Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
. 1 ) Die Umwandlung Frankreichs in ein erbliches Kaiserreich durch Napoleon (18. Mai 1804) veranlasste Franz XL, damit die „vollkommene Gleichheit des Titels und der erblichen Würde mit den vorzüglichsten europäischen Regenten und Mächten aufrecht erhalten und behauptet werde', am 10. August 1804 in einer außerordentlichen Staatsconferenz den Titel und die Würde eines erblichen Kaisers von Österreich („als den Nahmen Unseres Erzhauses') anzunehmen. Am 11. August wurde dieser Entschluss durch ein kaiserliches
Patent allgemein bekannt gemacht, und darin bemerkt, dass, „Unsere sämmtlichen Königreiche, Fürstentümer und Provinzen ihre bisherigen Titel, Verfassungen, Vor rechte und Verhältnisse fernerhin unverändert beibehalten sollen' und dass „solches insonderheit von Unserem Königreiche.Ungarn und den damit vereinigten Landen, dann von denjenigen Unserer Erbstaaten zu verstehen sei, welche bisher mit dem Römisch-Deutschen Reiche in unmittelbarem Verbände gestanden sind.' 2 ) In einem Rescript an Ungarn
, dass dieser Titel, der, wie es in dem Rescript an Ungarn heißt, auf dem „unzertrennlichen Besitze Unserer unabhängigen Königreiche und Staaten' fundierte, ursprünglich auch für den „vereinigten. Erbstaaten-Körper' gedacht war. Vgl. F. Tezner, Der österreichische Kaisertitel, seine Geschichte und seine politische Bedeutung. Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht (Grünhut), 25, 361 ff. (1898). J. H. Seh wicker, Nochmals „Der österreichische Kaisertitel' und Tezner, Der österreichische