umftänd- auch gütlich erzählt und vorgehnlleu. Worüber er, Perger, nuS stiller getanen AnSsag teils Posten, die er vochero zwar elnstmnlen bekannt, hernach auch wiederholt, aber als er mit einem leiblichen Eid bestäten sollen,^ wiederum negiert und gänzlichen Widersprochen, aber auf alle Übrige, Posten dasselbige leider also wahr noch beharrlichen daran bestauben und daß er hiermit wol einen Eid tun kvnue^ ange- delt woraus ihm um solche sein frelwllÜA-beharcttch ge. ständige Posten der Eid
, dann der armen matesiztgell Person Maihelsen PergerS seiner eigen gütlich und peinlichen ftirzichten und Bekennt. . ntsstn , welche er leider also verbracht zu haben nach, genügsamer Erzähl- mrd Eiderinncrnng mit leiblichem- ' . Eid ordentlichen bestät hat, ist nach Umsrag deS- .- Herrn Gericht«, und BannrichtcrS dieser Herrschaft. , Rodeneck, Michaele SchgrasserZidurch die hierzu eisordec. ' te» 13 Gerlchtägcschwvreitei, angeregter Herrschaft Rodeneck, einhellig zu Malesiznrtl und Recht erlcuni^ , uub
ausgesprochen worden, daß der arme Sünder') - Malhels Perger um sei» leider begangene Mlßhaad-'- tlUlg rltld Bcrbtechen, iirdciir er (folgt die ?lufzählunü' seiner Missetaten) da« Leben verwirk! und den Tod der- schnldl habe uub daß ct ans henllgen Tag als stitteir- : deßwegen 'urgesthlerr Masesizrvcht.Tag elnelt' bestlnim- wn Tag für Recht gestellt und stille auSgesagw^md. besläle Bekenninlsse so vielste sich ohneArgerttlß nnb -v Vermeidung dergleichen Ivel'keren Unheils luir läßt.. •. osstlltllchcn