war, zu stellen. Es ging vorerst vor allem um die Benützung der großen Bewaldun gen des alten Gerichtes Tramin und Kurtatsch, die früher scheinbar gemeinschaftlich verwaltet wurden. Kurtatsch hat dies jedoch immer bestritten und erklärt, dass der Kur tatscher Gemeindewald schon seit langem folgende Gren zen hatte: gegen Morgen die Penoner, Grauner und Söller Güter und Bewaldungen, gegen Mittag das so genannte Fenner Tal bis an die Felix von Manfronische Bewaldung und Tal (Fennhals), gegen Abend
des Syndikus von Margreid vom 26. August 1814, wel ches an den Vizekreishauptmann in Bozen adressiert war: „Die Gemeinde Tramin hat nicht nur einmal, sondern unter öfteren wider dieser Gemeinde bey einem wohllöblichen k. k. provisorischen Kreisamt Beschwerde geführet, dass dem Joseph Schweiggl seine Pigelbrennerei, welche er un fehlbar in unserem Gemeindegebiet ober dem Dorfe Kur tatsch hergestellt hat, aus dem Grunde eingestellt werden solle, weil durch diese der ausserordentliche Holzmangel noch größer
verursachet wird und die Gemeinde Tramin in ihrem gemeinschaftlichen Eigentumsrechte gekränket und in großen Schaden versetzet wird. Nachdem sohin erhalte nen kreisamtlichen hohen Auftrag wurde dem Joseph Schweiggl seine geführte Piglbrennerey in solange verbo- then, bis die endliche Entscheidung des Gemeindeberges erfolgen wird; nun aber musste die diesseitige Gemeinde mit Verwunderung allgemein erfahren, dass die Gemeinde Tramin nicht nur ihrem Schmied Peter Payerl das Kohlbren nen, welches eben
eine Menge des Holzes erfordert, son dern auch anderen Gemeindeinteressenten die Holz schlagbewilligung ertheilet hat, wo doch die Gemeinde Margreid, blos um den hohen Auftrag genau zu befolgen, solches zu thun sich niemahls erfrechet hat. Wie ungerecht also ist nicht das Verfahren der Gemeinde Tramin, weil sie durch gesuchte Abschaffung der Piglbrennerey und des Holzschlages dieser Gemeinde ihr sämmtliches Recht ent nehmen will, auf der einen Seite suchte die dem Gemein deberge
, welche diese Gemeindebewohner oder deren Fraktionen seit Mannesgedenken ruhig genossen haben, in Streit zu verknüpfen, auf der anderen Seite ertheilte sie schon, ohne die Entscheidung dieses Bergstreites abzu warten, ihren Gemeindebewohnern die Bewilligung, Holz zu fällen, um dadurch das Recht des Berggenusses be haupten zu können. Die Gemeinde Margreid findet sich dahero durch das Betragen der Gemeinde Tramin gekrän ket, es wird also ein wohllöbliches k. k. provisorisches Vizekreisamt gehorsam gebethen, der Gemeinde