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Bücher
Kategorie:
Kunst, Archäologie
Jahr:
1907
Schloß Stenico in Judikarien (Südtirol), seine Herren und seine Hauptleute
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Seite 10 von 97
Autor: Außerer, Karl / von Karl Ausserer
Ort: Wien
Verlag: Verl. Tyrolia
Umfang: 96 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Stenico / Castel
Signatur: III 103.960
Intern-ID: 143093
über das Mittelalter herauf erhalten haben. Dieser Zustand dürfte es auch sein, den die Römer bei ihrem Vordringen in diese Täler vorgefunden haben. Ob die 78 v. Oh. von Q. Marcius besiegten Stoni (des Livius u. a.) mit den Bewohnern der Gegend von Stenico identisch sind, erscheint durch nichts begründet. Ich würde mich eher der gegenteiligen Meinung anschließen'). Die Römer beherrschten die Gegend durch ein halbes Jahrtausend, bis sie durch die Langobarden abgelöst wurden. in Valsugana und Premierò

und Val Comonica! Und in Stenico das Wort Stoni zu finden, scheint mir auch sprachlich nicht ohne Gewalt tunlich. Zudem wird mit Stenico ja nur ein kleiner, ganz unbedeutender Flecken und nicht die Gegend oder die Bevölkerung jenes Talkessels bezeichnet — und die Stoni waren doch ein ganzer Volksstamm! Ich möchte hier auch noch die kirchliche Einteilung als ein bei der Beurteilung dieser Frage hochwichtiges Moment anführen: Judikarien wurde ja noch zur Zeit des heiligen Vigilius, der hiebei im nahen

Rendena den Märtyrertod erlitten, oder doch kurz nach her, also jedenfalls noch zu einer Zeit zum Christentume bekehrt, wo die ganze Gegend unter römischer Herrschaft stand. Und aus dieser Zeit stammt auch die kirchliche Ein teilung, die ja älteren Gliederungen folgte. Da müßte man doch annehmen, daß irgend eine der Pfarren den Namen des Stammes der Stoni erhalten hätte, und wenn Stenico der Hauptort derselben gewesen wäre, da es ja als der einzige Träger des Namens dieses ganzen Stammes erscheint

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Bücher
Kategorie:
Belletristik 
Jahr:
1907
¬Der¬ kleine Tiroler oder die Macht der kindlichen Liebe : eine Erzählung aus dem Tiroler Freiheitskampfe im Jahre 1809.- (Erzählungsschriften zur Hebung der Vaterlandsliebe ; 5)
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Seite 38 von 143
Autor: Weißenhofer, Robert ; Salzer, Anselm [Hrsg.] / Robert Weißenhofer. Besorgt durch Anselm Salzer
Ort: Linz
Verlag: Verl. des k.k. Ackerbauministeriums
Umfang: 132 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: s.Tiroler Freiheitskampf ; f.Belletristische Darstellung
Signatur: I 3.492
Intern-ID: 206473
Man Hatte geglaubt, daß der unheimliche Geselle, der in Rattenberg wegen Wildfrevels und verschiedener anderer schlimmen Streiche zu einer schweren Gefängnisstrafe ver urteilt worden war, wohl lange nicht mehr die Gegend unsicher machen werde. Allein der böse Feind ebnet seinen Anhängern überall die Wege. Als die Bayern und Fran zosen das untere Jnntal erobert hatten, wurde Peter sofort in Freiheit gesetzt, jedenfalls auf sein Versprechen hin, im Kriege Spiondienste leisten

zu wollen und so seinen Rettern sich dankbar zu erweisen. Wie eifrig er dies zu tun bemüht war, zeigt sein Erscheinen in Ge sellschaft des bayrischen Soldaten im Walde, was Wen delin sogleich auf einen bösen Anschlag schließen ließ. Zu welchem Erfolge derselbe geführt hat, wird sich bald zeigen. Fünftes Kapitel. Der mißlungene Aberfall. Die Schreckensnachricht, daß die Tiroler und das kaiserliche Militär von den Bayern und Franzosen im Jnntal geschlagen worden seien, hatte sich rasch auch in der Gegend von Wildschönau

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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Seite 190 von 335
Autor: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Ort: Wien
Verlag: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Umfang: 332 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Signatur: II 109.504
Intern-ID: 203292
der Zulassung von Weinlesetrauben, von Trester, Kompost, Düngererde, schon gebrauchten Spalieren und Pfählen innerhalb der Grenz gebiete, vorausgesetzt, daß die genannten Gegenstände nicht aus einer mit der Reblaus behafteten Gegend herrühren, bleibt den Nachbarstaaten das Übereinkommen Vorbehalten. Artikel 5. Ausgerissene Weinstöcke und dürres Rehholz sind von dem inter nationalen Verkehr ausgeschlossen. Es bleibt jedoch den Nachbarstaaten Vorbehalten, sich in Betreff der Zulassung solcher Erzeugnisse

innerhalb der Grenzgebiete zu verständigen, vorausgesetzt, daß diese Erzeugnisse nicht aus einer mit Reblaus behafteten Gegend herrühren. Artikel 6, Rebpflanzen, Schnittlinge, mit oder ohne Wurzeln und Rebholz dürfen in einem Vertragsstaate nur mit der ausdrücklichen Bewilligung und unter Aufsicht der Regierung eingeführt werden, und zwar nach vorhergegangener wirksamer Desinfizierung und über die hiefür besonders bezeichneten Zollämter. *) Die Beibringung dieser Bescheinigung

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