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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
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Seite 45 von 114
Autor: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 3 - 6;
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn;g.Italiener;s.Minderheitenrecht
Signatur: II 7.873
Intern-ID: 468255
eine geradezu klassische Verwirklichung. Im Sommer 1911 entstand zwischen der Società Alpinisti Tridentini und dor Sektion Bremen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereines ein Streit über das Eigentum an einem bestimmten Grundstücke in der Brentagruppe. Die Sektion Bremen hatte diesen Grund und das nötige Quellwasser vom österreichischen Finanzministerium zum Baue eines Schutzhauses gekauft. Da nach der Ansicht von Fachleuten die für den Bau bestimmte Stelle zum Rahlgebirge gehörte

, dieses aber nach dem österreichischen Rechte Eigentu ul des Staates war, so schien an der Rechtsmäßigkeit der Erwerbung kein Zweifel zu bestehen. Die Società Alpinisti Tridentini bestritt aber die Rechtmäßigkeit und behauptete, der Grund gehöre nicht mehr zum Kahlgebirge, sei daher auch nicht Eigentum des österrei chischen Staatsärars gewesen, sondern habe'der Gemeinde S. Lorenzo gehört, innerhalb deren Grenzen er liege und sei ebenso wie das Quellwasser von dieser Gemeinde an sia, die Società Alpinisti Tridentini, verkauft worden

des Prozesses weit über den Charakter einer privatrechtlichen Auseinandersetzung hinaus. Die Sektion Bremen rief das Finanz ministerium in den Prozeß, damit es ihr Streitgenossenschaft leiste und so stand auf der einen Seite der italienische Verein, auf der anderen die Sektion Bremen, hinter ihr der ganza mächtige Deutsche und Österreichische Alpenverein und das österreichische Finanzmini sterium, welches den streitigen Grund verkauft hatte. Aber diese Rollenverteilung hatte, keinen Einfluß

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Recht, Politik
Jahr:
1930
¬Das¬ altösterreichische Nationalitätenrecht in Welschtirol : ein Beitrag zur Erforschung des Minderheitenproblems mit einer Karte.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 5)
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Seite 48 von 117
Autor: Reut-Nicolussi, Eduard / Eduard Reut-Nicolussi
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 108 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; g.Italiener ; s.Minderheitenrecht
Signatur: II 58.599
Intern-ID: 233973
eines italienischen Vereines eine geradezu klassische Verwirklichung. Im Sommer 3911 entstand zwischen der Società Alpinisti Tridentini and der Sektion Bremen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereines ein Streit über das Eigentum an einem bestimmten Grundstücke in der Brentagruppe. Die Sektion Bremen hatte diesen Grund und das nötige Quellwasser vom österreichischen Finanzministerium zum Baue eines Schutzhauses gekauft. Da nach der Ansicht von Fachleuten die für den Bau bestimmte Stelle zum Kahlgebirge

gehörte, dieses aber nach dem österreichischen Rechte Eigentum des Staates war, so schien an der Rechtsmäßigkeit der Erwerbung kein Zweifel zu bestehen. Die Società Alpinisti Tridentini bestritt aber die Rechtmäßigkeit und behauptete, der Grund gehöre nicht mehr zum Kahlgebirge, sei daher auch nicht Eigentum des österrei chischen Staatsärars gewesen, sondern habe der Gemeinde S. Lorenzo gehört, innerhalb deren Grenzen er liege und sei ebenso wie das Quellwasser von dieser Gemeinde an sie. die Società

der Gesamtverhältnisse wuchs die Bedeutung des Prozesses weit über den Charakter einer privatrechtlichen Auseinandersetzung hinaus. Die Sektion Bremen rief das Finanz ministerium in den Prozeß, damit es ihr Streitgenossenschaft leiste und so stand auf der einen Seite der italienische Verein, auf der anderen die Sektion Bremen, hinter ihr der ganze mächtige Deutsche und Österreichische Alpenverein und das österreichische, Finanzen sterium, welches den streitigen Grund verkauft hatte. Aber diese Rollenverteilung

17
Bücher
Jahr:
1930
¬Die¬ Stellung Tirols in der deutschen Rechtsgeschichte bis ins 16. Jahrhundert : Rede, gehalten anläßlich der feierlichen Inauguration als Rektor der Universität Innsbruck für das Studienjahr 1930/31 am 20. November 1930
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Seite 15 von 21
Autor: Kogler, Ferdinand ; / von Ferdinand Kogler
Ort: Innsbruck
Umfang: 18 S.
Anmerkungen: Aus: Tiroler Heimat;;;;
Signatur: II 64.607
Intern-ID: 137125
bei weitem besser war als anderswo, was dann wieder auf seine politische Stellung zurückwirkte. Während in den meisten deutschen Territorien die Grundherren ihre grund herrlichen Rechte zur Unterwerfung des Bauernstandes unter ihre gerichtliche und polltische Herrschaft auszunützen und die dadurch begründete Unterwürfig keit des Bauernstandes, die sogenannte Leibeigenschaft, bis weit ins 18. Jahr hundert hinein zu behaupten vermochten, waren in Tirol, vielleicht mit alleiniger Ausnahme des östlichen

Püstertales, die wenigen Reste der bäuerlichen Leibeigen schaft schon gegen Ende des Mittelalters verschwunden und die leib- und grund herrliehe Gerichtsbarkeit, wo eine bestand, schon im Mittelalter vom Landes fürsten aufgesaugt worden. Es gab daher in Tirol keine eigentlichen Patrimonial- gerichte, die sich anderswo als Zwischenglieder zwischen Landesfürst und Unter tanen einschoben. Alle Gerichtsbarkeit und alle Gerichte waren in Tirol landes fürstlich und vom Landesfürsten verliehen und wo vereinzelt

gegenteilige An sätze sich geltend machten, wurden diese vom Landesfürsten bald wieder ab sorbiert. Die Bauern saßen in Tirol auf eigenem Grund und Boden oder doch auf sol chem Leihegut, das eine Schmälerung der persönlichen Freiheit nicht im Gefolge hatte (freie Er bleihe ). Nirgends waren die Bauern der politischen Herrschaft der Grundherren unterworfen. Sie hatten die unmittelbare Verbindung mit dem Landesfürsten behauptet. Sie nahmen an der Rechtssprechung teil und hatten in ihren Gemeinden

18
Bücher
Jahr:
1930
¬Der¬ Tiroler Joseph Ennemoser 1787-1854 : ein Lehrer des tierischen Magnetismus und vergessener Vorkämpfer des entwicklungsgeschichtlichen Denkens in der Medizin, Professor der Medizin in Bonn a. Rh. ; ein Beitrag zur Kenntnis des sogenannten tierischen Magnetismus, zur Geschichte der Freiheitskriege und der Medizinischen Fakultät in Bonn.- (Arbeiten zur Kenntnis der Geschichte der Medizin im Rheinland und in Westfalen ; 4)
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Seite 101 von 184
Autor: Bremm, Jakob / von Jakob Bremm
Ort: Jena
Verlag: Fischer
Umfang: 165 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 102.470
Intern-ID: 338075
Ob er je einen Embryo von i cm Länge gesehen hat, gar im mikroskopischen Schnitt? Es erscheint völlig ausge schlossen. Und doch wagt er diese Behauptung! Er wagt sie auf Grund deduktiver Schlußfolgerung: die niederste Tierform begann mit einer Zelle und erwarb immer mehr Organe hinzu ; diese Fähigkeit, immer neue Organe anzulagern, erhält die neue Urzelte als Samen kontinuierlich von ihrer Vorgängerin bis hinauf zu den menschlichen Samenzellen. Wenn somit unsere Auffassung

vom Kausalzusammenhang in der Natur überhaupt einen Anspruch auf Geltung erhebe, dann muß aus innerer logischer Notwendigkeit heraus auch die Entwicklung eines menschlichen Individiums so erfolgen, wie es die Natur geschichte zeige, nämlich von der ersten Zelle über die immer vollkommeneren Formen, wie sie die Tiere der Reihe nach zeigen, bis zum „vollkommensten' Wesen, wie es genannt wird, dem Menschen. Haeckel kam 40 Jahre später zum gleichen Satze, aber von der anderen Seite her, auf induktivem Wege: auf Grund

eine Deduktion, wenn sie empirisch durch Einzelfälle verifiziert wird, einen neuen wert vollen Beweis für die Richtigkeit der Obersätze; es sei nur erinnert an die Entdeckung des Neptun, der auf Grund all gemeiner astronomischer Sätze an einer bestimmten Stelle sein mußte. Der Induktion jedoch kann es theoretisch passieren, daß ihr nach dem tausendsten Fall ein tausenderster Fall präsen tiert wird, der nicht mehr paßt, und dann ist der Sprung vom Bericht über eine Summe von Einzelerfahrungen zur Auf-

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