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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 41 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Grenzen von Tramin 1 ). Da Castello und Altrei tiiolisclie Lehen des Grafen Zenobio waren, ent schädigte die Regierung diese, indem sie ihnen das Gericht Tramin und das nunmehr damit vereinigte Gericht Knrtatsch in Lehenseig enschaft gab 2 ). Mit Unterbrechung in der italienischen Epoche (1810—1817) blieb das vereinigte Gericht Tramin-Kurtatsch als Lehen dei Zenobio bis 1830 bestehen, in welchem Jahre es verstaatlicht und zum Gerichte Kaltem geschlagen wurde (Staffier 2,789). Im J. 1913 kamen

jene Gemein den zum Bezirksgerichte Neumarkt, seit 1919 Pretura Egna, Provinzia Trento. Das Gericht Tramin bestand aus einer einzigen gleichnamigen Gemeinde, welche seit 1200 als „comunitas', „capella', oder auch „villa' in den deutschen Urkunden als „Gemainschaft', 1451 erstmals als „oppidum' und seit dem 16. Jh. durchwegs als Markt bezeichnet wird 3 ). Eine Beschreibung der Grenzen des Gerichts Tramm wurde im J. 1537 verfaßt und hat fol genden Wortlaut 4 ): Tramynerische gerichtsconfinen: Erstens

von oberen falirweeg, so in Uollental ^~» 20 I°\^' ^w^estlxcli oberhalb Tramin) yber den pach von Zögglhof herabgehet, volgendts was hierunter halb desselben fahr« weeges ist, sambt dem gemeinen runst des Milpaches 5 ) gehört alles liiinz an die Strassen, so unter dem gemaurten bildt zu Puz auf Söll (Sp.-K. nördlieh Tramin) gehet, gegen Tramin. — Dann das ganz gmain Aichholz so unter bemelten Strassen ober und anderthalb des wasserrunsts (Sp.-K. Feldgraben) vorhanden sambt den untern heusern in Aichholz

, auch die ganze rigl Unterstain sambt dem gemainen perg unzt auf die höche des Söllpergs und geht hinaus fir alle güetter bis auf die gemaine Strassen ausserhalb des hoehgerichts unz an ainen kofl, so ob der Strassen ligt, darauf die von Caltern vor jähren ihr rieht,statt stehen gehabt und von densel ben kofl herab yber die Strassen würd ain wassergrabl 8 ) unter der Strassen mit stein verwaxen befunden, ist das markhfc zwischen Tramin und Caltern, demselben markht nach stehet das hochgericht auf des stüffts

7 ) grundt in das gericht Tramin gehörig 8 ). Fiirter zaigt daselbs gräbl oder markht uns an den unteren zipfl des See (Kälterer See), von dannen ist ein graben genannt der alt Seegraben (Sp.-K. Großer Abzugsgraben) gehet oder wert bis an Trammer Oxentroyen, zwerch Mnyber das Mos (Sp.-K. Traminer Moos) demselben Seegraben nach durch die guetter, daselbs gelegen unzt auf Mittenthall oder halbe Etsch wehrendts hinab unz unter Neumarkhter prugg (Sp.-K.). — Das Confin zwischen Trämin unnd Curtatscher gericht

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 42 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gericht Tramm, Grenzen köfl oder berg, oben hin und hin unz widerumb an die höche des Mihlpachs, daryber wie vor stehet die maikhtstrassen gehet zum Zogglhof. Über die Gestaltung der Grenzverhältnisse im Traminer Moos siehe oben S. 199. Die Grenze zwischen den Gerichten und Gemeinden von Tramin und Kaltem am soge nannten Aichholz waren auch später noch mitunter Gegenstand der Auseinandersetzung. So erklärt eine Kundschaft der Leute von Altenburg des Gerichtes Kaltem von 1587 : „Der Pach

Pruggen'. Der Aichwald bei Tramyn sei jederzeit für die drei Gerichter Caltern, Tramin und Kurtatsch gemain gehalten worden und daraus das Holz für den Bau im Moos und in der Etsch genommen worden. — Das Gericht Tramin wollte an dem Ort, der Praznay-Buggen genannt, eine Hinrichtung vollziehen, das Gericht Kaltem war aber dagegen, weil dieser Ort in der Caltnerischen Jurisdiction liege. Über die Grenzen des Gerichtes Tramin äußert sich der Richter von Kaltem im J, 1596 so : „Die zwo Rinnen

als des Gerichts Tramyn Confinen befinden sich zu eusserist baiderseits anfangs des Dorfs Tramyn als hinwerts gegen Curtatsch und herwerts Kaltem, auch hat Tramyn gegen Perg ebensowenig ainige Jurisdiction weiter nit, als soviel das Dorf begreift habe'. Ein anderer sagt: „Das Gericht Tramin reicht bis an den Pach und außerhalb desselben sind das Sichenhaus und noch sieben Heiser an der Straßen, die dem Gericht Tramin in allen gerichtlichen Sachen unterwürfig sind. Allein die Heiser, so oberhalb des Aichholz

im Milp&ch und enhalb des Milpachs under dem Sellperg (Söllberg) liegen, gehören sambt dem Sellperg in das Gericht Curtatsch' 1 ). Die Zugehörigkeit des Aichholz wird auch noch später erörtert. So erklärt 1680 Christof Tschuegg, Gerichtsschreiber zu Tramin auf die Frage, wie weit sich „die Stift Trientrierischen Confinen' (d. i. des Gerichts Tramin) erstrecken, daß laut der Ge richtsprotokolle dem Gericht Tramin in Aichholz etwelche Häuser unterworfen seien. Dieser Eichwald sei früher ein Bannwald

des Bischofs von Trient gewesen und dann seien dort Gärten ausgebrochen worden, die der Gemeinde Tramin zur Erhaltung von Weg, Steg, Pruggen und Prunnen zu zinsen haben, dass ferner bei der ordentlichen Steuerbereitung alle Güter vom Markt Tramin an bis zum Kälterer See zum Gerichte Tramin beschrieben worden seien. Auch im J. 1707 wurde seitens des Gerichtes Tramm diese Erklärung der Innsbrucker Regierung wieder vorgelegt (IStA. Registratur Lachemayr Nr. 136), Bei Auseinandersetzungen

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 39 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Besitz d. Grafen v. Tirol u. Herren r, Rottenburg findet sich oftmals in Urkunden des 13. bis 15. Jh. 1 ). Die Urkunde von 1273 sagt uns aber auch, wie groß damals die capella und der damit sich deckende Gerichts bezirk gewesen ist. Er umfaßte nämlich nicht nur Tramin, das später allein das Gericht Tramin ausmachte, sondern auch das spätere Gericht Kurtatsch (mit Kurtatsch, Entiklar, Graun, Söll, Penon). Endlich erscheint dieses ganze Gebiet des alten Gerichtes Tramin-Kurtatsch in der Urkunde

von 1273 als einheitlicher Almend bereich, denn sonst wären nicht Vertreter aller Teilorte um ihre Zustimmung zur Veräußerung von Gemeindeland gefragt worden. Das Gericht Tramin-Kurtatsch muß aber auch einmal mit Kaltem ein einheitliches Gerichtsgebiet gebildet haben, wie auch später noch einen Almendverband (s. oben S. 195 f.). In Urkunden von 1277—1282 wird öfters ein „gastaldio Tremeni per d. episcopum Tridentinum' namens Jacobus Munech de Zwingenstain in urbariellen Angelegen heiten erwähnt (Stolz

, Dm. 2 S. 157 f.). Entweder hat Meinhard in dieser Zeit das Gericht Tramin an den Bischof wieder abgetreten oder jener Gastalde hatte eben nur ein Urbaramt zu verwalten, wie auch später noch das Hochstift — laut seines Urbares von 1335 — in Tramin ein solches Amt unter dem Titel „canipa' besessen hat. Jedenfalls war der Bischof durch den Spruch des König Rudolf vom 30. Dez. 1282 genötigt worden, dem Grafen Meinhard Tramm mit allem Zubehör und daher gewiß auch mit dem Gerichte zu übergeben 2 ). Wirklich

amtiert 1286 Heinrich von Axzl als Gastalde zu Tramin im Auftrage des Hofmeisters Heinrich von Rotten burg, Hauptmannes über Kaltem und Tramin für den Herzog Meinhard von Tirol (s. oben S. 191). Wahrscheinlich haben die Tiroler Landesfürsten 1307 zugleich mit Kaltem auch Tramin dem Bischöfe von Trient wieder zurückgestellt. So nennt eine Urkunde von 1315 den Conrad Weitzner als Vikar im Dorfe Tramin für den Hofmeister und Hauptmann Heinrich von Rottenburg im Auftrage des Bischofs Heinrich von Trient

(s. oben S. 192). Zusammen mit Kaltem und zu demselben Rechte wie dieses haben die Herren von Rottenburg auch weiterhin das Gericht Tramm besessen, die darauf im J. 1353 gelegte Pfandschaft der Öampenner wurde 1362 wieder abgelöst. Sicherlich ist Tramin im J. 1363 infolge des Vertrages zwischen Herzog Rudolf als neuem Tiroler Landesfürsten und dem Bischöfe von Trient an diesen zugleich mit dem Gerichte Kaltem übergeben worden (s. oben S. 193). Ob aber die Rottenburger als Pfand von Trient das Gericht

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 40 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gericht Tramin, Besitz von Trient Vermutlich infolge der Wirren, die 1407 in Trient eingerissen und zu einem Ein greifen des Tiroler Landesfürsten Herzog Friedrich geführt haben, hat aber dieser auch das Gericht Tramin besetzt und dasselbe durch Richter, die von ihm unmittel bar dazu bestellt waren, verwalten lassen. So wird 1409 ein Konrad von Margreid als „judex jurisdictionis de Trameno ex commissione Friderici ducis Austrie' er wähnt (Repert. d. Trientner Arch. f. 73) und in den Jahren 1414

und 1418 legt Erhard Ravensberger der tirolischen Kammer Rechnung über die von ihm ver walteten Amter, nämlich über die Propstei Tramin und über die Gerichte Kurtatsch und Tramin, 1428 aber über die beiden ersten ohne das Gericht Tramin 1 ), Also hat etwa 1426 Herzog Friedlich dem Bischöfe von Trient Tramili wieder zurückgestellt. Denn 1430 und 1435 erscheint Ulrich Schwarzenburger als Richter des Bischofs von Trient zu Tramin 2 ). Seitdem ist das Gericht Tramm als vorgeschobene Enklave inmitten

des tirolischen Territoriums im unbestrittenen Besitze des Hochstiftes Trient bis zum J. 1777 geblieben. Die Regierung desselben hat das Amt des Pflegsverwalters und Gericht schreibers zu Tramm in kurzfristigen Bestand gegeben; einer dieser beiden Beamten war gleichzeitig Richter 1 ). Trotz der Zugehörigkeit zu Trient galt aber in Tramin die tirolische Landesordnung und als im J. 1727 der dortige Pfarrer an das Gericht eine Eingabe in italienischer Sprache machte, wies der damalige Pflegsverwalter

J. M. Pichler dieselbe zurück „wan ain solches dem tyrolischen landtsgesaze diametrio zuwider und ausfieri ich statuiret wirdet, das all und jede gerichtssache in khain anderer als teitschei sprach pertraktiert werden sollen, anfolglich disem orth Tramin in welchem dieses statutum auch vigieret, ain praejudicium einschleichen dürfte' (Stolz, Dm. 2 S. 249 f.). Als im J. 1777 zwischen dem Landesfürsten von Tirol und dem Fürstbischof von Trient wegen zahlreicher anderer Gegenstände ein Ausgleich geschlossen

wurde, hat man auch eine gewisse Abrundung der Gebiete durchgeführt. Tirol trat an Trient das Gericht Castello im Fleimstal, das sonst zu Trient gehörte, ab und erhielt dafür das Gericht Tramin, das ja ringsum von unmittelbar tirolischem Ge biete umgeben war 4 ). Die feierliche Übergabe des Gerichtes und Marktes Tramin und die Eidesleistung seiner Einwohner, die damals 800 Seelen betrugen, an die Kaiserin Maria Theresia als unmittelbare Landesfürstin fand am 4. Mai statt. Das Protokoll hierüber

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 43 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gericht Tramm, Hochgericht, Dingstatte auf dem Boden des Gerichtes Kaltem in der Gegend Proznay (s. oben 8, 200). Wenn nun das Gericht eine Exekution vornehmen lassen wollte, mußte es beim Gerichte Kaltem um die Erlaubnis, die Gerichtsstätte zu benutzen, einschreiten und erklären, daß dadurch die Grenze desselben nicht beeinträchtigt werde 1 ). Die „platea Termeni', der Hauptplatz zu Tramin, wo die Rechtshandlungen vor dem Gastalden vor sich gehen, wird in Urkunden von 1225 und 1279 genannt

; 1447 sitzt Hans Brenner Richter zu Tramin anstatt des Bischof Georg von Trient zu Gericht an der gewondlichen Dingstat, so man pflegt Recht zu halten und Land gericht' 2 ). Ein von Bischof Georg im J. 1463 für Tramin erlassenes Statut spricht von der Schranne, die am Dorf platze dortselbst abzuhalten sei 3 ). Den Ansitzen Ober- und Unterspaur zu Tramin, die den Herren von Spaur ge hörten, verlieh K. Max im J. 1501 „kaiserliche Freyung' für Übeltäter, später heißen jene Spaurischer und Khuerdscher

Freiturn oder auch Freiungen zu Tramin 4 ). Propstei Tramin. Eine Urkunde des Tiroler Landesfüxsten von 1326 spricht von unserer Propstei, „nostra prepositura in Termeno', der die Verwaltung von Gütern der Herren von Wanga zugewiesen werden (Stolz, Deutschtum 2 S. 156 Nr. 83). Diese Propstei zu Tramin, wie sie später öfter genannt wird, ist aber ein rein urbarielles Amt und jedenfalls nicht gleichbedeutend mit dem Gerichte Tramin, eher mit dem Urbaramte auf Entiklar, welches der Graf von Tirol seit

etwa 1260 auf diesem bei Kurtatsch gelegenen Schlosse errichtet hat (s. unten S. 2!0f.). 1348 verpfändet der Landesfürst von Tirol „die Propstei Entiklar' dem Heinrich von Rottenburg 5 ), 1352 „die Propstei Tramin' dem Botsch von Florenz, der damals bereits dem Tiroler Landesadel angehörte 6 ). Im landesfürstlichen Gesamturbar von 1406 wird die „Prabstey ze Txamimie' mit vielen einzelnen Gütern zu und bei Tramin, Kur tatsch, Entiklar, Penon und Söll angeführt (Stolz, Dm. 2 S. 178). Erstmals um 1470

wohl von den gewöhnlichen Rechtstagen, nicht aber von der Stätte. 4 ) IStA. Kopialbuch II 1501 fol. 29; Trientner Akten 1, 24 zum J. 1711; Staffier 2 S. 833. 6 ) Sammler, G. T, 4 S. 289 aus Burglechner. 8 ) Innerhofer, Der Sammler Bd. 2 S. 158 aus Or. Huber, Vereinigung Nr. 192. — Egger, Tir. Weist, 4 S. 323 nimmt an, daß die Propstei Entiklar um 1363 aufgelöst und ihre Güter mit der Propstei Tramin vereinigt worden seien, ich halte es für wahrscheinlicher, daß beide Namen von Anfang

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 38 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gericht Tramin, Anfänge („Gastaldio Tremeni') verwaltet wurde und ein eigenes Leiherecht für die damals durch deutsche Zuzügler vielfach neu angelegten Güter hatte. Außer den Gastalden wird auch ein „scario de Termeno' d. i, Scherge oder Irohnbote 1236 genannt (AT. 2 Nr. 142). Laut Urkunde von 1214 verfügt der Bischof von Trient auch als Landesherr über dieses Gebiet, denn er erteilt der Gemeinde Tramin die Erlaubnis zur Erbauung einer Burg als Zuflucht für die Zeiten der Eeindesgefahr, wobei

über das Hochstift Trient den Sodeger de Tito eingesetzt batte, amtierten die Gastalden zu Tramin im Namen des letzteren laut Urkunden von 1245 und 1247 (Stolz, Dm. 2 S. 151 u. 153). Vermutlich schon infolge des ersten Vertrages, den im J. 1269 Bischof Egno von Trient mit dem Grafen Meinhard von Tirol wegen der zeitweiligen Übergabe der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes geschlossen hat, hat letzterer Tramin in Besitz genommen (näheres Stolz, Dm. 2 S. 123 u. 155 ff.). So erwarb Meinhard 1269 die Güter

, welche bisher die Grafen von Eppan und Edlen von Wanga besessen hatten, 1272 den Zehent in Tramin und als Lehen vom Hochstifte den Wald und das Rodungs recht von der Traminer Klause, die südwärts dieses Ortes liegt, bis zu den Wein gärten von Kaltem, 1273 März 12 wird als Vorsitzender einer Rechtshandlung in Tramin ein „Ancius Romei justiciarius Capelle de Tr emeno per d. Ottonem de Roatebac 55 und 1273 Mai 1 d. Henricus de Boapach, Gagastaldio Tremeni per d. Meinhardum comitem Tirolis gelegentlich

einer Grundverleihung erwähnt (Stolz, Dm. 2 S. 156). Der Beiname ist wohl in beiden Urkunden durch den lom bardischen Notar aus Rottenburg etwas verunstaltet und damit erwiesen, daß Graf Meinhard von Tirol ebenso wie in Kaltem auch in Tramin die Herren von Rottenburg aus dem Inntal als seine Amtleute und diese zu ihrer Vertretung in den Gerichtsgeschäften wieder eigene Richter eingesetzt haben. Laut der ersteren Urkunde erMaren einhellig die Einwohner ,,de castello de Trameno, de Trameno, de Linteclaro (EntiHar

: Einmal, daß in Tramm ein eigener Richter war und daß dessen Amtsbereich damals mit der „capella de Trameno' d. h. dem kirchlichen Gemeindesprengel von Tramin sich deckte. Der Ausdruck „capella'' zur Bezeichnung des Pfarr-, Gemeinde- und Gerichtssprengeis von Tramin

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 44 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
—133, Die erste Nachricht über Kurtatsch stammt vom J. 1192, die Grafen von Flavon verzichten damals zugunsten des Hochstiftes Trient auf dieses Ortsgebiet (totum Curtacium) vom Gebirge bis zur Etsch. Während Kuxtatsch und Tramin damals noch zur Pfarre Kaltem zählten, hat Maigreid zur Karre St» Florian bei Salurn links der Etsch gehört. Um 1200 wird in einem Verzeichnis der Besitzungen des Hochstiftes Trient aber Margreid entgegen seiner pfarrlichen Zurechnung mit Kurtatsch

hat. Laut Urkunde von 1259 besaß er damals den Burgstall zu Entiklar, auf dem er eine neue Burg zu bauen sich anschickte, und verschiedene Höfe dortselbst (Stolz, Dm. 2 S. 153 Nr. 22), Im Tiroler Urbar von 1286 wird der „gelt ze Enticlact' als ein eigener Gutsbestand angeführt (FA. 45 S. 127). Als nun Meinhard um 1270 Kaltem und Tramin für sich in Besitz nahm (s. oben S. 191 u. 205), hat er naheliegender Weise sich auch die allgemeine Gerichtsbarkeit in Kurtatsch und Margreid angeeignet. Er beließ

dem Gastalden von Tramin nur mehr die Gerichts barkeit in der Ortsgemeinde Tramin, jene zu Kurtatsch und Margreid und in den kleineren Ortschaften im darüber gelegenen Mittelgebirge übertrug er seinem Haupt- x ) Diesbezügliche Auseinandersetzungen zwischen dem Amt Stätten und dem Gerichte Tramili ans den J. 1665 und 1690, befinden sich im Archive des Hochstiftes Trient Akten I, 8 laut IStA. Repert, *) Die Bevölkerungstabelle von 1780 (Dip. 1194 u. Pest. A. X, 47) gibt für die Gerichte Kurtatsch und Tramin

zusammen die Zahl 4900 an, die Tabelle Dip. 994 für das Gericht Kurtatsch die Zahl 1353 und für Tramm 837 Einwohner, im ganzen also 2200 und damit stimmt auch der Generalkataster von 1780 (a. oben Lief. I. S. 56) iiherein. Die Zahl 4900 ist offenbar irrig zu hoch um das Doppelte. Nach Staffier hatten um das J. 1840 Kurtatsch, Margreid und Tramin zusammen bei 3800 Einwohner, um 1910 bei 5000. Die Bevölkerungs zunahme in diesen Weinbaugebieten im Laufe des 19. Jh. ist also sehr beträchtlich.

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 26 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Gericht Kaltem dei eigentlichen Gerichtsgeschäfte in Kaltem wie in Tramin je einen stellvertretenden Richter, Vikar genannt, bestellten. Das wird durch Urkunden von 1315,1316,1321, 1334 und 1335 'bestätigt 1 ). Markgraf Ludwig hat, nachdem er 1341 die landesfürstliche Gewalt in Tirol erlangt und der Bischof von Trient sich auf die Seite seines Gegners, Karl von Böhmen gestellt hatte, auch hald sich des Gebietes von Kaltem und Tramin bemächtigt. Bei Tramin fand im J, 1347 ein für Ludwig

Landesfürsten übergegangen waren, neuerdings zugesprochen hat, freilich ohne Erfolg ; hiebei wird auch die „jurisdictio civilis et criminalis tocius plebatus Caldarii samt Entiklar, Kurtatsch, Benon, Graun und Boll genannt 3 ), Die Art dieser Anführung dürfte durch die Erinnerung, daß alle diese Ortschaften als Teile der alten Großpfarre Kaltem einmal auch ein einheitliches Gericht gebildet habe, bestimmt worden sein. Daß hiebei Tramin nicht erwähnt wird, war wohl nur ein Übersehen. Kaltem blieb

des Hochstiftes Trient bei Bonelli Momirn. S. 82 u. 86, auf die sieh Egger beruft, muß eben zurücktreten gegenüber den vorerwähnten positiven Erwähnungen. Auch in einer Liste jener Gerichte, in welchen im J. 1312 eine allge meine, außerordentliche Steuer seitens der tirolischen Regierung eingehoben wurde, wird zwar Eppan, Entiklar und Tramin, nicht aber Kaltem angeführt (l.Ferd. Dipani. 613 f. 39 aus StA. München Tir, Cod. 7 £, 18). Das spricht eben auch dafür, daß Kaltem damals nicht der tiroli- schen

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 34 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
von den Gerichten Tramin und Kurtatsch durch den Kälterer Seegraben, der ein ziemliches Stück westlich der Btsch läuft, getrennt werde 1 ). Das war gewiß über trieben, denn soweit reichten auch nicht die Nutzungsrechte der Neumarkter, Zusammenfassend berichtet im J. 1727 der Pfleger von Kaltem an die o.-ö. Re gierung (IStA. 0.-Jägermeisteramt Mischlingb. 134, 387): daß „das gexicht Caltern und Laimburg gegen morgent mit dem Etschstromb, jenseits aber mit dem gericht Enn und Kaldiff, auch thailes landtgericht

Gries und Bozen, gegen mittag mit dem trientnerischen marktfleckhen Tramin, auch thailes gericht Enn und Caldiff, abendt mit gebürg hintereckhen der Noimsberg ligendt und mittemacht mit dem gericht Altenburg confmierend sei'. Das Gericht Kaltem hatte die vollständige Gerichtsbarkeit. Beweis dessen ist die oben S. 192 angegebene Stelle aus der Urkunde von 1347 ,, Jurisdictio civilis et criminali« totius plebatus Caldarii' und die Betitelung des Richters von Kaltem Markus Strobl in einer Urkunde

von 1430 als „vicarius totius jurisdictionis Caldarii in civilibus et criminalibus causis' 2 ). Das Hochgericht befand sich unmittelbar an der Grenze zwischen den Gerichten Kaltem und Tramin am Berghange ober der Straße, zuerst auf einem Kofel in der Prazenay genannt, später am „hangenden oder neigenden Stein'. Diese Lage des Hochgerichtes wurde im 16. Jh. damit erklärt, daß die Gerichte Kaltem, Tramin und Kurtatsch ursprünglich zusammengehört haben 3 ). Die Dingstätte des Gerichtes Kaltem die „platea

sein, so befindet sich denselben Gemerken nach das Hochgericht nit auf der kais. Majestät, sondern des Stifts Trient Grund und Boden (d. h. nicht im Gebiet des Gerichtes Kaltem, sondern Tramin). So ist auch solch Hochgericht nit allzeit, allda es jetzt etat, sondern daselbs zu Prazanei ob der Straßen auf einem Kdfel außerhalb oder gleich am G e merk beider Gericht gestanden. Es ist mit Kestenbaumen Seilen (Säulen aus Kastamen holz) aufgesetzt worden. (IStA. Miscellanea 276.) — Über die Lage dieses Hochgerichtes

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 45 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
von einigem Einfluß, wenn auch beide genau von einander unterschieden wurden. Gerade in der Ortschaft Söll, die als Enklave innerhalb des Gerichtes und der Pfarre Tramin lag, war der Besitz des Urbaramtes Entiklar beson ders dicht, nach dem Urbar von 1286 sieben damals offenbar noch nicht geteilte Höfe, nach dem Kataster von 1777 über die Hälfte aller Baurechte, abzüglich jener, die früher zum Gericht Enn gehört hatten (s. unten S. 231). Daher sagte man auch ,,Prop- stei zu Entiklar und auf Sela', so 1348 Mon

. Boica 8 S. 142. In den andern Ortschaften des Gerichtes, den Weiler Entiklar selbst ausgenommen, war freilich der Grund besitz des Urbaramtes nicht in dem Maße überragend, so in Margreid von 30 nur 2, in Graun von 21 nur 6 Güter, ein erheblicher Teil der Güter des Urbaramtes Entiklar lagen überhaupt im Gebiete von Tramin. Daher wird seit dem 14. Jh. jene meist als „Propstei Tramin' benannt, spater „Amt Stetten in Tramin' (s. obenS. 209f.). Ob ein allgemeiner Burgerhaltungsdienst

aus jenen Ortschaften für das Schloß Entiklar organisiert war und dieser clie Bildung des Gerichtes mitbestimmt hat, kann ich nicht feststellen. Der tiefere Anlaß zur Bildung eigener allgemeiner Gerichte zu Tramin und Kurtatsch lag wahrscheinlich weniger in rein administrativen Gesichtspunkten — Größe des ehemaligen Gesamtgerichtes — sondern in politischen Erwägungen. Jeden falls konnte es die Herrschaft der Grafen von Tirol gegenüber dem Hochstift Trient in diesem Gebiete nur befestigen, wenn die Gerichtsverbände

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Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 33 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
Grenzen nannten Gerichten bestimmte Grenzlinien. Als jene seit 1710 eine genaue Aufteilung des Moses auch in wirtschaftlicher Hinsicht anstrebten, konnten sie über die neuen Grenzen nicht so rasch einig werden und auf der Karte von Anich von 1776 sind zwischen Kaltem und Tramin einer- und Tra mm und Kurtatsch andrerseits inner halb jenes Aulandes überhaupt keine Gerichtsgrenzen eingezeichnet. Erst nachdem seit 1770 die Entsumpfung desselben und seine Aufteilung durchgeführt worden war, wurden

zwischen j enen Gemeinden die Grenzen bestimmt, welche in der Kataster- niappe von 1856 eingetragen sind, aber für die alten Grenzen kaum etwas besagen. An der Ostseite des Mooses beanspruchten die Gerichte Kaltem, Tramin und Kurtatsch als Grenze ihres gemeinsamen Almendgebietes den Lauf der Etsch, ebenso wie sie dieselbe als Grenze ihrer Jurisdiction annahmen. Dem entgegen haben aber auch die Leute des Gerichtes Enn, besonders von Neumarkt und Montan, Nutzungen in den Auen westlich der Etsch

, also auf der Uferseite von Kaltem und Tramm seit jeher beansprucht und auch ausgeübt. Bereits im J. 1313 bestätigt der Landesfürst diesen Zustand 1 ). Kaltem und Tramin überreichten dem gegenüber im J. 1327 eine Erläuterung des Yigilibriefes in dem Sinne, daß ihr Gebiet ostwärts durchaus bis zur Etsch reiche und wirklich hat der Landesfürst im J. 1328 das Privileg, das er den Neumarktern erteilt hatte, widerrufen 2 ). Allein diese sind dennoch im Genüsse ihrer Weiden am rechten Etschufer geblieben und legten

hier auch Zinsgüter an, wie aus verschiedenen Kundschaften und Urteilen von 1401 bis 1408, sowie neuerdings von 1427 und 1460 sich ergibt 3 ). Trotz der Ver mittlung der Regierung zu Gunsten der Neumarkter haben im J. 1558 die Leute von Kaltem und Tramin gewaltsam ,,die Feier (Weidenbäume) auf dem Fletzen' d. i. ein länglicher Augrund jenseits der Etschbrücke den Neumarktern wegge nommen, wofür jene von der Regierung bestraft wurden 4 ). In den Verhandlungs akten von 1710 und der beiliegenden Karte (IStA. Catt

. 378) wird jener Fletzen, ein ziemlich schmaler Streifen am westlichen Ufer der Etsch, als Besitz der Neumarkter anerkannt und demgemäß ist auch die Gemeinde- und Gerichtsgrenze in der Kataster mappe von 1856 eingetragen. Der Auffassung der Gerichte Kaltem, Laimburg, Tramin und Kurtatsch, daß sich ihr Jurisdictionsbereich überall bis zur Etsch aus- 3 ) 1313 Sept. 18. bestätigt K. Heinrich der „comunitas burgi Egne et Montagne plebis Aure omnia et singula pascua ultra Athesim in paludibus apud illos

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 29 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
, wie sie seit dem Ende des 13. Jh. bestanden hat, bildete für sich eine Einheit, sie war vielmehr auch mit den Gerichtsgemeinden Tramin und Kurtatsch mindestens bis ins 17. Jh. in einem Großverbande gemeinsamer Weidenützung. Derselbe stand auch mit der Aus dehnung der alten Großpfarre Kaltem, die erst im Laufe des 14. Jh. durch die Gründung eigener Pfarrkirchen in Tramin und Kurtatsch zergliedert worden ist, in räumlichen Zusammenhange. So gibt 1346 die „tota cummunitas plebatus Caldarii et Trameni

' ihre Zustimmung zur Verleihung eines Hausgrundes in Tramin s weil dieser offenbar aus bisherigem Gemeindelande genommen war. Zur bloßen Orts bezeichnung wird 1328 „villa Tremeni' und 1339 „Curtetsch plebatus Caldarii' gesagt, 1427 „comunitates et universitates hominum plebis Caldarii, Tremeni et Churtatsch (Stolz, Dm. 2 S. 164, 168, 169, 246). In dieser Beziehung ist auch be merkenswert, daß noch lange die Gemeinden Kurtatsch, Söll, Graun, Penon, Ferui- berg und Margreid an das Gerichtsamt Kaltem

eine allgemeine Abgabe unter dem Titel „Vogtei' jährlich geleistet hat (XStA. Tiroler Gesamturbar von 1412 fol. 153). Im 15. Jh. haben alle drei Gerichtsgemeinden Kaltem, Tramin und Kurtatsch ihre l ) Stolz, Deutschtum Bd. 2 S. 84 f. — In der Zeit, da Kaltem noch die Trientner Statuten gehabt hat, nämlich im J. 1502 gibt Lorenz von Fondoy, damals Richter zu Kaltem, über Auf trag des Landeshauptmannes eine Kundschaft ab, wie man im Gerichte Kaltem und in der Grafschaft Kastelpfund am Honsberg, zu der Fondoy

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Bücher
Jahr:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Seite 25 von 163
Umfang: VIII, S. 175 - 328
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 92/40,2
Intern-ID: 105175
und Pächter dort beschäftigt waren, ist allerdings seit dem 14. Jh. nachzuweisen und letzteres gilt bis in unsere Zeit (Stolz, Dm. 2, 70). Wenn Heinrich von Rottenburg über Tramin im Auftrage des Grafen Meinhard von Tirol laut Urkunde von 1273 gebietet (s. unten S. 205), so ist anzunehmen, daß auch Kaltem bereits damals unter diese Landesgewalt gekommen ist, wie übrigens auch das nordwärts gelegene Eppan, Vermutlich hatte hiezu der Vertrag zwischen Meinhard von Tirol und Bischof Egno von Trient

Tridenti' (Stolz, Dm. S. 156 Nr. 38). Es war also damals Heinrich von Rottenburg von Herzog Meinhard, Grafen von Tirol, zum Hauptmann über Kaltem und Trainin eingesetzt und zwar auf Grund der damaligen Herrschaft Meinhards über das Hochstift Trient. Daß dieser hier seine bedeutendsten Dienst herren aus dem Imitai, die Rottenburger über Kaltem und Tramin und die Vellen- berger über Eppan als seine Amtleute bestellte, wurzelte wohl in der bestimmten Absicht, diese als selbst interessierte Werkzeuge

seiner Politik zur Vergrößerung der Grafschaft Tirol und zur Ausdehnung derselben gerade über diesen wertvollsten Abschnitt des deutschen Etschlandes zu benützen. Bei der endgültigen Aussöhnung der Söhne und Nachfolger des Herzogs Meinhard als Landesfüxsten von Tirol mit dem Bischöfe von Trient und der Wiederherstellung seiner weltlichen Herrschaft im J. 1307 (s. oben S. 176), sind dem Bischöfe gewiß auch die Gerichte Kaltem und Tramin als Teile seines Landesfürstentums zurückgegeben worden, doch mußte

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