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Jahr:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 97 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
Pfarrgemeinde in ihre Gemeinsprache übersetzt (vulgarisata), vor gelesen nnd erMärt worden sei. Gleich oder bald nachher wurde zu dem Einsetzungsakt eine deutsche Übersetzung gemacht und hierbei das „vul garisata" wiedergegeben mit „ze teutsch ausgelegt“. Daraus ist mit vollster Eindeutigkeit zu folgern, daß Deutsch damals (1447) die Gemein sprache in der Pfarre Kaltem und ihrer Bevölkerung gewesen ist. Dem gemäß setzt die Kälterer Gemeindeordnung vom Jahre 1458 als selbst verständlich voraus

, daß die Priester an der Pfarre Kaltem Deutsche seien, nur einer muß mit Rücksicht auf die in Kaltem wohnenden Nons- berger auch Welsch können. 1 ) Aus dem 15. Jahrhundert liegen auch noch andere mittelbare Hinweise vor, daß man in Kaltem selbst den Ort zu Deutschland gerechnet hat. So hat eine deutsche Übersetzung des Vigilibriefes, die bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts vorlag und wahrscheinlich in Kaltem selbst angefertigt worden ist, an einer Stelle eine auffallende Veränderung auch des Sinnes

den wahren staatsrechtlichen und volklichen Zustand Kaltems von damals (d. i. des 14./15. Jahrhunderts) 3 ) hervorheben, andererseits hatte dies aber auch seine praktische Bedeutung. Letztere trat gerade bei der Besetzung b S. oben S. 73. b Die betreffende Stelle im Vigilibrief lautet (bei Reich wie oben S. 52 Anm. 1): ,, - - - tempore illo . . . est persecutio magna orta ultra modum per totam Ytaliam, quando Ungari per Xtaliam ambulaverunt, . . orta est magna persecutio contra episcopos et cle- ricos

, der das reich nam, stund auf ain anstoss under die bischof und phaffen, also das vil chirchen verwüst wurden in allen tawtschen landen und vil bischof vertriben, in denselben tagen ich Voldesalcus (!) der achtund- zwainzigist nach dem tod des seligen Vigilii bischofs des stuls ze Triend han zu leben geben Regnardo von der stat des Ofens drew tail des zehencz und haimstirb der pharr ze Chalter.. b Siehe Bd. I, S. 41 f. u. 56 f.

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Jahr:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 92 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
richts- und Gemeindeausschuß von Kaltem, Tschink, Rigler und Geschworene. 1 ) Das Verhältnis der sprachlichen Herleitung des Geschlechternamens dieser Männer stellt sich folgendermaßen: für das Jahr 1408 (Reg. 23b) 4 Namen deutscher zu 5 Namen romanischer Herleitung, für 1417 (Reg. 23 b) 4 deutsch zu 2 rom,, für 1431 (Reg. 33) 8 deutsch zu 3 rom., für 1458 (TW. 4, 315) 7 deutsch zu 4 rom., 1453 (Reg. 37) 6 deutsch zu 4 rom. Doch sind auch diese romanischen Namen schon ins Deutsche, wie oben

dem Ende des 12. Jahrhunderts bekannt sind, germanische Namen wie Nolpertus, Isenhardus, Maynardus, Gislim- bertus, die allerdings z. T. auch bei den Lombarden damals üblich waren. Sicher auf deutsche Nationalität deuten aber die Zunamen, die fast alle Pfarrer von Kaltem und deren Hilfsgeistliche seit der Mitte des 14. Jahrhunderts tragen. Auffallend viele von ihnen sind von weiterher aus süddeutschen Bistümern, insbesondere im 15. und 16. Jahrhundert, später überwiegen Deutschtiroler. Auch der 1471

genannte ,,Schulmaister" oder „Schüler“ zu Kaltem war offensichtlich ein Deutscher. 3 ) So muß uns schon diese Betrachtung der Orts- und Familiennamen davon überzeugen, daß bereits im Laufe des 14. Jahrhunderts das deutsche Element in Kaltem das unbedingte Übergewicht gewonnen hat, das Deutsche die vorherrschende Umgangssprache geworden ist. Die immer wieder neu zuwandernden Nonsberger haben zwar ihr heimisches romanisches Idiom auch in Kaltem beibehalten, aber nur als inneres Verständigungsmittel

. Auch Des. Reich nimmt für Kaltem im 13. bis 14. Jahrhundert, wie ich bereits oben S. 60 Anm. 3 anführte, ein ausschließlich romanisches Gepräge an, zeitlich noch weiter geht in diesem Sinne der Nonsberger Lokalhistoriker Vigilio Inama. So sagt dieser (Arch. Trent. 13, 236 im J. 1897), weil er in einer Urkunde vom J. 1373 für das Gebiet von Kaltem u. a. die Flurnamen Pontara und Pozzo gefunden hat: „Kaltem war zu jener Zeit ein rein italienisches Land (paese schiettamente italiano); erst gegen das Ende

des 16. und im 17. Jahrhundert beginnt in der Bevölkerung Kalterns das deutsche Element über das italienische zu überwiegen, wie aus den Matrikenbüchern dieser Pfarre sich ergibt." Ein zweites Mal (Arch. Trent. 28, 131 im J. 1913) gibt es Inama etwas billiger, wenn er erklärt: „Wir wissen, daß Kaltem vorherrschend, wenn nicht ausschließlich fast das ganze 15. Jahrhundert italienisch gewesen ist.“ Diese Behauptung kann schon nach unseren bisherigen Zusammen stellungen nicht aufrechterhalten

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Jahr:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 75 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
/12.) 1 ) AB. 1, S. 165 f. u. 2, S. 469. Tarneller in AöG. 100, 44. Unten Reg, 8. 2 ) Vgl. Schneider a. O. S. 95 ff. 3 ) Des. Reich, Una congiura a Caldaro (AAAd. 5, 411 ff.) schildert Kaltem im ri. bis 14. Jahrhundert als einen ausschließlich romanischen Ort, er findet dort zu jener Zeit überhaupt keine Spuren der Anwesenheit von Deutschen (abgesehen vom Gut Winerich des Vigilibriefes). Diese Auffassung wird aber von den uns mitgeteilten Quellenberichten widerlegt. Reich verweist auf eine Urkunde von 1296

(a. a. O. 414), in der unter Bewohnern von Kaltem, die offenkundig ans dem Nonsberg stammen, ein Henricus Teutonicus ge nannt wird. Im sonst romanischen Nonsberg fällt dieser Beiname nicht auf, es handelt sich um einen Deutschen, der dort seßhaft geworden, oder einem Nachkommen von ihm. In einer anderen Urkunde von 1296, wird ein Conradus Tevtonicus als Bewohner von Vigo im Nonsberg ausdrücklich genannt (Kogler, AöG. 90, 689). Aber gerade deshalb fällt die Schlußfolgerung weg, die Reich an das Vorkommen

dieses Namens in Kaltem knüpft: daß er der einzige Deutsche gewesen sei, der damals in Kaltem gelebt habe und deshalb nach dieser seiner auffallenden Nationalität benannt worden sei. Der Name wurde vielmehr ' eben nicht in Kaltem, sondern im Nonsberg zuerst zugeteilt. Ein Chunrat Theotonic wird auch in dem unten 3 .68, Z. 4 v.o. angeführten Urbar von 1350 als Grundbesitzer in Kaltem genannt, er ist jedenfalls mit dem ersteren Träger dieses Namens verwandt.

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 171 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
anderer als teitschen Sprachpertractiert werden solle, anfolglich disem Ort Tramin, in welchem dises Statum auch vigieret, ain praeiudicium einschleichen dürffte." Er bittet um Befehl, wie er sich diesbezüglich verhalten solle, doch ist die Antwort der Hoch stiftsregierung hierauf nicht bekannt. — Hieraus ergibt sich: Beim Ge richte Tramin war nur die deutsche Sprache als Geschäftssprache zulässig. Der damalige Vorstand des Gerichtes rechnete dieses zu Deutschland, und zwar im Sinne des Gerichtsbrauches

der vor wiegend noch deutschrechtlichen Tiroler Landesordnung von 1532 bzw. 1574 zu, gerade im Gegensatz zum Gebiete des Fürstentums Trient mit seiner italienischen Bevölkerung, seinem Statutarrechte, das in seiner ins 13. Jahrhundert zurückreichenden Ausbildung im Banne der lombar dischen, römisch-rechtlichen Entwicklung steht, und mit seinem Nota riatswesen. Staatsrechtlich gehörte das Gericht Tramin damals unmittel bar zum Fürstentum Trient und dieses gleich der Grafschaft Tirol zum Deutschen Reich

; wenn also der Pfleger von Tramin diesen Ort im Gegen satz zum übrigen Gebiet des Fürstentums Trient zu „Deutschland" zählt, so meint er jedenfalls das sprachliche, kulturelle und volkliche deutsche Wesen seines Ortes. Es ist das dieselbe Auffassung, wie wir sie oben S. 87 aus einem Gemeindebeschluß von Kaltem vom Jahre 1731 festgestellt haben. Die ausschließliche Geltung der deutschen Gerichtssprache zu Tramin folgert der Pfleger aus dem Umstande, daß dort das tirolische „Landesgesetz" gelte und diesem der Gebrauch

einer anderen Sprache als der deutschen zuwiderlaufen würde. Von vornherein möchte man annehmen, daß Pichler mit diesem „Landesgesetz" die Tiroler Landesordnung von 1532 bzw. 1574 gemeint habe. Allein diese besitzt keine Bestimmung, die sich auf den Sprachgebrauch bezieht, und so hat Pichler damit wohl lediglich die allgemeine Tatsache betonen wollen, daß man im Geltungsbereich der Tiroler Landesordnung nur das Deutsche als Rechtssprache verwende. 2 ) 1 ) D. h. als Stellvertreter nehmen. 2 ) Über die Geltung

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 336 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
§ i. Die deutsche Siedlung im Fersental und bei Fersen im 14. u. 15. Jahrh. 307 Im Laufe des 15. Jahrhunderts hat dann im Markte (in „der Burgen”) Fersen das deutsche Element zugenommen. Diesem Umstande ist es wohl zuzuschreiben, wenn im Jahre 1453 die Gemeinde Fersen samt den übrigen Gemeinden des Gerichtes Fersen ihren Gemeindevorstand oder „Schinig” (Syndikus), einen — wenigstens nach dem Namen zu schließen ■— offenkundigen Deutschen, zu ihrem Abgeordneten für den Tiroler Landtag erwählt

und ihm hierzu eine Vollmacht in deutscher Sprache ausstellt. 1 ) Ein Bericht aus dem Jahre 1508 bezeichnet den Markt Fersen ausdrücklich als halb welsch, also mit dem anderen Teile seiner Bevölke rung als deutsch. 2 ) InCaldonazzo, dessen deutsche Namensform Caldinetsch schon zum Jahre 1330 verbrieft wird 3 ), finden wir im 15. Jahrhundert deutsche Ein wohner. Daß diese Deutsch als Umgangssprache hatten, besagt ausdrück lich eine Urkunde vom Jahre 146g. Doch werden gleichzeitig Flurnamen dortselbst

in so ausgesprochen romanischer Form angeführt, daß das Fortleben des romanischen Elements außer Zweifel steht. 4 ) In der obersten Gemeinde des Fersentales, in Palai (Palü) hatten nicht die Herren von Schenna bzw. die Hauptleute von Fersen die Grund herrschaft, sondern die Herren von Caldonazzo; die Gemeinde gehörte auch zum Gerichte Caldonazzo. Doch stehen uns hierüber nur ganz wenige Aufzeichnungen zur Einsicht offen, die allerdings andeuten, daß im 14. Jahr hundert dort auch deutsche Siedler gehaust

de loco qui dicitur Müldorf als Einwohner von Caldonazzo, eine Urk. von 1465 zahlreiche Flur namen romanischer Prägung dortselbst. (Diese Urkunden A. Trapp.) 5 ) Voltelini a. O. I, S. 181. Die Urkunden, die Reich im „Tridentum“ 11, 307 aus Archivber. 2, Nr. 635 u. 698 (Archiv Trapp-Churburg) und anderwärts zusammenstellte, sind: 1348 Concius de Paludo sagt dem Sicho von Caldonazzo den an Cristan von Ulten verkauften Hof Priginer in Roncegno auf. 1369 Vricius q. Cristani dicti Frauteri de Paludo

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 348 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
aus Eichstätt, als Notare genannt (unten S. 324, Reg. 6). Wie ich ebenfalls bereits Bd. I, S. 70 andeutete, hat auch die neben dem Kloster bestehende Marktgemeinde (burgum) St. Michael seit dem 13. Jahrhundert eine vorwaltend deutsche Bevölkerung gehabt. 1 ) Dies änderte sich erst seit dem Ende des 16. Jahrhunderts zugunsten einer vorschreitenden Verwelschung auch dieses Ortes. Ich bezweifelte Bd. I, S. 146 die Angabe von Des. Reich, daß bereits in einem Akte vom Jahre 1552 die Bezeichnung „Welschm.ich.eal

§3. Zum Deutschtum im Raume Kronmetz—St. Michael. 31g int Jahre 1311 der damalige Propst Josef von St. Michael dem Johann von Gufidaun als Wiederlösungsversprechen für ein Gut im VilnÖßtale südlich Brixen ausgestellt hat (s. unten Reg. 1). In derselben Weise be urkundete Propst Jakob von St. Michael im Jahre 1410 den Herren von Starkenberg die Verleihung eines Weingutes in Tramin (s. oben Kap. 4, Reg. 156 d). Um 1500 werden uns in St. Michael Deutsche, ein Has aus Bozen und ein Wegmann

nur die Form „Sandt Michel“, nie „Welschmichel“. Diese letztere Benennung scheint erst mit dem 17. Jahrhundert aufzukommen und erweist für jene Zeit demnach die Verwelschung des Ortes, wie ich bereits Bd. I, S. 145 f. ausführte. Urkunden aus den Jahren 1355, 1418 und 1440 geben uns weitere deutsche Namen von Einwohnern und Fluren in Jugum (Giovo oder Jaufen) und in Pressano. 2 ) An diesem Orte begegnet uns wieder der schon von Eppan her bekannte Flurname „Roßlauf", der im lateinischen Texte der Urkunde

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 351 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
Inwohner seines Sprengels abgaben, in deutscher Sprache beurkundet. 2 ) Aus den Jahren 1587 und 1588 liegen mir zwei Kaufverträge vor, die vor dem Richter von Neumetz (d. i. Krön- oder Deutschmetz) in deutscher Sprache als Siegelurkunden für Wiesen bei Schefbruck (Nave) ausge stellt wurden (s. unten Reg. 4). Die hier genannten Einwohner von Schef bruck haben meist ausgesprochen romanische Namen. Aber das zeigen diese Urkunden doch, daß beim Gerichte Deutschmetz damals noch die deutsche Amtssprache

auch den Parteienverkehr beherrscht hat, und dar aus ist zu schließen, daß für die maßgebenden Kreise der Bevölkerung des Gerichts noch die deutsche Umgangssprache galt. 3 ) In den unmittelbar tirolischen Gerichten im Nonsberg und unteren Etschtal, die eine vor wiegend welschsprachige Bevölkerung hatten, wurden im 16, Jahrhundert die Privat vertrage stets nur als lateinische Notariatsinstrumente ausgefertigt, wenn auch deutsche Adelige dortselbst die Gerichtsherrschaft innehatten. Im Jahre 1658 schwebte

des landesfürstlichen Fiskus, Johann Schaiter von Lebmannsegg, daß der Prozeß von Rechts 9 Siehe darüber oben S. 142. 2 ) Siehe oben S. 183, Reg. 162. 3 ) Daher kommt gerade seit dem Ende des 16. Jahrh. für Kronmetz die Bezeich nung Medium teutonicum, Mezotedescho, Teitschmetz auf (Reich, Arch, Trent 10, 134), Vereinzelt ist folgende Form in einem Schreiben des D. Cornelius Gentilotus vom J. 1591, mit dem er sich beim Landesfürsten um die Pfarre Roncegno bewirbt: Er habe sich früher betätigt „pro tuendis confinibus

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 103 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
unverständlich blieben. Wolkensteins Chronik (um 1600) sagt, daß das Gericht Kaltern „wirt bewont von halb teisch (deutsch) und halb welsch volckh“. 2 ) Das halb zu halb ist nicht zahlenmäßig genau zu nehmen, sondern soll nur sagen, daß der deutschen Bevölkerung Welsche beigemischt sind. Daß die Welschen, meist Arbeiter und Pächter, in der Minderheit, die Deutschen weitaus in der Mehrheit waren, zeigt nicht nur die ständige Be- dachtnahme auf das Deutsche als Amtssprache, seine ständige Anwendung

in den Gerichtsverhandlungen und in dem Verfachbuche, sondern auch die direkte Angabe des Franziskanermönches P. Tovazzi aus Trient, der die Pfarre Kaltern im Jahre 1753 bereist hat und von der Sprachverteilung dort folgenden Eindruck bekommen hat: „Communio eins lingua est ger manica“ > d. h. die allgemeinere Sprache in dieser Pfarre ist die deutsche. 3 ) Ein merkwürdiges Zeugnis, daß die ansässige Bevölkerung ay statuta als lateinisch und teutsch, die einander zuwider und ungleichsam, haben und dieselben zu irem vortail gebrauchen sollen

. Anläßlich der Einführung der Tiroler Landesordnung wurden einige Bestim mungen derselben gemäß der bisher in Kaltern in Geltung gestandenen Rechtsordnung ab geändert, um den Übergang zu erleichtern. Diese Abänderungen bilden jene „Privilegia“. 2 ) Wie oben Bd. I, S. 31 Anm. 4 (IFerd. Bibi. 3618, fol. 56). 3 ) Zitiert aus dem handschriftlichen Werke Tovazzis „Parochiale Tridentininum“ C. 16 von Des. Reich im Arch. Alto Adige 5, 417. Über Tovazzi und seine Schriften s, oben Bd. 1 , S. 150 Anm. 3 u. S. 167.

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 11 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
Seite § 4. Die Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden und anderen Auf zeichnungen für und in Neumarkt seit dem 14., weitere Zeugnisse seiner volklichen Zugehörigkeit seit dem 16. Jahrhundert 216 Deutsche Urkunden der landesfürstlichen Kanzlei für die Ge meinden des Gerichtes Enn seit 1315 S. 219. — Die Gerichtsordnung von 1372 S. 220. —■ Deutsche Urkunden, die im Gerichte Enn selbst geschrieben wurden, seit 1350, für den Gebrauch der Gerichtsbe hörden, der Gemeinden und von Einzelpersonen

, das Durchdringen der deutschen Siegelurkunde dortselbst S. 22off. — Das deutsche Gerichtsschreibertum im Gerichte Enn, deutsche Fachausdrücke desselben und das Siegelrecht der Gemeinde Neumarkt S. 223. — Kirchpropstrechnungen und Urbare im Gebiete des Gerichtes Enn in deutscher Sprache seit 1380 S. 224. — Deutsche Sprache, Formgebung und Inhalt im Verfachbuche des Gerichtes Enn, in den Gemeindeordnungen, Rigi- und Ratsbüchern im 16. bis 18. Jahr hundert S. 224 1 —■ Deutsche Verhandlungssprache beim Gerichte

Enn, lateinische und italienische Schriftstücke werden zum amt lichen Gebrauche dortselbst ins Deutsche übersetzt S. 226. — Deut sche Predigtsprache im Gerichte Enn im 16. bis 18. Jahrhundert S. 227. — Direkte Angaben über das deutsche Wesen der Bevölke rung des Gerichtes Enn (Neumarkt) bei Wolkenstein und anderen Autoren des 17. Jahrhunderts, bei Tovazzi im 18. Jahrhundert S. 227t. — Kundgebung der Gerichtsgemeinden über die Zugehörigkeit des Gerichtes Enn zum deutschen Tirol im Jahre 1810 S. 228

. § 5. Urkundenbeilagen (Regesten und Texte) zum Abschnitte Enn (Neumarkt) 229 Kapitel VII. Salurn .. . 253 Erste Erwähnung von „Salurnis" bei Paulus Diaconus S. 253. — Das deutsche Geschlecht der Herren von Salurn, seine Lehens abhängigkeit von den Grafen von Tirol und sonstige Anfänge des Deutschtums in Salurn im 12. und 13. Jahrhundert S. 253!. — Die deutsche Besiedlung von Salurn und Umgebung nach den Hof- und Geschlechternamen laut der Urbare der Grafschaft Tirol von 1288 und 1406 und Urkunden dieser Zeit S. 255

Reiseberichten und in Amtsakten S. 261 ff. — Die deutsche Sprache in der Seelsorge zu Salurn im 17. und 18. Jahrhundert S. 264. — Betonungen des deutschen Wesens der Bevölkerung des Gerichtes Salurn durch Amt und Gemeinde in den Jahren 1690, 1796 und 1810 S. 265. — Ur kundenauszüge (Regesten) S. 266ff. Kapitel VIII. Truden und Altrei 273 Anfänge von Truden und seiner deutschen Besiedlung S. 273f. — Die Volkszugehörigkeit von Truden vom 16. bis 19. Jahrhundert S. 275 f. — Die Anfänge der deutschen Besiedlung

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Seite 12 von 363
Ort: München [u.a.]
Verlag: Oldenbourg
Umfang: XIII, 332 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-25.025/2
Intern-ID: 501857
Seite 282 Kapitel IX. Die deutschen Gemeinden am Nonsberg Die Gründung des Klosters Senale und Anfänge des Deutschtums S. 282.— Ortsnamenformen in dieser Gegend aus dem 12./13. Jahr hundert S. 283. — Übergabe des Klosters Senale an das Stift Gries bei Bozen und dessen Grundherrschaft dortselbst 8. 283. — Die ersten Erwähnungen des Namens „Wald" für Senale und andere deutsche Ortsnamen dortselbst seit dem Ende des 13. Jahrhunderts S. 285 f. — Das Vorkommen der Bezeichnung „ Deutschgegend

am Nonsberg“ seit dem 15. Jahrhundert S. 287t.— Die Verwendung der deutschen Bef und Flurnamen der Deutschgegend und der deutschen Sprache über haupt in den Urbaren und Akten der Herrschaft Kastelpfund sowie in den Ordnungen jener Gemeinden seit dem 16. Jahrhundert S. 289. ■— Die Geltung der deutschen Sprache im kirchlichen Leben von U. L. Frau im Wald und St. Felix im 17. und 18. Jahrhundert S. 290. — Angaben über die deutsche Volkszugehörigkeit der Gemeinden U. L. Frau im Wald, St. Felix, Laurein

und Proveis aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts S. 291.— Fürsorgen für die Erhaltung des Deutsch tums dortselbst seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts S. 292t. — Die Anfänge der Siedlung in Laurein und Proveis im 13. Jahrhundert S. 294 f. — Deutsche Hof- und Flurnamen dortselbst nach den Ur baren des 15. und 16. Jahrhunderts S. 295 f. — Angaben über das deutsche Wesen von Laurein und Proveis vom 16. bis 19. Jahr hundert S. 297f. Kapitel X. Nachträge zum 1. Bande (Neue urkundliche Nachrichten

zur Ausbreitung des Deutschtums in Welschtirol) . 299 § 1. Die deutsche Siedlung im Fersental, bei Fersen und im Pineid im 14. und 15. Jahrhundert 299 Die ersten geschichtlichen Erwähnungen der Siedlungen im Bereiche von Fersen S. 299. — Die Baurechtsverleihungen der Herren von Schönna im Fersental, besonders in Florocum und Frassilongum von 1310 bis 1348 S. 300. — Orts- und Personennamen dortselbst, die Herkunft der Beliehenen aus verschiedenen Gegenden von Deutschtirol S. 301. — Deutsche

Bergwerksverleihungen und Sied lung in Falesina (Valisen), Vignola (Valzurg), Gereut (Frassilongum) um 1330 S. 302. — Erwähnung der deutschen Namensformen Fersen (Pergine), Vigelsan, Caldinetsch, deutsche Personennamen dort selbst im 14. Jahrhundert S. 303. — Deutsche Siedlungen in Pineid laut Urkunden des 14. Jahrhunderts S. 304.— Die deutsche Siedlung im Bereiche des Amtes Fersen laut des Urbares von 1406, insbeson dere im Fersental, Florutz, Gereut, Falisen, Falzurg, Chesteneit, Montenag, Feida S. 305f. ■— Die Geltung

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