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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 117 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
Regionalrat und Regionalregierung Italien setzt sich aufgrund seiner Verfassung die neulich durch das Ver fassungsgesetz vom 18.10.2001 Nr. 3 abgeändert wurde, aus Ge nieinden, Provinzen, Großstädten, Regionen und aus dem Staat zusam men. Die Regionen sind Gebietskörperschaften mit bestimmten eigenen Machtbefugnissen und Aufgaben, die von den Organen der Region (Re gionalrat, Regionalausschuss und Präsident des Regionalausschusses} Wahrgenommen werden. Von den insgesamt 20 italienischen

Regionen besitzen fünf (Sizilien, Sardinien, Friaul-Julisch Venetien, AostaTalA/allée d'Aoste und Trentino-Südtirol) ein Sonderstatut, das diesen Regionen wegen ihrer geographischen Lage und Geschichte eine besondere, ge genüber den Regionen mit Normalstafut mehr ausgeprägte Selbstver waltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol setzt sich aus zwei Provinzen zusammen: Die Autonome Provinz Bozen, welche Südtirol umfasst und die Autono me Provinz Trient, welche das Trentino umfasst. •m Rahmen

der vom Sonderstatut zuerkannten Autonomie hat jede die ser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die von den Organen des Landes wahrgenommen wird: es sind dies der von der Bevölkerung ge wählte Landtag sowie die ihrerseits vom Landtag gewählte Landesre gierung und deren Oberhaupt, der Landeshauptmann. Das Verfassungs gesetz vom 31. Jänner 2001, Nr. 2, hat weitgehende Statutsänderungen bezüglich der institutionellen Beziehungen zwischen der Körperschaft Region und den autonomen Provinzen eingeführt

, die in ihrer Gesamt heit ab den nächsten, auf Landesebene - und nicht mehr auf regionaler Ebene - durchzuführenden Wahlen nach Beendigung der laufenden Legislaturperiode zum Tragen kommen werden. Beispielsweise ist darin vorgesehen, dass die Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des Wahlrechtes nun bei den beiden autonomen Provinzen liegt. Dem Regio nalrat obliegt es weiterhin, allerdings auf Vorschlag und auf Veranlassung der beiden Landtage, die Initiative für Statutsänderungen voranzutreiben. ZUSTÄNDIGKEITEN

DER REGION Sachgebiete der primären Gesetzgebungsbefugnis (Art. 4 des Statutes): 1. Ordnung der Regionalämter und des zugeordneten Personals; 2. Ordnung der halbregionalen Körperschaften; 3. Ordnung der örtlichen Körperschaften und der entsprechenden Gebietsabgrenzung; 4. Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 88 von 242
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2002
Intern-ID: 245260
. Mit dem Verfassungsgesetz vom 31. Jänner 2001, Nr. 2, betreffend die Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut sowie mit dem Verfassungsgesetz vom 18. Oktober 2001, Nr. 3, betreffend Änderungen der Italienischen Verfas sung, kam es zu einem Umbau des institutionellen Gefüges zwischen der Region einerseits und den beiden Provinzen andererseits. Demnach bilden nun die beiden autonomen Provinzen von Bozen und Trient die Region, sind also sozusagen deren tragende Säulen. Die wichtige Neuerung bedeutet

. Mit dem neuen Autonomiestatut von 1972 wurde die Zahl der Abgeordneten des Regionalrates auf insgesamt 70 Abgeordnete festgetegt, die sich ent sprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilten. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol dann im Jahre 1983 einen Abgeordneten dazugewonnen, womit beide Provinzen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 115 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
ihrer geographi schen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die “Autonome Provinz Bozen“, welche Südtirol umfasst, und die “Autonome Provinz Trient”, welche das Trentino umfasst. Im Rah men der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes

wahrgenommen; es sind dies der von der Be völkerung gewählte Landtag sowie die ihrerseits vom Landtag gewählte Landesregierung und deren Oberhaupt, der Landeshauptmann. Das am 25. Oktober 2000 vom italienischen Parlament endgültig genehmigte Verfassungsgesetz zur Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut hat einen Umbau der Region zur Folge, der in Zukunft hauptsächlich eine Koordinierungsfunktion zwischen den beiden Län dern Südtirol und Trentino zukommen wird. Das Wahlrecht

Gebietsabgrenzungen von Gemeindegebieten; 4. Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdienste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften; 8. Ordnung der Handelskammern; 9. Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Ge-

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1980
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1980.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 28 von 141
Autor: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 150 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 3., verb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1980
Intern-ID: 192453
1.1.1940 8.9.1943 Am 31. Dezember 1939 ist die Optionsfrist abgelau- ! fen. Dem amtlich verlautbarten Ergebnis zufolge i haben in der damaligen Provinz Bozen (ohne Unter- ì land) 166.488 und in den Provinzen Trient (Unter- ! land), Udine (Kanada!] und Belluno (Buchenstein] ; 16.572 für Deutschland optiert. Die Zahl der Nicht- : Optanten wird mit 63.017 in der Provinz Bozen und j 19.530 in den anderen drei Provinzen angegeben. Diese Zahlen sind sicher im italienischen Sinne fri- ; siert worden

. ] Die von einigen verständnisvollen Amtspersonen j der deutschen Umsiedlungsämter angewandte Ver- [ zögerungstatik, aber vor allem der Gang der Kriegs- Ì ereignisse, verhinderten die volle Durchführung der [ Umsiedlungspläne. \ Italien schließt mit den Alliierten Waffenstillstand, ; Deutsche Truppen besetzen den größten Teil des 1 Landes bis Neapel. Der Tiroler Gauleiter Franz Ho- j fer wird zum Obersten Kommissar der sogenannten ; »Operationszone Alpenvorland« ernannt, die aus \ den drei Provinzen Bozen, Trient und Belluno

4
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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1998
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1998.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 85 von 218
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 17., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1998
Intern-ID: 192457
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevöikerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hat te das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, I960, 1964, 1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973,1978, 1983, 1988, 1993) neu gewählt

. Die Gesetzgebung Bereits das “erste” (oder “alte') Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das “neue” Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landes gesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag be schlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzesinitiativen von einzelnen

5
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1988
SüSüdtirol-Handbuch.- Stand: April 1988.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 84 von 214
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 228 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 7., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1988
Intern-ID: 192466
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abge ordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948,1952,1956, I960,1964,1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983) neu gewählt. Die Gesetzgebung Bereits

das „erste“ (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das „neue“ Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes initiativen von einzelnen Landtagsabgeordneten

6
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1990
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1990.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 69 von 220
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 9., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1990
Intern-ID: 192442
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hafte das Trentino 35 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abge ordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948. 1952, 1956. 1960. 1964. 1968). seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973. 1978, 1983. 1988) neu gewählt. Die Gesetzgebung

Bereits das ..erste' (oder „alte') Autonomiestatut aus dem Jahre 1948. aber vor allem das „neue' Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgeselze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes initiativen von einzelnen Landtagsabgeordneten

7
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 87 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2001
Intern-ID: 273893
. des Trentiner Landtages. Der Regionalrat hat 70 Mitglieder, 35 Abgeordnete werden in Südtirol ge wählt, 35 Abgeordnete im Trentino. Mit dem am 25. Oktober 2000 vom italienischen Parlament endgültig verabschiedeten Verfassungsgesetz zur Reform der Statute der Regionen und Provinzen mit Sonderstatut (Verf. Ges. Nr. 2 vom 31.1.2001) kommt es zu einem Umbau der Region mit einer gleichzeitigen Aufwertung der beiden Landtage von Bozen und Trient. Die Abgeordneten werden als Abgeordnete zum Landtag gewählt

und des Trentiner Landtages an die Bevölkerungszahil des Landes gebunden, wobei auf je 15.000 Einwohner oder auf einen Bruchteil von mehr als 7500 Einwoh nern jeweils ein Abgeordneter entfiel. Mit dem neuen 'Autonomiestatut von 1972 wurde die Zahl der Abgeordneten des Regionalrates auf insge samt 70 Abgeordnete festgelegt, die sich entsprechend der jeweiligen Bevdtkerungszah! in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren

Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, 1960, 1964, 1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983, 1988, 1993, 1998) neu gewählt.

8
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1989
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1989.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 87 von 219
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 8., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1989
Intern-ID: 192465
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abge ordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948,1952,1956,1960,1964,1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983, 1988) neu gewählt. Die Gesetzgebung Bereits

das „erste“ (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das „neue“ Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes initiativen von einzelnen Landtagsabgeordneten

9
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 79 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hat te das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, 1960, 1964, 1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983, 1988, 1993) neu gewählt

. Die Gesetzgebung Bereits das/'erste” (oder “alte”) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das “neue” Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes initiativen von einzelnen

10
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1993
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1993.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 74 von 234
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 246 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 12., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1993
Intern-ID: 192462
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese vertei len. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; in folge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 ei nen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeord nete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, 1960, 1964, 1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973,1978, 1983, 1988) neu gewählt. Di© Gesetzgebung

Bereits das »erste« (oder »alte«) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das »neue« Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Lan desgesetzen) geregelt werden, Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzesi nitiativen von einzelnen Landtagsabgeordneten

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Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192443/192443_87_object_5255268.png
Seite 87 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, I960, 1964, 1966), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983, 1988, 1993, 1998) neu gewählt

. Die Gesetzgebung Bereits das „erste“ (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das „neue' Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landes gesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzesinitiativen von einzelnen

12
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 72 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese vertei len. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infol ge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, 1960, 1964, 1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983, 1988) neu gewählt. Die Gesetzgebung

I Bereits das „erste' (oder „alte“) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das „neue“ Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtiro! besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes initiativen von einzelnen Landtagsabgeordneten

13
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1986
Südtirol-Handbuch.- Stand: April 1986.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 78 von 196
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 214 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 5., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1986
Intern-ID: 192456
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hatte das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abge ordnete stellen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948,1952,1956,1960,1964,1968), seit 1968 wi rd der Regionalrat alle fünf Jahre (1973, 1978, 1983) neu gewählt. Die Gesetzgebung Bereits

das „erste“ (oder „alte' 1 ) Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das „neue' Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe v on Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes- 'hitiativen von einzelnen Landtagsabgeordneten

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1997
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1997.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 85 von 219
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 16., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1997
Intern-ID: 192458
, die sich entsprechend der jeweiligen Bevölkerungszahl in den beiden Provinzen auf diese verteilen. Bis 1983 hat te das Trentino 36 Abgeordnete und Südtirol 34; infolge des stärkeren Bevölkerungszuwachses hat Südtirol seit 1983 einen Abgeordneten mehr, womit beide Provinzen jeweils 35 Abgeordnete steilen. Bis zum Jahre 1968 fanden die Regionalratswahlen alle vier Jahre statt (1948, 1952, 1956, 1960, 1964, 1968), seit 1968 wird der Regionalrat alle fünf Jahre (1973,1978, 1983,1988, 1993) neu gewählt. Die Gesetzgebung

Bereits das “erste” (oder “alte') Autonomiestatut aus dem Jahre 1948, aber vor allem das “neue” Autonomiestatut haben dem Land Südtirol Zuständigkeiten übertragen, die andere italienische Regionen oder Provinzen nicht haben. Das Land Südtirol besitzt damit eine Reihe von Selbstverwaltungsbefugnissen, die mit eigenen Gesetzen (den Landesgesetzen) geregelt werden. Diese Landesgesetze werden vom Landtag beschlossen. Eingebracht werden können Landesgesetzes initiativen von einzelnem Landtagsabgeordneten

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 110 von 213
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1996
Intern-ID: 192459
ihrer geographischen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die “Autonome Provinz Bozen”, welche Südtirol umfaßt, und die “Autonome Provinz Trient”, welche das Trentino umfaßt. Im Rahmen der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes wahrgenommen

und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdienste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften; 8. Ordnung der Handelskammern; g. Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Genossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten, die von den anderen im Gebiet der Region bestehenden öffentlichen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 115 von 230
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1999
Intern-ID: 273891
ihrer geographi schen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die „Autonome Provinz Bozen“, welche Südtirol umfaßt, und die „Autonome Provinz Trient“, welche das Trentino umfaßt. Im Rah men der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes

der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdienste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften; 8. Ordnung der Handelskammern; g, Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Ge nossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 105 von 248
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1994
Intern-ID: 192461
ihrer geographischen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die “Autonome Provinz Bozen”, welche Südtirol umfaßt, und die “Autonome Provinz Trient”, welche das Trentino umfaßt. Im Rahmen der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes wahrgenommen

und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5- Anlegung und Führung der Grundbücher; 6- Feuerwehrdienste; 7 - Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften; 8- Ordnung der Handelskammern; 9- Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Genossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten, die von den anderen im Gebiet der Region bestehenden öffentlichen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 115 von 231
Autor: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/2000
Intern-ID: 192443
ihrer geographi schen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normaistatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die „Autonome Provinz Bozen', welche Südtirol umfaßt, und die .Autonome Provinz Trient', welche das Trentino umfaßt. Im Rah men der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes

der Gemeinnützigkeit, soweit sie nicht Arbeiten betreffen, die vorwiegend und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdiemste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften: 8. Ordnung der Handelskammern; 9. Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Ge nossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 104 von 202
Autor: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1995
Intern-ID: 192460
ihrer geographischen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit iNormalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung sichert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder: Die “Autonome Provinz Bozen”, welche Südtirol umfaßt, und die ‘‘Autonome Provinz Trient”, welche das Trentino umfaßt. Im Rahmen der Regionalautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes wahrgenommen

und unmittelbar zu Lasten des Staates gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdienste; 7. Ordnung der Sanitären Körperschaften und der Krankenhauskörper schaften; 8. Ordnung der Handelskammern; 9. Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Genossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten, die von den anderen im Gebiet der Region bestehenden öffentlichen

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Recht, Politik , Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Seite 99 von 230
Autor: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Ort: Bozen
Verlag: Autonome Prov. Bozen
Umfang: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Signatur: II Z 1.665/1992
Intern-ID: 192463
ihrer geographischen Lage und Geschichte eine besondere, gegenüber den Regionen mit Normalstatut ausgedehntere Selbstverwaltung si chert. Die Region Trentino-Südtirol gliedert sich heute somit in zwei Provinzen oder Länder. Die ,,Autonome Provinz Bozen“, welche Südtirol umfaßt, und die „Autonome Provinz Trient“, welche das Trentino umfaßt. Im Rahmen der Regionaiautonomie hat jede dieser zwei Provinzen eine eigene Autonomie, die Landesautonomie. Diese Landesautonomie wird von den Organen des Landes wahrgenommen

gehen und soweit sie nicht die Sachgebiete betreffen, für die die Provinzen zuständig sind; 5. Anlegung und Führung der Grundbücher; 6. Feuerwehrdienste; 7. Ordnung der sanitären Körperschaften und der Krankenhaus körperschaften; 8. Ordnung der Handelskammern; 9. Entfaltung des Genossenschaftswesens und Aufsicht über die Genossenschaften; 10. Meliorierungsbeiträge in Zusammenhang mit öffentlichen Arbeiten, die von den anderen im Gebiet der Region bestehenden öffentli chen Körperschaften durchgeführt werden.

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