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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 62 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
' z. B. war die ordentliche Steuer 10000 Scudi, wel che» den Scudo zu Lir. 5.10 gerechnet., Lir. 55000 betrug. Allein die Steuer» welche die Stadt noch darüber auflegte, betrug jährlich andere Lir, 37500. Ein einziges Beyspi^l wird hinreichen, die Wirkungen eines so verderblich verwickel ten Systems kennen zu lernen. Die Tuchhändler in Mayland hatten an ordentlicher Steuer zu zahlen .'Lir. -3014, an aufserordentlicher L. 2040, zusammen 5054* Allein da diese Bürde in Ver« einigutog .mit allen andern Lasten unerträglich

war , so'nahm das Gewerbe durch-' die.'Flucht der Arbeiter ab, die Steuer mufste auf 3000 tmd '.dann Lir. 2000 herab gesetzt werden. Im J, 1640 erfolgte die Erhöhung der Auflage aufs Oehl, darnach der Cäpitalwerth mit mehr als 27 von hundert belegt werden sollte ; man hat bewilligt, dafs statt der Gewerbsteuer 7 Lire von Stück gezahlt werde. Den Verfall dieser isothwendigen und-wichtigsten'Manufactur durch die erwähn- ' ten Ursachen hat loh, Maria Tridi im J. 1640, in welchem er schrieb , erwiesen : und von ihm

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 107 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
1 87 theilen- auf den .ganzen steuerbaren Grund, wel- .. eher auf 63,540,598 Scudi herabgesetzt worden isti DieGesammtschätzung betragt zwar, wie wir sagen werden, 74,903,724 Scudi, die Verminung rung der Totalsümtne kömmt von dea als befreyt erklärten Gründen her. Nachdem solche Steuer im Verhältnifs der steuerbaren Gründe einer je den Landschaft zagetheilt worden ist, muS'ste jede derselben den sie treffenden Betrag (quote) An erkennen. Z weytens kam die Auflage des Staates. Dieser schlägt

zu der königlichen Steuer seine eigenen Schulden zu« und.nebst den bürgerlichen und geistlichen Befreiungen auch die Auslagen für die Universität in Pavia, die königliche Münzstätte » die Steuer- -und Gesundheitsbehor- de etc. f welches im Ganzen die Tax* oder kö nigliche Steuer mithegrifien gegen 6 Milüoneri Lire, yertheilbajr '-auf die Grundstücke betragen mag. Allein, da zur Enthebung des Grund und Bodens die Wohnhäuser der JEigenthiimer auf dein Lände, die Gewerb . und Fersonalsteuer, wie gesagt

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 147 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
nen , ist er bis itzt nirgends» aufser im Majlän- liischen, wirklich erreicht worden. Man hat aber noch mehr erreicht, nämlich eine sehr grol'se Aufmunterung für den Ackerbau, was dem Au- \ge der gemeinen Beobachter entgehet. Diese Auf munterung bestehet nicht atiein in Sicherheit der Gerechtigkeit, in der Zahlung einer richtigen und 'wirklichen Quote der Steuer , sondern auch in der klugen Nachsicht, ' dafs alle Verbesserungen des Grund und Bodens durch Urbarmachung un- angebauter Landesstücke

» durch Anpflanzung der Maulbeerbäume oder anderer nützlichen Gewäch se von aller Vermehrung der Steuer befreyt sind: so zwar, dals ein als unangebaut geschätztes, und mit der kleinsten Steuer belegtes Grundstück, wenn es urbar und fruchtbar gemacht worden ist, dann noch fortfahrt , dieselbe vorige Steuer ohne alle Erhöhung zu bezahlen. Im Gegensatz jene Grundstücke, welche zur Zeit der Abschä tzung angebaut waren, und durch Sorglosigkeit oder Nachlässigkeit in der Folge schlechter ge worden sind s unterliegen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 45 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
2J Armen Gemeinden. Es war daher nicht die Stadl» Welche mit den Gemeinden stritt, sondern ein Theil derselben Gemeinde mit dem anders Da* her geschah es, daf's in einigen; Streitsachen wie in jener wegen der Steuer der buy den Reitereyen bald der Magistrat, bald der Senat selbst als ver dächtig bezichtiget; worden sind; so dafs diejlegie- rung gegen das J, 1599 bemüssiget sah, eine Commission von fremden Rathen, aus dem gehei men Rathe, dem Senate und Magistrate niederzu setzen

, um ein unpartheyisches Urtheil zu fallen. Das ist aber nichts gegen die unendlichen Plagereyen t mit welchen In an die genannten Steuern erhob, und das Blut den Elenden ver borgenerweise aussog. Denn in einem und dem selben Orte zahlte irgend eine Person von jedem Geschlecht und Alter nach. Maßgabe eines Pfund- salzes* während die begüterten nach Maßgabe eines Morgenlandes zahlten ; d. f. die Steuer von einem Pfundsalz war gleich drey Morgen eines ländlichen Grundes, sechs städtischen, zwölf kirchlichen und sechs

und dreyfsig gerichtlichen (Forensi,) In andern Orten zahlten die Bürger kein Durchzugszoll, in arideren hat man die Ertrags- Schätzung nach den Häusern vorgenommen, an derswo nach den Köpfen und Mäulern , oder nach denn Morgenland# In einigen Orten war die Steuer zur Hälfte personal, und zur Hälfte real» in andern getheilt zwischen den lebendigen und den todten Köpfen, und den Rauchfängen. In einigen Orten waren die Steuern e'iogetheilt »ach Puncten, in andern nach Zeichen, in drillen

5
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 29 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
vorgenommen f und die Laslea gleich gerecht vertheilt werden. Damahls hat der Hof kennen gelernt daJ's die wahre Steuer von der Erde herkomme» und dafs die verschiedenen Arten sie zìi erheben durch'die Zeiten, die Lage des Landes, und die Sitten der Völker jederzeit bestimmt werden. Im Mayländerstaate haben sich die Zeiten und Umstände geändert, Kicht der Anbau des Bo* dens hat allein zugenommen , sondern Kunstfieifs und Handel haben die Nationalreichthümer .ver mehrt» und die ganze Gestalt

eines blofs acker bautreibenden Volkes verändert. Jene alte Steuer imbottato genannt , welche im Vergleich mit dem späteren Anbau nur auf wenigen Grundstü cken haftete» befand sich veräussert in Privat* bänden , bej Vertheilung der neuen Steuer mu Os ten daher neue Grundsätze angenommen wer- den, D ie bereits -ernanntes- und mit Auaübung gleicher Gerechtigkeit beauftragten Minister, inu(sten dazu örtliche Kenntnisse mitbringen» um die Kräfte nicht nur einer jeden Landschaft

6
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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 95 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
Durch diese jährliehe Steuer war das Volk von alien übrigen Lasten, die es vorher zu tra gen hatte, enthoben, wie die Salzsteuer, die Aus« besserung der öffentlichen Strasse, die geistli chen Abgaben , welche nach Feuerstätten erho ben worden, die Militär*Steuern, und verschie dene andere Auflagen , die theils abgeschafft» 1 h e i 1 s auf die Gemeindekassen Überbunden wurden, Eine Folge dieser Anordnung war die Leich tigkeit, mit welchen man diese Steuer entweder vermindern oder ganz aufheben

konnte, und da durch die steuerpflichtigen Personen erleichtern» Denn sie wird ganz gezahlt, wenn die Einkünfte der Gemeinde zur Bezahlung der Schulden„ und andern jährlichen Ausgaben nicht zureichen; sind aber die genannten Einkünfte , bestehend * in liegenden Gründen, Kapitalien, Auflagen etc, reichlich, so wird in'diesem Falle die Personal- steuer in dem Verhältmfs vermindert, und an statt Lire 3. 10 zahlt die Person zu der Geinein- dekasse um so weniger : dergestalt, dafs in eini gen Gemeinden

7
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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 12 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
chem Fleifse gebaut bringt in gewöhnlichen Jahren dieselbe Quantität Produkte hervor, end wird immer eine gleiche Anzahl Men- ■* ^ sehen ernähren. So wie''alle-Institute , die ewig fortdauern sollen» auf Grund und Boden gegründet seyn müssen, so nur auch die Kriegsmacht zur Grundlage eine unwandel bare Steuer haben, welches blofs die Grund steuer ist. Nach ihr läfst sich' die wahre Stär ke des Staates am zuverlässigsteh beur^ iheilen. ! / Diefs wurde von jeher anerkannt. Allein die Hauptsache

und die wichtigste dabey ist, t si e so' umzulegen,. dafs das Stamm vermögen picht angegriffen, und die Steuerpflichtigen immer in Keytragsfähigkeit erhalten werden. Wie jede Steuer, so mufs auch diese blofs von dem reinen Einkommen erhoben werden wenn man nicht nach Art der Wilden den Baum umhauen will, um dessen Früchte zu essen. Allein jenes auszumitteln ist der Kno ten, den man so lauge nicht gelöset hat» Die Lösung desselben ist wegen unserer Geld-

8
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 68 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
die Staatskasse zugleich gegen sieben Millionen Lire -gewinnen würde. Errichtung einer Sieuercommissiòn, §•40.-- Es haben zwar alle 'öffentlichen Behörden gegen diesen Vorschlag Vorstellungen gemacht-, . und die Sammlung' davon' machte einen grofsen Band aus, es ist aber indes unbestreitbar, dafs in' einer jeden der Unordnung in dem Staat wir ih« schaftlichen System erwähnt, und der allgemeine Wunsch nach einer Verbesserung der Steuer Schätzung und einer Abfassung einer neuen Steuer* h&reitung

geäufsert wird, Nach den darüber von den Landesstellen und der Regierung ein form, lieber Vortrag gemacht worden ist, so ist von Sr. K. M, im J, 1718 eine Steuercommission zu dem Zwecke errichtet worden , dafs eine genaue Schätzung aller liegenden, Gründe des Staates verfafst werde,' damit, man nach den Vorpchrif- tea einer unpartheiischen Gerechtigkeit die Auf» lagen mit gleichbilligen Verhaltnifs auf den Werth der Grundstücke umlegen könne , jenen Theil der Steuer abgerechnet, den billiger.massen

9
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 43 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
für die ordentliche Reite- rey des Sia'aies, d. i, andere 30000 Lire beylaüfig. Den Mafstab zur Vertheilung dieser Aufla gen nahm man von der Salz- und Pferdsteuer, wo diese bestanden , allein nach einem beim stalt verwickelten Verhällnifs, dafs die Gleichung desselben aufserst schwer war, Denn die Pferd steuer war eine zufällige Auflage im Verhällnifs der grösseren oder minderen Zahl der in einem Orte mehr als im andern eingelegten Pferde , und die Salzsteuer bezog sich auf die zu jener Zeit vorhandene

Bevölkerung, im Verhältnis zu dieser und nicht 211 der wirklich vorhandenen Bevölkerung ist einer jeden Gemeinde eine be stimmte Quantität Salzes zur Abnahme angewie sen worden« Nun wo die Pferdsteüer bestand, so werden die Auflagen mit zwey Drittel der be sagten Steuer getheiit uad mit einem Drittel nach dem Salztarif: und wo die Pferdsteüer wie in dem Herzogthum Maytand nicht stattfand, wur de n die Auflagen getheiit nach dem Salztarif, lo 'd.n Grafschaften Como und Vigevano legte

10
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 38 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
hervorgebracht, in de ren Händen das Schicksal der Nation durch zwey Jahrhunderte lag. Die Steuercommissioft hat in ihrem Gutachten vom 9. May 173J zwey auffallende Beyspkle dieser Willkükr angeführt eines von Novarra und dns andere von Lodi y 1t.1t welchen die besagte Behörde gezeigt hat, dafs in den Satzungen der ersten dem Steuerein nehmer die Macht eingeräumt war, von dem ganzen eingegangenen Belaufe der Steuer { scossa) alle Jahre a^cht vom Hundert zurück zu zahlen und vermög jener von Lodi

war er berechtige}; ^ am fcnde der'fünf Jahre' bey seiner neuen Wahl zwey vom Hundert, von dem ganzen Belaufe der Steuer , welche wahrend der besagten fünf ,Jàhr<£ eingegangen sind, heraus zuzahlen. Und das zwar aufser den verschwiegenen, verbothenen und be- freyten Posten (Partite). Daraus erhellet, daft der Steuereinnehmer über die Steuererhebung nach Wi 11k. (ihr walten konnte/ Er legte die uiieinbring. baren Steuern auf andere nach seinem Belieben

11
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 88 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
Unordnungen und Verwirrungen sich einschlei chen » wie das die Wirkung der vergangene® schlecht angelegten Steuerbereitung war. Das, was man die königliche Steuer oder Tagsteuer nennst, beträgt die Bevölkerung, (mit Ausnahme des Herzogthums Mantua) auf 1,300.000 Seelen angeschlagen, kaum vier Lire von Kopf - 9 allein jene Abgaben, welche im Mittelalter durch, die Gahmen Mauthen (dazi)* Aufschlag (gabelle^ Frohndienste (angari®)* Frohnfuhren (peranga* rie) # feiückenzoll (pedaggi) etc

. sich unterschie. den ; nämlich die Abgaben von Waaren, Tabak Salz, Branntwein verhielten sich zu der Auflage der. Tagsteuer wie 1 zu 2, und in Rücksicht der Verzehrungs- und Mahlsteuer etc. wie i zu ^ be)'läufig. Die Steuerbereitung hatte aber keiö ei| andern Zweck, als eine gleiche gerechte Ver. theilung der Steuer auf Personen und Grund stücke, Die Krieg© vorn I. 1733 und 174* haben di e Verrichtungen des ersten Steuerausschufses, odet der unter dem Vorsitxer. Mito im 3* 1718 er rielu leten Steuerbehörde

13
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 127 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
im Buch un beschadet) in dem Falle abgeholfen , wenn man den Irrthum offenbar fand , und man hat in Be treff der Flüsse und Wildbäche. die 'Fürsorge durch die Anordnung getroffen, dafs alle ze- hen Jahre eine aligero eine Untersuchung vorge nommen werde, durch weiche die Richtigkeit der Abspülungen, und auch der Anspülungen, erhoben und erhärtet wird , damit darnach die beschädigten Besitzer erleichtert, von der ver? hältnHsmäfsigen Steuer befreyt, und die durch Anspülung vergröfserten Grundstücke

in Steuer gezogen werden könnten, Giebt es let zl ich Irr- thürner in den Thatsachen, so müssen diese nach und nach verbessert werden. Eines mufs man nicht vergessen,, d-iefs ist nämlich a dafs die Steuerabschätzung nur ein Zeichen , . und keineswegs eine Schätzung des wirklichen verkäuflichen Werthes der Grundstö cke sey » -denn wenn sie gekauft odet verkauft werden,-, so gehen sie drej und viermahl höher :m Preise-ab, als sie in den Steil err ollen stehen* Um sich davon zu überzeugen, braucht nichts

15
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1818
Maylands Steuerverfassung
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Seite 105 von 157
Autor: Carli, Gian Rinaldo ; Wikosch, Martin J. / von Johann Rinald Carli. Aus d. Italien. mit Anmerkungen übers., nebst einer Darstellung der Steuerverfassung von Tirol. Von Prof. Wikosch
Ort: Wien
Verlag: Schmidt
Umfang: XVI, 136 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Mailand ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818 ; <br />g.Tirol ; s.Finanzverfassung ; s.Steuersystem ; z.Geschichte 1759-1818
Signatur: II 189.129
Intern-ID: 247150
»J so dafs nicht blofs eine jede Landschaft, son dern eine jede Gemeinde in ihrem Innern ver-_ schiedene Verwaltungen und verschiedene Erhe bungsarten hatten. Die Hauptgrundlagé des Sy stems war daher, alle diese Vervvaltuqgea abzu» schaffen, und die Steuer nicht nur einer einzigen Verwaltung allein zu übergeben, sondern auch bey den Landschaften und Gemeinden eine gleich* formale VerWaUungsart einzuführen , damit alle Willkühr des Meeschen beseitigt, und das In- ' teresse eines jeden Einzelnen

an die Kasse des Staates , aus welcher die be treffende Steuer an die Kriegskasse abgeliefert werden liiufs. Dem zu Folge wurde eine Ge- biethseintheiluDg kundgemacht , nach welcher eine jede Landschaft in Landdecimnej.en (Pierre oder Kreise (delegazione) eingetheilt , und in jeder Dechaney, oder in jedem Kreise eine eigene Gerichtsbehörde in Steuersachen errichtet wor? den' ist,-, ; .V Um eine und gleich förmige Verwaltung ein* zuführen, mufstea die Schulden und Forderu.iv

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