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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 130 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[217] 129 sandten als massgebend für ihr Verhalten mitgegeben werden sollten. Vor allem soll verlangt werden, dass Herzog Sigmund als ein freier, durch nichts gebundener Fürst in sein Land ent lassen werde. Will alsdann Herzog Sigmund zu seinem Ein züge in Tirol die Strasse von Salzburg her wählen, so mag er in Begleitung der Herzoge Heinrich und Albrecht von Baiern, des Erzbischofes von Salzburg 1 und des Bischofes von Passau ins Land kommen ; wählt er aber die Strasse über Lienz herauf

, so mag er die Grafen Heinrich von Görz und Ulrich von Cilly und die Bischöfe von Gurk, Lavant und Seckau als seine Be gleiter mitbringen. Dem Herzoge Sigmund, wie auch allen den genannten Herren, mögen sie auf der einen oder der anderen Strasse kommen, sollen alle Klausen, Städte und Schlösser der Grafschaft Tirol mit Beseitigung der Besatzungen offen stehen ; im Gegentheil, die Besatzungsmannschaften sollen sowohl dem Herzoge, als auch seinen Begleitern zur Reise her und zurück als sicheres Geleite

beigegeben werden. Hach seiner Ankunft im Lande mag Herzog Sigmund als ein freier und unabhängiger Fürst sich mit Rathen nach seinem Belieben umgeben, worauf die Landschaft ihm nacli den Bestim mungen der II aller Versehreibung gehorsam und gewärtig sein wird, bis ihm dieselbe Landschaft den Huldigungseid ge schworen haben wird. Oeber den Huldigungseid sollen sich der römische König und die Herzoge Albrecht und Sigmund mit einander verständigen; die Landschaft nimmt sichs nicht heraus, vor der Hand

zwischen ihre gnädigen Herren sich zu drängen und den Inhalt des Eides zu bestimmen; sie wird den Eid schwören, so weit sie hiezu verpflichtet ist. 1 Sobald Herzog Sigmund als freier Fürst in der bezeich neten Weise sich im Lande eingerichtet hat, soll die ganze Landschaft der Grafschaft Tirol, Geistliche und Weltliche, Edle und Unedle, aller Eide und Gelöbnisse, womit sie sich bis jetzt insgesammt oder theilweise zu einander verpflichtet haben, ledig und entbunden, und dafür dem Herzoge Sigmund gehorsam

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 139 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
138 [226] Landtag mein' ohne des Herzogs Sigmund Wissen und Willen gehalten werden, als wie dies bei seinen Vorfahren und nach der Landschaft Freiheit und Gewohnheit und nach altem Her kommen gehalten wurde. Bezüglich des Uebereinkommens, welches zwischen den Herren auf einige Jahre zu Stande kommen soll, w T urde bean tragt, dass Herzog Sigmund dem Herzoge Albrecht in den nächstfolgenden sechs Jahren jährlich sechzehntausend Gulden rhein. aus den Gefällen der Grafschaft Tirol auszahlen

und ihm bei der Zusammenkunft vierzehn Tage nach Lichtmess die nöthigen Bürgschaften hierüber geben soll. Diese Summe soll dem Herzoge Albrecht zu dem Zwecke ausbezahlt werden, dass er in den Verlanden, mit Ausnahme des sogenannten Ober landes, diesseits des Wallensens und oberhalb des Bodensee's gelegen, welches dem Herzoge Sigmund verbleibt, den Krieg desto kräftiger zum Nutzen und zur Ehre des ganzen Hauses Oesterreich führen könne. Was Herzog Albrecht in diesen sechs Jahren an Städten, Schlössern, Land und Leuten

erobert, darauf soll nach Ausgang der sechs Jahre jedem Herrn sein Recht vorbehalten sein : hingegen soll der römische König und Herzoa* Sigmund dem Herzoge Albrecht treue Hilfe und Bei- o O O stand im Kriege leisten. In Betreff der Barschaft, dann des ungemünzten Goldes und Silbers, alles Silbergeschirres, der Kleinodien, Edelsteine und Perlen, gefasst oder ungefasst, nichts ausgenommen, auch in Betreff der Briefe, Register, Waffen, Geschütze und alles dessen, was zur Wehre gehört, lässt

es die Landschaft anstehen, bis Herzog Sigmund als ein freier und selbständiger Herr im Lande Tirol sein wird, doch dass diese vorläufige Verzicht leistung dem Herzoge Sigmund an seinen Rechten keinen Ein trag thun soll. Was von den Renten, Nutzungen oder anderen Gefällen von der Landschaft wegen des Herzogs Sigmund zur Zehrung, Kost oder anderen Auslagen inner oder ausser dem Lande verbraucht würde, dafür soll die Landschaft dem Herzoge, so weit sich der Verbrauch mit redlicher Rechnung erweisen lässt, Ersatz

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 105 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
104 [192] aus der Vormundschaft und aus den Ländern Steier, Kärnthen und Krain mit Gewalt verdrängte, und diese Länder als sein väterliches Erbe an sich ri ss, von dieser Vcrschreibung nichts wusste; warum sie jetzt für ihn, Sigmund, plötzlich gelten sollte? Sigmund soll seine Einsetzung in sein väterliches Erbe fordern, und jede Verhandlung darüber verweigern, ehe er als selbständiger Fürst in seinem Lande und mit seinen Käthen darüber Rede und Antwort geben könne. Werde er gefragt, warum

er so plötzlich seine Freiheit verlange, soll er auf die vielfachen Verletzungen der Hailer Vcrschreibung durch Fried rich hinweisen, der Pfleger und Richter gegen dieselbe will kürlich ein- und absetze, die Kleinodien aus dem Lande geführt habe, und noch fortwährend vertragsmässig nicht bewilligte Gegenstände fortschaffen lasse. Weiter wird dem Herzoge mit- geteilt, dass Friedrich und Albrecht mit dem Plane umgehen, Tirol aufzutheilen ; ihm, Sigmund, würde höchstens ein Dritt- theil, und welches, möge

er selbst ermessen, überlassen werden; er möge sich um fremde Hilfe umsehen, etwa bei dem Grafen Heinrich von Görz, bei dem Bischöfe vom Passau und dem Herzoge Albrecht, bei diesem aber mit grosser Vorsicht, da er an der ThciJung des Landes Interesse haben dürfte. Zum Schlüsse folgte noch einmal die dringende Aufforderung an Sigmund, mit seinen Zuschriften nicht zu säumen, sobald der König im Reiche sein werde. Um so mehr müsse er eilen, als Fried rieh gedroht habe, nach seiner Xuriiekkunft das Land derart

Cimici jswkì Anfpibc». In don ,Ma to ria lion' setzt or es in das Jahr 1444; in der ,Gcscli. Friedrichs« in da.s Jahr 1-143. AHoin im Jahre 14-14 hätte dio AnH'orderiing an .Sigmund, keine weitere Verselireibnng auszustellen, keinen .Sinn mehr gehabt, da ja eine solche auf neue sechs Jahre von Sigmund schon am HI, .Juli 1-143 ausgestellt worden war. (Siehe oben S. 144 etc.l — In der ,Ooser. Friedrichs' setzt, zwar Chmel die Schrift in das Jahr 1443, fügt aber hinzu, dass

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 151 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
150 [238] Hell mit aller Macht daran sein, Tirol als erbliches Land an sich zu bringen. 1 Den Schiusa aller dieser langwierigen von Friedrich in herrschsüchtiger und engherziger Weise geleiteten Verhand lungen über Sigmunds Entlassung bildete endlich eine gegen seitige Verzichtleistung auf alle Ansprüche, die von der einen oder der anderen Seite noch erhoben werden konnten, Herzog Sigmund sagt den König ledig und los von aller Rechenschaft über Einnahmen, Renten, Barschaft, fahrende Habe, kurz

über Alles, was Sigmunds Vater hinterlassen, und Friedrich nach dessen Tod sich zugeeignet hat; er entsagt allen Ansprüchen an dasselbe. Die Haller Verschreibung soll ab, todt und kraft los sein. Ebenso übergibt Sigmund an Friedlich alle Pfand schaften diesseits des Semraering, die sein Vater vom Könige Albrecht innehatte. König Friedrich hingegen gibt die Ver schreibung, in welcher Sigmund sich verpflichtete, noch sechs Jahre unter seiner Vormundschaft zu bleiben, zurück; erklärt für sich und seine Erben, dass

auch er Verzicht leistet auf alle Forderungen, die er in Betreff dessen erheben könnte, was Sigmunds Vater aus der Verlassenschaft des Herzogs Ernst sich zugeeignet hat. 2 Diese Verzichtleistung war aber von Seite Friedrichs nicht erfolgt, ohne dass er nicht Tags zuvor den Herzog Sigmund und die Tiroler Landschaft genöthigt hätte, ihn wegen des am 2. April stipulirten Ersatzes für die Rema nenzen aus der Vormundschaftszeit im Betrage von 30.000 Ducateli in Gold sicherzustellen. Das Sonderbare an der For derung

war nur, dass Friedrich am 7. April auf diese Rema nenzen verzichtet und sie an Sigmund abgetreten hatte, und Tags darauf sie neuerdings forderte, und für die richtige Aus zahlung der Abfindungssumme Bürgschaft verlangte. Um endlich einmal zu einem Ende zu kommen, verspricht Herzog Sigmund urkundlich, die 30.000 Ducaten in bestimmten Terminen, die erste Hälfte am nächsten St. Martinstag, die zweite an dem selben Tage 1447 auszuzahlen, und stellt dein römischen Könige 19 Edle des Landes als Bürgen

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 38 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[125] 37 Golde und Silber, in Kleinodien oder Silbergeschirr, in Edel steinen oder Perlen, gefasst oder ungefasst, bestehen; ebenso in Betreff aller Briefe, Urkunden und Waffen bestimmte die Verschreibung, dass der Vormund dieselben Stück für Stück aufzeichnen lassen und ein versiegeltes Inventar dem Herzoge Sigmund oder den Anwälten übergeben sollte ; hingegen sollte auch dem Vormunde ein von dem Bischof von Brixen und den Anwälten versiegeltes Verzeichniss eingehändigt

werden. Alle diese Schätze sollten während der Vormundschaft un verrückt im Lande beisammen bleiben, damit Herzog Sigmund sie beim Ausgange seiner Minderjährigkeit wohlbehalten vorfinde. Mit dem gemünzten und auch ungemünzten Golde und Silber möge der Vormund Herrschaften, Schlösser, Städte und Güter kaufen oder verpfändete einlösen, wo und wie er dies am vorteil haftesten erachtet, doch immer nach dem Rathe und mit Wissen und Willen der aus den Landleuten der Grafschaft Tirol ge wählten Anwälte. Alle Hauptleute

, Burggrafen, Pfleger und Amtleute sollen dem Herzoge Friedrich als Sigmunds Gerhaben für die Dauer der Vormundschaft Gehorsam schwören; nach Verlauf der vier Jahre soll aber dieser Eid sie nicht mehr binden, sondern sie sollen mit ihrem Gehorsame an Herzog Sigmund als Landesfürsten gewiesen sein. Geschehe eine Ver änderung mit einem dieser Beamten, so habe der Nachfolger denselben Eid zu wiederholen. Nach Verlauf der vier Vormundschaftsjahre werde Herzog Friedlich alle Lande, Herrschaften, Schlösser

, Güter und Leute, die er als Vormund in Besitz genommen, ferner alle Schätze und Briefe ohne Verzug und Widerrede dem Herzoge Sigmund überantworten, und alle Hauptleute, Burggrafen, Pfleger und Amtleute, alle Bürger in Städten und Märkten, und die ganze Landschaft der Grafschaft Tirol der ihm der Vormundschaft wegen geschworenen Eide entbinden. Stürbe Herzog Friedrich während der Vormundschaft, so sollte die ganze Tiroler Land schaft dem Herzoge Sigmund, als dem nächsten rechtmässigen Erben

5
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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 56 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[143] 55 dort nur im Vorübergehen, wieder. 1 Von grosser und folgen reicher Wichtigkeit wurden hingegen seine Beziehungen zu Tirol mit dem Jahre 1443. Mit dem 29. Juni 1443 gingen die vier Jahre zu Ende ? welche seit dem Todestage Herzogs Friedrich, 29. Juni 1439, verflossen, und mit dem 25. Juli zugleich die 4 Jahre, welche 1439 für die Dauer der Vormundschaft über Herzog Sigmund vertragsmässig festgesetzt worden waren. In Tirol erwartete man mit Sehnsucht die Entlassung des jungen Fürsten

und dessen selbständigen Regierungsantritt, Allein es vergingen Wochen, ohne dass von Friedrichs Hoflager irgend welche Nachricht hierüber vernommen wurde. Endlich im Laufe des Octobers kam die überraschende Kunde, dass zwischen dem Herzoge Sigmund und seinem Vormunde, dem röm. Könige Friedrich, ein Abkommen stattgefunden habe, vermöge welchem die Vormundschaft noch weitere sechs Jahre dauern sollte. Man traute kaum seinen eigenen Sinnen, als, datirt aus Neu stadt vom 18. und 19. August, sowohl von König Friedrich

als auch von dem Herzoge Sigmund Briefe kamen, welche jeden Zweifel beseitigten. Friedrich verkündete in seiner Zuschrift allen Prälaten, Herren, Kittern und der gesammten Landschaft, dass er mit dem Herzoge Sigmund übereingekommen, die Vor mundschaft noch sechs Jahre fortzuführen ; er ernenne daher zu seinen Anwälten in der Grafschaft Tirol an der Etsch und im Innthale den Bischof Georg von Brixen, den Vogt Ulrich von Matsch, Hans Spaur, Wolfhard Fuchs, Wolfgang von Freundsberg und Parzival von Annenberg. 2 Herzog

Sigmund forderte in der einen seiner Zuschriften den Bischof von Brixen auf, die ihm und den anderen Herren von Friedrich übertrage nen Anwaltschaften zu übernehmen und nach dem Besten und Treuesten handzuhaben. In der zweiten Zuschrift gebot er allen Beamten in Tirol, dem Bischöfe von Brixen in seiner Anwalt schaft treue Hilfe zu leisten. s 1 Chmel's Kcgcsten Kais. Friedrich IV. Uri. I. liefern den Beweis, welche Thätigkeit Friedrich während seines kurzen Aufenthaltes in Innsbruck und Tirol Ende 1442

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 73 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
72 [160] Nach, diesen clic Landessicherheit betreffenden Vorkehrungen beschloss der Landtag- eine Gesandtschaft zu ernennen, welche ■sich an das Hof lager des römischen Königs begeben und die Freilassung- des Herzogs Sigmund erwirken sollte. Gewählt wurden zu dieser Botschaft der Abt Georg- von Stanis, der Probst Härtung von Gries, Konrad von Wolkenstein., Heinrich Fuchs von Fuchsberg; aus den vier Städten Meran, Bozen, Innsbruck und Hall je ein Bürger; ein fünfter von Sterzing

und als Vertreter der Gerichte Hans auf der Toll und Peter Müh lauer. Die Instruction lautete kurz und sehr entschieden : die Abgeordneten sollten einfach ihre Werbung vorbringen, welche in dem Begehren bestand, dass Herzog Sigmund nach Tirol entlassen werde, wie es in der Haller Vorschreibung vereinbart und von Friedrich zugesichert worden sei; eine Botschaft hin wieder an die Landschaft zu bringen, sollten sie sich unter keiner Bedingung- herbeilassen ; was sie zurückzubringen hätten, wäre

nichts anderes, als ,.Ja' oder ,Nein f , ob man unsern gnädigen HcrrnHerzog Sigmunden auf solcheForderung zu Land lassen wolle oder nicht, nach Ausweis der Ver- schrcibung.' Den Gesandten soll der ihnen gegebene Auftrag in einer klar verfassten schriftlichen Instruction mitgegeben werden; und wenn ihnen von dem all ergnädigsten Herrn dem römischen Könige oder von dem gnädigen Herrn dem Herzoge Sigmund ein Auftrag an die Landschaft übergeben werden wollte, so sollen sie die Annahme verweigern. Auf St. Katharinatag 25. Nov. sollten

sämintliche Abgeordnete in Hall zur Abreise beisammen sein. So viel sich der Landtag von dieser Sendung versprechen mochte, war er doch nicht ohne Sorge wegen eines Zwischen falles, der leicht eintreten und seine Erwartungen vereiteln konnte. Es war nicht unmöglich, dass der römische König Fried rich sich entschloss, noch ehe die Gesandten an seinem Hot lager eintrafen, entweder allein oder mit dem Herzoge Sigmund, oder auch mit Kricgsvolk nach Tirol zu kommen. Seine Ankunft und AnWesenheit konnte

aber allen Bemühungen des Landtages eine fus diesen ungünstige Wendung geben. Dem musste vor gebeugt und entgegengewirkt werden. Der Landtag gelangte nach ernster Berathung unter Zu stimmung aller Kdoln und Uncdeln zu dem Beschlüsse, dem römischen Könige, wenn er mit dem Herzoge Sigmund in das

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 141 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
140 [228] ? unverbumleir in das Land der Grafschaft Tirol verfügen können. Sollte aber die Abrede in einem oder mehreren Punkten von dem römischen Könige oder von dem Herzoge Sigmund nicht angenommen werden, so soll sie für keinen Theil einen Nach theil oder irgend welche Verpflichtung enthalten. 1 Aus vorstehender Urkunde leuchtet unverkennbar das Streben hervor, die schroffen Gegensätze in den Forderungen der zwei streitenden Parteien zu mildern und den berechtigten Begehren

eines jeden Theiles so weit möglich Rechnung zu tragen. Darum kommen die schärfsten Spitzen des Abkommens zwischen Friedrich und. Sigmund vom 28. Februar 1445 nicht mehr zum Vorschein. Es ist nicht mehr die Rede, wie dort, von einer Abhängigkeit Sigmunds von Friedrich in allem und jedem, von einer Einbeziehung Tirols in jede beliebige Theilung der Länder des Hauses Oesterreich, von einer Zuweisung dieses oder jenes Theiles an Herzog Sigmund, von der gänzlichen Ausschliessung des Gedankens eines Erbrechtes

Zeiten, als einen gemeinsamen Besitz des ganzen Hauses betrachten mussten. Dieses Grundgesetz der habsburgischen Hausordnungen, dessen Aufrechthaltung Fried rich mit allem Rechte verlangen konnte, fand in der Urkunde seinen Ausdruck in der Bestimmung, dass die Tiroler den Huldigungseid dem Herzoge Sigmund und seinen zwei Vettern, 1 Urkunde dil. Costentz uff frifag nach dem hailigen Cristag (:ü, Dec.) anno milles. quadringentes. sexto (anstatt quinto, wegen des Jahres anfanges mit dem Christtage

). Bei Chmel: Material. I. 2. p. 180 etc. auszugsweise übersetzt, und mit nicht ganz unbefangenen Noten begleitet in Chmel's Gesch. Kais. Friedr. Bd. II. p. 356 etc. — Schrötter in den Abhandlungen aus dem Österr. Staatsrechte V. 327, bemerkt zu vor stehender Urkunde: ,Kaiser Friedrich bestätigte diese Abrede in einer eigenen Urkunde, dasselbe thaten Sigmund und die Stände.' Das geschah von Friedrich wohl nicht sogleich.

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 125 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
war, zu bleiben 5 in zweiter Beziehung fand man es für nothwendig, eine glänzende Gesandt schaft abzuordnen, wie es der Zweck, nämlich der Empfang und die 'Einbegleitung des jungen Landesfürsten erforderte; denn niemand glaubte etwas anderes, als dass König Friedrich den Herzog .Sigmund nach Tirol entlassen werde. Die Gesandt schaft sollte aus zahlreichen Rittern und Knechten bestehen, welche in Aufsehen erregendem Waffen schmucke den Zug zu dem auf den 12. December anberaumten Tage nach Salzburg anzutreten

' hierher, denn ausser obigein Salzburger Tilge war nur noch einer eben dahin angesagt worden, der am 22. Mal 1446 gehalten werden sollte. 'Um diese Zeit war aber Herzog- Sigmund schon als Landesfiirst in Tirol. Welsberg's Bericht sagt aber: .Die Landschaft hat ir merklich potsehaft. Ritter und Knecht, ain gutn Zeug ausgeschickt nach Herzog Sigmund gen Salzburg, . . . und haben ein gute hoffnung, sy wem in zu hui dt, bringen.' Bericht der obigen und ebendaselbt,. Wach diesem Schreiben könnte mau

annehmen, dass König Friedrich und Herzog Sigmund persönlich KU dem Tage erschienen wären, denn der Bericht sagt: ,auch lassn wir euer Gnad wissen, daz vnser Herr der Kunig und Herzog Sigmund und die landtschaft an (oline) end (Ausgleich) von einander geschaiden sein, vnd besorgen, daz daraus nichts guts ergehen werd.' Chmel's Itegesten etc. wissen nichts davon-, nach ihnen war Friedrich am 11. Dec. in Neustadt, woselbst er allerdings erst am 21. wieder erscheint., so dass die Lücke vom 11.—21, füglich

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Kategorie:
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Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 138 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[225] 137 Rath gewählt haben wird, sollen der römische König und die Herzoge Albrecht und Sigmund sich entweder selbst auf den Sonntag Vocem jueunditatis 1 nach Salzburg verfügen, oder, wenn sie das nicht wollen, ihre bevollmächtigten Räthe dazu senden, um über den der Tiroler Landschaft abzunehmenden Huldigungseid einig zu werden. Könnten sie sich hierüber nicht vereinbaren, so sollten sie dies noch an demselben Tage den beiden. Markgrafen schriftlich anzeigen. Diese sollen ge mäss

der mit ihnen getroffenen Uebereinknnft die Macht haben, in versiegelten Briefen, die sie in der Zeit von dein Tage zu Salzburg bis St. Laurenzentag einem jeden der genannten Herren und aneli der Tiroler Landschaft zusenden müssten, einen Eid festzustellen, den die Landschaft dem Herzoge Sigmund und den anderen Herren als ungetheilten Miterben schwören soll. Bei einer Zusammenkunft der Räthe des Königs und der zwei Herzoge, vierzehn Tage nach Lichtmess, sollen Compromisa- bi'iefe ausgefertigt

, oder nachdem ihn die Markgrafen übergeben haben, soll die Landschaft der Grafschaft Tirol denselben Eid schwören, jedoch ohne Nachtheil für ihre Freiheiten und Herkommen, Sobald die Landschaft geschworen hat, soll Herzog Sigmund zur Stunde der Landschaft ihre Privilegien, gute Gewohnheiten und alte Herkommen, die ihr von Königen, Fürsten, Markgrafen, Grafen und Gräfinnen bestätigt wurden, gnädig bestätigen und sie dabei handhaben und bleiben lassen. Sobald Herzog Sigmund als ein freier 'lind unverbundener

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Kategorie:
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Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 74 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[161] 73 Land reiten wollte, mit nichten den Eintritt zu gestatten, Bessgleiehen auch seinem Gefolge nicht, weder gross noch klein, am allerwenigsten einem Kriegsvolke. Sollte Herzog- Sigmund allein kommen, aber mit zahlreichem Volke in das Land einziehen wollen, so sollte man auch ihn mit nicht stärke rer Begleitung, als mit etwa 200 bis 300 Pferden zulassen, bis man klares Wissen von ihm erlange, welche Bewandtniss es eigentlich mit seiner Sache habe, und ob er durch die Annahme

, die auch zur gnädigen Herrschaft von Oesterreich gehören, 1 ihnen die zu Stande gekommene Einigung zu verkünden und sie zum Beitritte und zur Unter stützung der Landschaft einzuladen. Endlich glaubte dei 1 Landtag sich noch mit der grössten Klarheit und Bestimmtheit über die Absicht, die seine Beschlüsse leitete, aussprechen zu müssen. Die Einigung- habe keinen anderen Zweck, als dahin zu wirken, dass Herzog Sigmund in sein Land, die Grafschaft Tirol, gebracht und als ein unverkümmerter und freier Herr in die volle

Gewähr seines Landes nach den Bestim mungen der Haller Verschreibung eingesetzt werde; dass er sich unter Mitwirkung seiner Landschaft mit geschwornen Rathen umgebe, wie es einem Fürsten zustehe; 2 und dass dann Jeder mann, Edel und Unedel, von der Einigung frei und ledig- sein, und ieder in seinem Stande und Wesen dem Herzoge Sigmund als seinem rechten und natürlichen Landesfürsten in alleweg gehorsam und gewärtig sein soll nach den Bestimmungen der Haller Verschreibung, doch selbstverständlich

, dass auch Her zog Sigmund der ganzen Landschaft, Edel und Unedel, hin- i ,ins Wnilgau und gm Schwaben', wie das Repcrtor. des Scliatzarchivs IV. 15, die Lande bezeichnet, Sie .standen unter der Herrschaft von Sigmunds Vater, und wurden als ein Thcil des Lrbes Sigmunds betrachtet. 5 In der Urkunde: ,und auch durch sein Landschaft mit ge.swornen Räten besetzt (werden als einem Fürsten xugehört.'

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Kategorie:
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Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 145 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
144 [232] Anreiter, Bürgermeister von Meran, und Christoph Haidnalk, Bürger zu Innsbruck; von den Gerichten Mathias Hochhuth von Prutz und Hans an der Töll. 1 Am 30. März wurde Her zog Sigmund vom römischen Könige als frei und entlassen, beziehungsweise als Landesfürst von Tirol erklärt. Da noth- wendig der Huldigungseid zur Sprache kommen musste, so stellten jetzt Friedrich und sein Bruder Albrecht urkundlich die Erklärung aus, dass sie dem Vorschlage der Markgrafen von Baden und Brandenburg

auch Herzog Sigmund aus für den Fall, dass er sich mit seinem Vetter dem römischen Könige und Herzog Albrecht zu Salz burg über den Eid nicht vergleichen würde. r; Allein schon am nächstfolgenden Tage, 31. März, begannen die Entschädigungsforderungen Friedrichs für seine Nachgiebig keit. Sigmund musste eine Urkunde ausstellen, durch welche er sich verpflichtete, seinem Vetter dem römischen Könige auf eine unbestimmte Zeit jährlich 2000 Mark gut gebrannten Sil bers Wiener Gewicht zu bezahlen

. Er musste dabei bekennen? dass er diese Verpflichtung ohne Zwang, billig und gern über nehme in Anbetracht der Liebe, Freundschaft und Gunst, die der römische König, sein lieber Herr und Vetter, ihm beweise und in Anbetracht, dass derselbe der Aelteste unter den Fürsten von Oesterreich sei und zu des römischen Reiches und anderer Fürstenthümer und Länder Regierung, aus welcher dem ganzen Hause Oesterreich Aufnahme und grosser Nutzen erwachse, bedeutender Mittel bedürfe. Sigmund musste sieh

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 142 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[229] Ml dem römischen Könige Friedrich und dem Herzoge Albreeht, ,als nngctheilten Miterben' zu leisten hätten. Auf der anderen Seite wurden beinahe alle Forderungen der Tiroler, und zwar fast wörtlich, wie sie dieselben in der oben erwähnten Instruction für Wien bezeichnet hatten, in der ,Abrede' berücksichtigt, nur die allzugrosse Schärfe, mit der einige gestellt worden waren, findet sich nicht mehr. Herzog' Sigmund soll als ,ei n freier, unverbundener Fii r st' in ,sein Land, die Grafschaft

Tirol' kommen; aber die Ausdrücke, mit denen Sigmund in der Instruction als ,Erb fürst' und ,Tirol als sein väterliches Erbe' bezeichnet wurde, sind nicht mehr gebraucht; ebenso geschieht der ,Halle Verschreibung' keine Erwähnung mehr, so wenig als einer Mitregi erung oder Oberherrlichkeit Friedrichs. Die , Abrede' hatte vor der Hand leider nicht den der sichtigten Erfolg; es trat ein, was die zwei Vermittler schon am Schlüsse ihrer Vorschläge als eine Möglichkeit vorausgesetzt hatten, sie wurde

nicht angenommen. Das Haupthinderniss bildete der Huldigungseid. Die zwei Markgrafen hatten vorge schlagen, dass der römische König acht Tage nach Lichtmess der Tiroler Landschaft für eine nach Wien abzuordnende Bot schaft sicheres Geleite zusenden sollte. Diese Botschaft müsste 14 Tage nach lichtmess in Wien eintreffen, und dort die ,Abrede', die also von der Landschaft angenommen sein musste, dem Herzoge Sigmund ebenfalls zur Annahme übergeben. Hierauf sollte von den Rathen des römischen Königs und der zwei

und den Eid schwören. Nun müssen die Schwierigkeiten, welche sich gegen diese Anträge erhoben, nicht von den Tirolern, sondern von dem römischen König Friedrich ausgegangen sein ; denn Vogt Ulrich von Matsch und der gesehworne Rath zu Meran gelobten und versprachen, als oberste Verweser des Herzogs Sigmund und

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 103 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
und Mündel und in die geheimen Complotto und Ver bindungen einen tiefen Einblick gewährt welche schon früh vor Ablauf der V orimindschaftszeit zwischen Sigmund und einer ihm ergebenen Partei in Tirol hinter dem Rücken Friedrichs eingeleitet waren, sondern auch desswegen, weil uns diese Schrift mehr als irgend etwas anderes begreiflich macht, wie sehr der gleichen geheime Verabredungen und Pläne das Gemiith Fried richs verbittern und zu noch grösserer Härte gegen Sigmund und Unnachgiebigkeit gegen Tirol

reizen mussten. 1 Gleich Anfangs wird Sigmund in dieser Schrift aufgefordert, an der Treue seiner Anhänger in Tirol nicht zu verzweifeln : es werden ihm mehrere genannt, die bereif, sind, Leib und Gut und all ihr Vermögen für ihn zu opfern, besonders die zwei Wolkensteiner Michael und Oswald, Heinrich von Mörsberg, Joachim von Montany und der Königsberger. Auf keinen Fall soll er sich, wenn ihm dies zum ninth et würde, zu einer weiteren Vorsehreibung herbeilassen, dies würde seine Getreuen in 1 irol

einem Zweifel unter liegen, wenn man berücksichtigt, wie v li hi o. I zu den Briefen gelangte. Kl- fand sie (man söhn Regent. Friedrichs IV. Nr. 20:!3 jmg. *202) im gnli. J faus,'ircliivo. Da Sigmunds geheime Correspojidenz, besonders das in Krage stehende Document für ihn und insbesondere für den Schreiber in hohem Grade. eomproiniltircnd wir, und dieser am .Schlüsse den jungen Fürsten bat, das Schriftstück eben aus diesem Grunde zu vertilge», so kann uiehf. angenommen werden, dass Sigmund

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 110 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[197] ion welcher Friedrich sich verpflichtet habe, nach Ablauf der vier Vornnindsehaftsjahre alle Lande, Herrschaften, Schlösser, Güter und Leute, sowie alle Schätze und Briefe ohne Verzug- und Widerrede dem Herzoge Sigmund zu überantworten, und die ganze Landschaft der ihm der Vormundschaft wegen geschwore nen Eide zu entbinden, und alles das habe Friedlich damals bei seinen fürstlichen Treuen unverbrüchlich zu halten und dawider nicht zu handeln gelobt. Die Botschaft vermöge

die mit dem Herzog Sigmund getroffenen Vereinbariingen nicht als giltig zu erkennen, da Sigmund nicht als freier in sein Erbe einge setzter Fürst mit Wissen und Willen seiner Käthe und Land schaft dieselben eingegangen sei. Die Haller Verschreibung sei mit der Landschaft vereinbart worden, und habe ohne deren Wissen und Zustimmung nicht, abgeändert werden können. Die Verhandlungen erhitzten sich in Folge dieser Stellung der beiden Theile in dem Masse, dass sie zu gegenseitigen Vorwürfen übergingen

. Er habe zugesichert, dass aus dem schiedsrichterlichen Spruche des weiland Herzogs Albrecht vom Jahre 1435 kein Vorwand zur Verweigerung oder Verzögerung der Landesabtretung an Herzog Sigmund abgeleitet, werden solle, und doch -wolle der König jetzt auf Grund desselben Schiedsspruches die Herr schaft über Tirol für sich in Anspruch nehmen, oder sogar eine Theilung des Landes einleiten. 1 Diese vielfachen Ver letzungen der Haller Verschreibung haben der Tiroler Land schaft das Becht zum Widerstande

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 153 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
152 [240] Am 9. April war also Herzog Sigmund von Friedrich end lich entlassen worden. Am 13. kam Nachricht, dass er von Wien sich erhoben und die Reise nach Tirol angetreten habe. Die Trennung von Friedrich mag ihm kaum schwer gefallen sein; desto fröhlicher gestaltete sich sein Einzug in Tirol, denn der lang Ersehnte kam in die Mitte seines Volkes, das ihn als seinen Erbfürsten 1 jubelnd empfing. 2 Der Bischof Johann von Brixen war ihm mit zahlreichen Landleuten schon in den Oster- tagen

3 entgegengeritten; bei seiner Ankunft in Innsbruck am 28. April begrüsste ihn mit vieler Feierlichkeit der Abt Georg von Stanis, ein thiitiger und einflussreicher Mann, an der Spitze der Landschaft: 4 die Huldigung wurde ihm mit Freude ge leistet. 5 Das erste, was. Sigmund vornahm, war die Wahl eines Rathes, in welchen er den Vogt Ulrich von Matsch den älteren, Landeshauptmann an der Etsch, Ludwig von Landsee, Deutsch or den s-Oomthur der Bailei an der Etsch, Heinrich von Mörsberg, Wolfgang von Freundsberg

, Parzival von Annenberg und Oswald den S ebner berief. Nicht den günstigsten Eindruck machte es, dass er vier Ausländer mit sich brachte ; vermuth- licli befanden sich darunter Jakob Tropp und die zwei Brüder Vigilius und Bernard Gradner.Was Herzog Sigmund und das Land Tirol voir den zwei Gradnern später zu erfahren hatte, rechtfertigte den Widerwillen gegen die Fremden. Wie gross und berechtigt die Erwartungen waren, welche Tirol an die Regierung Sigmunds knüpfte, bezeugen die TJrtheile

, dass Herzog Sigmund in die Regierung' Tirols als erblicher Fürst eintrat. 2 Sigismundus restitntns est suis ditionibns magno mim inni gaudio et ex- spectatione. Guilliniann. IL 1383. 3 Sinnacher VT. 307. 4 Ladurner: Gesch. d. Bischöfe v. Chnr. Mscpt, ex Archiv. Stanis. D Burglehner Tir. Adi. I. 2. p. 311. 6 Sinnaoher loc. eit.

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 41 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
nach der Annahme der Verschreibung durch Herzog Friedrich, 29- Juli, ritt ein Ausschus von Rathen und Landherren auf das Schloss Taur zum Herzoge Sigmund, und setzten den weit über sein Alter entwickelten und verständigen jungen Fürsten 1 von allem, was in Hall vorgegangen, in Kennt- niss. Sie Hessen ihn die Verschreibung anhören und eröffneten ihm, dass er nun mit Leib und Gut seinem Vetter, dem Her zoge Friedrich, als Vormund übergeben werden sollte. 2 Am 31. Juli fand sodann die feierliche Uebergabe statt

und gesiegelte Urkunden für das Wohl und die Rechte ihres Erbfürsten sowie für die Ruhe und Selbstän- 1 Bericht des französischen Gesandten Gancourt über seine Unterhaltung mit dem Knaben Sigmund ?;wei Monate vor dem Tode des Herzogs Friedrich. Bei Chmel: Österreich. Geschichtsforscher IL p. 453, 454. 2 Chronik der Stadt Hall S. 40. — Burglehner p. 309. 3 Chronik der Stadt Hall S. 41. — Burglehner p. 310. * Au9 der dem Herzoge Friedrich vorgelegten und von ihm auch ange nommenen Verschreibung geht klar

hervor, dass die Tiroler Landschaft den Herzog Sigmund als ihren Erbfiirsten betrachtete, und das Land als sein Erbe ihm erhalten und als ein selbständiges von jeder Thei- lung ausgeschlossen wissen wollte. Darum wird Sigmund in der Urkunde der ,nagste angeunde erbe seins vatter zu seinen (dessen) Rechten 1 ge nannt; darum musste Friedrich sich verpflichten, das Land, wenn Herzog Albrecht auf einer Theilung bestehen und Tirol in dieselbe einbeziehen

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 94 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
solatia prajbuerit, porro etiaui in quibuscunquo defectionibus revocandis «ut castigando perdiiolliouibus revertentes ad se perduellcs rejecit ac cxpnlit.' 1 Zwischen Herzog Friedrich und dem König Karl VII. von Frankreich wurde früh schon bezüglich der einstigen Vermälung ihrer Kinder, dem Herzoge Sigmund und der Princcssin Radegund, eine Vereinbarung ge troffen. Schon im Jahre 1420 (nach dein Schatz-Archivs-Repertor. in Innsbruck V. p. 453) — nach Fugger's Ehrenspiegel 1430, dd. Scnonis, 15. Sept

., suchte König Karl eine Verbindung mit Herzog Friedrich von Oesterreich, indem er Friedrichen für dessen Sohn Sigmund seine Tochter Radegund antrug, oder wenn Sigmund stürbe, für einen zweiten Sohn, oder wenn Radegund stürbe, eine zweite Tochter. S. 453. Im Jahre 1430 fand auch die Verlobung der Kinder sUift. In Prim isser's Col- Icctunecn (Bibl. Tirol. Tom. 255) findet sich die Abschrift eines Schrei bens des Herzogs Friedrich an den Herzog von Lothringen, dd. Inns bruck, 19. Dec. 143G

. in welchem diesem mitgetheilt wird, er werde von der Verlobung Sigmunds mit Radegunde sicher schon gehört haben. Nun habe er (Friedrich lange schon eine Gesandtschaft an den König von Frankreich abordnen wollen, sei aber immer verhindert worden, er bitte den Herzog von Lothringen, die Hindernisse, die aufgezählt werden, dem Könige zur Entschuldigung vorzutragen. (Das Origina! im Tnnsbrucker Regierung.«-Archi ve.) Seitdem galt König Karl VII. als Schwiegervater die Herzogs Sigmund. Die Antwort desselben an die Tiroler Land

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 150 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
[237] 149 Er verlieh (lem Herzoge Sigmund nicht nur das landesfürst- liche Hoheitsrecht ,Bann und Acht in der Grafschaft Tirol' auf sechs Jahre, ' sondern trat ihm auch alle Remanenzen, die von den Gefällen Tirols, sie mochten in Geld, Getreide, Wein oder in anderen Sachen bestehen, aus den vier Jahren der Vormund schaft noch unbezahlt ausständig waren, ab, so dass er sie o 7 7 ohne irgend ein Hinderniss von Seite Friedrichs für sich er heben konnte; 2 er stellte ihm überdies einen Schutz

würden. Die beiden Brüder gelobten sich, in diesem Falle über die Theilung der durch den Vertrag vom 6, April ihnen zugewiesenen Länder sich in der Weise zu verständigen, dass zunächst einmal die Renten ihrer Antheile mit einander verglicheil und jedem die gleiche Hälfte zuge- theilt werden, und dass Friedrich die inneren und niederen, Albrecht die vorderen Länder ohne gegenseitige Beimi ng er halten sollte. Was Tirol betrifft, gelobten sie sich, mit aller Macht einander zu unterstützen, damit Sigmund

und die Tiroler Landleute ihnen eine redliche Theilung von wegen der Graf schaft Tirol an der Ftsch und im Innthalc bewilligen miissten ; auf gleiche Weise gelobten sie sich, einander beizustehen, wenn von Sigmund oder den Tiroler Landleuten im Laufe der sechs Jahre gegen sie beide, oder einen von ihnen, oder gegen das Haus Oesterreich eine Irrung oder Neuerung vorgenommen würde. Für den Fall, dass Herzog Sigmund im Laufe dieser sechs Jahre oder darnach mit Tod abginge, sollten beide brüder- 1 Urk. cid. Wien

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Seite 64 von 177
Autor: Jäger, Albert / Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Gerold
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Signatur: II 191.743
Intern-ID: 253119
Freiheit neuerdings in vormundschaftliche Abhängigkeit und zwar' auf sechs Jahre zu versetzen. Das Ganze war ein auf Täuschung berechnetes Manöver. n. Der Landtag' zu Mei an. Im Laufe des Octobers gelangten, wie oben bemerkt wurde, die ersten Nachrichten über das zwischen König Friedrich und Herzog Sigmund getroffene Uebereinkommen mich Tirol ; bald folgten die Zuschriften der beiden Fürsten, welche volle Auf klärung über das, was zwischen ihnen abgemacht worden war, verbreiteten

. Die Entrüstung war eine ausserordentliche und allgemeine. Man konnte nicht begreife]], mit welchem Rechte solche Vereinbarungen nur zwischen Friedrich lind Sig-mund ohne Wissen und Zuziehung der Tiroler Landschaft getroffen werden konnten, da die Haller Verschreibung nicht von Friedrich mit Sigmund, sondern mit den Ständen zu Stande gekommen war. Man betrachtete das Vorgehen Friedrichs als eine Ver letzung der Verschreibung und als einen Bruch des feierlich gegebenen Versprechens, für dessen Erfüllung

jene Punkte der Verschreibung, in welchen er gelobte, den jungen Herzog nicht ans dem Lande zu führen und den von dem Herzoge Friedrich hinterlassenen Schatz während der Vormund schaft unverrückt im Lande bleiben zu lassen, damit Herzog Sigmund ihn beim Ausgange seiner Minderjährigkeit wohlbe halten vorfinde, nicht eingehalten habe, so setze er sich auch jetzt über andere Punkte eigenmächtig hinweg; so, um nur einen 'und zwar den wichtigsten zu erwähnen, über jenen Ver tragspunkt

, durch welchen er sich verpflichtete, nach Verlauf der vier Vormundschaftsjahre dem Herzoge Sigmund alle Lande, Herrschaften, Schlösser, Güter und Leute, ferner alle Schatze

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