Geschichtskunde der Gewässer Tirols.- (Schlern-Schriften ; 32)
, für „ein besonderes Kleinod gehalten, gehait und verbaut worden”. Im Antholzer Bach gebe es „kleine und mittlere, aber kirnige, köstliche Ferchler”. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts sind alle Fischereirechte, die unmittelbar oder mittelbar Eigentum der Landesfürsten von Tirol gewesen sind, in das Eigentum von Privaten übergegangen. Das landesfürstliche Fischmeisteramt wurde bald nach 1665 nicht mehr in eigener Regie für die Zwecke der Hofhaltung geführt, sondern von der Kammer an den jeweiligen
Oberstfischmeister verpachtet. Das Erträgnis war so gering geworden, daß sich die Kammer im J. 1777 entschloß, das Amt ganz aufzulassen. Das bisherige Amtsgebäude in Mühlau samt den Fisch- kaltem (in der Nähe des später auf diesen Gründen erbauten Badhauses) wurde verkauft und ebenso die einzelnen Seen und anderen Fischwasser zur Versteigerung gebracht 1 ). Bei manchen hat es allerdings einige Jahrzehnte gedauert, bis sich ein zahlungsfähiger Käufer gefunden hat und sie wurden bis dahin vom Ärar um geringe
Grundbesitzer adeligen oder bürgerlichen und bäuerlichen Standes oder solche, die die Fischerei als Gewerbe betrieben. Laut eines amtlichen „Status der Jagden und Fischereien”, angelegt von 1810—1830 (StA. Cod. 550) waren damals noch folgende Fischereien vom Ärar in Pacht gegeben: im Rentamt Kufstein der Walchsee und Hintersteinersee, der Inn, der Sparchenbaoh, die Weisacb und der Nasenbaeh, diese alle bis zu ihrem Verkaufe im J. 1826; im Rentamte Ratten berg der Inn in verschiedenen Abschnitten, die Haupt