Vollständige Sammlung der dermalen in Tirol und Vorarlberg zu Recht bestehenden Sanitätsgesetze und Verordnungen : ein Hand- und Hilfsbuch besonders für die politischen und Gemeindebehörden und das im Dienste derselben stehende Sanitätspersonale, sowie für die Candidaten der Physicatsprüfung ; dann auch für die nicht öffentlich angestellten Aerzte und Wundärzte, für die Apotheker und Pharmaceuten, die Thierärzte und Verwaltungen der öffentlichen und privaten Krankenanstalten des Kronlandes u.s.w.
, wenn er das Gewerbe fortführen will, dasselbe auf eigenen Namen neu anzumelden. Desgleichen hat eine neue Anmeldung . stattzufinden, wenn ein Gewerbs- EtaMssement durch Acte unter Lebenden auf einen Andern übertragen wird. *) Siehe oben 111* **) Man unterschied seinerzeit, wie noch in dem Gubernial- Circulare vom 12. Sept. 1816, Prob. Ges-Sammlung, III. Band, 2. ALth., Seite 529, ausein andergesetzt wird, Personalgewerbe, welche nur an eine bestimmte Person verliehen waren, einerseits und radicirte