¬Das¬ Tiroler Volk in seinen Weistümern : ein Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte.- (Geschichtliche Untersuchungen ; 3)
Mangel an Offenheit, der oft sittlich durchaus gerechtfertigt sein kann, wie denn auch die ältere Anschauung die Untertanenpflicht der Kindes liebe untergeordnet hatte 5 ). Leichter, aber nach derselben Seite hin, wiegt es, wenn einer blofs mit Worten das Verfahren der gerichtlichen Obrigkeit tadelt 6 ) ; das ist nur auf einen besonderen Fall bezüglich und also weder wie die Absage eine Negation von allgemeinster Tragweite, noch läfst es wie der Friedensbruch durch Worte praktische Folgerungen
erwarten. Denselben Sinn hat es, wenn einer für einen besonderen Fall die gebotene Gerichtshilfe weigert. — Was die Hehlerei von seiten eines dritten, das ist die Gerichtsflucht vonseiten des Schuldigen selbst : der Versuch, dem Rechte sein Opfer zu entziehen 7 ). Sie erschwert natürlich das Verbrechen, indem sie es mit dem Vergehen gegen die Rechts ordnung verbindet, anderseits aber ist sie psychologisch so sehr begreiflich, dafs das sittliche Gefühl für sie einen milderen Mafs- 1) Vgl. Sehlanders
(1490) III, 173. 2) Vgl. Rapp II, 134 (Malefizordnun g von 1499), s. oben S. 300. 373. 3) Weerberg (1491) 1, 174, s. oben S. 231. 4) Vgl. Sehlanders (1490) III, 174, Lichtenwert (1519) I, 129, Seiser Alpenordnung (1593) IV, 34G. 5) S. oben S. 156. G) Kuf stein (1618) I, 24 7) Vii anders (zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts) IV, 255, Za ms und Tliefs (zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts) II, 210 und 215. Das Recht. 421 stab verlangt. Hier haben wir also einen Fall, in dem der rein rechtliche
beschützen. Schon aus dem bisher Angeführten konnten wir ersehen, dafs sich sittliche und rechtliche Begriffe durch aus nicht immer decken, ja nicht decken können, weil es spezifisch rechtliche Begriffe gibt, die sittlich indifferent oder doch ohne das Dasein einer Rechtsordnung undenkbar sind. Dazu kommt, dafs es dem Menschen näher liegt, sich an den konkreten Fall zu halten, als sofort wissenschaftlicher Abstraktion zu pflegen. Dafs die ersten Gesetze also gewifs nicht mit der bewufsten Ab sicht