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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1903
Geschichte der Stadt bis zum Tode Kaiser Max I..- (Hall in Tirol ; Bd. 1)
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Seite 185 von 436
Autor: Straganz, Max / hrsg. von Max Straganz
Ort: Innsbruck
Verlag: Schwick
Umfang: 415 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. [413] - 415. - In Fraktur
Schlagwort: g.Hall <Tirol> ; z.Geschichte Anfänge-1519
Signatur: II 65.544/1 ; II 102.650/1
Intern-ID: 161996
zurückzog 2). Teils durch den Landesfürsten, teils durch die ersten Richter und ihre Geschwornen, tritt uns bald nach dem Tode Herzogs Otto die Weiter bildung des Rechtes entgegen. Ein bemerkenswertes Statut in dieser Richtung bilden die Satzungen, welche König Heinrich 1316 (Okt. 23) an den damaligen Richter Berthold von Freundsberg erließ 3 ). Wer in den Gerichtsbezirk (von Hall) kommt und sich dort niederlassen will, soll erst diese Bewilligung erhalten, wenn es sich herausstellt

, daß er mit niemanden außer des Rechtes etwas zu „schaffen" habe. Jedermann solle sein Recht widerfahren; handelt aber einer wider das Recht, so sollen ihn Richter und Gericht verfolgen und ihn zum Rechte zwingen; sind sie säumig, so haften sie für Schuld und Strafe. Für jene, die einen Rechtsverletzer nachsetzen, steht der Landesfürst ein, der jeden Unterstützer eines Verbrechers für den Schaden, den derselbe an richtet, verantwortlich macht 4 ). Ist der Richter genötigt, einen flüchtigen Verbrecher in das Gebiet

eines Amtsgenossen zu verfolgen, so obliegt diesem die Pflicht, seinen Kollegen zu unterstützen; sollte es aber dem Richter zu schwer werden, den Übeltäter einzufangen, so möge er es dem landesfürstlichen Hauptmann oder dem Pfleger melden, die dann das Weitere veranlassen werden. Es geht zuletzt wohl auf diese heinrizianischen Satzungen zurück, wenn in dem ostberührten Stadtweis- tume von 1328 „erfunden" wird: daß kein Bürger mit dem anderen etwas zu „schaffen" haben soll, es sei denn im Rechte; auf etwaige

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1903
Geschichte der Stadt bis zum Tode Kaiser Max I..- (Hall in Tirol ; Bd. 1)
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Seite 228 von 436
Autor: Straganz, Max / hrsg. von Max Straganz
Ort: Innsbruck
Verlag: Schwick
Umfang: 415 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. [413] - 415. - In Fraktur
Schlagwort: g.Hall <Tirol> ; z.Geschichte Anfänge-1519
Signatur: II 65.544/1 ; II 102.650/1
Intern-ID: 161996
und Kaiser Max nicht ungerne taten, daun ging es auf dem „Haufe" (Rathause) wohl besonders hoch her. Im Jahre 1467 ließen sich sogar einige Priester verleiten in der Neujahrsnacht einen Mummenschanz auf zuführen „mit lautn und verpuntn, auch weiß Joppn und phaitten an". Als der Richter Marx Fieger nach allem, was wir von ihm wissen, ein energischer aber eigentümlicher Herr, sie bemerkte und nicht erkannte, stellte er die Frage, wer sie waren. Die Verkleideten wollten sich selbst verständlich

nicht Zu erkennen geben, sie gerieten an einander „und die Priester (davon) vast wundt sein worden und des in krankheit gefallen". Darob großer Schrecken bei Rat und Richter. Um etwaigen kirchen rechtlichen Folgen solcher Handgreiflichkeit auszuweichen und den für beide Teile unliebsamen Fall in Güte beilegen zu können, sandte man den redegewandten und angesehenen Ulrich von Hammersbach zum Er wählten i) und Kapitel nach Brixen und erbat sich auch die Intervention der landesfürstlichen Räte, „damit das der stat

kosten im Betrage von 40 Pfd. ^). Durch landesfürstliches Mandat war das „Spiele n" in den Schenken und Gasthäusern verboten worden; Übertreter dieses Verbotes wurden unter Umständen empfindlich gestraft. 1455 nötigte ein grober Verstoß den Richter Sigmund Fuchsmagen und Hieronymus Nutz Zum Pfleger nach Innsbruck zu gehen. Einer der Fasserznnft, mit Namen Larzl, hatte „geschworn bei got an dem hl. Pfingstag ob dem spil", das doch streng verboten war 3). Hans Prock, der zweimal erwischt worden

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