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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 53 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
Kaiser Karl IV. weigerte sich zwar, nach eingehender Verhandlung über deren einzelne Bestimmungen (I860) 1 ) diese Privilegien anzuerkennen, und zwang auch den Herzog Eudolf I.V., den Titel eines „ Pfalzerzherzogs u 5 den dieser auf Grund derselben am 18. Juni 1359 angenommen hatte, (5. September 1360) wieder abzulegen. Doch nannte sieh Eudolf schon seit Weihnachten 1361 wieder „Erzherzog', — ein Titel, der allerdings mit seinem Tode wieder verschwand und erst im Jahre 1414 von Ernst

vom 20, März beim Empfang der Huldigung in Kärnten, nachdem er noch am 11. den Tito] „Herzog' geführt hatte. Lichnowsky, Ge schichte des Hauses Habsbuvg V, Verzeichnis der Urkunden Nr. 1450—1452. Vgl. 1446. Doch finden sich auch später noch Urkunden mit dem Herzogstitel. . *'} Schrötter, Abhandlungen 1, 202. Chmel, Materialien. 2, 36. Später noch mehrmals bestätigt. *) Auch der Titel Erzherzog wurde von da an ständig, wenn ihn auch K. Friedrich zunächst nur jenen Fürsten des Hauses Österreich verlieh

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 309 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
. 1 ) Die Umwandlung Frankreichs in ein erbliches Kaiserreich durch Napoleon (18. Mai 1804) veranlasste Franz XL, damit die „vollkommene Gleichheit des Titels und der erblichen Würde mit den vorzüglichsten europäischen Regenten und Mächten aufrecht erhalten und behauptet werde', am 10. August 1804 in einer außerordentlichen Staatsconferenz den Titel und die Würde eines erblichen Kaisers von Österreich („als den Nahmen Unseres Erzhauses') anzunehmen. Am 11. August wurde dieser Entschluss durch ein kaiserliches

Patent allgemein bekannt gemacht, und darin bemerkt, dass, „Unsere sämmtlichen Königreiche, Fürstentümer und Provinzen ihre bisherigen Titel, Verfassungen, Vor rechte und Verhältnisse fernerhin unverändert beibehalten sollen' und dass „solches insonderheit von Unserem Königreiche.Ungarn und den damit vereinigten Landen, dann von denjenigen Unserer Erbstaaten zu verstehen sei, welche bisher mit dem Römisch-Deutschen Reiche in unmittelbarem Verbände gestanden sind.' 2 ) In einem Rescript an Ungarn

, dass dieser Titel, der, wie es in dem Rescript an Ungarn heißt, auf dem „unzertrennlichen Besitze Unserer unabhängigen Königreiche und Staaten' fundierte, ursprünglich auch für den „vereinigten. Erbstaaten-Körper' gedacht war. Vgl. F. Tezner, Der österreichische Kaisertitel, seine Geschichte und seine politische Bedeutung. Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht (Grünhut), 25, 361 ff. (1898). J. H. Seh wicker, Nochmals „Der österreichische Kaisertitel' und Tezner, Der österreichische

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 30 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
, indem er vom Bischöfe von Freising ausgedehnte Güter im südöstlichen Krain (zwischen Nassenfuß, St. Canzian und Neu- sfcadtl oder Rudolfswerth) kaufte. Sein Sohn Friedrich II. (1230—1246) nahm 1232 sogar den Titel „Herr von Krain' (dominus Camiole) an. was vielleicht dadurch veranlasst wurde, dass seine Gemahlin Agnes, Tochter des Herzogs Otto I. von Meranien und Nichte des Markgrafen Heinrich von Istrien, in diesem Lande ausgedehnte Besitzungen als Mit gift erhielt. 2 ) 2. Die Zwischenregierung Ottokars

belehnt worden sei, ist schon von Toecli e, Heinrich VI. S. 408 Anni, und in meiner „Geschichte Österreichs' 1, 273 Anm. 1 widerlegt worden. Jedoch ist anzunehmen, dass jener letztwilligen Verfü gung Leopolds V. eine Vereinbarung mit dem Kaiser sowohl, als Lehensherrn, wie auch mit den steirischen Ministerialen vorausgegangen ist. Vgl. v. Kroues, Ver fassung u. Verwaltung S. 117. 2 ) Siehe meine „Geschichte Österreichs', 1, 2G8. 402. 404. Xueh dem Tode Friedrichs führte Agnes diesen Titel

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