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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Seite 214 von 259
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXXX, 224 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/1
Intern-ID: 204226
e. Vorarlberg. Vorarlberg *) erhielt erst unter der kdnigl. baier'schen *) In Altern Zeiten war Vorarlberg, wie Vorderösterreich, mit Ti rol vereinigt. Im Jahre 1750 wurde unter andern österreicht schen Provinzen auch Vorarlberg, welches der damal bestandenen tirol. Repräsentation und Kammer untergeordnet war, vermit telst der Graf Chotekschen k. k. Hoftommission ordentlich einge richtet, wobei dasselbe eine weitwendige Instruktion für alle Aemter in Bezug auf politische, Kammeral

- und Justizialgegen- stande erhielt. (Siehe oben in der Einleitung §. 3, Vorarlberg. Restabilirung, und Temperamentpunkte.) Durch die a. h. Entschließung v. iz. Mai 1752 wurde zu Freiburg in Breisgau eine neue Regierung und Kammer errichtet, und zugleich Vorarlberg von Tirol nach Vorderösterreich gezogen; das Revisorium aber blieb bei der tirol. Landesregierung. In Folge a. h. Entschließung, eröffnet mit dem Hof-Dekrete v. jg. April 1732, wurde Vorarlberg wieder der tirol. Landesregierung in allen Geschäftzweigen

zugetheilt, das Revisorium hingegen an die oberste Justizstelle in Wien gezogen. Durch a. h. k. k. Resolution v. 16. Marz 1786 wurde zu Bregenz ein Kreißamt errichtet, und mit dem dortigen Oberamte verei nigt, welches daß ganze Land Vorarlberg unter der Oberleitung des tirol. Guberniums in politischen und Kammeralgegenstandc n zu respiziren, und als Oberamt in gewissen Gerichtsbezirken auch das Justiziale in erster Instanz zu besorgen hatte. Feldkirch und Bludenz behielten Vogteiverwalter

l. f. Beamte ausgestellt. Durch er, h. Resolution^ v. 24. August 1804 wurde bestimmt, daß Vorarlberg der schwäbisch-österreichischen Regierung, deren Stand ort noch nicht festgesetzt war, hinsichtlich der politischen, Kam in eral- und Justizgegenstände zugetheilt werden soll, zu welchem Ende alle einschlägigen Akten gesammelt, und zur Dahinsendung vorbereitet werden sollen. Diesem a. h. Aufträge zur Wiederver einigung Vorarlbergs' mit Schwäbisck-Oestcrreich lagen folgende Verhältnisse zum Grunde

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Seite 863 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Gemeinde von allen übrigen Neu- und Aufbrüchen den Zehent mit dem Anbaue zu entrichten. Der Erdäpfelzehent wird ohne Unterschied auf alten oder neuen Gründen gegeben. g) Vorarlberg. Zehentrechte in Vorarlberg. In Vorarlberg sind die Zehentrechte, wie in Tirol, durch Gesetze, zum Theile aber durch Verträge und Herkommen be stimmt. DiMBegünstigungen in Bezug auf die zur Kultur gebrach ten Grimdstücke, vermöge welchen sie auf eine bestimmte Reihe von Jahren Zehentsreiheit genießen

, sind im I, Th. gegenw. Darst. S. 183 und 191 angeführt worden. Hiernach hatten die geistlichen Zehentherren auf dem Grunde der Konkordate s. I. 175 6*) von einem umgebrochenen MeS- ftlde den Novalzehent. Der größte Zehentherr in Vorarlberg ist das landeSfürst- liche Aerar in Fußstapfen der aufgehobenen Klöster Viktors- derg bei Feldkirch, Falduna bei Rankweil, St. Johann im Thurnthal, welches dom Stifte St. Gallen inkorporirr war, Kreuzlingen bei Konstanz, Ottobaiern rücksichtlich des Priorates Sr. Johann

in Feldkirch, Emsieveln rücksichtlich der Probstei St. Gerold, Weingarten hinsichtlich der Herrschaft Vlumenegg, dann des Domkapitels zu Chur, welches von dem vbern Theile von Vorarlberg seine meisten Einkünfte bezog, endlich des im un tern Theile von Vorarlberg befindlich gewesenen Stiftes Mehrerau. Außerdem beziehen auch die meisten Pfarrer in Vorarlberg den Zehent, und neben ihnen einige weltliche Privatzehentherren. Obschon der Nakuralzehent besonders bei geistlichen Zehent herren häufig .entweder

18
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1847
Enthält die Kreise: Vorarlberg, Oberinnthal und Vinschgau, Unterinn- und Wipptal.- (Tirol und Vorarlberg ; 2,1)
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Seite 63 von 1133
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: 974 S.. - Neue unveränd. Ausg.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Signatur: II 105.388/2,1
Intern-ID: 219178
I Kreis Vorarlberg. Kreis Vorarlberg, d. i. das Land vor dem Arlbergs (mons Arula), welcher in den großen Alpengurt der rhätischen Hochgebirge eingreifend, wie eine gewaltige Scheidewand gegen Tirol aufgestellt ist, hat seinen Namen voll diesem Berge entlehnt. Als eine eigene Provinz 'betrachtet, ist sie die kleinste des großen österreichischen Kaiserstaates. Sie liegt am westlichen Ende des selben und zwar zwischen 46°, so', 46 " und 47 35' 52 " nörds. Breite

und zwischen 27 °, 11', W" und 27 °, 54" und 47" M. Eänge. - Der nördlichste Punkt ist die zur Gemeinde .HHen- Weiler gehörige Gmündmühle; der südlichste der Albumkopf, am großen Jamthaler-Ferner im Hintergründe des MMtafsnthales; der östlichste die WalftrschanZo am hohen Zwing im Thale Aitkelberg; der westlichste, der Rhein bei Bangs, wo er das Furftenthum Achtenstein verlaßt, und das vorarlbcrgische Gobicth betritt. — Vorarlberg gränzt gegen Norden an das Königreich Vaiern (an die baierifchcn Landgerichtsbezirke von Lindau und Weiler); gegen Osten

ebenfalls an das Königreich Baiem' (an die Staffirr'L Tirol «. Vorarlberg. . - 1

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
(1839)
Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 1
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Seite 697 von 708
Autor: Staffler, Johann Jakob / von Johann Jakob Staffler
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXII, 683 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Signatur: II 300.551/1
Intern-ID: 408747
Landgerichte, auch für Vorarlberg und die mit Tirol vereinigten Antheile 'von Windischmatrei, Ziller- und Vrssenthal , Lengberg und Vits als verbindend vorge schrieben. 7. Eine eigene Instruktion — vom Jahre 4 824 — schreibt den Landgerichten von Tirol und Vorarlberg das Ver fahren bei nicht streitigen Geschäften vor. Sie wurde größteMheils im Einklänge mit der früher» Gerichtsübung abge faßt, was vorzugsweise hinsichtlich der Verlaß-Abhandlungsgeschafte der Fall ist. 8. Als Jurisdlk'tionsnorm

erschien in Tirol im Jahre 4784 eine besondere Vorschrift, welche den Jnstanzenlcmf sehr ver einfachte und die Kompetenz der Behörden nach gerechten und festen Principien regelte. — In den Jahren 4844 — 4846 wurde sie in Tirol wieder eingeführt, und auch für Vorarlberg als verbindend erklärt. 6. Das Verfahre n beim C i v i l p r o c e ff e richtet sich Tirol und Vorarlberg nicht nach der allgemeinen, sondern nach der westgallizischen Gerichtsordnung. 40 . Die Erbfolge in die Bauerngüter weicht

von den Bestimmungen des allg. b. Gesetzbuches ab, und wird durch ein eigenes Gesetz vom 9. Oktober 4795 (wilder kundgemacht mit Gub. Verordnung vom-7. April 1816) in Tirol und Vorarlberg geordnet. — Außer dem Falle einer letztwÜligen Verfügung, und wenn nicht der überlebende Ehegatte, Mann oder Weib, der schon in dem Miteigenthmne des Bauerngutes steht, den erledigten Theil einlös't, also das ganze Gut an sich bringt, ist hiernach allezeit der älteste Sohn zum ungetheilten Besitze des Bauerngutes berufen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
(1839)
Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 1
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Seite 443 von 708
Autor: Staffler, Johann Jakob / von Johann Jakob Staffler
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXII, 683 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Signatur: II 300.551/1
Intern-ID: 408747
Holzhandel in Vorarlberg. §. 150. Auch in Vorarlberg ist das Holz der Gegenstand des lebhaftesten Verkehrs. Viele Baustücke, Breiter, Schin deln, Falgen, Reife, und verschiedene Holzwaarcn zum laudwirth- schaftlichen Gebrauche wandern in das nahe Ausland. — Zum Glücke hat in der letzten Zeit ein zufälliger Umstand der un mäßigen Ausfuhr des Bauholzes Schranken gefetzt. Seit unge fähr io Jahren werden nämlich viele Baufiämme aus dem Kan ton Graubünden auf dem Rhein herabgeflößt

, und an die vorarl- bergischen Sägen zur Zerschneidung in Bretter überlassen. Auch -über den Vodensee kommen Vaustämme zu diesem Zwecke nach Hvrbranz. Die Bretter gehen dann wieder hinaus. Merkwürdig dleibt die kommerzielle Verbindung, welche gegenwärtig das Länd- chen Vorarlberg mit den Gränzlcmdern vereint. Während vor- arlbergisches Bauholz uach Frankreich exportirt, dagegen Holz aus Graubünden in Vorarlberg verarbeitet wird, werden entgaste Steinkohlen (Coaks) aus Frankreich zur Verfertigung der Eisen

- gußwaaren in Vorarlberg eingeführt. — Besondere Eigenthüm- lichkeiten zeichnen den Re b stecken Handel in Bregenz aus. Das Holz dazu wird meistens in den Forsten des Bregenzerwal des gekauft, und jeder Stamm mit einem eingehauenen Zeichen versehen. Diese Stämme pflegt man am Ufer der Bregenzerach so nahe zu legen, daß sie beim Anschwellen des Wassers vom Lagerplatze weg- und bis in den Vodensee geschwemmt werden. Da fangen die Holzleute die Blöcke auf, und führen sie in Schiffen nach Bregenz

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