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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1894
¬Die¬ Tiroler Landtage zur Zeit der großen Bauernbewegung
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Seite 15 von 30
Autor: Hirn, Josef / J. Hirn
Ort: Wien
Verlag: Leo-Gesellschaft
Umfang: 28 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahrbuch der Leo-Gesellschaft ; 1893
Schlagwort: c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1525-1532
Signatur: II 102.295
Intern-ID: 303798
14 sich die bewaffneten Rotten auflösten und die Bauern den Weg der Ver handlung und Beschwerdeführung betraten. Gegenüber der losgebrochenen Bewegung verfügte Ferdinand und feine Regierung über keinerlei materielle Machtmittel. Die wenigen Lands- knechtfähnlem, die in Tirol gestanden waren, hatte der Erzherzog entweder nach Füßen gesendet, um diesen gegen Allgäu wichtigen Punkt zu besetzen, oder dem hart bedrängten Erzbischof Lang nach Salzburg zu Hilfe geschickt. Von der Nachbarschaft

war für Tirol keine Hilfe zu erwarten, auch nicht von Baiern, welches österreichische Annexionsgelüste auf Füßen fürchtete, während -Ferdinand wieder der wittelsbachischen Begehrlichkeit in Bezug auf Salzburg meinte vorbauen zu müssen. Da es also an militärischen Kräften gänzlich mangelte, so blieb dem Erzherzog gleich vom Anfang des Aufstandes an nichts übrig, als mit gütlichen Verhandlungen es Zu versuchen. Es lag nahe, daß er zunächst die vom letzten Landtag bestellten Ausschüsse vernehmen

wollte, d. h. jene für Städte und Gerichte. Als dieselben befragt wurden, gaben sie als Gründe der im Volke vorhandenen Unruhe an: Das Verlangen der Unterthanen nach der Predigt des lautern Evangeliums, Haß gegen die Geistlichkeit wegen ihrer weltlichen Selbstsucht, Haß gegen Salamanca und endlich die Furcht, daß Ferdinand Truppen in's Land ziehen wolle. Jedenfalls war die Aufzählung der Gründe keine vollständige, abge sehen davon, daß einzelne genannte schon ziemlich gegenstandslos geworden. Salainanca wenigstens

hatte um diese Zeit Tirol bereits verlassen. Wegen der Furcht vor herankommenden Truppen aber beeilte sich Ferdinand den einzelnen Gerichten in besonderen Zuschriften die beruhigendsten Ver sicherungen zu geben. Viel genauer als jene ständischen Ausschüsse sprachen sich die Bauern schaften selbst auf den Gemeinde- und Gerich'.sversammlnngen in ihren Snpplicativuen aus über dasjenige, was sie wollten. Es würde uns viel zu weit führen, wenn wir die Verhandlungen dieser Partiallandtage einer genaueren Analyse

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1894
¬Die¬ Tiroler Landtage zur Zeit der großen Bauernbewegung
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Seite 24 von 30
Autor: Hirn, Josef / J. Hirn
Ort: Wien
Verlag: Leo-Gesellschaft
Umfang: 28 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahrbuch der Leo-Gesellschaft ; 1893
Schlagwort: c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1525-1532
Signatur: II 102.295
Intern-ID: 303798
23 — Im Eingang bezeichnet Ferdinand dieses Statut als ein bloßes Interim bis zur Entscheidung durch Concil oder Reichstag. Daran schließen sich die aus der Landesordnung herübergenommenen Bestimmungen über den Gerichtsstand des Clerus. An den folgenden Punkten erkennt man deutlich, daß sich der Erzherzog auch in seiner hohen Bedrängniß den neu gläubigen Forderungen noch entgegenstellte. Eine Säeularisation, wie sie die Männer der Bewegung sich vorgestellt hatten, wurde keineswegs zuge standen

und ebensowenig die schrankenlose Ausbreitung der lutherischen Lehre. Ja, was bezüglich dieses letzteren Punktes zugesagt wurde, das war so recht nur eine scheinbare Concession. Die Einsetzung der Seelsorger zur Predigt des reinen Evangeliums war nämlich von den Bauern ganz für die Competenz der Gemeinden in Anspruch genommen worden. Ferdinand setzte in der Ordnung für den geistlichen Stand au die Stelle der Gemeinden die Landesherrlichkeit. So gestand er wohl scheinbar das so heftig betonte Recht

ausschließlich weltlicher Jngerenz auf die Besetzung geistlicher Stellen zu; aber indem er sich selbst dieses Recht vorbehielt, steuerte er den kirch lichen Neuerungen, welche gewiß und augenblicklich eingetreten wären, wenn die Gemeinden, oder vielmehr die jetzt in vielen noch herrschende Umsturz partei, das Recht der Pfarreibesetzung uneingeschränkt erhalten hätten. Auch darin wußte Ferdinand dem lutherischen Wesen inbirect entgegenzutreten, daß er in die Ordnung noch ansdrücktich den Fortbestand der Messe

Mönchen eine Gabe zu reichen oder nicht. Auch die unbedingte Ausschließung der Ordenspersonen vom Erbrechte schlug er ab, da Niemandem sein natürliches Recht abgestrickt werden könne; den Verwandten der Ordensleute könne man nur das Recht der Losung bezüglich der Immobilien Vorbehalten? Es wurde schon bemerkt, daß in der Ordnung von der durch die Bauern verlangten Säeularisation der Bisthümer nichts vorkommt. Aber gegen Brixen entschloß sich Ferdinand eben während des Landtages zu einer zeitweiligen

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