¬Der¬ alte Sabel oder eine kirchenpolitische Disziplinar-Untersuchung
9 wenig, das find rein weltliche und staatliche Dinge. Ganz anders ist dies jedoch bei den sogenannten gemischten MnArlegenherien. Sie gehen teils die Kirche teils den Staat an, beide Teile haben drein zu reden, einerseits Papst, Bischof und Seel sorger, andererseits die Gemeinde, der BWrkshauptmann, kurz die weltliche Obrigkeit. Solche gemischte Angelegenheiten sind Z. B. die Ehe, aber nicht in soweit sie Sakrament ist, die Schule, die Matriken oder kanonischen Bücher, die Ver waltung
des Kirchenvermögens u. dgl. Aus der Ehe ent stehen die Fanlilien und gehen die Untertanen der Kirche wie des-Staates hervor; daher kann es weder dem Staate noch ‘ der Kirche gleichgiltig sein, wie die Ehen beschaffen sind. In deî Schule werden sowohl die jungen /Glieder der Kirche als auch die jungen Staatsbürger herangebildet. Somit ist es klar, daß beide Teile dreinreden müssen, da es für beide wichtig ist, welche Lehrer angestellt werden nud was man dort alles vorträgt. Ferner haben die Bischöfe entschieden