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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 136 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
Emerichs Bruder Andreas II. (1205—1235) unterstützte die Witwe des russischen Fürsten Boman von Halitsch und Wladimir gegen ihre Feinde, betrachtete sich aber dafür als Oberlierrn dieser Länder und nannte sieh 1206 „König von Galizien und Lodomerien', obwohl dies nur ein leerer Titel blieb. Als die Cumanen, welche von der Aluta und unteren Donau bis ins südliche Russland wohnten, nach der durch die Mongolen 1223 an der Kalka erlittenen Niederlage Schutz bei den Ungarn suchten, legte sich Bela

IY. (1285—1270) gleich nach seiner Thronbesteigung zum Zeichen seiner Oberhoheit den Titel eines rex Cumanie bei. Bela unterwarf auch (vor 1247) mehrere Wojwoden oder Knäsen . der Walachen, nachdem deren bisherige Beherrscher, die Cumanen, durch die Mongolen theilweise zersprengt oder vernichtet worden waren, seiner Oberhoheit, während in den späteren Jahren seiner Begierung den Bulgaren in mehreren Feldzügen Widdin entrissen wurde, was seinen Sohn Stephan V. (1270—1272) bewog, sich „König von Bulgarien

' zu neriiien. 1 ) Nach dem vollen Titel der letzten Arpaden: dei grada Hun- gariCy Dalmacie, Crocicie, Rame. Servie, Gallicie, Loclomerie, Cumanie, Bulgarieque vex erscheinen alle südlichen, nördlichen, östlichen und süd östlichen Nachbarländer als Bestandteile des ungarischen Beicbes. Doch war die Herrschaft über diese vielfach eine nominelle. Nur Croatien, Dalmatien, das Severiner und das Machover Banat standen wirklich unter der Gewalt des Königs, während die Bane von Bosnien wenigstens im Inneren

. Die Küstenstädte Dalmatiens giengen verloren, indem sie sich unter den Schutz Venedigs stellten. Nur die Herrschaft über das Severiner und Machover Banat -wurde gegen die Angriffe des walachischen Woywoden Bazarad und des serbischen Königs Stephan Urosch II. behauptet. 2 ) *) Schon König Emerich hatte diesen Titel vorübergehend geführt. Vgl. Pauler a. a. 0. 2 ) Näheres in meiner „Geschichte Österreichs', 2, 203 ff.

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 53 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
Kaiser Karl IV. weigerte sich zwar, nach eingehender Verhandlung über deren einzelne Bestimmungen (I860) 1 ) diese Privilegien anzuerkennen, und zwang auch den Herzog Eudolf I.V., den Titel eines „ Pfalzerzherzogs u 5 den dieser auf Grund derselben am 18. Juni 1359 angenommen hatte, (5. September 1360) wieder abzulegen. Doch nannte sieh Eudolf schon seit Weihnachten 1361 wieder „Erzherzog', — ein Titel, der allerdings mit seinem Tode wieder verschwand und erst im Jahre 1414 von Ernst

vom 20, März beim Empfang der Huldigung in Kärnten, nachdem er noch am 11. den Tito] „Herzog' geführt hatte. Lichnowsky, Ge schichte des Hauses Habsbuvg V, Verzeichnis der Urkunden Nr. 1450—1452. Vgl. 1446. Doch finden sich auch später noch Urkunden mit dem Herzogstitel. . *'} Schrötter, Abhandlungen 1, 202. Chmel, Materialien. 2, 36. Später noch mehrmals bestätigt. *) Auch der Titel Erzherzog wurde von da an ständig, wenn ihn auch K. Friedrich zunächst nur jenen Fürsten des Hauses Österreich verlieh

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