¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
zu prajudiciren, durch einen feierlichen Act sich den Titel eines „erwählten römischen Kaisers“ bei- zulegen, um sich nach der Analogie seiner Wahl zum römischen Kö nige, welche ihm den Anspruch auf das Kaiserthum verbürgte, den Anspruch auf die Würde des römischen Kaisers, zumal den französischen Machinationen gegenüber, zu sichern. Hier könnte die Frage aufgeworfen werden, ob dieser Beschluss einzig aus der Initiative Maximilians und seines Käthes hervorging oder ob von Seite des Papstes ein Wink
sich allerdings, aber ohne Angabe der Quelle, ein Bericht, demzufolge ein päpstlicher Legat, es wird kein Name angegeben, den feierlichen Act geleitet habe. „Derselbe habe Maximilian gemeldet, weil Se. Majestät über das deutsche Gebirg gekommen und Wälschland erreicht und die Absicht habe, die Krone von dem Papste Julius 11. zu Rom zu empfangen, aber die Venediger sich Sr. Majestät widersetzen, woraus grosses Blutvergießen entstehen könnte, desshalb habe er Gewalt, Se. Majestät mit dem Titel „eines erwählten