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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 57 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
ber chtete Zimmermauu au Be- deus (3. September 1857)/) Der für Ungarn herausgegebene Entwurf (1856)') über die Kircheuaugelegeuheiten der Evangelischen war in ganz Oesterreich eif rigst besprochen worden, Zahlreiche schriftliche wie mündliche Meinungs äußerungen darüber waren im Ministerium eingelangt, sod aß die Ab- schlußarbeiten in Angriff genommen werdeu konnten. Auch aus politi schen Rücksichten mußte Ungarn jetzt alle Kraft zugewendet werden. Hindernd trat dazwischen die italienische

sein, weuu di2 sur Ungarn bestimmten Vorschriften in der Richtung sorgsamer Musterung unierzogen würden, inwieferue gewisse Bestimmungen daraus auch für Sieden bürgen zu verwenden wären. Da mau im Ministerium ein Urteil zu fürchten nicht gewohnt war, kamen auch die genannten Vorschriften sogleich bei ihrem Erschei nen in die Hände aller evangelischen Vertretungskörper und aller Landesbehörden in Gesamtösterreich. tatsächlich lieferten diese Vor schriften auch für die Landeskirche brauchbare Winke

. Das Ministerium hielt wie oben dargelegt wurde, die für die Evangelischen in Ungarn herausgegebenen Vorschriften uicht als geheim bei sich Zurück, sondern verbreitete sie im Laude, iu Siebenbürgen und iu den deutschen Bundesländern. Ueberall fanden sie zustimmende Aufnahme, blos die magyarischen Inspektoren aller Grade leiteten, wie schon ausgeführt wurde, aus selbstsüchtigen Gründen im In-und Auslände eiue heftige Bewegung gegen das Ministerium ein. Die Frage der Neuordnung der evangelischen Kirche in Ungarn

war nicht eine kirchlich-religiöse, sondern eine politisch völkische Angelegenheit, wie aus den einschlägigen Akten klar und deutlich hervorgeht. Mau ') Für den Abdruck itt Aussicht genommen Archiv 42, Band, Zahl 12, — ') Zur Zahl 11^7. C. U. M. Entwurf zu einem Gesetze über die Ver tretung und Verwaltung der Kirchen-Angelegenheiten der Evangelischen beider Bekenntnisse im Königreich Ungarn, in der serbischen Woiwodschaft und dem Temescher Banale. Wien - Abgedruckt: Viktor Horuyausky, Prote stautische Jahrbücher

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 13 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Alexander Freiherr von Helfer! als Unterstaatssekretär wirkte, war auf seinem Posten und stellte mit Genehmigung Kaiser Franz Josephs in Leitnrklinden^) Rich- tnW nnd stoffliche wie Zeitliche Reihenfolge der Neuordnung der „evan gelischen Kirche im Gesamtstaate Oesterreich n'nd der Trinitarie^ in Siebenbürgen' fest. Seine im Jahre 1852 dem Kaiser unterbreite ten Vorschläge fanden im Dezember 1854 Genehmigung, derZnfolge aus innerpolitischen Rücksichten mit Ungarn begonnen wurde. Somit gliedert

sich die nachfolgende Darstellnng in die drei Abschnitte: Ungarn, Siebenbürgen und deutschslavische Kronlcmder.') 5) (Michael Dionysius Doleschal) Die wichtigsten Schicksale der evangelischen Kirche in Ungarn vom Jahr là) bis 1W8. Leipzig 1828. — Verzeichnis der jenigen Fürsten, Magnaten und Edellente in Ungarn nnd Siebenbürgen, welche seit der Reformation bis zum Ausgange des siebzehnten Jahrhunderts die evan gelische Religion entweder angenommen oder dieselbe begünstigt haben. Hand schrift 13. Ihrh. 30 Blätter

4. Im Nachlasse I. A. Zimmermann. Hiernach waren bis Mitte des 17. Jahrhunderts fast alle ungarischen Magnaten und Edellente evangelisch. ^ Geschichte der evangelischen Kirche in Ungarn von Anfang der Reformation bis 1850. Mit Rücksicht auf Siebenbürgen. Mit einer Einleitung von Merle d'Aubigne, Berlin 1854. — Georg Mich. Gottl. von Herrmann, das alte und neue Kronstadt. Bearbeitet von Oskar von Meltzl, 2 Bände. Hermannstadt 1883 -1887. - Friedrich Te,Usch, Geschichte der evang. Kirche in Siebenbürgen

2. Hermannstadt 1922. - - ') Als Leitur kunden dürfen angesehen werden: Wien 24. August 1852, Votum des Mini- sterialfekretärs Zimmermann zur Frage der Organisation der evangelischen Kirche in Ungarn; 11. Dezember 1852, Votum desselben betreffs Neuordnung der Kirche im Gesamtstaate; 14. Dezember 1852, Vortrag Thuns in derselben Angelegenheit- 17. Dezember 1852, Vortrag Thuns betreffend Verlegung des Superiutendentenfitzes von Virthälm nach Hermannstadt und die „Provisorische Vorschrift' - !). Dezember 1854

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 258 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Von dem Leipziger Centralvorstand des genannten evMgelischcn Vereines sind in jüngster Zeit mehrere Tausend von Briefen mit die sen nachdrücklichen Ermahnungen nach Ungarn abgesendet worden, deren gute Wirkungen kanin zn bezweifeln sind, nnd schon die nächsten Veisammlungen des Gustav-Adolph-Vereins werden den daran teil nehmenden Protestanten in Ungarn gewiß die vollste Ueberzeugung gewähren, daß sie nur dann auf weitere Unterstützung zahlen dürfen, wenn sie das kirchliche Band

, welches ihnen hierauf einen Anspruch gibt, von natioalen Agitationen rein — und überhaupt Politik und Kirche auseinander zu halten bedacht sein würden. Schließlich erlaube ich mir noch die Bemerkung beizufügen, daß, man in Deutschland den Erklärungsgrund für die ganzen Demonstra tionen der Protestanten in Ungarn in der häufig vorkommenden gro ßen Abhängigkeit ihrer Geistlichen von einflußreichen Magnaten des Landes und dann in den beklagenswerten Fortschritten nationaler An sichten zn erkennen glauben

, in welchen eine so große Zahl der Pa storen in Ungarn sich eingelebt hat. In letzterer Beziehung wurde mir von ochtenswerthen Persönlichkeiten hier wiederholt versichert, daß die an den Versammlungen des Gustav Adolph-Vereins teilneh menden protestantischen Glaubensgenossen ans Ungarn über die in den selben vorwaltenden consessionellen Ansichten und Überzeugungen hcinfig betroffen sind, daß sie ihre nationalen Verirrungen mit dem ortho doxen Bekenntnisse der evangelischen Kirche in Deutschland nicht in Einklang

gegen das Protestantengesetz für Ungarn. Zl. Wien, 13. September Z859. Erlaß des Grafen Thun an die evangelischen Konsistorien betreffend Anträge in Sachen der kirch lichen Neuordnung und hinsichtlich des Wechsels in der Leitnng der Konsistorien. An die k.k. Consistorien Augsb. und helvet. Bekenntnisses in Wien. Seine k. k. Apostolische Majestät haben mit der Allerhöchsten Ent schließung vom 1. September l. I. mich zn beauftragen geruht, die geeigneten Einleitungen zu treffen, damit auch in dem Kirchenregi- mente

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 14 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Ungarn. Die kirchenstaatsrechtliche Grundlage für die evaugelifche Kirche beider Bekenntnisse, Lutheraner und Reformierte, in Ungarn ist, wie erwähnt, gegeben in dem ciltverbürgten Nechtsstande der Kirche. Als daher der neue Minister an die Arbeit herantrat, auch die mehr als drei Millionen Seelen zählende evangelische Kirche in Un garn neu zu ordnen, lag es ihm völlig ferne, die Kirche ihrer Rechte zu berauben und gesetzwidrig dauerndem Zwange zu unterwerfen, son dern es war im Ministerium

an sich gerissen hatten, vor schrieben. Die darbende Geistlichkeit seufzte unter ihrem Druck und war jeglichen Einflusses beraubt. Die Kirche war nicht frei zu sprechen von dem begründeten Vorwurf, daß sie, anstatt ihrer versöhnenden Friedensarbeit nachzugehn, dnrch ihre weltlichen Führer in die revolu tionäre Bewegung sich Hatte hiueinreißen lassen. In diesem Zustande fand Freiherr von Haynan die evangelische Kirche, als er bei Belagerungszustand das Militär- und Zivilgonver- nement von Ungarn übernahm

gestellt wurdeu. (Verordnung General Haynau's vom !0. Februar 1850)^) Die ausführliche Begründung dieser Maßregel seitens des für Ungarn bestellten bevollmächtigten Zivilkommissärs Carl Geriuger Freiherr von Oedenberg (16. Februar 1850) läßt nicht den gering sten Zweifel darüber aufkommen, daß gewissenlose Vertreter der Kirche das Vorgehen der Regierung verschuldeten, ja geradezu notwendig machten. Somit fallen alle Klagen über ungerechtfertigte Härte Hay- nan 's, welche durch die vom schlechten

Gewissen getriebenen, geflüchte ten Magyaren im Auslände eisrig verbreitet wurden, als gegenstands los in sich Zusammen, und 'die unbefugte Etnmeugnng der Erzherzogin Maria Dorothee zu Gunsten eines gegen Hayuau's Verordnung eingereichten Majestätsgesuches (Pest 5. Mai 1851) mußte erfolglos ') LandesgeseMatt für Ungarn vom Jahre 1850 Stück 2, Nr. n. - Abge druckt: Anhang 1. ^ ') Herzogin von Württemberg, Witwe des «in 1A. Januar 1847 verstorbenen Erzherzog Joseph, Palatins von Ungarn.

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 29 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
, an welche der für Ungarn bestimmte Entwurf von 1856 (steh oben Seite 10) ans dem Ministerium zugesendet wmdeu war. Richters nahm die Sache gewiß nicht auf die leichte Achsel, denu er dachte fast drei Jahre hin durch darüber nach. Er meint, dem Kaiser stehe gesetzlich Zu, hin sichtlich Orduuug des ungarischen Kirchenweseus den ersten Anstoß Zu geben und die von der Synode beschlosseneu Ordnungen zu bestätigen, während es der Synode von rechtswegeu zukomme, die gesetzlichen Grundlagen für die evangelische Kirche

, an der Hand des Entwurfes den gegenmärtigen vorläu figen Zustand in emen Dauerzustand umzuwandelü. Zufolge der auf unmittelbarer Wahrnehmung beruhenden Be richte der diplomatischen Vertreter Oesterreichs rief das Patent ollge mein im Auslande Beifall hervor. Der Minister des Aenßern, Graf Denkschrift die Verfafsungsverhältniffe der evangelischen Kirche in Ungarn betreffend (Juni 1859), abgedruckt Richard Dove, Zeitschrift für Kirchenrecht, Berlin, 1861, I, 1A3 ff. — Richter sendete feine Meinungsäußerung

, nicht an das Ministerium, sondern als „Denkschrift' an den der Sache fernstehenden Erzherzog Albrecht, als Gouverneur von Ungarn, woher die Denkschrift an das Ministerium geleitet wurde. — Georg Lo esche, Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte des Protestant. 82. und M. Jahrgang Wien- Leipzig 1911, 619 erzählt: „Man (in den Wiener evangelischen Konsistorien) erwog wohl, sich zum amtlichen Gebrauche jene Denkschrift zu erbitten, die laut Zeitungsnachrichten Professor Emil Richter im Juni dem Erzherzog Albrecht

über die ungarische Kirchenregulierung erstattet. Der be rühmte evangelische Kirchenrechtslehrer der Berliner Universität trat darin für das verfassungsmäßige Recht der dortigen Synoden auf die sachliche Entschließung über die weitere Gestaltung der Kirchenverfassung Ungarns ein nnd führte den ho. (so !) nicht eben angenehmen Nachweis, daß der Kaiser über seine evangelischen Untertanen in Ungarn nur das Hoheitsrecht besitze, aber nicht das Recht der obersten Kirchenregierung in Anspruch nehmen könne

'. — Dem gegenüber steht: Die Wiener Konsistorien hatten nichts zu tun mit dem ungarischen Kirchenstaatsrecht, also auch nicht mit der nur dieses behandelnden Denkschrift Richters. Im Notfalle stand indessen mit dem Berichterstatter Zimmermann, dem Verfasser sämtlicher Ungarn betreffenden Vorlagen ein chenstaatsrechtlicher Fachmann jederzeit zur Verfügung. Loesche beruft sich auf „Zeitungsnachrichten', während er doch Seite 795 die Zeitschrift fur Kir chenrecht 1861 als von ihm angeblich benutztes Buch aufführt

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 27 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
betrieben. Das einst blühende deutsche evangelische Schulwesen m Ungarn war, als die magyarifthe Staatswlttschast (1918), ausgerottet, m Siebenburgen befand es Ilch gegmUver ver Staatsgewalt in Kampfesstellung um sein Dasecn. ) , ^ ^ Thun ermöglichte gewohnheitsmäßig frmste AussPlache. Er be- harrte auf seinem Standpunkte, keine Vorschrift unbesehen cu.fd g zu wollen, sondern öffentliche Besprechung hervorzurufen^ Oeffentlichkeit, als den besten Nichter nicht scheute und nicht zu f ch brauchte

- staaten vorlegen. Die von maßgebender èeite gefällten lAtttle kou ten günstiger kaum gewünscht werden. Die „Neue evangelische Kirchenzeitung /'ìpstehlt d Evangelischen Ungarns, in die Beratung der durch das Patent uno m Ministerlalverorduung erbrachten Kirchenverfassung einzutreten uuo sagt: „So lauge die evang. Kirche in Ungarn besteht, hat ste noch n! ein als eine so gute presbyterial-synodale Ordnung besessen als me u)r M dargebotene . . „Es bleibt daher nunmehr nichts übrig, als datz

die Evangelischen beider Bekenntnisse in Ungarn und seinen Ieoen- ländern einträchtig und eifrig d'e Hand ans Werk legen und den chnm Zuerkannten Pflichten und Rechten gemäß ihr kirchliches Gebäude Hàlch Friedrich Jacobson, Professor der Rechte in Königsberg, stellt die in Vorbereitung befindlichen Arbeiten Zur Begründung neuer Kirchenversassungen in Ungarn, Siebenbürgen und w den Erà dar. Er weist treffend nach, daß die gegen Patent und Verordnung vom 1., beziehungsweise 2. September 18o9 m Ungarn erhobe

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 24 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
weiter hinauszuschieben. Ini Gegenteil, je rascher diese betrieben wurde, um so besser für die Beteiligten Auch fehlte es uicht an Zustimmungserklärungen, weil ein uicht nnbedentendcr Teil der Evangelischen doch nicht soweit eingeschüchtert war, um das Weiterbestehen der avitischeu Kirchenwirtschaft verteidi gen zu helfen. Trotz aller Wühlarbeit von weltlicher Seite war ste tiges Fortschreiten der Neuordnung aus Senioratsberichtcu bemerkbar, wie denn auch in Ungarn eingeholte Erkundigungen nicht nngünstige Aussichten

der Regierung Zerstört, während diese gerade Beschützuug der Kirche in ihreu Rechten zu einer ihrer Aufgaben gemacht habe Durch Pateut') nnd Bestimmungen'^) erscheint die Kircheuverwal- lung in die Hände der Gläubigen gelegt, welche in eigenen selbst ständigen Lokals Seniorats- und Snperintendcntialkouventen tagen, ihre kirchlichen und weltlichen Vorsteher frei wählen nnd ihre Augele- Auch durch den Berichterstatter in Ungarn persönlich angestellt. Zahl 1421. C.U.M. vom 8. Oktober 1857. ') Zahl 15)4. C.U.M

. 1858. — Anhang 4.— ^ Auch von Thun so bezeichnet, welcher den Bortragsentwurs unverändert gut hieß. >) Patent vom 1. September 1859 betreffend die innere Verfassung, die Schul- und Unterrichts-Angelegenheiten und die staatsrechtliche Stellung der evangeli schen Kirche beider Bekenntnisse in den Königreichen Ungarn, Kroatien und Slavonien, in der Woiwodschaft Serbien mit dem Temeser Bannte und in der Militärgrmze. Zahl 1M3. C.U.M. 185». Neichsgesetzblatt 185!) Nr. 160. — Verordnung vom 2. September

18.5!), womit provisorische Bestimmungen über die Vertretung und Verwaltung der Kirchen-Angelegenheiten der Evan gelischen beider Bekenntnisse in den Königreichen Ungarn, Kroatien und Sla vonien, in der serbischen Woiwodschaft mit dem Temeser Banale und der Militärgrenze kundgemacht werden. Reichsgesetzblntt 185!) Nr. 161.

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 5 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Inhaltsübersicht. Vorwort. Graf Leo Thun. Die evangelischen Kirchengememschaften im Ge samtstaate Oesterreich, ihre Rechtslage. Das Herrscherhaus und die Evangelischen im Gesamtstaate. Thuns Plan für Neuordnung der Kirche. Die Leiturkunden aus den Iahren 1852 bis 1854. Feststellung der Reihenfolge der Ordnungsarbeiten in den drei Gruppen: Ungarn, Siebenbürgen, deutschslawische Kronländer. Quellenbericht. Ungarn. Die kirchenstaatsrechtliche Grundlage im Ministerium anerkannt. General Haynaus

Verordnung vom 10. Februar 1350. Zweck der Neuordnung Herstellung geregelter Verhältnisse bis Zur Bil dung einer selbständigen kirchlichen Vertretung. General Haynaus Verordnung vom 10. Februar 1850 (Abgedruckt : Seite 87 ff.) eine Folge des Hineinziehens der Kirche in politische Umtriebe. Der Berichterstatter Joseph Andreas Zimmermann. Sein Votum über Ungarn vom 24. August 1852. Votum desselben betreffs Gesamtösterreich vom 11. De zember. Vortrag Thuns über den Arbeitsplan vom 14. Dezember 1852

. chernhaltung von Politik aus kirchlichen Versammlungen. Entschließung vom v. Dezember 1334 betreffs Reihenfolge der Arbeiten der Neuord nung ; zuerst Ungarn, nach dessen Erledigung Siebenbürgen und die deutschslavischen Kronländer. Tagung von Vertrauensmännern in Wien 17. Mai bis 13. Juni 1855. Vortrag Thuns über Herstellung einer vorläufigen Verfassung vom 18. August 1855. Entschließung vom 23. Juli 1856 ; Gesetzentwurf. Hin ausgabe desselben an die Distriktualkonvente zur freien Meinungs äußerung

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 103 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
Kirche in Ungarn?) Zahl 154. C. U. M. 1858. Mit 90 Beilagen. - Versaßt von Sektionsrat Zimmermann. Allernntertämgster Vortrag des treugehorsamsten Ministers für Kultns und Unterricht, Leo Grafen von Thnu, betreffend die zn er lassende Allerhöchste Entscheidung über die Vorlagen der im Jahre 1791 von den Evangelischen beider Bekenntnisse in Ungarn Zn Pesth und Ofen gehaltenen Generalsynoden Allergnädigster Herr! Allen Verhandlungen, welche ans Anlaß der von den Evangelischen beider Bekenninisse

in Ungarn ans ihren Generalsynoden zu Pesth nnd Ofen im Jahre 1791 zur Allerhöchsten Schlußfassung unterlegten Synodalbeschlüsse bei dem früher bestaudeuen Staatsrate bis Zum Erlasse des Allerhöchsten Cabinetschreibens vom 6. Februar 1846, Eons. Zahl 1032, 1845. — mittelst dessen sämmt- liche Verhandlnngsacten an den kön ungarischen Hofkauzler Mail Ä t h mit dem Auftrage zurückgeleitet wurden, das mit Allerhöchstem Cabinet-- schreiben vom 13. Dezember 1840, Con f. Zahl 1007, von 1836 ver laugte

meritorische Gutachten zn erstatten — stattgefunden haben, ruht die Idee der ununterbrochenen Continuität der Verhandlungen zn Grunde. Derselben Idee der Contiuuität Verdauken die zahlreichen Gesuche, welche die Evangelischen um die Allerhöchste Entschließung auf die 179!er Synodal-Operate bis ius dritte Decemnnm des laufenden Jahrhunderts herab Allerhöchsten Orts eingereicht haben, ihre Entstehung, Auf derselben Idee der Continuität fußten die Stände des König reiches Ungarn

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Kategorie:
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Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 19 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
der Kirche Gelegenheit geboten, zu der beabsichtigten Nenordmmg (Koordination) rückhalislos sich änßeru zu können. Am 9. Dezember 1854 gab der Kaiser mittelst Entschließung^) das Zeichen zur Fortsetzung der Arbeiten und verfügte Beginn d er N e u o r d n n n g der kjrchlichm Angelegenheiten in Ungarn. Weiters ordnete der Kaiser an, daß hinsichtlich der Regelung der kirchlichen Verhältnisse der Evangelischen beider Bekenntnisse und der Unitarier in Siebenbürgen, dann der Evangelischen Angsb, nnd

hel vetischen Bekenntnisses in den dentschslavischen Kronländern nach, D u r ch f ìì h r u n g der für Ungarn zu treffenden Maßnahmen g e-. eignete A n träge i h m ' z u erst atteu sei n werde n. Das hieß also Warten ans Seiten Sichenbürgens wie dlr dentschsla vischen Krouläuder bis nach Erledigung der Kirchensragr in Ungarn. Im Sinne dieser Entschließung lud der Minister Vertreter der Kirche ein, „sich Zu einer vorläufigen Beratung, durch welche ich die vertraulichen Mitteilungen und Äußerungen

einiger dnrch Einsicht und Erfahrung ausgezeichneter Männer zu meiner eigenen Belehrung über die tatsächlichen Zustände und Bedürfnisse der Evangelischen bei der Konfessionen in Ungarn zu benutzen wünsche, am 17. Mai hier in Wien sich einzufinden' (185b). — Eingeladen waren: Stephan Pap- Szoboßlai, Superintendent des Distriktes Helv. Vek. jenseits der Theiß ; Panl Apostol, Superintendent des Theißdistriktes Heid. Vek.; Paul Török, Prediger nnd Senior Augsb. Vek. in Pest; Johann Lndwig Toperczer

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Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 242 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
der mit den Allerhöchsten Entschließ ungen vom 21. December 1820 und vom 10. Juli 1821 abgewe senen Geistlichkeit stand — zurückgewiesene Gesuch des Superinten denten Benedek durch vollständigen Abdruck im Jahre 1842 unter den Evangelischen helvetischer Confession in den weitesten Kreisen von ganz Ungarn bekannt. Die von dem größten Theile der evangelischen 'sla- vischen Geistlichkeit Augsburgischer Confession in: Jahre 1842 Aller höchsten Orts gegen den GenerabJnspeclor Grafen Carl Zay erhobe nen Klagen

die gesetzliche Ordnung nur von dem Allerhöchsten Laudesfürsten ausgesprochen werden könne; ein Zustand endlich, dem aus deu in den Beilagen des ehrfurchtsvoll anverwahr- ten (unter Nr. 88 der Beilagen dieses a. u Vortrages) Berichtes des damaligen bevollmächtigten Civilcommissärs für Ungarn B. Geringer vom 16. Februar 1850 entwickelten Gründen dnrch die provisorische Verordnung des Feldzeugmeisters B. Haynau vom W.Februar 1850, und durch die Allerhöchste Entschließung vom 21. Juni 1854 (Lan

- des-Negieruugsblatt für das Königreich Ungarn, Jahrgang 1854, zweite Abthnlung XiV. Stück, Nr. 20) wohl das Urtheil gesprochen worden, der aber nur jheilweife suspendirt ist, und der mit der Wie-

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Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 87 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
in Italien derart, daß die betreffenden Anwärter von der evangelischen Oberbehörde in Ungarn vorgeschlagen werden sollten, dienstlich aber der Militärbehörde unter gestellt seien. Es erschien wünschenswert, evangelische Militärgeistliche in genü- gender Anzahl zu bestellen uud dieselben dem Verbände der verschie denen evangelischen Kirchengemeinschaften anzugliedern. Dafür waren aber Kriegsministerium uud Armee-Oberkommando nicht zu gewinnen. Von militärischer Seite wurde aus Gründen der Disziplin

und Slavouieu; in Verona für das lombardisch- venetianische Königreich, Kärnten, Krain, Tirol, Küstenland uud Dal- matien; in Ofen für Ungarn; in Lemberg für Galizien nnd die Bukowina; in Prag für Böhmen, Mähren uud Schlesien; in Her manustadt für Siebenbürgen, das Ban at und die serbische Woiwod schaft — Hinsichtlich des Befähigungsnachweises von Anwärtern für den Seelsorgedienst war die Militärbehörde an das Ministerium für Kultus und Unterricht angewiesen.^) Am 5. Mai erstattete Thuu Vortrag') wegen

Ausdehnung der bezüglich der Dotation für die Superintendenten in Ungarn getroffenen Bestimmungen ans die Superintendenten im Kouffstorialsprengel, auf welchen ani 11. Mai zu stimmende Entschließung ergingt). Hiervon v) die jährlichen àterMtzungen, welche !) evang. Augsb. uud Zwei evang- helv. Gemeinden aus dem Staatsschatz? bar ausbezahlt erhalten, im Ge samtbetr age von 1717 fl M àr. ') Zahl I'M C. U. M. 1,Ä;<>. ') Zirkularverordnuug des Armee-Okerkcnu- mandos vom L!>. April IMO. Reichsgeseichlatt

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Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 31 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
21 Zweifel bemüht, vom geschichtlichen Rechte auch in dieser Frage nicht abzuweichen. ^ Mitentscheidend war aber ein nicht unwichtiger Umstand, welcher die völlige 5z alt! osi gleit der dem Patent samt Verordnung erwachsenen Gegnerschaft vor Äugen führt Es ist die Art der Entstehung des 26. Gesetzartikels von 1791, Zn dessen angeblich dringlich notwendig gewordener Veschnhung alle Frennde des bedrohten Rechtes der Evangelischen in Ungarn aufgerufen wnrden. Wer lediglich die gegen den Elüwnrf

. Besagter Gesetzartikel beruht vielmehr auf den vor Beginn der Tagung an die Stände ergangenen könig lichen Resolutionen vom 7. November 1790^) und vom 18. Januar 1791^. Aus Begleichung der königlichen Resolutionen mit dem 26. Ge setzartikel ergibt sich als urkundlich erwiesen Uebereinstimmung dieses Geietzartikcls nach Einteilung und Inhalt mit der ihm vorausgegan genen königlichen Resolution vom 18, Januar 1791. In Ungarn wogte der Kampf zwischen den magyarischen adligen Inspektoren

und der Geistlichkeit, für welche anch der Debreziuer Professor Nicolaus Sinai tätig war. Seinem Einflüsse gelang es, die königliche Resolu tion vom 13. Januar 1791 zu erwirken, welche mittelst Landtags beschluß durch den 4. Paragraph des 26. Artikels vom Jahre 1791 zun: Gesetz crhobeu wurde. Also, der Landesherr leitete einen bestimm ten Wortlaut eines Zu schaffenden ^rticulus à nsZotio rsÜZwms an die Landstände, und diese geschlichen Vertreter des Königreichs Ungarn nahmen den von auswärts, wie der beliebte

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 40 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
durch seinen eigenen Aussteller tatsächlich außer Kraft gesetzt wurde. Die vorgenannte Entschließung dehnte die. amtliche Zuständigkeit der evangelischen Ministerialabteilnng mit Ministerialrat Zimmermann als erstem Berichterstatter auf den Amtsbereich der Wie ner evangelischen Konsistorien sowie auf die Evangelischen beider Be kenntnisse und der Unitarier in Siebenbürgen aus. Durchführung eines Werkes, wie das der neuen Kirchenordnung für Ungarn, war nur denkbar bei stetiger, durch uichts abgelenkter Verfolgung

-völkischer Tummelplatz für allerlei Ausschreitungen gegen Deutsche und Slowaken geworden war. Zufolge kaiserlichen Handschreibens vom 29. Dezember 1860 übergab Unterstaatssekretär Freiherr von Helfert die noch nicht erle digten Unterrichts- und Kultusakteu betreffs Ungarns der ungarischen Hofkanzlei in Wien (30,Dezembers), womit Ungarn in dieser Hinsicht ans dem Amtsbereiche des Staatsministeriums ausschied. Kein Thuu stört heute die Zirkel der uugarläudischeu Refor mierten, welche feit mehr als sechzig

Jahren jeglichem Wiener Ein flüsse entrückt, aber mit ihrer eigenen magyarischen Staatsregierung höchlich uuzufriedeu sind. Am 25 August 19L4 wurden die Verhand lungen der reformierten Synode in Papa zu Ende geführt. In seiner Schlußrede sprach Bischof Balthazar (Debrezin) sein Bedauern darü ber aus, daß Ungarn von der in der Verfassung vom Jahre 1848 ') Zahl 8W C.U.M. MM vom W> April ILM, - '') Zahl 1748. C.U.M. 1860. — Präsid. Zahl 2015. 1800.

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Bücher
Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1926
¬Das¬ Ministerium Thun für die Evangelischen im Gesamtstaate Österreich : 1849 bis 1860 ; auf Grund archivalischer Quellen
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Seite 222 von 283
Autor: Zimmermann, Franz / Franz Zimmermann
Ort: Wien
Verlag: Buchh. des christl. Vereins j. Männer
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich;s.Protestantismus;z.Geschichte 1849-1860
Signatur: II 63.759
Intern-ID: 202768
mit positiven Befugnissen ausge stattetes Ober-Aufsichtsrecht, wie aus den ehrfurchtsvoll anverwahrten Verhandlungs-Acten hervorgeht, laut welcher „die Herausgeber des evangelischen kirchlichen Wochenblattes „protsswns ss iskài ,,wp' (Protestantisches Kirchen- und Schulblatt) ein Schulfondscapi- „tal zum Cautionserlage verwendet haben' (unter Nr. 74 der Bei lagen dieses a. u Vortrages); das Generalgouvernement für Ungarn vertritt in der Note vom 1l. April 1858 die Meinung, „daß bei dem „Umstände

' (unter Nr. 74 der Beilagen dieses a. u. Vortrages). — Obwohl ich dem Antrage des Generalgouvernements für Ungarn, das Einschreiten der Ofner Statthalterei-Abtheilung auf sich beruhen zu lassen, im Hinblicke auf die Schwierigkeiten, welche bei dem gegenwärtigen Stande des evangelischen Kirchenregiments jede weitere, doch nur :m kirchli chen Wege thunliche, Erhebung und Richtigstellung jener Thatsachen, auf die es bei der Entscheidung ankommt, unvermeidlich bieten muß, auch meiner Seits beizutreten mich bemüßigt sehe

zu Jgw Michael Path ist das Generalgouvernement für Ungarn durch die „Berichte des Zipser „Comitatsvorstandes und des Leutschauer Stuhlrichters in die Kennt- „niß gelangt, daß auch dieser evangelische Priester sich ungeachtet „semer erfolgten Entsetzung von seinem Posten im Fortgenusse seiner »Bezüge als Jgloer Pfarrer befinde;' das Generalgouvernement be zieht sich in diefem Zusammenhange lediglich auf seine gleichfalls ehr furchtsvoll anverwahrte Note vom 4. Juni 1855 Z. 6133. In die ser Note

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