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Bücher
Kategorie:
Technik, Mathematik, Statistik
Jahr:
1908
Statuten für die Trinkwasserleitungsgenossenschaft der Pfarrgemeinde Girlan
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Seite 13 von 23
Autor: Trinkwasserleitungsgenossenschaft <Girlan>
Ort: Girlan
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 21 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: c.Girlan / Trinkwasserleitungsgenossenschaft;s.Satzung
Signatur: II 95.044
Intern-ID: 219708
bis zum Morlhanse gebaut Es wird hiebei bemerkt, daß die Interessenten der einzelnen Zweigleitung sich verpflichtet haben, für eine 4ige Verzinsung und 1 Amortisation, also für ein 6%tgc3 Erträgnis der aus gelaufenen Bansumme anszukommen. in. Ausführung dru Zuleitung und dey Pinval- anlagen. ~ § 7 . - Die Herstellungsarbeiten vom Hauptrohr bis zur Grenze der betreffenden Liegenschaften und über dieselbe in den Privatbesitz, resp. bis zum Privatventil selbst, werden von der Genossenschaft aus Rechnung der Partei

ausgesührt und beibt diese Leitung in klusive des Wassermessers Eigentum der Wassergenossenschaft. Diese Arbeiten werden jedoch erst dann ausgeführt, wenn die ' Partei den vorgeschriebenen Revers unterfertigt und damit die vor liegenden Bestimmungen ausdrücklich anerkannt hat. Die Kosten des anzubringenden Wassermessers sind von der Partei jährlich mit 10 Prozent zu verzinsen miö bleibt der Wasser messer Eigentum der Genossenschaft. Eventuelle Reparaturen des selben hat die Genossenschaft zu besorgen

. Die Partei trägt für den Fall der Kündigung des Wasserbe zuges auch die Kosten der Beseitigung, welche jedoch nur von den Organen des Wassergen ossenscha sts-Ausschusses vorgenommen werden darf.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Kulturgeschichte, Volkskunde, Musik, Theater
Jahr:
1908
¬Die¬ Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters und die Ursachen des Bauernkrieges.- (Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte ; 4)
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Seite 180 von 247
Autor: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Ort: Berlin [u.a.]
Verlag: Rothschild
Umfang: XVI, 232 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. [X] - XVI
Schlagwort: g.Tirol / Bauernkrieg <1525-1526> ; s.Ursache ; <br />g.Tirol ; s.Kultur ; z.Geschichte 1300-1500
Signatur: II 8.655
Intern-ID: 155155
Partei in Zivilsachen den Richter um die durch den Fronboten zu bewerkstelligende Vorladung der Gegenpartei zu ersuchen. Auf Klagen, welche ohne vorherige Verständigung der beklagten Partei im Gericht vorgebracht wurden, konnte die letztere die Antwort weigern. 1 ) Bei dreimaligem Nichterscheinen des rechtmäßig geladenen Beklagten konnte derselbe auf dem dritten Rechtstag kontumaziert werden. 2 ) Sache des Richters war die Berufung und Leitung des Gerichtes. Die Urteils fin dung stand jedoch

nicht ihm, sondern den Geschworenen oder dem „vorsfirech' und den bei Ge richt Anwesenden, dem Umstand, zu. Da die Parteivorträge gemäß dem älteren deutschen Recht in einem Urteilsantrag endeten, 3 ) darf es nicht Wunder nehmen, daß der Vorsprecher, der Vertreter der Partei, als erster den Urteilsvorsehlag zu machen hatte. 4 ) In anderen Fällen wiederum hielt der Richter Umfrage beim Umstand, wobei dann wohl einer der ältesten und J ) Vergi, T. W. IV. (Latzfons 14. J.) 358, 24 ff.; (Bruneck 15, J.) 470, 9 ff. 2) Tergi. 'Wopfner

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