbar lsiu- stellen, beileibe nicht, ich wollte nur das Bestreben des Landesschulgesetzes, wo möglich etwas abzuzwacken, hervorheben. Im übrigen müssen wir dem hoheu Landtage

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