Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
e. Vorarlberg. Vorarlberg *) erhielt erst unter der kdnigl. baier'schen *) In Altern Zeiten war Vorarlberg, wie Vorderösterreich, mit Ti rol vereinigt. Im Jahre 1750 wurde unter andern österreicht schen Provinzen auch Vorarlberg, welches der damal bestandenen tirol. Repräsentation und Kammer untergeordnet war, vermit telst der Graf Chotekschen k. k. Hoftommission ordentlich einge richtet, wobei dasselbe eine weitwendige Instruktion für alle Aemter in Bezug auf politische, Kammeral
- und Justizialgegen- stande erhielt. (Siehe oben in der Einleitung §. 3, Vorarlberg. Restabilirung, und Temperamentpunkte.) Durch die a. h. Entschließung v. iz. Mai 1752 wurde zu Freiburg in Breisgau eine neue Regierung und Kammer errichtet, und zugleich Vorarlberg von Tirol nach Vorderösterreich gezogen; das Revisorium aber blieb bei der tirol. Landesregierung. In Folge a. h. Entschließung, eröffnet mit dem Hof-Dekrete v. jg. April 1732, wurde Vorarlberg wieder der tirol. Landesregierung in allen Geschäftzweigen
zugetheilt, das Revisorium hingegen an die oberste Justizstelle in Wien gezogen. Durch a. h. k. k. Resolution v. 16. Marz 1786 wurde zu Bregenz ein Kreißamt errichtet, und mit dem dortigen Oberamte verei nigt, welches daß ganze Land Vorarlberg unter der Oberleitung des tirol. Guberniums in politischen und Kammeralgegenstandc n zu respiziren, und als Oberamt in gewissen Gerichtsbezirken auch das Justiziale in erster Instanz zu besorgen hatte. Feldkirch und Bludenz behielten Vogteiverwalter
l. f. Beamte ausgestellt. Durch er, h. Resolution^ v. 24. August 1804 wurde bestimmt, daß Vorarlberg der schwäbisch-österreichischen Regierung, deren Stand ort noch nicht festgesetzt war, hinsichtlich der politischen, Kam in eral- und Justizgegenstände zugetheilt werden soll, zu welchem Ende alle einschlägigen Akten gesammelt, und zur Dahinsendung vorbereitet werden sollen. Diesem a. h. Aufträge zur Wiederver einigung Vorarlbergs' mit Schwäbisck-Oestcrreich lagen folgende Verhältnisse zum Grunde