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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 30 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
, indem er vom Bischöfe von Freising ausgedehnte Güter im südöstlichen Krain (zwischen Nassenfuß, St. Canzian und Neu- sfcadtl oder Rudolfswerth) kaufte. Sein Sohn Friedrich II. (1230—1246) nahm 1232 sogar den Titel „Herr von Krain' (dominus Camiole) an. was vielleicht dadurch veranlasst wurde, dass seine Gemahlin Agnes, Tochter des Herzogs Otto I. von Meranien und Nichte des Markgrafen Heinrich von Istrien, in diesem Lande ausgedehnte Besitzungen als Mit gift erhielt. 2 ) 2. Die Zwischenregierung Ottokars

belehnt worden sei, ist schon von Toecli e, Heinrich VI. S. 408 Anni, und in meiner „Geschichte Österreichs' 1, 273 Anm. 1 widerlegt worden. Jedoch ist anzunehmen, dass jener letztwilligen Verfü gung Leopolds V. eine Vereinbarung mit dem Kaiser sowohl, als Lehensherrn, wie auch mit den steirischen Ministerialen vorausgegangen ist. Vgl. v. Kroues, Ver fassung u. Verwaltung S. 117. 2 ) Siehe meine „Geschichte Österreichs', 1, 2G8. 402. 404. Xueh dem Tode Friedrichs führte Agnes diesen Titel

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