2 Errichtung der Pflichtschule (1782) Über die Neugestaltung der Schule in Rodeneck durch die Maria-Theresianische Schulreform sind wir aus dem im Pfarrarchiv vorhandenen „Visitations- und Einrichtungsprotokoll" vom 26. März 1782 bestens informiert. Vor dem Landesschulvisitator von Tirol, Ignaz Mantinger und Johann Ignaz von Preu, der seinen Vater Ignaz Jalcob, Pfleger und Richter der Herrschaft Rodeneck, vertrat, und dem Gerichts schreiber Johann Josef von Samern erschienen an diesem Tag
folgende Vertreter des Burgfriedens Rodeneck: Josef Rauchegger — Obergoprat zu Nau- ders, Anton Peintner — Haiden zu St. Pauls, Michael Schenckwein— Scheiber am Ahnerberg, Franz Putzer — Galtiner am Fröllerberg, während Franz Peintner von Vill wegen Unpäßlichkeit nicht kommen konnte. Nach Verlesung und Erläuterung der allerhöchsten Befehle wurde im ersten Teil beschlossen, A — daß für die Jugend vom 7 . bis 14. Lebensjahr im Burgfrieden Rodeneck zu Vill Schule sein soll, und zwar von Martini bis Ostern
; B — daß für die ausgeschulten Jugendlichen bis zum 20. Lebens jahr die Wiederholungsschule an Sonn- und noch bestehen den Feiertagen nachmittags zu gegebener Zeit gehalten werde, teils damit die Jugendlichen nicht alles vergessen, was sie in der Schule gelernt haben, teils damit sie die Schulkenntnisse erweitern und auch in ihrem blühenden Alter an diesen Tagen heilsam beschäftigt werden; C — daß die Jugendlichen die Schule nicht eher verlassen dür fen, bis sie das Vorgeschriebene erlernt haben, worüber der Schulmeister
und die Berichte vorschriftsgemäß abliefern; G — daß den Schulmeistern gewisse Solarien (Lohn) ausbezahlt werden, die sie nach vollendetem Schulkurs einzunehmen haben; H — daß dem Schulmeister, der nicht den nötigen Fleiß auf bringt oder kein gutes Beispiel gibt, von der Ortsvorstehung das Salarium gestrichen werde-, I — daß neben dem geistlichen auch ein weltlicher Schulaufse her bestellt werde, der 1. monatlich öfters nachsehen soll, ob alle schulpflichtigen Kinder die Schule besuchen, 2. dafür sorgen
soll, daß die Schule mit den notwendigen Büchern und anderen Gegenständen versehen ist und die Bücher für die armen Kinder wohl verwahrt sind, 3. darauf achten soll, daß der Schulmeister seiner Pflicht nachkommt und 4. von diesem die Schlußberichte übernehmen und der Schulinspektion übergeben soll; K — daß dem Pfarrer von Rodeneck, Bartolomä Oberhäuser, bzw. dem Benefiziaten Joseph Tratter das Amt der jährli chen Dekanatsschulvisitation übergeben werde, bis ein Frühmesser von Lorenzen für das ganze Unterpustertal