520 Baumgärtner nachsichtige Behandlung in Aussicht stellen und die Gemeinden zur Ab ordnung von Gesandten bewegen, das, meinte der Minister, wäre am Platze gewesen. „Aber auf keinen Fall hatte Utzschneider das Recht, im Wege der Publizität mit den Aufständischen Verhandlungen zu pflegen und ihnen eine allgemeine Amnestie ohne Ausnahme, selbst mit Einschluss der An stifter, deren strenge Bestrafung unbedingt notwendig ist, zu versprechen. Ebenso war die Regierung
, welcher die durch die Wiedereinführung der Josefinischen Andachtsordnung in Tirol erregte Unzufriedenheit bekannt geworden war, allgemein geneigt, in den Vorschriften über äusseren Kultus Modifikationen eintreten zu lassen, auch das Zusammenleben der Mönche in den noch nicht aufgehobenen Klöstern zu erlauben. Aber wie konnte dem Utzschneider jemals einfallen, Belassung der bestehenden Klöster zuzusichern, was Aufnahme von Novizen, also eine mit dem System der Regierung durchaus unverträgliche Fortdauer der Mönchsorden voraussetzt
!' Der Ärger des Ministers wäre wohl noch gestiegen, wenn er erfahren hätte, dass Utzschneider dem Intendanten eigenmächtig Aussichten auf bayrischen Staatsdienst eröffnet hat. Als er die darauf anspielende Stelle in Horrnayrs öffentlicher Absage las, bezeichnete er es als „grobe Lüge', da die bayrische Regierung doch nicht einen werde zum Beamten bestellen wollen, „den in folge seiner Haltung die bayrische Akademie der Wissenschaften aus ihrer Liste gestrichen hat'. Nach solchen Ergüssen
, welche der Minister schriftlich wie mündlich anbrachte, erging sein Auftrag an den Salinen direktor, er möge nach München zurückkommen, um sich seinen Amts geschäften zu widmen, und ja keinen Aufruf mehr ohne ausdrückliche Gutheissung der Regierung herausgeben. 1 ) Auch bischöfliche Hilfe wollte Utzschneider für sein Unternehmen aufbieten. Bei Chiemsee tat er keine Fehlbitte. 2 ) Selbst die noch immer exilierten Kirchenfürsten von Chur und Trient soll er haben anrufen wollen. 3 ) Um seiner Aktion grösseren Erfolg