Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
bei- nahe 10 Gulden 54 kr. ausgebracht, nach der Eßlinger Münzordnung aber würden auf dieselbe nur etwas über 10 Gulden là kr. entfallen sein. ES würde sich bei jeder vermünzten feinen Mark Silber eine Einbuße von etwas über 39 Kreuzer ergeben haben.*) Eh. Ferdinand, dessen Münzinstruktion durch die Eßlinger Reichsmünz- ordnung aufgehoben werden sollte, erhob bei K. Karl V. Beschwerde dagegen und setzte es durch, daß dieser unter Hinweis auf das Privilegium mains, das dem Hause Osterreich
aus über Süddeutschland und Österreich verbreitet und waren »ou vielen Stauden nachgemünzt worden. Diese Münze hätte nur 3>/z kr. gelten sollen, lief aber zu 4 kr. um. • §18 - 1051 - K. Ferdinand gelang es, den von ihm 23. Jan. 1533 erlassenen Münzsuß, der dem seinigen vom 15. Febr. 1524 fast ganz entsprach, dem Vertrage zugrunde zu legen, den er mit den H. Wilhelm IV. und Ludwig von Bayern, dem Pfalzgrafen Otto Heinrich von Neuburg, dem Erzbischos vou Salz- bürg, den Bischöfen von Regensburg und Freising
und den Städten Augs- bürg, Ulm und Regensburg Ende Juni 1535 in Regensburg schloß. Im Dez. 1535 traten noch die Städte Basel, Freiburg, Kolmar, Breisach und Thann notgedrungen dem Vertrage bei, als ihnen K. Ferdinand mit Verruf ihrer Batzen drohte.*) Während jene Münzherren des Deutschen Reiches, die keine Berg- werke besaßen, daher erkaufte Edelmetalle (alte Münzen, Geräte und Metallabfälle) vermünzten, dahin strebten, daß durch eine neue Münz- ordnung der Silberpreis allgemein erniedrigt werde, suchten
(„Guldiner') 7 l J s Stück zu 72 Kreuzer aus die kölnische Mark von 14 Lot 2 Gran***) (0-882) gehen sollten. Dieser Guldiner enthielt 27°5 g Feinsilber, aus der kölnischen Mark Feinsilber sollten 8V 2 Stück ausgebracht werden.f) Die Unterteilungen des neuen Münzsystems waren Stücke zu 36, 20, 12, 10, 6, 3 und 1 Kr. Während die Eßlinger Münzordnung noch nach Schillingen und Pfennigen rechnete, hält sich diese zweite Reichs- münzordnung an die von K. Ferdinand eingeführte Rechnung nach Gul
Pfenninge ( L / 4 Kreuzer), von welchen 240 für 60 Kreuzer gerechnet werden. Letztere wurden aus 4lötigem, die Etschvierer aus 2'/-lötigem Silber geprägt. Die neue Reichsmunzordnung wurde von K. Ferdinand durch Mandat von Wien 1. April 1552 für seine österreichischen Lande rezipiert, aber nicht veröffentlicht, weil die zweite Reichsmünz- TT oP, a A a h£'t S ' 1726 f ' Newald a. a. O. 14. Ernst a. a. O. II, 254 f. Nagl a. a. O. 396 f. 1 **) Hirsch, Münz-Archiv I, 344. ***) S3ei dem hier angesetzten