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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 488 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
, die während der meist fünf Jahre dauernden Berlagszeit unkündbar waren. Die Gewinnverteilung erfolgte jährlich. Darlehengeschäfte der Fugger und anderer Gesellschaften. Ihr wichtigster Schuldner war K. Ferdinand, bzw. die Regierung und Kammer von Tirol. Anton Fugger streckte 1549 12.257 sl. sür das notleidende lf. Schmelzwerk Rattenberg vor, mit Haug-Neithart zu- sammen noch 7500 fl., allein lieh er K. Ferdinand 56.000 fl. für die Aussteuer der Eh. Katharina, Ferdinands Tochter, die nach Mantua heiratete

. Das Darlehen follte ihm nach einem halben Jahr aus den vom Tiroler Landtag bewilligten 60.000 fl. Stenern rückerstattet werden.**) K. Ferdinand nahm in den Jahren 1547 bis 1555 schwebende Anleihen im Betrage von 2 1 / 3 Mill. sl. auf, hiezu kamen in den folgenden Jahren weitere Schulden des Türkenkrieges wegen. Bei diesen Darlehensgeschäften werden 1551 und den folgenden Jahren erwähnt die Haug mit ihren Mitverwandten Langenauer und Link, welche teils allein, teils gemeinsam mit den Fuggern

oder den Herwärts als Geldgeber erscheinen. Ihre Forde- rungen aus Finanzgeschäften mit K. Ferdinand betrugen 1551:122.000 fl. 1553: 73.300, 1555: 80.000, 1557: 63.000, 1560: 216.471 und 1561: 212.000 fl. 1551 werden als Geldgeber Ferdinands auch die Kraffter von Augsburg genannt, ebenso die Roth von Ulm 1549 und 1554, wie schon 1541. Ebenso hatte Jakob Herbrot Ferdinand bedeutende Dar- lehen gegeben.***) 1553 schuldete K. Ferdinand den Fuggern 270.000 fl.f) Obgleich der Jnnsbrucker Landtag im September

und Oktober 1555 die Anleihegeschäfte Ferdinands mit den Kaufleuten tadelte und Schluß damit forderte, machte Ferdinand doch neue bedeutende Anleihen (1555: *) Je nachdem die Gewerken an einer Grube mehr oder weniger Anteile besaßen, entfielen aus sie abstrakt zu denkende Anteile an den Rechten und Pflichten gegenüber der Belegschaft (Scheuermann, 42). **) Über andere Leistungen Anton Fuggeis besonders bei höfischen Anläfsen s. Scheuermann, 63s. ***) Ehrenberg, 228, 2S3, 235, 244. f) ebenda, 1S8

. § 18 — 969 — 20.000 und 56.000 fl., 1558 neuerdings 20.000 fl.) bei den Fuggern, deren Rückzahlung und Verzinsung sich allerdings von Tirol nach Inner- österrach verschob. 1555 bewilligte Ferdinand dem Augsburger Matthias Manlich gegen 20.000 fl. Darlehen einen Kupferkauf von 10.000 Zent- nern, und 1557 einen weiteren von 12.000 Zentnern gegen ein Darlehen von 24.000 fl. *) 1555 lieh auch Christoph Rehlinger von Augsburg Ferdinand 74.400 fl.**) 1557 nahm Ferdinand bei Jakob Menting und Mitverwandten

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 323 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 638 — § 18'. In ber^ntejjtJ^ieilttttg, welche die Enkel und Erben dès 12. Jänner ,,-1519 verstorbenen Kaiser Maximilians, Kaiser Karl V. und Erzherzog Ferdinand, 28. April 1521 zu Worms vornahmen, verblieben erstereni nach seiner Verzichtleistung auf die fünf niederösterreichischen Herzog tümer zugunsten Ferdinands Pustertal, die von Kaiser Maximilian eroberten venezianischen Gebiete sowie die österreichischen Herrschaften in Schwaben und Elsaß.*) Im Brüsseler Geheimvertrage zwischen Karl

und Ferdinand vom 7. Feber 1522 überließ ersterer letzterem die im Wormser Vertrage von den fünf Herzogtümern abgetrennten Gebiete, darunter die Grafschaft Görz mit dem Pustertal und die eroberten vene- ziànischen Gebiete, die Grafschaft Tirol mit dem zu ihr gehörigen Lande, die vorarlbergischen und österreichischen Herrschaften in Schwaben erblich, ohne sich mehr als den Erzherzogstitel mit dem Vorrechte der kaiser- lichen Gewalt in diesen Gebieten vorzubehalten.**) In einem Revers vom folgenden Tage mußte

sich Ferdinand verpflichten, den Vertrag vom 7. Feber 1S22 bis zu Karls Kaiserkrönung oder doch längstens sechs Jahre geheimzuhalten.***) Für die Öffentlichkeit wurden zwei Urkun- den vom 30. Jänner d. I. ausgestellt, die den wahren Inhalt des Brüsseler Vertrages verschleierten. In der einen verlieh Karl Ferdinand und dessen Erben die im Brüsseler Vertrage vom 7. Feber ausgezählten Gebiete mit Weglassung Tirols, der vorarlbergischen und österreichischen Herrschaften in Schwaben,f) in der zweiten Urkunde

ernannte der Kaiser seinen Bruder zu seinem Statthalter mit unbeschränkter Vollmacht in den ihm sKarl) aus dem Erbe Kaiser Maximilians zugefallenen deutschen Erblanden (Tirol, den österreichischen Herrschaften in Schwaben und Vorarlberg) sowie im Herzogtum Würtemberg.'s'f) Doch bewilligte Karl. V. schon drei Jahre später die Veröffentlichung des Vertrages vom 7. Feber 1622 und befahl den Untertanen in Tirol, Schwaben, Vorarlberg und Württemberg, Ferdinand zu huldigen.f1's) In ferneren Mandaten

, d. d. Toledo 31. Oktober 1525, machte der Kaiser die amt liche Mitteilung, daß er Tirol und alle anderen Herrschaften in den oberösterreichischen Landen sowie das Herzogtum Würtemberg Erzherzog Ferdinand, der sie bisher als Guberuator regierte, erblich übergeben habe, holten die Tiroler Landesfürsten noch im 16., 17. und 18. Jahrhundert durch Stellvertreter ein. Vgl. Mayer, II, 65, 367, 418, 454. *) Turba, Thronfolgerrecht, 158. Bauer, Anfänge Ferdinands, Wien 1907, I, 128

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 497 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
§ 18 — 986 — unterhalten wurden, bestätigte. Ein Erlaß von 1597 erklärte die Post zum ksl. Regal und besahl die Abschaffung des eingerissenen Nebenpost- Wesens, besonders der kaufmännischen Botenorganisationen. Ks. Matthias erklärte das Generalpostmeisteramt zu einem im Mannesstamme erblichen Reichslehen und verlieh es an Leonhards (gest. 1612) Sohn Lamoral Frh. von Taxis (27. Juli 1615). 1621 bestimmte Ks. Ferdinand II., daß dieses Reichslehen, im Falle, daß Lamorals Sohn Leonhard

ohne eheliche mann- liche Erben sterben würde, auf die älteste Tochter und deren eheliche männ- liche Nachkommen, eventuell aus die zweite, aber keine weitere, Tochter übergehen solle. 1624 wurde die Familie Lamorals von Taxis von Ks. Ferdinand II. in den Reichsgrafen-, 1695 von Ks. Leopold I. in den Reichsfürstenstand erhoben, 1754 auf dem Reichstag in das fürstliche Kol- legium eingeführt. Die österreichischen Landesposten.*) Während im Deutschen Reiche das Postregal als ksl. Reservatrecht beansprucht

wurde, behielten sich die Kaiser für ihre Erblande die Einrichtung eigener Posten vor. Die Postordnung K. Ferdinands I. vom 20. Aug. 1535**) bezweckte schnellere und sicherere Beförderung der Regierungserlässe. Ferdinand ließ durch seinen obersten Hofpostmeister Anton von Taxis (1529—1545) Posten von Wien nach Linz, Prag und Preßburg errichten. Die Verwaltung derselben wurde Mitgliedern der Familie Taxis und den ihnen verwandten Paar übertragen. Der Hofpostmeister unterstand dem obersten Kanzler

, dem jede Post uneröffnet eingehändigt werden mußte und ohne dessen Signatur keine Post abgefertigt werden durfte. Die Verwaltung des obersten Post meisteramtes in Innsbruck versahen die Nachkommen des oben erwähnten Gabriel von Taxis. Durch die Verwaltungsteilung der österreichischen Erb- lande nach dem Tode Ks. Ferdinands I. (25. Juli 1564) unter die Söhne desselben, K. Maximilian II., Eh. Ferdinand und Eh. Karl, wurden die Postmeister zu Innsbruck und Graz unabhängig vom ksl. obersten Hof- postmeisteramte

, da die Erzherzoge sich als Landesherren die freie Ber- fügung über das aus den Einkünften ihrer Kammern bezahlte Postwesen vorbehielten. Eh. Ferdinand II. zahlte für die Erhaltung der Postverbin- duugen in seinen Ländern jährlich mehr als 5000 ft. Die Praxis des Post- wefens litt damals noch an argen Übelständen: an unregelmäßiger Be- zahlung der Posthalter und Postboten, Ersetzung der reitenden Posten durch bloße Fußboten, daher zu langsamer Beförderung, Verletzung des Brief- geheimnisses, Defraudationen

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 584 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1160 - §18 eine Million jährlich geschätzt.*) Doch wurden diese Gelder oft nicht in die Hände der Regierung geliefert, sondern unmittelbar zur Ausrüstung und Besoldung der Truppen verwendet, welche die Stände dem Kaiser stellten. Als eine alle habsburgifchen Länder umfassende Institution errichtete K. Ferdinand den Hofkriegsrat und erließ fur denselben 17. Nov. 1556 eine Instruktion. Er sollte aus einem Präsidenten und einigen Räten bestehen und erhielt eine eigene Kanzlei. Seine Hauptaufgabe

wichtigerer Kriegsangelegenheiten blieb dem geheimen Rate und später der geheimen Konferenz vorbehalten.**) In der von K. Ferdinand mit Zustimmung seiner Söhne am 25. Febr. 1554 befchlofsenen Hausordnung teilte er die österreichischen Erblande derart, daß K. Maximilian, abgesehen von Böhmen und Ungarn, Öfter- reich unter und ob der Erms, Eh. Ferdinand Tirol und die Vorlande, Eh. Karl Steier, Kärnten, Krain, Görz, Jsterreich und Trieft erhielt.***) Nach K> Ferdinands Tode (25. Juli 1654) wurde

diese Teilung wirklich durchgeführt. Die Erzherzoge Ferdinand und Karl errichteten selbständige Hofhaltungen und Zentralstellen in Innsbruck und Graz. In dieser Stadt entstanden eine Hofkanzlei, Hofkammer und Geheimrat für die innerösterreichischen Länder, im Jahre 1578, als Eh. Karl mit dem ewigen Generalrate der windischen und kroatischen Grenzen betraut wurde, ward auch ein innerösterreichifcher Hofkriegsrat in Graz errichtet, f) In Tirol standen unmittelbar unter Eh. Ferdinand das Regiment

auch die Landsteuern (f. oben S. 1123).***) 1573 errichtete Eh. Ferdinand als über Regierung und Kammer stehende Appellations- und Revisionsinstanz sowie als in politischen und finan- zielten Angelegenheiten maßgebende Behörde den Hofrat. Mitglieder desselben waren die Borstände der obersten Hvfstäbe, der Obersthofmeister und der Oberhofmarfchall, der Kammerpräsident, der Hofkanzler, der Hofvizekanzler, der Hofkammerrat, einige Hofräte und Räte, beigegeben waren auch ihm Sekretäre, Registratoren, Jngrossisten

Abkunft. Zur Abwicklung der Rechts- geschäste standen ihnen einige besoldete Advokaten, graduierte Juristen, zur Seite. **) 1573 erhielt derselbe zwei Advokaten beigegegen, die ihm in fiskalischen Handlungen zur Seite standen. ***) Hirn, Eh. Ferdinand, I, 461 f., 522 f. 's) Bidermann im AGAT. III, 341. Das Hosrats-Kollegium wird später mit der höheren Titulatur eines Geheimratskollegiums bezeichnet; nach der ober- vsterr. Geheimrats-Jnstruktiou vom 8. Aug. 1665 soll es alle Staats-und Land- fachen

14
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 534 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
— 1060 — § 18 mit Vj fi. (= 15 fr.) von jeder Mark Silber Schwazer Brands (14'/ 2 Lot sein), somit vom Rohmaterial, berechnet werden.^) Nach der Münz- instruktion Eh. Ferdinands von 1524 wurden für den Schlag und die Unkosten auf jede Mark 11 Kr. der neugeprägten Münze berechnet (f. oben S- 1048). Wie unter K. Maximilian erzeugte die Haller Münzstätte auch unter K. Ferdinand fast nur Sechser, Kreuzer und Vierer, erst 1546 wurde die Ausmünzung von ganzen, halben und viertel Talern eröffnet

- stättern verpfändet. 1522 übergab Eh. Ferdinand das Hüttenwerk vollständig an die Fugger (Geyer 44). **) Newald, Münzwesen unter Ferdinand I., S. 86 f. ***) Fiala in: NZ. XXXII, 228. f) Fiala ebenda 230, A. 1. §18 - 1061 - münzung des eingelösten Silbers verbleibenden Überschuß, den „Schlag- satz', später wurde dieses Einkommen durch das Aufgeld, mit welchem die Taler aus der Münzkasse ausgegeben wurden, vermehrt (f. oben S. 1054).*) Erzherzog Ferdinand II. starb 24. Jänner 1595. 10. April 1596

einigten sich die erbberechtigten Mitglieder des Regentenhauses zu Prag dahin, daß dem Kaiser Rudolf II. als dem Ältesten des Hauses von den übrigen die Verwaltung Tirols und der Vorlande**) übertragen und die von ihm schon seit Ferdinand II. Tode geführte Verwaltung anerkannt wurde. Im Prager Vergleich vom 5. Febr. 1602 wurde die Unteilbarkeit der Tiroler und vorderösterr. Länder ausgesprochen und Eh. Maxi- milian, Bruder Kaiser Rudolfs II., Hoch- und Deutschordensmeister, als Verweser oder Gubernator

eingesetzt. Bis zum Schlüsse des Jahres 1602 wurden in Hall Taler und kleine Münzen mit Stempeln des verstorbenen Eh. Ferdinand geprägt.***) Das bezüglich der Ausmünzung in den Jahren 1602—1612 unter den Mitgliedern des Regentenhauses bestehende Ver- hältnis wird auf den Tiroler Talern durch die Umschrift der Rückseite klargestellt. Die Legende der Vorderseite lautet: „Rudolphus II. 0. G. Korn. Imp. S. A. G. H. B. Rex', jene der Rückseite: à non Archiduces Ausfcriae Duces Burgundiae Comiteo Tirolis

II. usw., S. 153 f., 160 f. Hirn, Erzherzog Ferdinand II., 1, 596, schätzt das jährliche Reinerträgnis der Haller Münze (wohl durchschnittlich) auf ca. 20.000 fl., nach Einführung der (neuen) Talerpragung noch um 7000 sl. mehr. **) Über Erwerb und Verlust derselben s. Huber-Dopsch, Osterreichische Reichsgeschichte^, <3. 22 f., 28 f., 156, 158. ***) Newald a. a. O. 166. f) Hirn, Die ersten Versuche K. Rudolfs II., um in den Alleinbesitz der Grasschaft Tirol zu gelangen, in: AöG. 86. Band, S. 253

15
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 530 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
- 1052 - § 18 ordnung ebenso wie die erste ein geringeres Ausbringen aus der feinen Mark Silber herbeiführte und K. Ferdinand daher benachteiligte. Erst als auf dem Reichstage zu Augsburg 1555 über die allgemeine Durchführung der Münzordnung verhandelt wurde, ließ Ferdinand kraft Patentes von Wien 14. Dez. 1555 das zurückgehaltene Mandat verlautbaren. Er ord- nete ferner an, daß die alten zu 70 Kr. ausgegebenen Guldiner, nunmehr „Taler' genannt, in diesem Wert nur bis 1. Mai 1556 anzunehmen

sind, von da an der Münzordnung gemäß aus 68 Kr. herabgesetzt werden.- In den Münzstätten zu Hall und Klagenfurt ließ er bedeutende Mengen Taler nach dem Münzfuß von 1551 prägen. Da aber Kurfürst August von Sachsen und andere Bergwerke besitzende Reichsstände, wie die Herzoge von Braun- schweig-Lüneburg, an der Geltung ihrer Taler zu 72 Kr. festhielten, so konnte Ferdinand an der Bewertung seiner alten Taler zu nur 68 Kr. keineswegs festhalten, sie wurden von Fremden massenhaft ausgekauft und über die Grenze ausgeführt

, wo sie ihrem Gehalte gemäß zu min- destens 70 Kr. genommen wurden. Ferdinand sah sich daher genötigt, mit Patent vom 30. Mai 1556 die Herabsetzung der alten Taler von 70 auf 68 Kr. zurückzunehmen und den früheren Wert wiederherzustellen. Allgemein war die Überzeugung, daß die Reichsmünzordnung von 1551 reformiert werden müsse, der Grund war, daß der alte Tiroler und der sächsische Guldengroschen schon viel zu verbreitet waren, als daß man sie hinwegdekretieren konnte.*) Die leidige Münzfrage kam daher

auf dem Reichstage zu Augsburg 1559 abermals zur Verhandlung, wo eine neue Münzordnung zustande- kam, welche K. Ferdinand I. sür das Reich zu Augsburg 19. Aug. 1559,**) für die österr. Länder und Tirol zu Wien 1. Aug. 1560 kundmachte, wobei die Aufzahl und das Gewicht der zu prägenden Geldstücke nach der Kölner und nach der Wiener Mark im Verhältnisse von 5 : 6 angegeben wurde. Diese Z. Reichsmünzordnung, durch welche die älteren Mündordnungen aufgehoben wurden, verbot, um die Kongruenz zwischen der Münze

angeordnet. Die neuen Taler wurden im Werte 68 Kr. oder 1 fl. 8 Kr. gleichgestellt, die seine Mark Silber berechnete sich daher mit 10 fl. 12 kr., also nur um einen Kreuzerbruchteil geringer als bei den Gulden von 1559. Durch die Wiedereinführung der Taler wurde also nur die Form der groben Münzsorten, nicht aber das Ausbringen aus der feinen Mark Silber abgeändert, so daß auch jetzt wieder die bedeutendsten der Silberbergwerke besitzenden Reichsstände, Eh. Ferdinand, Landesherr der ober

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 484 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
zur Erwählung zum römischen König und zur Eroberung des Landes Würtemberg 600.000 sl. vor, wovon 200.000 auf Spanien, das Übrige auf das Land Tirol ver- sichert wurde. Hiezu kam noch die gewaltige Schuldenlast nach Kaiser Maximilian, so daß die Brüder K. Karl und Eh. Ferdinand angeblich c. 1,350.000 fl. auf Tirol schuldig sein sollten. Die Anleihe- und Liefe- rungsverträge, die sog. Silber- und Kupferkäufe, dauerten daher unter Ferdinand fort. Als Gnbernator Tirols, wozu er von K. Karl 1. März 1522 ernannt

worden war, übergab Ferdinand auch noch das Hüttenwerk Rattenberg an Jakob Fugger, der nun zum ersten Male als Schmelzer erschien und schon im folgenden Jahre 1523 mit 17.666 Mark an der Spitze der Schmelzer stand.**) 1522 nahm Eh. Ferdinand bei den Fuggern ein Darlehen von 40.000 sl. und ein zweites unbestimmten Datums von 8000 fl. als Hypothek auf, deren Verzinsung ihnen aus den Einkünften des Haller Salinenamtes zu reichen war. ***) 1524 liehen sie ihm 25.000 fl. und 20.000 Dukaten, f) Ferdinand

zu 5.( 2 ^ von 18 1 /, Karat geprägt werden. Vgl. Ernst, Ge- schichte des Munzwesens, in: Osterr. Staatswörterbuch 2 II, 254. 'H') Sonseit a - D-/ 130. Nach den von Ehrenberg I, 116, A. 44, an geführten Quellen liehen die Fugger 1525 noch weitere 59.562 Dukaten. Auch die Ferdinand von seinem kaiserlichen Bruder überwiesenen sehr hohen Einkünfte in Neapel verpfändet ersterer den Fuggern (a. a. O., 116 und 123). ftt) Ehrenberg a. a. O., 122. *f) Sie lieferten von 1527 bis 1534 am meisten Silbererze in die Schmelze (Strieder

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Kategorie:
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Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 529 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
bei- nahe 10 Gulden 54 kr. ausgebracht, nach der Eßlinger Münzordnung aber würden auf dieselbe nur etwas über 10 Gulden là kr. entfallen sein. ES würde sich bei jeder vermünzten feinen Mark Silber eine Einbuße von etwas über 39 Kreuzer ergeben haben.*) Eh. Ferdinand, dessen Münzinstruktion durch die Eßlinger Reichsmünz- ordnung aufgehoben werden sollte, erhob bei K. Karl V. Beschwerde dagegen und setzte es durch, daß dieser unter Hinweis auf das Privilegium mains, das dem Hause Osterreich

aus über Süddeutschland und Österreich verbreitet und waren »ou vielen Stauden nachgemünzt worden. Diese Münze hätte nur 3>/z kr. gelten sollen, lief aber zu 4 kr. um. • §18 - 1051 - K. Ferdinand gelang es, den von ihm 23. Jan. 1533 erlassenen Münzsuß, der dem seinigen vom 15. Febr. 1524 fast ganz entsprach, dem Vertrage zugrunde zu legen, den er mit den H. Wilhelm IV. und Ludwig von Bayern, dem Pfalzgrafen Otto Heinrich von Neuburg, dem Erzbischos vou Salz- bürg, den Bischöfen von Regensburg und Freising

und den Städten Augs- bürg, Ulm und Regensburg Ende Juni 1535 in Regensburg schloß. Im Dez. 1535 traten noch die Städte Basel, Freiburg, Kolmar, Breisach und Thann notgedrungen dem Vertrage bei, als ihnen K. Ferdinand mit Verruf ihrer Batzen drohte.*) Während jene Münzherren des Deutschen Reiches, die keine Berg- werke besaßen, daher erkaufte Edelmetalle (alte Münzen, Geräte und Metallabfälle) vermünzten, dahin strebten, daß durch eine neue Münz- ordnung der Silberpreis allgemein erniedrigt werde, suchten

(„Guldiner') 7 l J s Stück zu 72 Kreuzer aus die kölnische Mark von 14 Lot 2 Gran***) (0-882) gehen sollten. Dieser Guldiner enthielt 27°5 g Feinsilber, aus der kölnischen Mark Feinsilber sollten 8V 2 Stück ausgebracht werden.f) Die Unterteilungen des neuen Münzsystems waren Stücke zu 36, 20, 12, 10, 6, 3 und 1 Kr. Während die Eßlinger Münzordnung noch nach Schillingen und Pfennigen rechnete, hält sich diese zweite Reichs- münzordnung an die von K. Ferdinand eingeführte Rechnung nach Gul

Pfenninge ( L / 4 Kreuzer), von welchen 240 für 60 Kreuzer gerechnet werden. Letztere wurden aus 4lötigem, die Etschvierer aus 2'/-lötigem Silber geprägt. Die neue Reichsmunzordnung wurde von K. Ferdinand durch Mandat von Wien 1. April 1552 für seine österreichischen Lande rezipiert, aber nicht veröffentlicht, weil die zweite Reichsmünz- TT oP, a A a h£'t S ' 1726 f ' Newald a. a. O. 14. Ernst a. a. O. II, 254 f. Nagl a. a. O. 396 f. 1 **) Hirsch, Münz-Archiv I, 344. ***) S3ei dem hier angesetzten

18
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Kategorie:
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Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 528 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
auf 1 Wienisch Lot geschroten werden 60 Stück, und sollen in jeder Mark halten 1 Lot fein Silber.' Auch Goldmünzen beabsichtigte Ferdinand prägen zu lassen, was jedoch nur in geringer Zahl ausgeführt wurde. Der österr. Dukaten sollte mit 80 Stück aus der Wiener Mark zu 2314 Karat, der österreichische rheinische Gulden mit 85V 2 Stück aus der Wiener Mark von 18y 2 Karat sein ausgebracht werden.***) Der Nürnberger Reichstag vom April 1524 beschloß, einen Münztag nach Eßlingen einzuberufen

be- antragten jedoch, daß der Kreuzer in der alten Form und Größe geschlagen werde, und zwar in der halben Feinheit der Sechser 7 Lot 2 1 /,, Den. mit der Auszahl von 288 auf die rauhe Mark, womit Eh. Ferdinand einverstanden war (Geyer 56 f.). **) Das österreichische Münzwesen unter Ferdinand I., Wien 1883, S. 6, A, 1. ***) Newald a. a. O. 5 f. Nagl im Jahrbuch usw. 379 f., 397 f. (Text der Instruktion). Die grobe Silbermünze enthielt in 10-9 Stück 1 feine W. Mark Silber, der österr. rh. Gulden in 110

betrug. Die neue Normierung des Reichsguldens in Gold be- deutete aber auch einen Druck auf den Silberpreis, denn die großen Silber- bergwerksbesitzer, Eh. Ferdinand und der Kurfürst von Sachsen, sollten künftig beim Verkauf ihres Silbers statt je 100 fl. in Gold, nur mehr je 95-31 fl., also etwas unter 95 ä / 3 fl. erhalten. Der ReichSguldener in Gold scheint nicht zur Ausprägung gelangt zu sein, Wohl aber der neue Reichs- guldener in Silber.fff) Aus die in Silbergulden ausgemünzte feine Kölner

*) Hirsch, Des Reiches Münz-Arrhiv 1, 24g. **) Sic wog 233-856 g. ***) 1 fl. = 20 Schill., 1 Schill. = 12 Heller, f) d. h. diesen. Betrage in Gold gleichwertig. Newald a. ci. O. 8, A. 3 bo rechnet den inneren Wert dieses Guldeuers zu 2 fl. 46 kr. ö. W. fs) Der meißnische Groschen wurde zur Reichsmünze erhoben, tff) Nagl a. ti. Ö. 395 hat die damals angenommenen WettveriMmsse des Silbers zum Golde berechnet. Der von Eh. Ferdinand in der Münzinstruktion

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1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 511 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
zustehen sollen, ein gemeinsamer sein soll. Ferdinand ließ den Bischof in den Genuß der Hälfte des Erträgnisses der Bergwerke des Gerichtes Persen eintreten. Die Berufung in Bergwerksstreitsachen an die oberösterr. Regierung blieb auch jetzt vorbehalten.***) Die Bemühungen des Brixner Bischoss Kar- dinals Nikolaus Cusanus, auf Grund der alten von K. Friedrich III. ani 7. Dez. 1452 bestätigten Kaiserprivilegien das Bergregal im ganzen Um- fange seines Hochstiftes geltend zu machen, scheiterten (f. oben

von Silbergruben bei dem Dorfe Vigo in Val Rcndena im Jahre 14G9 allein vor ohne Zuziehung H. Siegmunds (Trener, Notizie sulle antiche mi niere di Trento, im Tridentum IV, 391). ***) Jäger a. a. O. 354 f. §18 - 1015 - Landesfürsten gleich teilen.*) 1541 wurde dieses Übereinkommen er- ueuert. Den Bischof Kardinal Christoph von Madruz mußte K. Ferdinand wiederholt an diesen Vertrag erinnern.**) Halbteilung der Einkünfte uud der Betriebskosten des Bergwerksbereiches von Klausen soll mich durch àen Vertrag

, seit 1504 die tirolischen Landesfürsten auf Grund ihrer „hohen Obrigkeit' Teilnahme an der Nutzung des Berg- regals in den Zillertaler Gebietsteilen des Erzstistes Salzburg; dem Vertrage vom 1. Dez. 1533 zwischen K. Ferdinand und Kardinal-Erzbischos Matthäus zufolge sollten alle Nutzung, Fron und Wechsel der Bergwerke zwischen dem König und dessen Erben sowie den Erzbischöfen gleich geteilt werden. Die Bergrichter und Amtleute sollen von K. Ferdinand mit Wissen des Erzbischofs ein- und abgesetzt

auf das Goldbergwerk entschlossen, mußte aber wegen des Widerstandes der Tiroler Landschaft hievon ablassen. Erst 1648, als wenig oder gar kein Gold dort mehr erzeugt worden sein dürfte, wurde die Halbteilung in einem neuen Vertrag bestätigt.fff) *) Sinnachcr, Beyträge usw. VII, 8. **) Hirn, Eh. Ferdinand II., I, 543. ***) Hirn a.a.O. Robert v. Srbik, Bergbau in Tirol und Vorarlberg l Sonderabdruck aus den Berichten des naturwissenschaftlich-medizinischen Ber- eines Innsbruck, 4L Band, 1929), S. 227, 230, 245

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 492 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
und der Hüttenwerke finden, die lf. Wäldev südlich vom Brenner dienten unter Eh. Ferdinand II. einem schwunghaft betriebenen Holz- Handel nach Italien. Die jährliche Einnahme aus diesem Holzhandel einschließlich des Holzzolles betrug in der letzten Regierungszeit Ferdi nands 22.000 bis 25.000 fl. **) Die Hauptaufgabe des von Ferdinand 1579 eingesetzten Generalwaldmeisters, dessen Amtssitz Königsberg war, bestand in der Leitung dieses lf. Holzhandels. Letzterem machte der Bischof von Trient unliebsame Konkurrenz

33f., 60, 64, 151. Acta Tirol. III, Sachindex, Holzhandel, S. 206. Auch unter Ferdinand ll. wurde, um die Wälder des Jinntales für Saline und Bergwerke zu erhalten, die Holzausfuhr möglichst beschränkt, die Flößerei auf dem Inn förmlich verboten, dem Verkauf von Schiffe» an Ausländer durch Geld- strafen gewehrt. Sein verkäufliches Holz muß jeder den Waldordnungen für die einzelnen Täler zufolge zuerst den Handwerlslenten am Orte antragen, nur wenn diese es ablehnen, kann er das Holz an Fremde

verkaufen (Hirn, Eh. Ferdinand II, l, 535f.). **) Hirn o.a. D„ 533. ***; v. Sartori, in: ZFTV. III /36, S. 53. § 18 — 977 — bis 1600), benahmen sich, als ob ihnen volles Eigentumsrecht an der Fleimser Waldmark zustände, trieben Plänterwirtschaft, indem sie die stärksten und brauchbarsten Stämme fällen ließen, steigerten ferner den Holzzoll, Bischof Ludwig verlangte von den Fieimsern auch noch einen Triftzoll, ltber Holzzoll uird Holzhandel stritten Ch. Ferdinand und Koadjutor, später Bischof Ludwig

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